Teilrevision Parzelle Nr. 709

Plan d'affectation, réglementation de base · Breil/Brigels

Document

Numéro
04.1136
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Breil/Brigels
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
10 août 2004

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Breil/Brigels avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

3981_B_OPTR_Parz_709_RB_D_04.1136.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne <<

Die Regierung Regierung Die des Kantons Kantons Graubünden Graubünden des

Governo llII Governo del Cantone dei dei Grigioni Grigioni del Cantone

Sitzung vom Sitzung vom

AMTSREGIS AMTSREGISTRATUR III Ill AMT FUR RAUMPLANUNG RAUMPL AMT FÜR

La regenza regenza La dal chantun Grischun Grischun dal chantun

Mitgeteilt den Mitgeteilt den

10. 10. August 2004

13. 13. August 2004

Protokoll Nr. Protokoll Nr.

1136

A. A. Die Stimmberechtigten der der Gemeinde Gemeinde BreillBrigels der GemeindeGemeindeDie Stimmberechtigten Breil/Brigels beschlossen beschlossen an an der

einen umfassend einen Ortsplanung, umfassend der Ortsplanung, Teilrevision der eine Teilrevision 2004 eine 11. Juni 2004 versammlung vom 11.

Plan 1:500 Parz. Parz. Nr. Nr. 709". 709“. Ein Ein PlanungsPlanungs—und und MitwirkungsbeMitwirkungsbePlan „Zonenplanänderungen „Zonenplanänderungen 1:500

Sinne von von Art.

Art. 47 47 der

dereidg. eidg. Verordnung Verordnung über überdie dieRaumplanung Raumplanung (RPV) (RPV) liegt liegt richt im Sinne

vor. Die Die Gemeinde Gemeinde verzichtete verzichtete darauf, darauf, die die Vorlage Vorlage dem dem Amt Amt für fürRaumplanung Raumplanung zur 'zur vor.

einzureichen. Vorprüfung einzureichen. Vorprüfung

Die öffentliche Bekanntgabe Bekanntgabe des des Gerneindeversammlungsbeschlusses vom vom Die öffentliche Gemeindeversammlungsbeschlusses

11. Juni 2004 2004 gemäss gemäss Art. Art. 37a 37ades deskantonalen kantonalenRaumplanungsgesetzes Raumplanungsgesetzes (KRG) (KRG) erer11. Juni

folgte am 18. 18. Juni Juni 2004. 2004. Es Es gingen gingen keine keine Beschwerden Beschwerden ein. ein.

um Breil/Brigels um Gemeindevorstand Breil/Brigels derGemeindevorstand ersuchte der 2004 ersuchte Mit Juli 2004 16. Juli vom 16. Schreiben vom Mit Schreiben

KRG. 37 KRG.

Art. 37

von Art. Rahmen von im Rahmen Revisionsvorlage im der Revisionsvorlage Genehmigung Genehmigung der B. B. Plan „Zonenplanänderungen 1:500 Parz. PlNr. an „Zonenplanänderu709“ ngen 1:50 Parz. Nr. 709"

Der am 11. 11. Juni Juni2004 2004beschlossene beschlossenePlan Plan„Zonenplanänderungen „Zonenplanänderungen 1:500 1:500 Parz. Parz. Der am

Nr. gibt zu zu keinen keinen Bemerkungen Bemerkungen Anlass; Anlass; er er kann kann genehmigt genehmigt werden. werden. . Nr. 709“ 709" gibt

Gestützt auf Art.

Art. 37

37 Abs. Abs. 33 KRG KRG Gestützt auf

« Informationskopie (ARE-GR)>> » Gewährleistung (ARE-GR) ohne Gewährleistung Informationskopie ohne << M

2

beschliesst dieRegierung: Regierung: beschliesst die 1:500 Parz. Parz. Nr. Nr. 709" 709“ vom 11. Juni 2004 wird 1. Der Plan „Zonenplanänderungen „Zonenplanänderungen 1:500

genehmigt. genehmig

2.

Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Breil/Brigels wird ersucht, ersucht, diesen diesen Beschluss Beschluss iningeeignegeeigne-

ter Form ter Form öffentlich öffentlich bekannt bekannt zu zu geben. geben.

3. Soweit für die die Verwirklichung VenNirichung der der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher irgendwelcher Art Art notnotSoweit für

wendig sind, wendig sind, bleibt bleibt der derBewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder Amtsstelle vorbehalten.

4.

erhoben. Kosten erhoben. keine Kosten werden keine Genehmigungsverfahren werden Für Für das das Genehmigungsverfahren

5. Mitteilung Mitteilung -

Namens der Regierung Regierung Namens der

z zu Der Präsident:

Klaus Huber Klaus Huber

4.:.

Der Kanzleidirektor:

Dr. Dr. C. Riesen