Quartierplan Sursalens
Procédure de plan de quartier · Bonaduz
Document
- Numéro
- 79.GDE140
- Type
- Procédure de plan de quartier
- Commune
- Bonaduz
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 18 déc. 1979
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
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Fichiers
3721_B_QP_Sursalens_Beschluss.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Bonaduz Bonaduz
Der Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand
Sitzung Sitzung vom vom
18. 18. Dezember Dezember 1979 1979
140 a 140 a
Mitgeteilt Mitgeteilt den den
7. 7. Januar Januar 1980 198D 55_5 .
Amtliches Ouartíerplanverf Amtliches Duartierplanverfeehren hren "Sursalens" "Surselens”
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1. l. Die Die Gemeindeversammlung Gemeindeversammlung vom vom 26.11.1979 26.11.1979 hat hat das das NeuzuteilungsNeuzuteilungsprojekt ([Plan Nr. 11455-4) projekt Pla Nr. 4 5 5 - 4 ] sowie sowie den den Erschliessungsplan Erschliessungsplan (Plan (Plan Nr. 11455-3] vom Sept./Nov. Sept./Nov. 11979 genehmigt. Nr. 4 5 5 - 3 ) vom genehmigt. Ein Ein Weiterzug Weiterzug des des Entscheides der der Gemeindeversammlung Gemeindeversammlung ist Entscheides ist innert innert der der gesetzligesetzlichen Rekursfrist Rekursfrist nicht nicht erfolgt. chen t erfolgt. Demnach Demnach kann kann die die Rechtskraf Rechtskraft des Neuzuteilungsprojektes Neuzuteilungsprojektes festgestellt des Festgestellt werden. werden.
2. 2. Gem. Gem. §5 112 AB AB für für die die Baulandumlegung Baulandumlegung hat hat nach nach Eintritt Eintritt der der
Rechtskraft des des Neuzuteilungsprojektes Neuzuteilungsprojektes der Rechtskraf fragte Grundder beauf beauftragte Grundbuchgeometer den den neuen neuen Besitzstand Besitzstand zu buchgeometer zu vermerken vermerken uund zu zu ververmessen. Sind Sind bevorstehende bevorstehende bauliche bauliche Massnahmen messen. Messnehmen zu zu erwarten erwarten (z.B. (2.8. Strassenbau), Stressenbau). sind sind im im Vermarkungsplan Vermarkungsplen die die neuen neuen GrenzGrenz-
punkte unter unter VerziCht punkte i e Vermerkung i n e einwandVerzicht auf auf ddie Vermarkung durch durch eeine einwandfreie Vermessung Vermessung festzulegen. freie festzulegen. Nach Nach Abschluss Abschluss der der Bauarbeiten Bauarbeiten diese Grenzpunkte Grenzounkte d definitiv zu vermerken. vermerken. ssind i n d diese e f i n i t v zu
3. i e geplanten s die 3. Für Für d die geplanten Verkehrsflächen Verkehrsflächen iist die Betaílprojektierung Deteilprojektierung durchzuführen. durchzuführen.
44. DDie i e Grundeigentümer i n d schrif tlich über Grundeigentümer ssind schriftlich über die die eingeleiteten eingeleiteten
Massnahmen s darauf Messnahmen zu zu orientieren. orientieren. Insbesondere Insbesondere iist darauf hinzuweihinzuweissen, e n , dass tung ab dass für für die die Bewirtschaf Bewirtschaftung eb sofort sofort die die Grenzen Grenzen der der sind. beachten sind. zu beachten neu Grundstücke zu zugeteilten Grundstücke neu zugeteilten b e s cCL1 h lleisem ossen: 2.8::
wird 1. Baulandumlegung wird die Baulandumlegung für die AB Für Ziff. 55 A 11 ZiFF. auf §5 ll Gestützt auf l. Gestützt
festgeNeuzuteilungsprojektes testgedes Neuzuteilungsprojektes hiermit i e Rechtskraft t des Rechtskraft die hiermit d sstellt. tel t
der wird der Baulandumlegung wird die Baulandumlegung 2. für die 12 AAB Für von §5 12 Anwendung von n Anwendung 2. IIn
Ing. eChur, bbeJenatsch, Chur, ETH/81A JJ.. Jenatsch, Ing. ETH/SIA Grundbuchgeometer ípl Grundbuchgeometer ddipl. vermeszu vermesund zu vermerken und zu vermerken Besitzstend zu auf tragt, dden nneuen Besitzstand auftragt, zu Plan zu Ssen s wi die i t dazugehörendem dezugehörendem Plan mit Mutetionstebelle m die Mutationstabelle sowie eerstellen. rstelle .
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Bonaduz Bonaduz
Der Gemeindevorstand Der Gemeindevorstand
Mitgeteilt Mitgeteilt den den
Sitzung Sitzung vom vom
leichzeiti sind i e Üuartierstrassen i e Fusswege 3. GGleichzeitig sind ddie Quartierstrassen und und ddie Fusswege durch durch
eeine i n e einwandfreie i Vermerkung einwandfreie Vermessung Vermessung festzulegen. festzulegen. DDie Vermarkung der der Strassengrenzen hat hat vorläufig Strassengrenzen ervorläufig durch durch KunststoFf?marken Kunststoffmarken zu zu er— ifolgen; o g e ; nach in diese nach Abschluss Abschluss der der Strassenbauarbeiten Strassenbauarbeiten ssind diese Greaunkte definitiv definitiv zu Grenzpunkte zu vermerken. vermerken.
Vorbehältlich Z Ziffer 4. Vorbehaltlich i f e 22 iist s die ugeteil en die Absteckung Absteckung der der neu neu zzugeteilten Parzellen n der Parzellen iin der Üertlichkeit Dertlichkeit Sache Sache des des Ingenieurbüros Ingenieurbüros WerfWerf+ Felí feli + Winkler. Winkler.
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geDas tragt, gebeauftragt, wird beauf Winkler wird Werffeli ++ Winkler Ingenieurbüro Werffeli Das Ingenieurbüro stützt stützt auf auf den den Ersohliessungsplan Erschliessungsplan Sursalens Sursalens Nr. Nr. 1455-3 1455-3 Quartierstrasdie Üuartierstrasfür die vom Detailprojektierung Für die Detailprojektierung 1979 die Sept. 1979 vom Sept. und KTD und die wobei d se i e Erschließung i e KTD vorzunehmen, wobei Erschliessung vorzunehmen, sowie ddie se sowie das n geeigneter alls gegebenenfalls und gegebenere informieren und zu informieren Weise zu geeigneter Weise EWT iin das EWT beizuziehen sind. sind. Einzelheiten Einzelheiten dazu dazu bedürfen bedürfen der der Festlegung Festlegung beizuziehen Ingenieurvertrag. iin n einem detaillierten Ingenieurvertrag. einem detaillierten
6 . Im tlich Im Sinne Sinne der der Erwägungen Erwägungen sind sind die die Grundeigentümer Grundeigentümer schrif schriftlich Zzu U orientieren, tung die orientieren, dass dass ab ab sofort sofort für für die die Bewirtschaf Bewirtschaftung die neuen Grundstück Grundstückgrenzen verbindlich sind sind ((bereits erfolgt neuen grenzen verbindlich e r e i t s erfolgt mit Schreiben Schreiben v. v. l14.12.1979). mit 4.l2.l979)Mitteilung 7. Mitteilung
Grundbuchgeometer dipl.Ing. dipl.1ng. ETH/SIA ETH/SIA J. J. Jenatsch, Jenatsch, Chur Chur -- Grundbuchgeometer Chur Winkler‚ Chur Werffeli ++ Winkler, -- Ingenieurbüro Ingenieurbüro WerFFeli -- Abteilungsvorsteher Abteilungsvorsteher Bauwesen Bauwesen -- und kten und zu zu den den A Akten
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Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
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820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération