Teilrevision Baugesetz
Plan d'affectation, réglementation de base · Obersaxen Mundaun
Document
- Numéro
- 76.1017
- Type
- Plan d'affectation, réglementation de base
- Commune
- Obersaxen Mundaun
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 10 mai 1976
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Obersaxen Mundaun avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
3600_B_OPTR_Baugesetz_RB_76.1017.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
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Die Regierung Regierung Die des Kantons Graubünden Kantons Graubünden des
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Am 13. März März 1976 1976 stimmte stimmte die dieGemeindeversammlung Gemeindeversammlung vonS Su'r ur -von
Teilrevision des des Baugesetzes vom ccuolm u o leiner m einer Teilrevision Baugesetzes vom18. l8.Mai Mai1971 197l und und
des Zonenplanes des Zonenplanes vom vom 18. l8. Mai Mai 1971 197l zu. zu.
Mit vom 30. 30. März 1976 1976 ersucht ersucht die die Gemeinde Surcuolm Mit Schreiben vom Surcuolm um um
Genehmigung dieser Genehmigung dieser Teilrevisionen. Teilrevisionen. B. B.
Die Teilrevision Die Teilrevision des des Baugesetzes Baugesetzes bezieht bezieht sich sich auf auf folgende folgende BestimBestim-
mungen: EEEEEEL
Art. 1
; l; Abs. Abs. 2; 2; - Art.
3;“H Abs. 2; 3; 4 Abs. 2; 5; Abs. 2; 2; 88 (Randtitel); 5; 66 Abs. (Randtitel);
10; 11; 12 l2 Abs. Abs. 10; 11;
55 und und 6; 13 (Randtitel); Titel für für Ab(Randtitel); Titel Ab—
schnitt 'III;1AAbs. 27; schnitt III;14Abs.2;2;22' 22 (Randtitel); (Randtitel); 2:3 23 (Rendtitel); (Randtitel); 27; 29 Abs. 29 Abs. 2, 2, A4 und und 5; 5; 30; 31 Abs. Abs. 2, 30; 31 2, 33 und und A; 33; 34; 34; 36; 36; 4; 33;
Abs. 1; 40 Abs. l; 41 A1 Abs. Abs.
1; 44 l; AM Abs. Abs. 2; 2; 70 70 lit. lit. e, e, m, m, n, n, p, p, q, q, r; r;
72 1, lit. lit. e, e, h, h, i; i; 73 73 Abs. Abs. 2; 2; 74 7A Abs. Abs. 1; 1; 76; 76; 77 77 Abs. Abs. 5; 72 Satz Satz 1, 3;
78 Abs. 78 Abs.
81 Abs. 3; 80; 80; 81 Abs. 2; 2; 83; 83; 8N; 85 Abs. Abs. 2. 2. 11; 85
Der Genehmigung der Der Genehmigung der geänderten geänderten Bestimmungen Bestimmungen des des Baugesetzes Baugesetzes steht steht nichts entgegen. nichts entgegen.
C. C.
Die Partielrevision des des Zonenplanes Zonenplanes soll soll dazu dazu dienen, dienen, die Die Partialrevision die im im EigenEigen" tum der Gemeinde Gemeinde Surcuolm Sureuolm stehende stehende Parzelle tum der Parzelle Nr. Nr.
125 125 an an der der kantonakantone"
len vom übrigen übrigen Gemeindegebiet Gemeindegebiet in in eine eine gemischte gemischte len Verbindungsstrasse Verbindungsstrasse vom
Zone G (2. (2. Etappe) Zone G Etappe) überzuführen. überzuführen.
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Die Gemeinde begründet begründet dies dies planerische planerische Massnahme Messnehme damit, Die Gemeinde damit, sie sie ko,m komme
nicht darum herum,einr, .eium,eine neue neue Schiessanlag,e Schiessanlage zu zu erstellen, EPSuEllEM, und und für fui "a a"
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die die Erstellung Erstellung des des Schützenhauses Schützenhauses eigne eigne sich sich die die gemeindeeigene gemeindeeigene
Parzelle Nr. Parzelle Nr. 125 125 gut. gut. Der Der Standort Standort sei sei bereits bereits im im Richtplan Richtplan
1 :: 2'000 l 2'000 vorgesehen worden. Verhandlungen mit vorgesehen worden. mit den den Nachbargemeinden Nachbargemeinden
Flond und Flond und Obersaxen Obersaxen hätten hätten zu zu keinem keinem Resultat Resultat geführt, geführt, und und die die
Kosten für Kosten für eine eine Schiessanlage Schiessanlage könnten könnten nicht nicht allein allein von von der der finanzfinanzschwachen Gemeinde schwachen Gemeinde Surcuolm Surcuolm übernommen übernommen werden. werden. Die Die einzige einzige praktiprakti-
kable Lösung kable Lösung dieses dieses Problems Problems bestehe bestehe in in der der Verbindung Verbindung der der SchiessSchieSS“ anlage anlage mit mit einem einem Annexbetrieb Annexbetrieb (Unterkunft (Unterkunft und und Restaurant). Restaurant). Der Der
Annexbetrieb werde Annexbetrieb werde durch durch eine eine Privatperson Privatperson erstellt erstellt und und finanziert. finanziert. DiegGemeinde gebe den den hiefür hiefür notwendigen notwendigen Boden im Baurecht ab. Der Der Die.Gemeinde gebe Boden im Baurecht ab.
Baurechtsberechtigte entrichte der der Gemeinde Gemeinde den den kapitalisierten kapitalisierten BauBauBaurechtsberechtigte entrichte
rechtszins bei rechtszins bei Abschluss Abschluss des des Vertrages. Vertrages. Mit Mit den den daraus daraus gewonnenen gewonnenen
Mitteln könne Mitteln könne die die Gemeinde Gemeinde die die Schiessanlage Schiessanlage zum zum grössten grössten Teil Teil
finanzieren. Durch finanzieren. Durch die die Einzonung Einzonung erwüchsen erwüchsen der der Gemeinde Gemeinde auch auch keine keine
Infrastrukturkosten. Die Infrastrukturkosten. Die Erschliessung Erschliessung innerhalb innerhalb der der Zone Zone gehe gehe zuzu—
lasten des Baurechtsberechtigten. Baurechtsberechtigten. Im Im Baurechtsvertrag Baurechtsvertrag sei sei überdies überdies lasten des
die Verpflichtung enthalten, enthalten, die
Kostex die Koste; Baurechtsberechtigte die der Baurechtsberechtigte dass dass der
Nr. der Groberschliessung Parzelle Nr. zur Parzelle Groberschliessung zur der
Nach habe. Nach übernehmen habe. zu übernehmen 125 zu 125
Erstellung der Erstellung der Leitungen Leitungen könnten könnten diese diese entschädigungslos entschädigungslos ins ins EigenEigenturn der der Gemeinde Gemeinde übergeführt übergeführt werden. tum werden.
Bei Schiessanlagen handelt handelt es es sich, sich, wie Bei Schiessanlagen wie auch auch die die Gemeinde Gemeinde Surcuolm Surcuolm einräumt, um um standortgebundene standortgebundene Bauten, einräumt, Bauten, die die (auch) (auch) im im übrigen übrigen GeGen
meindegebiet erstellt werden werden können. meindegebiet erstellt können. Der Der für für die die neue neue Schiessanlage Schiessanlage vorge— Richtplan vorgeim Richtplan bereits im und bereits genommene und Aussicht genommene in Aussicht Surcuolm in von Surcuolm
sehene Standort sehene Standort ist ist an an sich sich zweckmässig. zweckmässig. Mit Mit der der beschlossenen beschlossenen EinEin-
zonung will die die Gemeinde Gemeinde zusätzlich zusätzlich die die Voraussetzungen Voraussetzungen dafür zonung will dafür
schaffen, der fraglichen schaffen, dass_an der fraglichen Stelle Stelle ausser ausser dem dem Schützenhaus Schützenhaus noch noch
die für einen einen Annexbetrieb Annexbetrieb (mit (mit Unterkunftsmöglichkeiten Unterkunftsmöglichkeiten und die für und RestauRestaurant) erforderlichen Bauten Bauten erstellt erstellt werden werden können. können. Dieses Dieses Vorgehen Vorgehen rant) erforderlichen
lässt sich aber aber mit mit wichtigen wichtigen öffentlichen öffentlichen Interessen Interessen nicht lässt sich nicht vereinverein—
baren, und die die Gemeinde Gemeinde Surcuolm Surcuolm hat baren, und hat durch durch diese diese planerische planerische MassMass— nahme das das ihr ihr im im Sinne Sinne von von Art.37
Art. 3
? Abs. Abs. 22 KRG KRG zustehende zustehende pflichtgepflichtgenahme
mässe mässe Ermessen Ermessen überschritten. überschritten. Die De Einzonung Einzonung einzelner einzelner isolierter, isolierter,
mitten in der der freien freien Landschaft Landschaft und mitten in und weit Wait ab ab vom vom Siedlungsgebiet Siedlungsgebiet l-_l
gelegener Parzellen ist einmal gelegener Parzellen ihrer Wirkung wegen eidm ihrer präjudiziellen präjudiziellen Wirkung ‚m
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grundsätzlich abzulehnen. Sodann Sodann führt führt eine grundsätzlich abzulehnen. eine derartige derartige Ausscheidung
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3 von kleinen kleinen Einzelbauzonen Einzelbauzonen zur zur Zersiedelung Zersiedelung der der Landschaft. Landschaft. von
Schliesslich erhält erhält die die zu zu beurteilende beurteilende Einzonung Einzonung dadurch dadurch GeGe— Schliesslich
Setzt, wicht, dass Beispiel setzt, schlechtes Beispiel ein schlechtes selbst ein Gemeinde selbst die Gemeinde dass die wicht,
und sie sie deshalb späteren Späteren gleich gleich oder oder ähnlich ähnlich gelagerten gelagerten EinzoEinzo-
nungswünschen von Privaten Privaten mit mit guten guten Gründen Gründen um um so so weniger weniger ententnungswünschen von
gegentreten könnte. Auch Auch wenn wenn die die Verhandlungen Verhandlungen mit mit den den GeGe— gegentreten könnte.
meinden Flond Flond und und Obersaxen Obersaxen noch noch zu zu keinem keinem alle alle Beteiligten Beteiligten zuzu— meinden
friedenstellenden Resultat geführt geführt haben, haben, erscheint erscheint es es aufgrund aufgrund friedenstellenden Resultat
der gegebenen Umstände Umstände zumutbar zumutbar und und sollte sollte zumindest zumindest versucht versucht der gegebenen
werden, werden, das das Problem Problem der der Schiessanlage Schiessanlage auf auf regionaler regionaler Ebene Ebene zu zu lösen. lösen.
Die Teilrevision des des Zonenplanes Zonenplanes kann Die Teilrevision kann aus aus den den dargelegten dargelegten GrünGrün-
werden. genehmigt werden. nicht genehmigt den nicht den
37 Abs.2 KRG Abs.2 KRG
Art. 37 Gestützt
auf Art. Gestützt auf beschliesst die Regierung: Regierung: beschliesst die
l. Gemeindeversammlung von S von 1. Die Die von vonder der Gemeindeversammlung am u r Surcuolm c u o l am
13. Revision der der einleitend einleitend erwähnten erwähnten 13. März März 1976 beschlossene Revision
Bestimmungen des des B a Baugesetzes u g e s e t z evon s von Bestimmungen Surcuolm Surcuolm vom vom
18. 197l wird wird genehmigt. genehmigt. 18. Mai Mai 1971
1976 März 1976 13. März am 13. Surcuolm am von Surcuolm Gemeindeversammlung von der Gemeindeversammlung von der 2. 2. Die Die von verabschiedete Teilrevision des des Zonenplanes Zonenplanes vom vom 18. 18. Mai Mai 1971 197l verabschiedete Teilrevision
(Ueberführung der Parzelle Parzelle Nr. Nr. 125 125 vom vom übrigen übrigen Gemeindegebiet Gemeindegebiet (Ueberführung der
in eine eine gemischte gemischte Zone Zone G, G, 2. 2. Etappe) Etappe) wird wird nicht genehmigt. in nicht genehmigt.
3. Soweit für die die Verwirklichung Verwirklichung der der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgend3. irgend— Soweit für
welcher Art Art notwendig notwendig sind, sind, bleibt bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der welcher zuständigen Behörde oder oder Amtsstelle Amtsstelle vorbehalten. vorbehalten. zuständigen Behörde
H. Beschluss bildet bildet kein kein Präjudiz Präjudiz hinsichtlich 4. Dieser hinsichtlich der der Anwendung Anwendung Dieser Beschluss
des Bundesbeschlusses Bundesbeschlusses über über dringliche dringliche Massnahmen Massnahmen auf auf dem dem Gebiete Gebiete des der Raumplanung Raumplanung vom vom 17. l7. März März 1972. der 1972.
U1
Gemeindevorstand Surcuolm 5. Der Surcuolm wird wird angewiesen, angewiesen, das das Datum Datum und und den den Der Gemeindevorstand
wesentlichen Inhalt dieses dieses Genehmigungsbeschlusses Genehmigungsbeschlueses in in geeigneter geeigneter wesentlichen Inhalt
Form bekanntzugeben. Form bekanntzugeben.
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Mitteilung an an — 7.7. Mitteilung —‚
6. Kosten erhoben. 6. Es Es werden keine Kosten erhoben.
Namens der der Regierung Der Der Präs'dent: Präsdent:
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cnl
Der Ka, eidirektor: •
7
.7,Z2-4e.7-2--7
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération