Teilrevision Baugesetz
Plan d'affectation, réglementation de base · Obersaxen Mundaun
Document
- Numéro
- 80.1173
- Type
- Plan d'affectation, réglementation de base
- Commune
- Obersaxen Mundaun
- Canton
- Grisons
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- En vigueur depuis
- 5 mai 1980
- Source
- ÖREBlex, canton Grisons
Carte
Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Obersaxen Mundaun avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète
Fichiers
3600_B_OPTR_Baugesetz_RB_80.1173.pdfOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
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Die Regierung DE Regierung des Kantons dKantons Graubünden Graubünden n.
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Sitzung vom Sitzung vom
Mitgeteilt den Mitgeteilt den 12. MAI IP,K1
5. 5. Mai Mai 1980 l980 go go
Protokoll Nr. Protokoll Nr. 1173 1173
A. A. Die von von S u Surcuolmverabschiedete r c o l m verabschiedete am am Die Gemeindeversammlung Gemeindeversammlung
stammenden 197l stammenden Dezember 1979 dem Jahre 1971 aus dem der aus eine Revision der l979 eine 15. Dezember
Zonenplan den Zonenplan Ortsplanung. Die Revision Baugesetz, den das Baugesetz, betrifft das Revision betrifft Ortsplanung. sowie den Versorgungsplan 10'000 sowie l :: 10'000 l1 : 2'000, den Zonenplan 1
11 : 2'000. 2'000.
Mit Schreiben vom vom 6. 6. Februar Februar 1980 1980 Mit Schreiben
ersuchte der der Gemeindevorstand Gemeindevorstand ersuchte
um Genehmigung der um der Ortsplanungsrevision. Ortsplanungsrevision. B.
B.
Die Prüfung Prüfung der der zur zur Genehmigung Genehmigung eingereichten eingereichten ortsplanerischen ortsplanerischen Die
Erlasse ist nach den Vorschriften Vorschriften des des kantonalen kantonalen RaumplanungsgeRaumplanungsgeErlasse ist
_setzes vom 20. 20. Mai Mai 1973 setzes vom 1973 (KRG), (KRG) vorzunehmen. vorzunehmen. C. Baugesetz Baugesetz
Die Aenderungen Aenderungen des des Baugesetzes beziehen beziehen sich sich auf auf Art. Die
Art. 20bis 20bis
(Gewerbezone) sowie Art.
Art. 24
24 (Gefahrenzonen). (Gewerbezone) sowie (Gefahrenzonen).
Diese Aenderungen Aenderungen können können genehmigt genehmigt werden. Diese werden. D. D. Zonenpläne Zonenpläne
l. Zonenplan Zonenplan 1 l :: 10'000 1. 10'000
In-Ergänzung zum Zonenplan Zonenplan 1 l :: 10'000 10'000 vom vom 18. 18. Mai Mai 1971 In Ergänzung zum 197l beinhaltet beinhaltet
dieser Plan eine eine detaillierte detaillierte Ausscheidung Ausscheidung der der Gefahrenzonen, Gefahrenzonen, wodieser Plan wo-
bei zwischen Gefahrenzone Gefahrenzone I I-und Gefahrenzone II II unterschieden unterschieden wird. bei zwischen und Gefahrenzone wird.
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2 Skiabfahrts— Unterbrechung des Skiabfahrtsdie Unterbrechung ist die Nicht ganz verständlich ist Nicht
Quellschutzzonen. der Quellschutzzonen. sowie der II sowie Gefahrenzone II zonen im der Gefahrenzone Bereich der im Bereich zonen
In Wirklichkeit Wirklichkeit In
Gebiete. diese Gebiete. durch diese Skiabfahrtszonen durch die Skiabfahrtszonen führen führen die
Gemein— der GemeinZuhanden der verzichtet. Zuhanden wurde verzichtet. eine Waldausscheidung wurde Auf Auf eine
SkiabfahrtszOnen eingezeichneten Skiabfahrtszonen die eingezeichneten dass die festzuhalten, dass ist festzuhalten, de ist
tangieren. Forstgesetzgebung tangieren. der Forstgesetzgebung Sinne der im Sinne Wald im verschiedentlich Wald
Bewilligungsverentsprechende Bewilligungsverdas entsprechende ist das allfällige Rodungen ist Für allfällige Für fahren durchzuführen. fahren durchzuführen.
Die Genehmigung kann kann erteilt erteilt werden. werden. Die Genehmigung
2'000 2. Zonenplan 1l :: 2'000
oberhalb des Dorfes sieht oberhalb 2'000 sieht Der revidierte revidierte Zonenplan 1l :: 2'000 ‘Der
eine Gewerbezone vor. vor. eine Gewerbezone
Zur dieser Bauzone Bauzone ist ist folgendes folgendes zu zu bemerken: bemerken: Zur Ausscheidung Ausscheidung dieser
kleiner Einzelbauzonen, Einzelbauzonen, losgelöst losgelöst vom vom bestebeste— - Die Die Ausscheidung Ausscheidung kleiner henden Siedlungsgebiet, henden Siedlungsgebiet,
führt zur zur Zersiedlung Zersiedlung der der Landschaft. Landschaft.führt
Der vorgesehene Gewerbebetrieb Gewerbebetrieb (Sägerei) (Sägerei) bringt bringt keine keine übermäsübermäßDer vorgesehene sigen Immissionen mit sich, die die eine eine abgelegene, abgelegene, vom vom übrigen sigen mit sich,
Siedlungsgebiet getrennte, getrennte, Bauzone Bauzone erforderten. erforderten. Die Die Steilheit Steilheit Siedlungsgebiet
Dorf. beim Dorf. näher beim Gewerbezone näher eine Gewerbezone aber eine verhindert aber Geländes verhindert des des Geländes
eine Gewerbezone Gewerbezone in in diesem diesem eher eher exponierten exponierten Gebiet, - Für Für eine Gebiet, d.h. d.h. 'für Ueberbauung mit Gewerbebauten, bestehen aus für eine eine Ueberbauung mit Gewerbebauten, bestehen sodann aus
Gründen des DorfbildDorfbild- und und Landschaftsschutzes Landschaftsschutzes keine keine günstigen günstigen Gründen des
Voraussetzungen. Voraussetzungen.
- Die Schaffung dieser engem ZusammenZusammenDie Schaffung dieser Gewerbezone Gewerbezone steht steht aber aber in in engem
hang gewichtigen Bedürfnissen Bedürfnissen aus aus der der Sicht Sicht der der gesamtwirtgesamtwirt— hang mit mit gewichtigen
schaftlichen Entwicklung einer einer Randregion. Randregion. Ohne Gewerbezone schaftlichen Entwicklung Ohne Gewerbezone
kann kein kein Sägereibetrieb Sägereibetrieb erstellt erstellt werden. werden. Das Das Trachten, Trachten, in in kann
einem abwanderungsbedrohten Berggebiet Berggebiet Arbeitsplätze zu erhalten erhalten einem abwanderungsbedrohten Arbeitsplätze zu
oder zu zu neuen neuen Arbeitsplätzen Arbeitsplätzen zu zu kommen, kommen, bedeutet bedeutet ein ein auch auch in in oder
raumplanungsrechtlicher Beurteilung Beurteilung beachtenswertes beachtenswertes öffentliches öffentliche raumplanungsrechtlicher Interes se. Interesse.
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3 Teilrevision die Teilrevision kann die Unter Berücksichtigung Aspekte kann aller Aspekte Berücksichtigung aller Unter
Gewerbeaufgenommene GewerbeZonenplan aufgenommene den Zonenplan in den die in des Zonenplanes - die werden. zone - genehmigt genehmigt werden.
Etappe) (2. Etappe) Wl (2. wohnzone WI die Wohnzone Verschiedene Bauzonen, insbesondere die Bauzonen, insbesondere
gemäss Waldgebiete gemäss vor Waldgebiete nach wie vor oberhalb Cuolm Sut umfassen nach Cuolm Sut _oberhalb
Vorliegen Ohne Vorliegen Forstgesetzes. Ohne Art. 1l VV des Eidgenössischen Forstgesetzes.
Flächen diese Flächen können diese Rodungsbewill können rechtskräftigen Rodungsbewilligung einer rechtskräftigen
der Bei der werden. Bei zugewiesen werden. Nutzungszone zugewiesen nicht einer anderen Nutzungszone einer anderen nicht
zuständiden zuständivon den bereits von die bereits sollte die Zonenplanrevision sollte nächsten Zonenplanrevision BerückZonenplan Berückim Zonenplan gen Organen vorgenommene Waldausscheidung im
finden. sichtigung finden. sichtigung
E. E.
Versorgungsplan Versorgungsplan 1l ::
2'000 2'000
Der Genehmigung des revidierten revidierten Versorgungsplanes 1 Der Genehmigung l :: 2'000 2‘000
vom 18. 197l steht steht nichts vom nichts entgegen. 18. Mai entgegen. Mai 1971 Gestützt auf Art.
Art. 37
37 Abs. Abs. 2 2 KRG KRG Gestützt auf
beschliesst die Regierung: Regierung: beschliesst die l. 1. Die S u rSurcuolmam c u Die von vonder derGemeindeversammlung Gemeindeversammlung 15. 1 m am 15.DezemDezember 1979 beschlossene beschlossene Teilrevision Teilrevision des des Baugesetzes Baugesetzes vom vom 18. ber 1979 18.
Mai 1971/13. März März 1976 1976 -— Art.
Art. 20bis 20bis (Gewerbezone),
(Gewerbezone)‚ Art.
Art. 24 24
Mai 1971/13. (Gefahrenzonen) wird genehmigt. genehmigt. (Gefahrenzonen) -— wird 2. von der der Gemeindeversammlung Gemeindeversammlun Surcuolm 2. Die Surcuolm am 15. l5. Dezember Die von Dezember 1979 1979 beschlossene Teilrevision des des Zonenplanes Zonenplanes 1 l beschlossene Teilrevision
:: 10'000 10'000 und und des des
Zonenplanes 2'000 (Schaffung (Schaffung einer einer Gewerbezone, Gewerbezone, 2. Zonenplanes 1l :: 2'000 2. Etappe), Etappe).
beide vom vom 18. 18. Mai Mai 1971, 197l, wird wird genehmigt. genehmigt. beide
3. 3. Der 2'000 vom vom 18. 18. Mai Mai 1971 197l wird wird genehmigt. genehmigt. Der Versorgungspla Versorgungsplan 1l :: 2'000 4. für die die Verwirklichung 4. Soweit Verwirklichung der der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendirgendSoweit für
welcher Art notwendig notwendig sind, sind, bleibt bleibt der der Bewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid welcher Art der zuständigen Behörde Behörde oder oder Amtsstelle Amtsstelle vorbehalten. vorbehalten. der zuständigen
1d
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und Datum und angewiesen, das Datum Surcuolm wird angewiesen, 5. Der Der Gemeindevorstand Surcuolm 5.
den wesentlichen Inhalt Inhalt dieses dieses Genehmigungsbeschlusses Genehmigungsbeschlusses in in gege— den wesentlichen
eigneter Form eigneter Form bekanntzugeben. bekanntzugeben.
Mitteilung anan — 7-7. Mitteilung 6. Es 6. Kosten erhoben. Es werden keine Kosten erhoben.
Namens der Regierung Namens der
Der ht: Präsid fit: Der Präsid
‚m6 Kuoni I. T. Kimm
Der Kanzleidirektor: _Der Kanzleidirektor:
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Dr. Caviezel
Bases légales
801.100 · KRG · Canton
801.110 · KRVO · Canton
801.500 · Canton
820.100 · Kantonales Umweltschutzgesetz, KUSG · Canton
920.100 · KWaG · Canton
920.110 · KWaV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération
SR 921.0 · Waldgesetz, WaG · Confédération
SR 921.01 · Waldverordnung, WaV · Confédération