Teilrevision GEP Zum Ried

Plan d'affectation, réglementation de base · Tamins

Document

Numéro
10.DEP10
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Tamins
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
6 mai 2010

Carte

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Fichiers

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AMTSREGISTRATUR ııı AMT FUR RAUMENTWICKLUNG

r

Departement für Volkswirtschaft und Soziales Graubünden Departament d'economia publica e fatgs socials dal Grischun Dipartimento dell'economia pubblica e socialità der Grigioni ARE 10/10

7000 Chur, Reichsgasse 35

Tel. 081 257 23 14

Fax O81 257 21 71

DEPARTEMENTSVERFÜGUNG Der Vorstand der Gemeinde Tamins beschloss an seiner Sitzung vom 15. März 2010 eine

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Teilrevision der Ortsplanung, welche einen Generellen Erschliessungsplan 1:1'000 Verkehr

..Zum Ried" umfasst.

Ein Planungs- und Mitwirkungsbericht vom 16. März 2010 gemäß Art. 47 der eidgenössi-

schen Raumplanungsverordnung (RPV) liegt vor. Das Amt für Raumentwicklung verfasste

mit Datum vom 10. Dezember 2010 einen Vorprüfungsbericht.

Die öffentliche Bekanntgabe des Gemeindevorstandsbeschlusses vom 15. März 2010 ge-

mäss Art. 48 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden erfolgte am 25. März

2010. Es gingen keine Beschwerden ein.

Mit Schreiben vom 23. März 2010 ersuchte der Gemeindevorstand Tamins das Departement für Volkswirtschaft und Soziales um Genehmigung der Revisionsvorlage im Rahmen von

Art. 49 KRG.

Genereller Erschliessungsplan 1:1'000 Verkehr „Zum Ried"

Gegenstand der im Generellen Erschliessungsplan 1:1'000 Verkehr „Zum Ried" dargestellten

Teilrevision der Ortsplanung bildet die Aufhebung eines ca. 100 Meter langen Stücks Land-

und Forstwirtschaftsweges, welcher im gleichen Zuge als Erschliessungsstrasse (bestehend)

festgelegt wird.

Anstoss für die Umklassierung des Weges ist der geplante Bau einer Garage auf der Parzelle Nr. 851. Diese beendet sich in der Bauzone (Wohnzone 2) und wird offiziell über einen

Fussweg von der Riedstrasse via Parzelle Nr. 312 erschlossen. De facto wird aber die Kun-

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kelserstrasse zur Erschliessung genutzt, da diese in dem betroffenen Abschnitt voll ausgebaut ist und beispielsweise auch von Holztransportern genutzt wird.

Um die faktisch bestehende Erschliessung der Parzelle Nr. 851 über die Kunkelsterstrasse auch formell umzusetzen, soll mit der vorliegenden Plananpassung das untere Stück der

Kunkelserstrasse als Erschliessungsstrasse in der Grundordnung festgelegt.

Der Generelle Erschliessungsplan 1:1000 Verkehr „Zum Ried" vom 15. März 2010 gibt zu

keinen weiteren Bemerkungen Anlass, er kann genehmigt werden. Gestützt auf Art. 49 KRG

1

verfügt das Departement für Volkswirtschaft und Soziales:

1.

Der Generelle Erschlíessungsplan 1:1000 Verkehr „Zum Ried" vom 15. März 2010

2.

Der Gemeindevorstand Tamins wird ersucht, diesen Beschluss in geeigneter Form Öf-

3.

Der Gemeindevorstand Tamins sorgt für die Nachführung der digitalen Daten nach den

4.

Soweit für die Verwirklichung der Planung Bewilligungen irgendwelcher Art notwendig

wird genehmigt.

fentlich bekannt zu geben (ohne Rechtsmittelbelehrung).

Vorgaben des Amtes für Raumentwicklung.

sind, bleibt der Bewilligungsentscheid der zuständigen Behörde oder Amtsstelle vorbe-

halten. 5.

Für das Genehmigungsverfahren werden keine Kosten erhoben.

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3

6. Mitteilung an:

Chur, 6. Mai 2010 mitgeteilt am:

1Ü

DEPARTEMENT FÜR VOLKS-

WIRTSCHAFT UND SOZIALES

Der Vorsteher:

1'-` \

Hansjörg Trachsel, Regierungsrat