Quartierplan Caschners
Procédure de plan de quartier · Bonaduz
Document
- Numéro
- 77.GDE56
- Type
- Procédure de plan de quartier
- Commune
- Bonaduz
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 9 mai 1977
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Bonaduz avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
3721_B_QP_Caschners_Beschluss.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Bonaduz
Der Gemeindevorstand
Sitzung vom
9.
Mai
1977
55
Mitgeteilt den
Afficher tout le texte
5.5
Amtliches Quartierplanverfahren ”Caschners"
_-_
. Die Gemeindeversammlung vom 5.4.1977 hat das Neuzuteilungspro-
jekt sowie den Erschliessungsplan gem. Plan Nr. 100/1345-5 vom Dez. 1976/a. 1977 genehmigt. Ein Weiterzug des Entscheidee der Gemeindeversammlung ist innert der gesetzlichen Rekursfrist nicht erfolgt. Demnach kann die Rechtskraft des Neuzuteilungeprojektes festgestellt werden.
Gem. 5 12 AB für die Baulandumlegung hat nach Eintritt der Rechtskraft des Neuzuteilungsprojektes der beauftragte Grundbuchgecmeter den neuen Besitzstand zu vermerken und zu vermes-
sen. Sind bevorstehende bauliche Messnahmen zu erwarten [2.8.
Strassanbsu). sind im Vermarkungsplan die neuen Grenzpunkte unter Verzicht auf die Vermarkung durch eine einwandfreie Vermessung festzulegen. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind diese Grenzpunkte definitiv zu vermerken.
. Für die geplanten Verkehrsflächen ist die Detailprojektierung durchzuführen.
beschlossen
1. Gestützt auf 5 11 Ziff. 5 AB für die Baulandumlegung wird hier-
mit die Rechtskraft des Neuzuteilungeprojektes festgestellt.
2. In Anwendung von 5 12 AB für die Baulendumlegung wird der Grundbeauftragt. buchgeometer
den neuen Beeitzstand zu vermerken und zu vermessen sowie die Mutationstabelle mit dazugehörendem Plan zu erstellen.
Gleichzeitig ist die Uuartierstrasae durch eine einwandfreie Vermessung festzulegen. Die Vermarkung der Strassengrenzen hat vorläufig durch Kunststoffmarken zu erfolgen; nach Abschluss der Straeeenbauarbeiten sind diese Grenzpunkte definitiv zu vermara.
Bonaduz
Der Gemeindevorstand
Mitgeteilt den
Sitzung vom
4. Soweit notwendig, ist für die Abeteokung der neu zugeteilten Parzellen in der Üertliohkeit, des beizuziehen.
5. Das wird beauftragt, gestützt auf den Uuertierereohlieeeungsplan Ceeohnere Nr. 100/1345-5
vom Dez. 1976/Jan. 1977 die Deteilprojektierung Für die Quertieretreeee Nr. 356/302 (2. Auebeueteppe) sowie die Ereohliee-
eung vorzunehmen, wobei die KTD und des EWT in geeigneter Weise
zu informieren und gegebenenielle beizuziehen lind. Einzelheiten dazu bedürfen der Festlegung in einem detaillierten Inge-
nieurvertreg.
Mitteilung
-
-
Abteilungevorsteher Bauwesen und zu den Akten
Für den Gemeindevorstand
Der Präeidenti. .
i
-.
U -
. .
t,i
Fit-’MXLWW
Degfißktuar: i .
' ’ ‘35:- 5:51:
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération