Gesamtrevision

Plan d'affectation, réglementation de base · Disentis/Mustér

Document

Numéro
09.529
Type
Plan d'affectation, réglementation de base
Commune
Disentis/Mustér
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
26 mai 2009

Carte

Le canton ne publie pas de périmètre pour ce document. La carte montre Disentis/Mustér avec ses zones à bâtir.Ouvrir la carte complète

Fichiers

3982_B_OP_Gesamtrevision_RB_09.529.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

AMTSREGlsmmu a thm AMTSREGISTRATUR 1 AMT FUR RAUMENTWICKLUNG RAUMENTWICKLU-NG r AMT FÜR

La regenza regenza La dal chantun Grischun chantun Grischun dal

Sitzung vom vom Sitzung

Mitgeteilt den den Mitgeteilt

_ llIIGoverno Governo Grigioni deiGrigioni Cantone dei del Cantone del

2009 Juni 2009 2. 2. Juni

2009 Mai 2009 26. 26. Mai

Nr. Protokoll Protokoll Nr.

529 529

A. A. Urnen— der Urnenbeschlossen an der Disentis/Muser beschlossen Gemeinde DisentisIMustär der Gemeinde Stimmberechtigten der Die Stimmberechtigten

Einzel|m EinzelOrtsplanung. Im abstimmung vom der Ortsplanung. Totalrevision der eine Totalrevision 2008 eine November 2008 30. November vom 30. abstimmung nen wurden wurden folgende verabschiedet: Planungsmittel verabschiedet: folgende Planungsmittel nen

-— -

— -

-— — — -

— — — — -

Lescha Lescha da da bagheghiar

_ (Baugesetz) (Baugesetz)

„DisentisIMuster" 1:2'000 „Disentis/Mustör" zonas 1:2'000 da zonas Plan Plan da

„DisentislMuster“) 1:2'000 „Disentis/Mustör") (Zonenplan (Zonenplan 1:2'000

Medel“ Mompe Medel" -— Mompö „Segnas— 1:2'000 „Segnas zonas 1:2'000 da zonas Plan Plan da

Medel“) Mompe Medel") (Zonenplan 1:2'000 „Segnas— Mompö 1:2'000 „Segnas (Zonenplan Cavardiras“ „Disla—— Cavardiras" 1:2'000„Disla zonas 1:2'000 da zonas Plan da Plan -

1|-

• •

Regierung Die Die Regierung Graubünden des Kantons Kantons Graubünden des

Cavardiras") „Disla— Cavardiras") 1:2'000„Disla (Zonenplan (Zonenplan 1:2'000

Tujetsch" „Mompe Tujetsch" 1:2'000 „Mompö zonas 1:2'000 da zonas Plan Plan da -

.„t

(ARE-GR) >> « Informationskopie Gewährleistung (ARE-GR) ohneGewährleistung Informationskopieohne <<

Tujetsch“) „Mompe Tujetsch") 1:2'000 „Mompö (Zonenplan (Zonenplan 1:2'000 Plan da zonas zonas 1:10'000 1:10'000 „Nord" „Nord" Plan da

(Zonenplan 1:10'000 „Nord") „Nor “) (Zonenplan 1:10'000

Plan da zonas zonas 1:10'000 1:10'000 „Süd" „Süd“ Plan da

(Zonenplan 1:10'000 „Süd") „Süd“) (Zonenplan 1:10'000

Plan da zonas zonas ee plan plan general general da da formaziun formaziun 1:10'000 1:10'000 „Mitte" „Mitte“ Plan da

„Mitte") 1:10'000 „Mitte") (ZonenGestaltungsplan 1:10'000 Genereller Gestaltungsplan und Genereller (Zonen— und Plan da formaziun formaziun 1:2'000 1:2'000 „Disentis/Mustör" „DisentislMuster“ Plan general general da

„DisentislMuster“) 1:2‘000 „Disentis/Mustör") Gestaltungsplan 1:2'000 (Genereller (Genereller Gestaltungsplan

-

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Medel“ Mompe Medel" „Segnas—— Mompö 1:2'000„Segnas formaziun1:2'000 da formaziun Plan general da

•

-

Medel“) Mompe Medel") - Mompö (Genereller Gestaltungsplan „Segnas— 1:2'000„Segnas Gestaltungsplan 1:2'000 (Genereller Cavardiras“ - Cavardiras" „Disla— 1:2'000„Disla formaziun1:2'000 da formaziun Plan general da

Cavardiras“) „Disla—— Cavardiras") 1:2‘000„Disla (Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan1:2'000 (Genereller

Tujetsch“ „Mompe Tujetsch" 1:2'000 „Mompö Plan general formaziun 1:2'000 da formaziun general da Plan

Tujetsch“) „Mompe Tujetsch") (Genereller Gestaltungsplan 122'000 „Mompe Gestaltungsplan 1:2'000 (Genereller „Fontanivas“ 1:2'000 „Fontanivas" formaziun 1:2'000 da formaziun Plan Plan general general da

(Genereller Gestaltungsplan „Fontanivas“) 1:2'000 „Fontanivas") Gestaltungsplan 1:2'000 (Genereller

Plan general da da formaziun formaziun 1:10'000 1:10'000 „Süd" „Süd“ Plan general

(Genereller Gestaltungsplan (Genereller Gestaltungsplan 1:10'000 1:10'000 „Süd") „Süd")

“DisentislMustc—är” traffic"Disentis/Mustör" 1:2'000 traffic d'avertura 1:2'000 Plan Plan general general d'avertura

„DisentislMustär’j (Genereller Erschliessungsplan Verkehr „Disentis/Mustör") 1:2'000 Verkehr Erschliessungsplan 1:2'000 (Genereller Medel” Mompe Medel" Plan general "Segnas—- Mompö traffic"Segnas 1:2'000traffic d’avertura1:2'000 general d'avertura Plan

Medel") Mompe Medel") — Mompö „Segnas— Verkehr„Segnas 1:2'000Verkehr (Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2'000 (Genereller Cavardiras” "Disla—— Cavardiras" traffic"Disla 1:2'000traffic Plan general d’avertura1:2'000 general d'avertura Plan

Cavardiras“) „Disla——Cavardiras") Verkehr„Disla 1:2'000Verkehr (Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan1:2'000 (Genereller

Tujetsch” “Mompe Tujetsch" traffic "Mompö 1:2'000 traffic Plan general d’avertura 1:2'000 general d'avertura Plan

Tujetsch“) „Mompe Tujetsch") Verkehr „Mompö 1:2'000 Verkehr (Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2'000 (Genereller Plan general d'avertura d’avertura 1:10'000 1:10'000traffic traffic"Süd" “Süd" Plan general

„Süd) Verkehr „Süd) 1:10'000 Verkehr (Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:10'000 (Genereller

“Mitte” provediment "Mitte" traffic ee provediment Plan general 1:10'000 traffic d’avertura 1:10'000 general d'avertura Plan

„Mitte“) Versorgung „Mitte") und Versorgung Verkehr und (Genereller Erschliessungsplan 1:10'000 Verkehr Erschliessungsplan 1:10'000 (Genereller

“DisentislMuster’ provediment "Disentis/Must&' 1:2'000 provediment Plan general general d’avertura d'avertura 1:2'000 Plan

„DisentislMuster") Versorgung „Disentis/Mustör") 1:2‘000 Versorgung (Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2'000 (Genereller

'

Medel” MompeMedel" “Segnas—-Mompö provediment"Segnas 1:2‘000provediment d’avertura1:2'000 general d'avertura Plan Plan general

Medel“) Mompe Medel") „Segnas—— Mompö Versorgung„Segnas 1:2'000Versorgung (Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2'000 (Genereller Cavardiras” “Disla—— Cavardiras" provediment"Disla 1:2'000provediment Plan general d’avertura1:2'000 general d'avertura Plan

Cavardiras“) — Cavardiras") „Disla— Versorgung„Disla 1:2'000Versorgung (Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2'000 (Genereller Tujetsch” “Mompe Tujetsch" provediment "Mompö 1:2'000 provediment d'avertura 1:2'000 Plan Plan general general d'avertura

Tujetsch“) „Mompe Tujetsch") Versorgung „Mompö 1:2'000 Versorgung Erschliessungsplan 1:2'000 (Genereller (Genereller Erschliessungsplan Plan d’avertura 1:10'000 1:10'000 provediment provediment „Süd" „Süd“ Plan general general d'avertura

(Genereller Erschliessungsplan (Genereller Erschliessungsplan 1:10'000 1:10'000 Versorgung Versorgung „Süd") ‚.Süd“)

i

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folgenden die folgenden Disentis/Muster die Gemeinde Disentis/Mustär die Gemeinde reichte die Planungsmitteln reichte diesen Planungsmitteln Neben diesen Neben

ein: Unterlagen ein: weiteren Unterlagen

— -

—-

Planungs- und Art. gemäss Art. 2008 gemäss November 2008 30. November vom 30. (PMB) vom Mitwirkungsbericht (PMB) und Mitwirkungsbericht Planungs—

47 der 47 der eidgenössischen eidgenössischen Raumplanungsverordnung Raumplanungsverordnung (RPV) (RPV)samt samtAnhänge Anhänge11 - —12 12

Übersicht über Übersicht über den den Stand Stand der der Überbauung, Überbauung, der der Erschliessung Erschliessung und und der derBaureife, Baureife,

(Übersicht UEB), (Übersicht UEB), bestehend bestehend aus aus fünf fünf Plänen Plänen vom vom 30. 30. November November 2008 2008 sowie sowie eiei-

ner Tabelle mit mit dem dem Überbauungsstand Überbauungsstand vom vom April April 2009 2009 ner Tabelle

Das Amt Amt für für Raumentwicklung Raumentwicklung (ARE) (ARE) verfasste verfasste mit mit Datum Datum vom vom 15. 15. Juli Juli2008 2008resp. resp. Das 13. 2008 einen einen Vorprüfungsbericht Vorprüfungsbericht resp. reSp. eine eine Ergänzung. Ergänzung. 13. Oktober Oktober 2008

Die öffentliche öffentliche Bekanntgabe Bekanntgabe des des Gemeindebeschlusses Gemeindebeschlusses vom 30. 30. November November 2008 2008

er(KRG) erGraubünden (KRG) gemäss Kanton Graubünden den Kanton für den Raumplanungsgesetzes für des Raumplanungsgesetzes 48 des

Art. 48

gemäss Art.

folgte am 4. 4. Dezember Dezember 2008. 2008. Es Es gingen gingen fünf fünfBeschwerden Beschwerden ein. ein. Vier VlerBeschwerden Beschwerden folgte am

konnten abgeschrieben werden. Beschwerde wird in in einem einem konnten zufolge Vergleichs abgeschrieben werden. Eine Beschwerde

behandelt. Regiemngsbeschluss behandelt. separaten separaten Regierungsbeschluss

DisenGemeindevorstand Disender Gemeindevorstand reichte der Bereits mit 2008 reichte November 2008 21. November vom 21. Schreiben vom mit Schreiben Bereits

Revisionsvorder RevisionsvorGenehmigung der um Genehmigung ersuchte um und ersuchte ein und tis/Mustär dem Akten ein die Akten ARE die dem ARE tis/Muster Iage im Rahmen Rahmen von von Art.

Art. 49

49 KRG. KRG. lage im

B.

Gegenstand der Revisionsvorlage Revisionsvorlage Gegenstand der Inhalt der der vorliegend vorliegend zu zu genehmigenden genehmigenden Nutzungsplanungsvorlage Nutzungsplanungsvorlage der der Gemeinde Gemeinde Inhalt

Disentis/Muster bildet die die vollständige vollständige Überarbeitung Überarbeitung des des Baugesetzes Baugesetzes (BauG), (BauG), welwelDisentis/Mustär bildet

ches an das das neue neue KRG KRG und und KRVO KRVO (beides (beides in in Kraft Kraft seit seitdem dem1.1.November November2005) 2005)ananches an

gepasst wurde. wurde. Dabei Dabei wurden wurden die die Begriffe Begriffe und und Messweisen Messweisen der der Interkantonalen lnterkantonalen VerVergepasst

einbarung über die die Harmonisierung Harmonisierung der der Baubegriffe Baubegriffe (IVHB) (IVHB)ins insBaugesetz Baugesetzintegriert. integriert. einbarung über

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Wohnbau— vonWohnbauEinzonungvon die Einzonung bildet die Revisionsvorlage bildet der Revisionsvorlage Schwerpunkt der Ein weiterer Schwerpunkt Ein weiterer

„Crest Gebiet „Crest zonen. Besonders sind die Neueinzonungen Neueinzonungen im Gebiet erwähnenswert sind Besonders erwähnenswert zonen.

des Teildes einen Teil soll, einen ermöglichen soll, AG ermöglichen d'Acletta", welche es Disentis AG Bergbahnen Disentis den Bergbahnen es den d’AcIetta",

Attdie AttPlanungsmehrwertes in „betriebseigene Beschneiungsanlagen sowie sowie in alle die „betriebseigene Beschneiungsanlagen Planungsmehrwertes

AnlageverdesAnlageverGegenstände des stärkende Gegenstände oder stärkende raktivität des erhaltende oder Skigebietes erhaltende des Skigebietes raktivität

erVolkswirtschafterkommunalenVolkswirtschaft derkommunalen Stärkung der weitere Stärkung Als weitere investieren. Als zu investieren. mögens“ zu mögens"

Hotels beiden Hotels die beiden Für die Gewerbezone. Für die Gewerbezone. in die Einzonung in eine Einzonung „Pignola“ eine Gebiet „Pignola" im Gebiet folgte folgte im

ArealplaneinerArealplanmit einer Spezialzonen mit werden Spezialzonen Fontauna" werden daFontauna" „Acla da und „Acta „Disentiserhof" „Disentiserhof und

zu Projekte zu zukunftsgerichtete Projekte für zukunftsgerichtete Voraussetzungen für die Voraussetzungen um die ausgeschieden, um pflicht ausgeschieden, pflicht

'

schaffen. schaffen.

Im Weiteren Weiteren wird wird die die Grünzone Grünzone in in eine eine Zone Zone für für Grünflächen Grünflächen nach nach Art. Art. 30 30 des desKRG KRG Im

geändert, die Wintersportzone Wintersportzone entsprechend entsprechend dem dem Bedarf Bedarfdes desLanglaufsportes Langlaufsporteserweierweigeändert, die

touristifürtouristiZone für einer Zone Skigebiet einer im Skigebiet tert Mittelstationen im drei Mittelstationen von drei Bereiche von die Bereiche sowie die tert sowie

Quellund QuellGrundwasser- und die Grundwasserwurden die Übrigen wurden Im Übrigen sche Einrichtungen zugewiesen. Im Einrichtungen zugewiesen. sche

diwurden diSchliesslich wurden digitalisiert. Schliesslich Untersuchungen digitalisiert. neue Untersuchungen auf neue schutzzone gestützt auf schutzzone

vorgenommen. Anpassungen vorgenommen. verse punktuelle Anpassungen

C. C.

Richtplanung der Richtplanung mit der Übereinstimmung Übereinstimmung mit obliegt (RPG)obliegt Raumplanung (RPG) dieRaumplanung Bundesgesetzesüber desBundesgesetzes Abs. 22 des 26 Abs. Art. 26 Gemäss über die Gemäss Art.

der Übereinstimmung der der Übereinstimmung Prüfung der die Prüfung Genehmigungsbehörde u.a. kantonalen Genehmigungsbehörde der der kantonalen u.a. die Tovorliegende Todievorliegende ob die prüfen. ob zu prüfen, somit zu Richtplanung. Es ist somit Nutzungspläne Nutzungspläne mit der Richtplanung.

vom (RIP2000, vom 2000 (RIP2000, Graubünden 2000 Richtplan Graubünden dem Richtplan mit dem talrevision OrtSplanung mit der Ortsplanung talrevision der

RegirechtskräftigenRegimitdem sowie mit 2003) sowie September 2003) 19. September am 19. Bundesrat genehmigt am dem rechtskräftigen

geim genachstehend im erfolgt nachstehend Prüfung erfolgt Diese Prüfung übereinstimmt. Diese Surselva übereinstimmt. onalen Richtplan Richtplan Surselva onalen

gebenen Zusammenhang. gebenen Zusammenhang.

Ü

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D. Baugesetz Baugesetz

Mängel 1. 1. Korrektur Korrektur formeller formeller Mängel Gemäss Art.

Art. 49

49 Abs. Abs. 33 KRG KRG kann kann die dieRegierung Regierungim imGenehmigungsverfahren Genehmigungsverfahren nach nach Gemäss

Anhören des Gemeindevorstandes Gemeindevorstandes und und Betroffener Betroffener in in den den Erlassen Erlassen der derGrundordGrundord— Anhören des nung (Baugesetz (Baugesetz und und Pläne) Pläne) rechtswidrige rechtswidrige Vorschriften Vorschriften ändern. ändern. Im Im Zuge Zuge des desGeGenung

nehmigungsverfahrens einer Bestimmung Bestimmung des des Baugesetzes Baugesetzes (BauG) (BauG) ein ein nehmigungsverfahrens musste musste in in einer

Mangel (fehlende Regelung) Regelung) festgestellt festgestellt werden, werden, welcher welcher einer einer Korrektur Korrekturim imdargedargeMangel (fehlende

legten Sinne zugänglich zugänglich ist. ist. Mit Mit Schreiben Schreiben vom vom 20. 20. April April 2009 2009wurde wurdedie dieGemeinde Gemeinde legten Sinne DisentislMuster darüber informiert. informiert. Der Der Gemeindevorstand Gemeindevorstand Disentis/Mustär DisentislMuster stimmte stimmte Disentis/Mustär darüber

mit Schreiben vom vom 29. 29. April April 2009 2009 der derBehebung Behebung des desMangels MangelsininArt.

Art. 37 37(Ergänzung

(Ergänzung mit Schreiben mit einer einer Regelung Regelung betreffend betreffendPistenpräparierung Pistenpräparierung im imBereich BereichWintersportzoWintersportzomit

ne/Naturschutzzone) zu. Das Das ARE ARE wird wird beauftragt, beauftragt. die dieentsprechende entsprechendeErgänzung Ergänzungim im ne/Naturschutzzone) zu.

vorzunehmen. betreffenden Baugesetzartikel Baugesetzartikel vorzunehmen. betreffenden

2. 2. Materielles Materielles

Art. BauG (wertvolle (wertvolleNaturNatur- und und Kulturobjekte) Kulturobjekte)

Art. 46

46 Abs. Abs. 22 BauG

für Ausnahme für vorgesehenen Ausnahme BauGvorgesehenen Abs.2 2BauG 46Abs.

Art. 46

von Art. Satz von letzten Satz im letzten der im Von Von der

Schutzbauten Gewässern kann kann selbstverständlich selbstverständlich nur nur Gebrauch Gebrauch gemacht gemacht werwerSchutzbauten an an Gewässern

.

den, wenn dies dies mit mit Art.

Art. 37 37des

deseidg. eidg.Gewässbrschutzgesetzes Gewäss'erschutzgesetzes (GSchG) (GSchG) vereinbar vereinbar den, wenn ist.

lm Übrigen gibt gibt das das am am 30. 30. November November 2008 2008 von von der derGemeinde GemeindeDisentis/Mustär Disentis/MusterbeIm Übrigen be-

schlossene neue Baugesetz Baugesetz zu zu keinen keinen weiteren weiteren Bemerkungen Bemerkungen Anlass; Anlass; es eskann kanngegeschlossene neue

werden. nehmigt nehmigt werden.

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E. „Disla—— Medel“,„Disla MompeMedel", „Segnas——Momp6 „DisentislMustär“,„Segnas Vier Zonenpläne 1:2'000„Disentis/Mustör", Zonenpläne 1:2'000 Vier

Cavardiras" und Cavardiras“ und „Momp6 „Mompe Tujetsch" Tujetsch“

Zonenplan 1:10'000 Süd Süd Zonenplan 1:10'000

Wohnbauzonen derWohnbauzonen Grösseder 1. 1. Grösse

WohnbauDie in ausgeschiedenenWohnbauDisentis/Musterausgeschiedenen Gemeinde Disentis/Mustör der Gemeinde Zonenplänen der den Zonenplänen in den Die

(zona Bauzonen (zona dienenden Bauzonen zonen, Wohnsiedlungsbau dienenden allgemeinenWohnsiedlungsbau demallgemeinen die dem d.h. die zonen, d.h.

mizona miund zona 1-4 und habitar 1-4 da habitar centrala, zona zona da engrondida, zona vitg engrondida, dil vitg zona dil vitg. zona dil vitg, zona dil centrala,

rund insgesamtrund 2008insgesamt UEB 2008 schedada 2-3) Übersicht UEB vorliegender Übersicht gemäss vorliegender umfassen gemäss 2-3) umfassen schedada

überbaut nicht überbaut noch nicht als noch ha als 10.2 ha rund 10.2 und rund 63.0 ha, überbaut und als überbaut ha als 52.8 ha ca. 52.8 wovon ca. ha. wovon 63.0

under unha der 1.0 ha ca. 1.0 müssen ca. ausgewiesen sind. Wohnbauzonen müssen unüberbauten Wohnbauzonen den unüberbauten Zu den sind. Zu ausgewiesen Spezialzone ausgeschiedenen Spezialzone neu ausgeschiedenen Ortsplanung neu vorliegender Ortsplanung mit vorliegender überbauten überbauten und mit

Abs. 22 27 Abs.

Art. 27

gemäss Art. Spezialzone gemäss dieser Spezialzone „Acla da in dieser da in werden, da addiert werden, Fontauna“ addiert da Fontauna" „Acla

sind. zulässig sind. Wohnnutzungen zulässig BauG Wohnnutzungen BauG

dem unter dem Beurteilung unter Die ausgeschiedenen ausgeschiedenen Wohnbauzonen Wohnbauzonen bedürfen näheren Beurteilung einer näheren bedürfen einer Die

WohnbauzonenderWohnbauzonenAspekt Beurteilung der die Beurteilung für die Massgebend für Bauzonengrösse. Massgebend der Bauzonengrösse. Aspekt der

grösse sind sind der der im im RPG RPGenthaltene enthalteneGrundsatz Grundsatzder derSiedlungsbegrenzung Siedlungsbegrenzung und und die die grösse

die wonach die RPG, wonach lit. bb RPG, 15 lit. konkretisierende Bestimmung Grundsatz konkretisierende diesen diesen Grundsatz Bestimmung von von Art. Art. 15

Bauzonen Jahren 15 Jahren nächsten 15 den nächsten in den Bedarf in voraussichtliche Bedarf der voraussichtliche als der grösser als nicht grösser Bauzonen nicht

unüberbauten sein dürfen. ausgeschiedenenunüberbauten Zonenplanausgeschiedenen dieimimZonenplan obdie sich, ob fragt sich, Es fragt dürfen. Es sein

und zwingende und diese zwingende Wohnbauzonen Wohnbauzonen (Wohnbauzonenreserven) (Wohnbauzonenreserven)von von rund rund 11.2 11.2 ha ha diese zentrale zentrale Vorgabe Vorgabe des des eidgenössischen eidgenössischen Rechtes Rechtes zu zu erfüllen erfüllenvermögen. vermögen.

Wenn die Gemeinde Gemeinde wie wie vorliegend vorliegend keine keine spezielle spezielleFlächenbedarfsprognose Flächenbedarfsprognose oder oder Wenn die keine eigenständige eigenständige Siedlungsentwicklungsperspektive Siedlungsentwicklungsperspektive erarbeitet, wird der der BauzoBauzokeine erarbeitet, wird

nenbedarf in in Graubünden Graubünden aufgrund aufgrund der der sogenannten sogenannten Trendmethode Trendmethode berechnet. berechnet. DieDienenbedarf

se Methode Methode beruht beruht auf auf der der Annahme, Annahme, dass dass sich sichder derzukünftige zukünftigeBaulandbedarf Baulandbedarfvorvorse

aussichtlich im aussichtlich im Rahmen Rahmen des des Baulandverbrauches Baulandverbrauches der der letzten letzten 15 15 bis bis 25 25 Jahre Jahre bewebewe-

gen wird. wird. Die Die Gemeinde Gemeinde Disentis/Mustör Disentis/Muster hat 1995 (vgl. (vgl. UEB UEB vom vom 1. 1. Juli Juli 1995) 1995) gen hat seit seit 1995

rund 8.3 ha ha Wohnbauzonen Wohnbauzonen überbaut. überbaut. In In Berücksichtigung Berücksichtigung dieser dieser Vorgabe Vorgabe ergibt ergibt sich sich rund 8.3

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für die für die Gemeinde, Gemeinde, bezogen bezogen auf auf die die nächsten nächsten 15 15 Jahre, Jahre, ein einWohnbaulandbedarf Wohnbaulandbedarfvon von rund 10 ha. ha. rund 10

Die mit der der Revisionsvorlage Revisionsvorlage festgelegten festgelegten Wohnbauzonenreserven Wohnbauzonenreserven übersteigen übersteigen diedieDie mit

DiGemeindeDidieGemeinde dassdie Tatsache, dass derTatsache, Anbetracht der In Anbetracht ha. In 1.2 ha. rund 1.2 um rund Bedarfswert um sen Bedarfswert sen

der sentis/Mustör Fraktionierung der starken Fraktionierung ausgesprochen starken vergleichsweise ausgesprochen einer vergleichsweise von einer sentis/Muster von

Siedlungsgebiete geprägt ist ist und und ein ein grosser grosserTeil Teil der derausgeschiedenen ausgeschiedenenBauzonenreBauzonenreSiedlungsgebiete geprägt

serven serven auf auf eben eben diese diese abgelegenen abgelegenen Fraktionen Fraktionen entfallen, entfallen, kann kann ihr ihr eine eine etwas etwas überüber-

höhte Bauzonenreserve Bauzonenreserve zugestanden zugestanden werden. werden. Die Die Bestrebungen Bestrebungen der derGemeinde, Gemeinde, die die höhte

in dieser Wohnbauzonen in in den in dieser Nutzungsplanvorlage Nutzungsplanvorlage neu neu ausgeschiedenen ausgeschiedenen Wohnbauzonen den zentrazentra-

len len Fraktionen Fraktionen („Acletta" („Acletta“ und und „Caschuarz") „Caschuarz“) vorzusehen, vorzusehen, werden werden von von der derRegierung Regierung

unterstützt. Es unterstützt. Es gilt gilt zudem zudem zu zu berücksichtigen, berücksichtigen, dass dass die die rund rund 1.0 1.0 ha ha unüberbaute unüberbaute FläFlä-

che der Spezialzone Spezialzone „Acla „Acla da da Fontauna", Fontauna“, welche welche vollumfänglich vollumfänglich zu zu den den WohnbauzoWohnbauzoche der

nenreserven addiert addiert wurde, wurde, kaum kaum vollständig vollständig mit mit Wohnbauten Wohnbauten bebaut bebaut wird. wird. Vielmehr Vielmehr nenreserven

ist anzunehmen, dass dass in in dieser dieser Spezialzone Spezialzone Gebäude Gebäude mit mitden denverschiedensten verschiedenstenNutNutist anzunehmen,

zungen entstehen werden. werden. Damit Damit eine eine angemessene angemessene Siedlungsentwicklung Siedlungsentwicklung der derGeGezungen entstehen meinde Disentis/Muster in in der derkommenden kommenden Planungsperiode Planungspen'ode sichergestellt sichergestelltwerden werden meinde Disentis/Mustör kann, können die die zusätzlichen zusätzlichen Einzonungen Einzonungen als als vertretbar vertretbarbeurteilt beurteiltwerden. werden. kann, können

Zusammenfassend können die die von von der der Gemeinde Gemeinde in in den den vorliegenden vorliegenden Zonenplänen Zonenplänen Zusammenfassend können

festgelegten Wohnbauzonen Wohnbauzonen trotz trotz des des erwähnten erwähnten Reserveüberschusses Reserveüberschusses unter festgelegten unter dem dem

Aspekt der der Bauzonengrösse Bauzonengrösse genehmigt genehmigt werden. werden. Die Die Gemeinde Gemeinde Disentis/Mustör Disentis/Musterwird wird Aspekt

jedoch darauf nächsin nächsWohnbauzonenvergrösserungen in allfällige Wohnbauzonenvergrösserungen dass allfällige hingewiesen, dass darauf hingewiesen, iedoch ter werden. haben werden. Genehmigung haben eine Genehmigung auf eine Aussicht auf kaum Aussicht Zeit kaum ter Zeit 2. WohnzoneW2 W2Parzelle ParzelleNr. Nr. 546 546im im Gebiet Gebiet Caschuarz Caschuarz 2. Wohnzone

Für diese Wohnzone Wohnzone ist ist im im Zonenplan Zonenplan 1:2'000 122'000 Disentis/Mustör Disentis/Muster eine eine Signatur Signatur "Rege"RegeFür diese

lung zu Erst-/Zweitwohnungsanteilen" Erst-lZweitwohnungsanteilen" festgelegt festgelegt worden. worden. Die Die Gemeinde Gemeinde wird wird darauf darauf lung zu hingewiesen, dass dass solche solche Regelungen Regelungen selbstverständlich selbstverständlich im im Rahmen Rahmen der derGrundordGrundordhingewiesen,

nung, d.h. im im Verfahren Verfahren nach nung, d.h. nach Art. Art. 47ff. 47ff. KRG, KRG, zu zu erlassen erlassen sind. sind. Die Die Genehmigung Genehmigung ist ist

mit einer entsprechenden entsprechenden Auflage Auflage zu zu versehen. versehen. mit einer

I

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Einrichtungen touristischeEinrichtungen 3. Zone fürtouristische Zonefür 3.

Gemäss 29 Abs. Abs. 11 KRG KRG sind sind Zonen Zonen für für touristische touristische Einrichtungen Einrichtungen für Gemäss Art.

Art. 29 für touristische

touristische

Bauten und Anlagen Anlagen wie wie SportSport— und Bauten und und Freizeitanlagen, Freizeitanlagen, VerpflegungsVerpflegungs— und und VerkaufsVerkaufs-

stätten sowie stätten sowie Service-Stationen Service—Stationen im im Bereich Bereich von von Tal-, TaI-, MittelMittel- und und Bergstationen Bergstationen touristouris-

tischer Transportanlagen Transportanlagen bestimmt. bestimmt. tischer

lm vorliegenden Zonenplan Zonenplan 1:2'000 1:2'000 „Segnas „Segnas — Im vorliegenden Mompö Medel" Medel" wurden wurden für — Mompe für das das KinKin-

derskigebiet im Gebiet Gebiet „Sax" „Sax" drei drei kleine kleine Zonen Zonen für für touristische touristische Einrichtungen derskigebiet im Einrichtungen für fürdrei drei

Einzelbauten auf den den Parzellen Parzellen Nr. Einzelbauten (Ställe) (Ställe) auf Nr. 1537, 1537, 1562 1562und und1574 1574ausgeschieden. ausgeschieden.

Dieses und Zweck Zweck von Dieses Vorgehen Vorgehen entspricht entspricht nicht nicht dem dem Sinn Sinn und von Art.

Art. 29

29 Abs. Abs. 11KRG. KRG.

Nach dieser Bestimmung Bestimmung dürfen die Gemeinden Gemeinden im Nach dieser dürfen die im Bereich Bereich von von Tal-, Tal—, MittelMittel- oder oder

Bergstationen in ihren ihren Skigebieten Skigebieten Zonen Zonen für fürtouristische Bergstationen in touristischeEinrichtungen Einrichtungenausscheiden. ausscheiden.

Bereits begrifflich sind daher daher eigentliche eigentliche Zonen Zonen auszuscheiden Bereits begrifflich auszuscheiden und und nicht nicht bloss bloss

Punktzonen für nicht mehr mehr benötigte benötigte Stallbauten. Stallbauten. Dies Punktzonen für nicht Dies käme käme einer einerUmgehung Umgehung der der

Bestimmungen Bauten und und Anlagen Anlagen ausserhalb ausserhalb der der Bauzonen Bauzonen gleich. gleich. Zudem Zudem Bestimmungen für für Bauten

wird die die Gemeinde Gemeinde darauf darauf hingewiesen, hingewiesen, dass dass die die notwendigen notwendigen Anlagen Anlagen für für kleine kleine

Kinderskigebiete mit einem einem oder oder zwei zwei Schleppanlagen Schleppanlagen (Verpflegungsmöglichkeit, Kinderskigebiete mit (Verpflegungsmöglichkeit, LaLa-

germöglichkeiten, unter dem dem Titel Titel der der Standortgebundenheit Standortgebundenheit nach nach germöglichkeiten, WC—Anlagen WC-Anlagen etc.) unter

Art. 24 des des Bundesgesetzes Bundesgesetzes über über die die Raumplanung Raumplanung (RPG) (RPG) im imBAB-Verfahren BAB-VerfahrenpraArt. 24 pra— xisgemäss Auch im im vorliegenden vorliegenden Fall xisgemäss bewilligt bewilligt werden. werden. Auch Fall scheint scheint deshalb deshalb die die AusAus-

scheidung Zone für scheidung einer einer Zone für touristische touristische Anlagen Anlagen als als nicht nicht erforderlich erforderlich zu zu sein. sein. Sollte Sollte

sich sich wider wider Erwarten Enrvarten dennoch dennoch erweisen, erweisen, dass dass eine eine Zone Zone für für touristische touristische Einrichtungen Einrichtungen

tatsächlich Sinn macht, macht, so so hat hat sich sich die die Gemeinde Gemeinde auf auf eine eine Zone Zone zu zu konzentrieren, konzentrieren, in in

der sämtliche erforderlichen erforderlichen Bauten Bauten und und Anlagen der sämtliche Anlagen für fürdas dasKinderskigebiet Kinderskigebieterstellt erstellt

werden können. können. In ln diesem diesem Sinne Sinne werden werden die werden die drei drei fraglichen fraglichen Zonen Zonen für fürtouristische touristische Einrichtungen im Gebiet „Sax" „Sax“ von von der der Genehmigung Genehmigung ausgenommen ausgenommen und Einrichtungen und zur zur ÜberÜber-

arbeitung an die die Gemeinde Gemeinde zurückgewiesen. zurückgewiesen. arbeitung an

Die Gemeinde Disentis/Mustör Disentis/Muster hat hat im im Zonenplan Zonenplan 1:10'000 1:10‘000 „Süd" Die Gemeinde „Süd" im im Bereich Bereich der derMitMit-

telstation „Lai Alv" Alv“ eine eine Zone Zone für für touristische touristische Einrichtungen telstation „Lai Einrichtungen im im Umfang Umfang von von rund rund 3.3 3.3 ha ausgeschieden. Dem Dem PlanungsPlanungs- und und Mitwirkungsbericht Mitwirkungsbericht (PMB) (PMB)ist istzu zuentnehmen, entnehmen,

dass es sich sich bei bei diesem diesem Gebiet Gebiet um um einen einen wichtigen wichtigen Knotenpunkt Knotenpunkt im dass es im Skigebiet Skigebiet hanhan—

delt. Die Die Gemeinde Gemeinde ist ist der der Ansicht, Ansicht, dass dass es delt. es angezeigt angezeigt ist, ist, an an dieser dieser guten guten AussichtsAussichtsan topografisch topograflsch geeigneter geeigneter Lage lage Anlagen Anlagen an Lage zu zu erstellen. erstellen.

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Das Gebiet „Lai „Lai Alv" Alv" befindet befindet sich sich auf auf ca. ca. 2'500 2‘500 m.ü.M. m.ü.M. an an exponierter, exponierter, heikler Das Gebiet heiklerLage. Lage.

Gemäss Praxis Gemäss Praxis der der Regierung Regierung werden werden derart derart grossflächige grossflächige Zonen Zonen für für touristische touristische

Einrichtungen nur Einrichtungen nur gestützt gestützt auf auf Bedarfsangaben Bedarfsangaben resp. resp. Projektvorstellungen Projektvorstellungen genehgeneh—

migt. migt. Beides Beides fehlt fehlt im im vorliegenden vorliegenden Fall. Fall. Aktenkundig Aktenkundig sind sind lediglich lediglich Bestrebungen Bestrebungen zur zur Erstellung von Verpflegungsstätten Erstellung Verpflegungsstätten und und Freizeitanlagen. Freizeitanlagen. Weshalb Weshalb solche solche Anlagen Anlagen

nicht in nicht in den den wesentlich wesentlich weniger weniger heiklen heiklen Gebieten Gebieten „Caischavedra" „Caischavedra“ und und „Gendusas „Gendusas Dado“ ebenfalls grosszügige grosszügige Zonen Dado" erstellt werden können, wo ebenfalls Zonen für für touristische touristische EinEin-

richtungen ausgeschieden ausgeschieden wurden, wurden, geht geht aus aus den den Akten richtungen Akten nicht nicht hervor hervor und und ist istauch auch

nicht ersichtlich. nicht ersichtlich.

Im Rahmen Im Rahmen eines eines Anhörungsverfahrens Anhörungsverfahrens wurde wurde die die Gemeinde Gemeinde Disentis/Mustör Disentis/Muster mit mit

Schreiben vom Schreiben vom 20. 20. April April 2009 2009 durch durch das das ARE ARE auf aufdie dieProblematik Problematikder dererwähnten enNähntenZoZo-

nen für touristische touristische Einrichtungen Einrichtungen hingewiesen. hingewiesen. Die Die Regierung Regierung sieht nen für sieht sich sichaufgrund aufgrund

der vorstehenden der vorstehenden Ausführungen Ausführungen trotz trotz der der Stellungnahme Stellungnahme der derGemeinde Gemeindevom vom29. 29.ApApril 2009 dazu veranlasst, die Zonen für touristische Einrichtungen Einrichtungen bei bei der der Mittelstation Mittelstation

„Lai AIv" Ge„Lai Alv“ und und im im Gebiet Gebiet Sax Sax von von der der Genehmigung Genehmigung auszunehmen auszunehmen und und an an die die_Ge— meinde zur zur Überarbeitung meinde Überarbeitung zurückzuweisen. zurückzuweisen.

4. Forst4. Forst- und und Landwirtschaftswege Landwirtschaftswege /[Zone „Übriges „Übriges Gemeindegebiet" Gemeindegebiet“

Die Gemeinde Disentis/Mustör DisentislMuster hat hat in in sämtlichen sämtlichen Zonenplänen Die Gemeinde Zonenplänen — — mit mit Ausnahme Ausnahme des des

Zonenplanes 1:10'000 „Nord" „Nor “ und und des des ZonenZonen- und Zonenplanes 1:10'000 und Generellen Generellen Gestaltungsplanes Gestaltungsplanes 1:10'000 „Mitte" dieForst— Forst- und und Landwirtschaftswege Landwirtschaftswege vorwiegend vorwiegend der 1:10'000 „Mitte“ — — die der Zone Zone „Übriges „Übriges

Gemeindegebiet" zugewiesen. zugewiesen. Im Gemeindegebiet“ Im Rahmen Rahmen der der Vorprüfung Vorprüfung und und des desdurchgeführten durchgeführten

Anhörungsverfahrens wurde der der Gemeinde Gemeinde Disentis/Mustör Disentis/Muster seitens seitens des desARE AREmitgemitge-

teilt, dass teilt, dass die die Erschliessungsflächen Erschliessungsflächen innerhalb innerhalb der der Bauzonen Bauzonen praxisgemäss praxisgemäss als alsZone Zone

„Übriges Gemeindegebiet" auszuscheiden seien. seien. Im „Übriges Gemeindegebiet“ auszuscheiden Im Gebiet Gebiet ausserhalb ausserhalb der der BauzoBauzo-

nen hingegen seien seien die nen hingegen der Waldzone die ForstForst- und und Landwirtschaftswege Landwirtschaftswege der Waldzone bzw. bzw. der der Landwirtschaftszone zuzuweisen. Landwirtschaftszone zuzuweisen.

In den vorliegenden vorliegenden Zonenplänen In den Zonenplänen hat hat die die Gemeinde Gemeinde das das Waldgebiet Waldgebiet nicht nicht bloss bloss als als

Hinweis bezeichnet, sondern sondern einer einer Waldzone Waldzone zugewiesen. Hinweis bezeichnet, zugewiesen. Entsprechend Entsprechend hätte hätte sie sie

aber auch die Wege dieser dieser Waldzone Waldzone zuweisen zuweisen müssen müssen und und nicht nichteiner einerZone Zone„Übri„Übri-

ges Gemeindegebiet", Gemeindegebiet“, zumal diese diese Anlagen Anlagen nicht nicht mittels mittels Rodungsbewilligungen Rodungsbewilligungen aus aus

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1 10

dem Waldareal dem Waldareal entlassen entlassen wurden. wurden. Folglich Folglich ist ist die die Zuweisung Zuweisung der der ForstwirtschaftsweForstwirtschaftswe-

ge ge zur zur Zone Zone "Übriges "Übriges Gemeindegebiet", Gemeindegebie soweit soweit sie sie sich sich ausserhalb ausserhalb des desBaugebietes Baugebietes befinden, von der der Genehmigung Genehmigung auszunehmen auszunehmen und und der der Gemeinde Gemeinde zur zur Überarbeitung Überarbeitung befinden, von

zurückzuweisen. Gemeinde zu prüfen haben, haben, ob ob sie sie auch auch die die zurückzuweisen. Gleichzeitig Gleichzeitig wird wird die die Gemeinde zu prüfen übrigen Wege ausserhalb der der Bauzone Bauzone der derumliegenden umliegenden Zone Zone(z.B. (z.B.LandwirtschaftsLandwirtschaftsübrigen Wege ausserhalb zone) zone) zuweisen zuweisen möchte, möchte, wie wie dies dies üblich üblich ist. ist. 5. Zone 5. Zone „Übriges „Übriges Gemeindegebiet" Gemeindegebiet“ Die Gemeinde Die Gemeinde Disentis/Mustör Disentis/Muster hat hat im im Zonenplan Zonenplan 1:2'000 1:2'000 „Mompe „Mompe Tujetsch" Tujetsch“ die dieParPar-

zellen Nr. Nr. 496, 496, 497, 497, 498 498 und und 499, 499, welche welche mit mitFerienhäusern Ferienhäusern aus aus den zellen den 70er 70erJahren Jahren

bebaut sind, sind, der der Zone Zone „Übriges „Übriges Gemeindegebiet" Gemeindegebiet" zugewiesen. zugewiesen. bebaut

Nach 41 Abs. Abs. 11 KRG KRG umfassen umfassen die dieZonen Zonen„Übriges „ÜbrigesGemeindegebiet" Gemeindegebiet" lediglich Nach Art.

Art. 41 lediglich

das unproduktive das unproduktive Land, Land, die die Gewässer Gewässer sowie sowie Restflächen, Restflächen, für für die die keine keine andere andere NutNut-

zungszone zungszone in in Frage Frage kommt. kommt. Bei Bei den den fraglichen fraglichen Parzellen Parzellen handelt handelt es es sich sich weder weder um um

unproduktives Land unproduktives Land noch noch um um ein ein Gewässer. Gewässer. Es Es sind sind auch auch nicht nicht Flächen, Flächen, für fürwelche welche

die Zuweisung die Zuweisung einer einer anderen anderen Nutzungszone Nutzungszone nicht nicht in in Frage Frage käme. käme. So So ist ist insbesondeinsbesondere die Ausscheidung Ausscheidung einer einer Landwirtschaftszone Landwirtschaftszone ohne ohne weiteres weiteres möglich re die möglich und und auch auch übüb-

lich. In lich. ln Graubünden Graubünden befinden befinden sich sich denn denn auch auch hunderte hunderte von von Ferienhäusern Ferienhäusern in in der der

Landwirtschaftszone. Zusammenfassend ergibt ergibt sich sich somit, somit, dass dass die Landwirtschaftszone. Zusammenfassend die zur zur Debatte Debatte steste-

hende Zone hende Zone „Übriges „Übriges Gemeindegebiet" Gemeindegebiet" der der Bestimmung Bestimmung von von Art.

Art. 41

41 Abs. Abs. 11 KRG KRGwiwiderspricht, weshalb weshalb sie derspricht, sie von von der der Genehmigung Genehmigung ausgenommen aUsgenommen und und zur zur Überarbeitung Überarbeitung an die Gemeinde zurückgewiesen zurückgewiesen werden. an die Gemeinde werden.

Im Rahmen des des durchgeführten durchgeführten. Anhörungsverfahrens Im Rahmen Anhörungsverfahrens wurde wurde den den betroffenen betroffenen

Grundeigentümerinnen und und Grundeigentümern Grundeigentümern sowie Grundeigentümerinnen sowie der der Gemeinde Gemeinde Disentis/Mustör Disentis/Muster

die Gelegenheit die Gelegenheit geboten, geboten, sich sich zu zu der der ins ins Auge Auge zu zu fassenden fassenden Zurückweisung Zurückweisung der der auf auf

den Parzellen Nr. Nr. 496, 496, 497, 497, 498 498 und und 499 499 ausgeschiedenen den Parzellen ausgeschiedenen Zone Zone „Übriges „Übriges GemeinGemein-

degebiet“ vernehmen zu lassen. Aus Aus der der eingegangenen degebiet" vernehmen zu lassen. eingegangenen Stellungnahme Stellungnahme der der GeGe-

meinde Disentis/Muster vom vom 29. 29. April April 2009 2009 ergeben meinde Disentis/Mustör ergeben sich sich keine keine Argumente, Argumente, welche welche

an der vorstehenden Beurteilung an der vorstehenden Beurteilung etwas etwas zu zu ändern ändernvermöchten. vermöchten.

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6. Landschaftsschutzzone Landschaftsschutzzone 6.

Die Landschaftsschutzobjekte „Rieven“ und Salaplauna Salaplauna „L-258", „L-258", beide beide von von Die Landschaftsschutzobjekte „Rieven" (L-257) (L-257) und

lokaler Bedeutung, sind sind keiner keiner Landschaftsschutzzone Landschaftsschutzzone zugewiesen zugewiesen worden. lokaler Bedeutung, worden. Eine Eine

Begründung diesbezüglich handelt sich sich bei Begründung diesbezüglich liegt liegt nicht nicht vor. vor. Es handelt bei beiden beiden Objekten Objekten um um

prägende Geländekammern (Terrassen (Terrassen und und Heckenlandschaft) Heckenlandschaft) für fürdas dasLandschaftsLandschaftsprägende

und Ortbild und Ortbild der der Gemeinde Gemeinde Disentis/Mustör, DisentislMuster, welche welche vor vor weiteren weiteren Bebauungen Bebauungen zu zu

schützen sind. schützen sind. Gestützt auf den den RIP2000 RIP2000 wird wird die die Gemeinde Gemeinde angewiesen, angewiesen, bei bei der der

nächsten Ortsplanungsrevision für für die die beiden beiden Objekte Objekte eine eine LandschaftsschutzzonenLandschaftsschutzzonennächsten Ortsplanungsrevision

zuweisung zu prüfen prüfen oder oder einen einen allfälligen allfälligen Verzicht zuweisung Verzicht auf aufeine eineZonenzuweisung Zonenzuweisung wewe—

nigstens zu begründen. begründen. nigstens zu

7. Materialablagerung 7. in Turatscha Turatscha Materialablagerung in Die Regierung Regierung geht davon davon aus, aus, dass dass die dieGemeinde GemeindeDisentis/Mustör Disentis/Muster entsprechend entsprechend

den Aussagen im im PMB Materialablagerung in in Turatscha abschliessen abschliessen wird wird und und in in PMB die Materialablagerung

absehbarer Zeit ein ordentliches ordentliches Baugesuch Baugesuch für für Bauten Bauten und und Anlagen Anlagen ausserhalb ausserhalb der der

Bauzone (BAB-Gesuch) (BAB-Gesuch) für für die die Rekultivierung Rekultivierung der derFlächen Flächen einreichen einreichenwird. wird. Bauzone

lm Übrigen geben geben die die vier vierZonenpläne Zonenpläne1:2'000 1:2'000„Disentis/Mustör", „Disentis/Muster“,„Segnas „Segnas—— Mompö Mompe Im Übrigen

Medel", — Cavardiras“ Medel", „Disla „Disla — Cavardiras" und und „Mompe „Mompö Tujetsch“ Tujetsch" sowie sowie der der Zonenplan Zonenplan 1:10'000 1:10'000

„Süd", alle vom vom 30. 30. November November 2008, 2008, zu zu keinen keinen weiteren weiteren Bemerkungen Bemerkungen Anlass; Anlass; sie sie „Süd", alle können genehmigt können genehmigt werden. werden.

F.

Zonenpläne 1 :10'000 „Nord" „Nord“ Zonenpläne 1:10'000

Zonenund Genereller Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:10'000 Zonen- und 1:10'000 „Mitte" „Mitte“

Zum Zonenplan Zonenplan 1:10'000 1:10'000 „Nord" „Nord“ und und ZonenZonen-und undGenerellen GenerellenGestaltungsplan Gestaltungsplan Zum

1:10'000 beide vom vom 30. 30. November November 2008, 1:10'000 „Mitte“, „Mitte", beide 2008, drängen drängen sich sichkeine keineBemerkungen Bemerkungen

auf; sie können können genehmigt genehmigt werden. werden. auf; sie

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G. G. Fünf Generelle Gestaltungspläne Gestaltungspläne 1:2'000 1:2'000„Disentis/Mustör", „DisentislMustär“,„Segnas „Segnas—- Mompö Mompe Fünf Generelle Medel", Cavardiras", „Mompe „Mompö Tujetsch“ Tujetsch" und Medel“, „Disla „Disla — — Cavardiras“‚ und „Fontanivas" „Fontanivas“

„Süd“ 1:10'000 „Süd" Genereller Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:10'000 Genereller

auf, Hinweisauf, derHinweis sich der drängt sich Zum Generellen "Fontanivas" drängt 1:2'000 "Fontanivas" Gestaltungsplan 1:2'000 Generellen Gestaltungsplan Zum

dass Bauten den dem den gegenüber dem Holzlagerplatz gegenüber festgelegten Holzlagerplatz dem festgelegten auf dem Anlagen auf und Anlagen Bauten und dass

von Abstandvon einenAbstand Gewässerabstandslinieeinen mangels Gewässerabstandslinie Quellbach mangels querenden Quellbach Lagerplatz Lagerplatz querenden

20 m m einzuhalten einzuhalten haben haben (Art. (Art. 78 78 KRG). KRG). Sofern Sofern die die Gemeinde Gemeinde für für bestimmte bestimmte Anlagen Anlagen 20

(wie Holzstapel) von von einem einem geringeren geringeren Abstand Abstand Gebrauch Gebrauch machen machen möchte, möchte. hat hat sie sie (wie Holzstapel)

KRG). Abs22 KRG). 78Abs

9 autres articles

Art. 78

(sieheArt. beizuziehen (siehe ANU beizuziehen das ANU frühzeitig frühzeitig das

„Segnas—-—Zu den „DisentislMustär“, „Segnas 1:2'000„Disentis/Mustör", Gestaltungsplänen1:2'000 GenerellenGestaltungsplänen fünfGenerellen den fünf

Mompe Medel“, „Disla „Disla — - Cavardiras“, sowie zum zum Momp6 Medel", Cavardiras", „Mompe „Mompö Tujetsch" Tujetsch" und und „Fontanivas“ „Fontanivas" sowie

Generellen Gestaltungsplan 1:10'000 1:10'000 „Süd", „Süd“. alle alle vom vom 30. 30. November November 2008, 2008, drängen drängen Generellen Gestaltungsplan werden. genehmigtwerden. können genehmigt sie können auf; sie Bemerkungen auf; keine Bemerkungen sich ansonsten keine

H.

„DisentislMuster“ Verkehr„Disentis/Mustör" Genereller Erschliessungsplan 1 :2'OOOVerkehr Erschliessungsplan 1:2'000 Genereller

Medel“ Mompe Medel" „Segnas—- Mompti Verkehr„Segnas 1 :2'OOOVerkehr Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan1:2'000 Genereller

„Süd“ Verkehr„Süd" 1 :10'OOOVerkehr Genereller Erschliessungsplan ErschliessunQSplan 1:10'000 Genereller

Fontauna da Fontauna Acla da Quartier Acla im Quartier Verkehrserschliessung im derVerkehrserschliessung Anpassungder 1. 1. Anpassung Im Zusammenhang Zusammenhang mit mit dem dem Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan 12000 1'2000 Verkehr Verkehr "Disen"DisenIm

welmitweleingegangen,mit Planungsbeschwerden eingegangen, drei Planungsbeschwerden Regierung drei der Regierung bei der sind bei tis/Muster" tis/Mustör" sind

chen die Erschliessung des chen die festgelegte festgelegte‘Erschliessung des Quartiers Quartiers „Acla „Acla da da Fontauna" Fontauna" beanstandet beanstandet

wird. Durch Durch intensive intensive Verhandlungen Verhandlungen konnte konnte der derGemeindevorstand Gemeindevorstand Disentis/Mustör Disentis/Muster wird. eine geänderte Verkehrserschliessung Verkehrserschliessung für für das das Quartiers Quartiers „Acla „Acla da da Fontauna" Fontauna" finden, finden, eine geänderte

welche auch bei bei den den Beschwerdeführern Beschwerdeführern Zustimmung Zustimmung fand. fand. Die DieBeschwerdeführer Beschwerdeführer welche auch

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zogen in der der Folge Folge ihre ihre Planungsbeschwerden Planungsbeschwerden zurück, sofern sofern die die Regierung Regierung die die ErEr-

schliessung im schliessung im Sinne Sinne dieser dieser Änderungen Änderungen genehmigt. genehmigt.

Die angepasste angepasste Verkehrserschliessung Verkehrserschliessung für für das das Quartier Quartier "Acla "Acla da da Fontauna" Fontauna" ist ist inin eieiDie

nem nem speziell speziell angefertigten angefertigten Plan Plan (Genereller (Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 12000 1'2000 "Anpassung "Anpassung im Bereich Bereich Acla im Acla da da Fontauna") Fontauna") vom vom 11. 11. März März 2009 2009 dargestellt. dargestellt.

Mit Schreiben Schreiben vom vom 10. 10. März März 2009 2009 ersuchte ersuchte die dieGemeinde Gemeinde Disentis/Mustör Disentis/Muster um um GeGeMit

nehmigung Planes vom vom 11. 11. März März 2009. 2009. Dem Dem Antrag Antrag der der Gemeinde Gemeinde kann kann stattstattnehmigung des des Planes

Das ARE ARE wird wird beauftragt, beauftragt, die dieangepasste angepassteVerkehrserschliessung Verkehrserschliessung gegeben werden. Das

für das das Quartier Quartier „Acla „Acla da da Fontauna" Fontauna“ im im Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2'000 1:2'000 „Di„Di-

kennzeichnen. zu kennzeichnen. sentis/Muster“ sentis/Mustör zu

DisentislMuster — Gemeindegrenze Medel— MompäMedel SchlittelbahnMompa 2. 2. Schlittelbahn Gemeindegrenze Disentis/Mustar

Die Gemeinde hat hat im im Generellen Generellen Erschliessungsplan ErschliessunQSplan 1:10'000 1:10'000 Verkehr Verkehr„Süd“ eine Die Gemeinde „Süd" eine

Gemeindegrenze zur Gemeihdegrenze „Schlittelbahn, bis zur Medel“ bis „Mompe Medel" Fraktion „Mompö der Fraktion von der bestehend" von „Schlittelbahn, bestehend" von Disentis/Muster festgelegt. festgelegt. von Disentis/Muster

Die „Uniun da da scursalar scursalar ee spassegiar spassegiar Mompö Mompe Medel" Medel" ersuchte ersuchte mit mit Schreiben Schreiben vom vom Die „Uniun

5. März 2006 2006 das das Amt Amt für für Wald Wald (AfW) (AfW) um um die dieBewilligung Bewilligungfür füreine eineVerlängerung Verlängerungdes des 5. März Schlittelweges bis zur Feuerstelle Feuerstelle „Fontauna „Fontauna Starnauns". Starnauns". Das Das zuständige zuständige Bau-, Bau—, VerVer-

kehrsund Forstdepartement Forstdepartement (BVFD) bewilligte mit Verfügung kehrs- und (BVFD) bewilligte Verfügung Nr. Nr. 13/06 13/06 vom vom

fragliche Verlängerung Verlängerung des Schlittelweges Schlittelweges um rund rund 600 600 m m 26. September 2006 die fragliche

bis zur Feuerstelle Feuerstelle „Fontauna „Fontauna Starnauns". Starnauns". Gleichzeitig Gleichzeitig hielt hielt das das BVFD BVFD fest, fest, dass dass eine eine bis zur

weitere Verlängerung Verlängerung des Schlittelweges Schlittelweges aus Gründen Gründen des Wildschutzes Wildschutzes nicht nicht bebe-

fürwortet werden könne. könne. fürwortet werden

Entsprechend der oben oben erwähnten erwähnten Departementsverfügung Departementsverfügung und und im imEinvernehmen Einvernehmen Entsprechend der

mit Gemeinde Disentis/Mustör Disentis/Muster (Schreiben (Schreiben vom vom 29. 29. April April 2009) 2009) wird wirddas dasTeilstück Teilstück mit der der Gemeinde

der „Schlittelbahn, bestehend" bestehend“ zwischen zwischen der der Feuerstelle Feuerstelle „Fontauna „FontaunaStarnauns" Starnauns"und und der „Schlittelbahn, der Gemeindegrenze Disentis/Mustör Disentis/Muster nicht nicht genehmigt. genehmigt. der Gemeindegrenze

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3. Schneeschuhwanderweg 3. Schneeschuhwanderweg Mises Miseslas lasCavorgias Cavorgias—- Cavorgia Cavorgia

Die Gemeinde Disentis/Mustör Disentis/Muster plant plant in in Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit Die Gemeinde mit der derGemeinde GemeindeTujetsch, Tujetsch,

der Wildhut und und der derSedrun SedrunDisentis DisentisTourismus Tourismuseinen der Wildhut einengemeindeübergreifenden gemeindeübergreifenden

SchneeschuhwandenNeg. Schneeschuhwanderweg.Entsprechend Entsprechendist ist im im Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:10‘000 Verkehr „Süd" „Süd“ ein ein „Schneeschuhwanderweg, „Schneeschuhwandeniveg, geplant" geplant“ festgelegt 1:10'000 Verkehr festgelegt worden, worden,

welcher von „Mises „Mises las las Cavorgias" Cavorgias" bis biszur zurGemeindegrenze Gemeindegrenze von welcher von vonDisentis/Mustör Disentis/Muster reicht. Sodann soll soll der der Schneeschuhwanderweg Schneeschuhwanderweg auf auf dem reicht. Sodann dem Gemeindegebiet Gemeindegebiet Tujetsch Tujetsch

bis zur Fraktion Fraktion „Cavorgia" „Cavorgia“ weitergeführt weitergeführt werden. werden. Auf bis zur Aufdem dem Gemeindegebiet Gemeindegebietvon vonTuTu—

jetsch ist jedoch jedoch eine einerechtskräftige rechtskräftigeWaldWald-und undWildschonzone jetsch ist Wildschonzoneausgeschieden, ausgeschieden,die die

aufgrund der Baugesetzbestimmung Baugesetzbestimmung einen einen Schneeschuhwanderweg Schneeschuhwandewveg verunmöglicht. aufgrund der verunmöglicht.

Gemäss Art.

Art. 37

37 Abs. Abs. 22 des des Baugesetzes Baugesetzes von von Tujetsch Tujetsch sind Gemäss sinddie dieAnlage, Anlage,Präparierung Präparierung

und Markierung von von Abfahrtspisten, Abfahrtspisten, Langlaufloipen Langlaufloipen und und Markierung und Schlittelwegen Schlittelwegen oder oderanderen anderen

Einrichtungen zur Einrichtungen zur Sportausübung Sportausübung inin der der Zeit Zeit von von 15. 15. Dezember Dezember bis bis 30. 30. April April nicht nicht

gestattet. Es Es ist ist deshalb deshalb nicht nicht zweckdienlich, zweckdienlich, den den Schneeschuhwanderweg gestattet. Schneeschuhwandeniveg bis bis an an die die

Gemeind egrenze von von Tujetsch Gemeindegrenze Tujetsch zu zu planen. planen.

Im Rahmen des des durchgeführten durchgeführten Anhörungsverfahrens Anhörungsverfahrens anerkennt Im Rahmen anerkennt die die Gemeinde GemeindeDiDi-

sentislMuster mit Schreiben vom vom 29. 29. April April 2009 2009 den den vorstehenden vorstehenden Sachverhalt sentis/Mustör mit Sachverhaltund und beantragt eine Sistierung Sistierung oder oder eine eine Zurückweisung Zurückweisung des desfraglichen beantragt eine fraglichenWegabschnittes, Wegabschnittes,

damit eine Lösung Lösung gefunden gefunden werden werden kann. kann. Die damit eine Die Regierung Regierung erklärt erklärt sich sich mit mitder derskizskiz-

zierten Vorgehensweise der der Gemeinde Gemeinde als als einverstanden einverstanden und zierten Vorgehensweise und weist weist den den zur zur Debatte Debatte stehenden „SchneeschuhwandenNeg, geplant" von der Verzweigung im Gebiet Mises stehenden „Schneeschuhwanderweg, Mises

las Cavorgias bis bis zur zur Gemeindegrenze Gemeindegrenze von von Disentis/Muster DisentislMuster an an die die Gemeinde las Cavorgias Gemeinde zur zur

Überarbeitung zurück. Überarbeitung zurück.

4. 4. Geplanter Downhillweg Mittelstation MittelstationCaischavedra Caischavedra—— Talstation Geplanter Downhillweg Talstation Die Gemeinde Disentis/Mustör Disentis/Muster hat hat im im Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2'000 Die Gemeinde 1:2'000 VerVer-

kehr „Disentis/Muster" sowie sowie im im Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:10'000 kehr „Disentis/Mustör" 1:10'000 Verkehr Verkehr

„Süd“ einen „Downhillweg, „Downhillweg, geplant" geplant“ festgelegt, festgelegt, welcher welcher bei bei der derMittelstation Mittelstationbeginnt „Süd" einen beginnt

und im Bereich Bereich der der Talstation Talstation der der Bergbahnen Bergbahnen Disentis Disentis AG und im AG endet. endet. Der Dergeplante geplante

Downhillweg Wildeinstandsgebiete (Rehwild, (Rehwild, Kleinsäuger Kleinsäuger und Downhillweg tangiert tangiert Wildeinstandsgebiete und Vögel) Vögel) sowie sowie

Waldareal. Die Gemeinde Gemeinde wird ersucht, sich sich bei bei der Waldareal. Die wird ersucht, der Planung Planung dieser dieser Anlage Anlage mit mit dem dem

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Amt für Amt für Wald Wald (AfW) (AfW) und und dem dem Amt Amt für für Jagd Jagd und und Fischerei Fischerei (AJF) (AJF)ininVerbindung Verbindungzu zusetsetzen zen..

5. FussWanderwege und Wanderwege Fuss-und 5.

Das im Das im kantonalen kantonalen Inventar Inventar für für FussFuss— und und Wanderwege Wanderwege geführte geführte Wanderwegnetz WandenNegnetz ist ist

mit den Festlegungen Festlegungen in in den dendrei dreizur zurDiskussion Diskussionstehenden stehendenErschliessungsplänen Erschliessungsplänen mit den

teilweise teilweise nicht nicht identisch. identisch. Die Die Gemeinde Gemeinde wird wird ersucht, ersucht, sich sich diesbezüglich diesbezüglich mit mit der derBAW BAW

Bündner Wandenivege in in Verbindung Verbindung zu zu setzen. setzen. Bündner Wanderwege

lm Im Übrigen Übrigen geben geben die die zwei zwei Generellen Generellen Erschliessungspläne Erschliessungspläne 1:2'000 1:2'000 Verkehr Verkehr „Disen„Disen-

tis/Mustör" Mompö Medel" Erschliessungsplan Generelle Erschliessungsplan der Generelle sowie der Medel" sowie —— Mompe „Segnas — und „Segnas tis/Muster“ und

1:10'000 Verkehr vom 30. 30. November November 2008, 2008, zu zu keinen keinen weiteren weiteren BemerBemer1:10'000 Verkehr „Süd“, „Süd", alle alle vom

kungen Anlass; Anlass; sie sie können können genehmigt genehmigt werden. werden. kungen

I. Zwei Generelle Zwei Generelle Erschliessungspläne Erschliessungspläne 1:2'000 1:2'000 Verkehr Verkehr„Disla „Disla— — Cavardiras" Cavardiras“ und und

„Mompe „Mompö Tujetsch“ Tujetsch"

Genereller Erschliessungsplan 1:10'000 1 :10'000 Verkehr Verkehr und und Versorgung Versorgung „Mitte" „Mitte“ Genereller Erschliessungsplan Zu den zwei zwei Generellen GenerellenErschliessungsplänen Erschliessungsplänen1:2'000 1 :2'000Verkehr Verkehr„Disla „Disla——Cavardiras" Cavardiras" Zu den

und „Mompe Tujetsch" Tujetsch“ sowie sowie zu zu dem dem Generellen Generellen Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:10'000 1 :10'000 Verkehr Verkehr und „Mompö und Versorgung „Mitte", „Mitte", alle alle vom vom 30. 30. November November 2008, 2008, drängen drängen sich sich keine keine BemerBemerund Versorgung können genehmigt genehmigt werden. werden. kungen auf; sie können

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J.

„DisentisIMuster“ Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Versorgung „Disends/Mustör" Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Versorgung hat die Gemeinde Disentis/Mustär ' Im vorliegenden Erschliessungsplan Erschliessungsplan hat Disentis/Muster u.a. auf auf den den Parzellen Parzellen Nr. Nr. 1350 1350 und und 1351 1351 eine eine„Hydrantenleitung, „Hydrantenleitung, geplant" geplant" festgesetzt. festgesetzt. Auf Aufdem dem

Luftbild ist erkennbar, erkennbar, dass dass diese diese geplante geplante Leitung Leitung eine eine Uferböschung Uferböschung tangiert. tangiert. Luftbild ist

Nach des Bundesgesetztes Bundesgesetztes über über den den NaturNatur- und und Heimatschutz Heimatschutz (NHG) (NHG) Nach Art.

Art. 22 Abs. 11 des

Weise andere Weise auf andere überschüttet noch auf gerodet noch überschüttet Ufervegetationen weder dürfen Ufervegetationen dürfen weder gerodet

zum Absterben gebracht werden. Eine Eine zwingend notwendige notwendige Entfernung Entfernung der der UferveUferve-

UmweltundUmweltgetation Kultur-und Erziehungs-, Kulturzuständigen Erziehungs-, des zuständigen Bewilligung des einer Bewilligung bedarf einer getation bedarf

schutzdepartementes (EKUD). Im vorliegenden Linienfüh—. eineLinienfühjedoch eine scheint jedoch Fall scheint vorliegenden Fall schutzdepartementes (EKUD).

rung ausserhalb der der Uferbestockung Uferbestockung möglich möglich zu sein. Die Die Gemeinde Gemeinde'wird deshalb rung ausserhalb zu sein. wird deshalb

Hydrantengeplanten Hydrantender geplanten Linienfühmng der die Linienführung Detailprojektes die Rahmen des Detailprojektes ersucht, im Rahmen

leitung im Bereiche Ieitung Bereiche der der Parzellen Parzellen Nr. Nr. 1350 1350 und und 1351 1351 ausserhalb ausserhalbder derUferbestockung Uferbestockung vorzusehen.

Im Übrigen gibt gibt der derGenerelle GenerelleErschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2'000 1:2'000 Versorgung Versorgung „Disen„DisenIm Übrigen

tis/Muster“ November 2008 2008 zu zu keinen keinen weiteren weiteren Bemerkungen Bemerkungen Anlass; Anlass; er er tis/Mustär" vom 30. November

kann genehmigt werden. werden. kann genehmigt

K.

Genereller Erschliessungsplan 1 :2'000 Versorgung Genereller Erschliessungsplan 1:2'000 Versorgung „Disla — Cavardiras" „Disla — Cavardiras“ Im Erschliessungsplan hat hat die die Gemeinde Gemeinde Disentis/Mustär Disentis/Muster eine Im vorliegenden vorliegenden Erschliessungsplan eine „Hydran„Hydran-

tenleitung, bestehend" festgelegt, festgelegt, welche welche über über die die Gemeindegrenze GemeindegrenzeDisentis/Muster Disentis/Muster tenleitung, bestehend"

hinaus auf das das Gemeindegebiet Gemeindegebiet von von Sumvitg Sumvitg reicht. reicht. hinaus auf

Die Gemeinde Gemeinde verfügt verfügt selbstredend selbstredend nicht nicht über über die dieKompetenz, Kompetenz, ErschliessungsplanErschliessungsplan— Die

festlegungen in der der Gemeinde Gemeinde Sumvitg Sumvitg zu zu beschliessen. beschliessen. Dementsprechend Dementsprechend wird wirddie die festlegungen in

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17 17

„Hydrantenleitung, bestehend”, beSumvitg beGemeindegebietSumvitg dem Gemeindegebiet auf dem sich auf sie sich soweit sie bestehend", soweit „Hydrantenleitung,

genehmigt. nicht genehmigt. findet, findet, nicht

Ca„Disla——CaVersorgung„Disla 1:2'000Versorgung Erschliessungsplan1:2'000 GenerelleErschliessungsplan Im Übrigen derGenerelle gibt der Übrigen gibt Im

kann Anlass;ererkann BemerkungenAnlass; weiteren Bemerkungen keinen weiteren zu keinen 2008 zu vardiras" vom November 2008 30. November vom 30. vardiras“ genehmigt werden. werden. genehmigt

L. Zwei Generelle Zwei Generelle Erschliessungspläne Erschliessungspläne 1:2'000 1:2'000 Versorgung Versorgung „Segnas „Segnas—- Momp6 Mompe Tujetsch“ „Mompe Tujetsch" und „Momp6 Medel“ Medel" und

„Süd“ Versorgung „Süd" 1:10'000 Versorgung Genereller Erschliessungsplan 1:10'000 Genereller Erschliessungsplan

‘

Mom„Segnas—— MomVersorgung„Segnas 1:2'000Versorgung Erschliessungsplänen 1:2'000 Generellen Erschliessungsplänen zwei Generellen den zwei Zu den

Erschliessungsplan GenerellenErschliessungsplan demGenerellen zudem sowie zu pö Medel" Tujetsch" sowie „Mompe Tujetsch" und „Mompö Medel" und pe

Be— keine Besich keine drängen sich 2008, drängen November 2008, 30. November 1:10'000 Versorgung „Süd", „Süd", alle alle vom vom 30. 1:10'000 Versorgung

merkungen auf; sie sie können können genehmigt genehmigt werden. werden. merkungen auf; Gestützt auf Art.

Art. 49 49 KRG

KRG Gestützt auf

Regierung: die Regierung: beschliesst beschliesst die 1. Das Dasam am30. 30.November November2008 2008 beschlossene beschlossene Baugesetz Baugesetz wird mit folgender direkter 1.

Korrektur Korrektur (Korrektur (Korrektur gemäss gemäss Art.

Art. 49

49 Abs. Abs. 33 KRG KRG im im Einvernehmen Einvernehmen mit mit der der GeGe-

meinde) und folgendem folgendem Hinweis Hinweis genehmigt: genehmigt: meinde) und

„En ergänzt:„En Satzergänzt: folgendemSatz a) Art. mitfolgendem wirdmit (Wintersportzone)wird 1 BauG(Wintersportzone) Abs.1 BauG Art.3737Abs. a) zonas per la la protecziun protecziun da da la la natira natira dastgan dastgan vegnir vegnirpreparadas preparadaslas laspistas pistasmo mo zonas per sche la cuverta cuverta da da naiv naiv ha ha in'autezza in’autezza d'almain d’almain30 _30cm" cm"(In (InNaturschutzzonen Naturschutzzonen

dürfen Pistenpräparierungen nur dürfen Pistenpräparierungen nur erfolgen, erfolgen, wenn wenn die die Schneedecke Schneedecke mindesmindes—

beträgt). cm beträgt). 30 cm tens tens 30

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18 18

Kulturobjekte) und Kulturobjekte) Natur—und b) Art. (wertvolleNaturBauG(wertvolle Abs.22BauG 46Abs.

Art. 46 b)

Von der Von der im im letzten letzten Satz Satz von von Art.

Art. 46

46Abs. Abs.22BauG BauGvorgesehenen vorgesehenenAusnahme Ausnahme

für Schutzbauten an an Gewässern Gewässern kann kann selbstverständlich selbstverständlich nur nurGebrauch Gebrauch gegefür Schutzbauten

GewässerSChutzgesetzes eidg.Gewässerschutzgesetzes deseidg. 37des

Art. 37

mit Art. dies mit wenn dies werden, wenn macht macht werden,

ist. vereinbar ist. (GSchG) (GSchG) vereinbar

2. Die Zonenpläne 1:2'000 Die vier vier Zonenpläne 1:2'000 „Disentis/Mustör", „DisentislMustär“, "Segnas "Segnas——Momp6 MompöMedel", Medel",

"Disla — Cavardiras" und Momp6 Mompä — — Tujetsch" die Zonenpläne 1:10'000 "Disla — Cavardiras" und Tujetsch" sowie sowie die Zonenpläne 1:10'000 Süd und Nord, Nord, alle alle vom vom 30. 30. November November 2008, 2008, werden werden im im Sinne Sinne der der Erwägungen Erwägungen Süd und und mit folgenden Auflagen, Vorbehalten Vorbehalten und und Anweisungen Anweisungengenehmigt: genehmigt: und mit folgenden Auflagen,

der mit der wird mit Caschuarz wird Gebiet Caschuarz im Gebiet 546 im a) Die Die Wohnzone W2 auf Nr. 546 Parzelle Nr. auf Parzelle Wohnzone W2 a) Auflage genehmigt, dass dass die dievorbehaltenen vorbehaltenen. "Regelungen zu Erst-/ZweitErst-lZweitAuflage genehmigt, "Regelungen zu

der Verfahren der im Verfahren wohnungsanteilen" effektiv erlassen erlassen werden, werden, und und zwar zwar im wohnungsanteilen" effektiv .

Grundordnung nach Art.

Art. 47

47 ff. ff. KRG. KRG. Grundordnung nach

b) b)

Die drei drei auf auf den den Parzellen Parzellen Nr. Nr. 1537, 1537, 1562 1562 und und 1574 1574 im im Gebiet GebietSax SaxausgeausgeDie

schiedenen für touristische touristische Einrichtungen Einrichtungen werden werden von von der der GenehmiGenehmischiedenen Zonen Zonen für

zurückgewieGemeindezurückgewiedieGemeinde an die gung ausgenommen Überarbeitung an zur Überarbeitung und zur ausgenommen und gung sen..

c)

Die in der der Mittelstation Mittelstation „Lai „Lai Alv" Alv" ausgeschiedene ausgeschiedene Zone Zone für für touristische touristische EinEinDie in

richtungen wird von von der der Genehmigung Genehmigung ausgenommen ausgenommen und und zur zur Überarbeitung Überarbeitung richtungen wird

zurückgewiesen. an die Gemeinde Gemeinde zurückgewiesen. an die

'

auf den den Parzellen Parzellen Nr. Nr. 496, 496, 497, 497. 498 498und und499 499ausgeschiedenen ausgeschiedenenZonen Zonen d) Die Die auf d)

„Übriges Gemeindegebie“ werden von der der Genehmigung Genehmigung ausgenommen ausgenommen „Übriges Gemeindegebiet" werden von

und Überarbeitung an an die die Gemeinde Gemeinde zurückgewiesen. zurückgewiesen. und zur zur Überarbeitung

e)

Die für für die die Wege Wege im im Waldareal Waldareal festgelegte festgelegteZone Zone"Übriges "ÜbrigesGemeindegebiet" Gemeindegebiet" Die

wird von von der der Genehmigung Genehmigung ausgenommen ausgenommen und und zur zur Überarbeitung Überarbeitung an an die die wird Gemeinde zurückgewiesen. Gemeinde zurückgewiesen.

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f) DieDie Gemeinde wird angewiesen, Gemeinde wird angewiesen,imimZuge Zugeder dernächsten nächstenOrtsplanungsrevision Ortsplanungsrevision

für die beiden beiden Landschaftsobjekte Landschaftsobjekte „Rieven" „Rieven“ (L-257) (L-257) und und „Salaplauna" „Salaplauna" (L-258) (L-258) für die eine zu prüfen prüfen oder eine Landschaftsschutzzonenzuweisung Landschaftsschutzzonenzuweisung zu oder einen einen Verzicht Verzicht wewe—

nigstens zu begründen. begründen. nigstens zu

3. Der 3. Der Zonenund Generelle Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan1:10'000 1:10'000„Mitte" „Mitte“ vom 30. NovemNovemZonen- und vom 30.

ber 2008 wird wird genehmigt. genehmigt. ber 2008

Die fünf fünf Generellen Generellen Gestaltungspläne Gestaltungspläne1:2'000 4. Die 1:2'000„Disentis/Mustör", „DisentislMustör“,„Segnas „Segnas —— Mompe Medel“, „Disla „Disla — - Cavardlras“, „Mompe Tujetsch" Tujetsch“ und Momp6 Medel", Cavardiras", „Momp6 und „Fontanivas“ „Fontanivas"

sowie Generelle Gestaltungsplan Gestaltungsplan 1:10'000 1:10'000 „Süd", „Süd“, alle vom 30. 30. November November sowie der der Generelle alle vom

2008, werden werden im im Sinne 2008, Sinne der der Erwägungen Erwägungengenehmigt. genehmigt.

5. Der Generelle Generelle Erschliessungsplan Erschliessungsplan1:2'000 1:2'000Verkehr Verkehr„Disentis/Mustör" „DisentislMuster“ vom 5. Der vom

30. 30. November November 2008 2008 wird wird im im Sinne Sinne der derErwägungen Erwägungen mit mitfolgender folgenderbeschwerdebeschwerde—

bedingten Korrektur sowie sowie folgenden folgenden Anliegen Anliegen genehmigt: genehmigt: bedingten Korrektur

Die Erschliessungsplanung Erschliessungsplanung im Fontauna" wird wird nach nach MassMassa) Die im Gebiet Gebiet "Acla "Acla da da Fontauna" a)

be2009 beFebruar 2009 9. Februar Disentis/Muster am Gemeindevorstand Disentis/Mustör vom Gemeindevorstand des vom gabe gabe des am 9. schlossenen Plans "Genereller "Genereller Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2'000 1:2'000 Anpassung Anpassung im im schlossenen Plans Bereich Acla da da Fontauna" Fontauna" vom vom 11. 11. März März 2009 2009 genehmigt. genehmigt. Das Das ARE AREwird wird Bereich Acla

beauftragt, im Generellen Generellen Erschliessungsplan Erschliessungsplan 1:2'000 1:2'000 Verkehr Verkehr "Disen"Disen— beauftragt, im

tis/Muster" die entsprechenden entsprechenden Korrekturen Korrekturen einzutragen. einzutragen. tis/Mustör" die

Die Gemeinde Gemeinde wird wird ersucht, ersucht, sich sich bei bei der der Projektierung Projektierung der derAnlage Anlage „Downhill„Downhillb) Die b)

weg, geplant" mit mit dem dem Amt Amt für für Wald Wald (AfW) (AfW) und und dem dem Amt Amt für für Jagd Jagd und und FiFiweg, geplant"

scherei (AJF) in in Verbindung Verbindung zu zu setzen. setzen. scherei (AJF)

c)

Die Gemeinde wird wird ersucht, ersucht, sich sich bezüglich bezüglich FussFuss- und und Wanderwege Wanderwege mit mit der der Die Gemeinde

BAW Bündner Wanderweg Wanderweg in in Verbindung Verbindung zu zu setzen. setzen. BAW Bündner

6. Diedrei drei Generellen Generellen Erschliessungspläne Erschliessungspläne1:2'000 1:2'000Verkehr 6. Die Verkehr„Segnas „Segnas——Momp6 Mompe Medel“, "Disla "Disla — — Cavardiras" Cavardiras" und und "Momp6 "Mompe— — Tujetsch", Tujetsch", alle Medel", vom 30. 30. NovemNovemalle vom

ber 2008, 2008, werden werden im im Sinne Sinne der der Erwägungen Erwägungen mit mit folgendem folgendemAnliegen Anliegengenehmigt: genehmigt: ber

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20 20

— DieGemeinde Gemeindewird wird ersucht, ersucht, sich sich bezüglich bezüglich Fuss— Die Fuss- und und Wanderwege Wanderwege mit mit der der

BAW Bündner Wanderweg Wandelweg in in Verbindung Verbindung zu zu setzen. setzen. BAW Bündner

Der Generelle 7. Der Erschliessungsplan 1:10'000 1-:10'000 Verkehr Verkehr„Süd", „Süd“, vom 30. NovemNovemGenerelle Erschliessungsplan vom 30. ber wird im im Sinne Sinne der der Erwägungen Emägungen mit mit folgenden folgenden Vorbehalten Vorbehalten und und Anliegen Anliegen ber 2008 2008 wird

genehmigt: genehmigt:

a) Das Teilstück Teilstück der der festgelegten festgelegten „Schlittelbahn, „Schlittelbahn, bestehend" bestehend" zwischen zwischen der der FeuFeua) Das erstelle „Fontauna Starnauns" Starnauns“ und und der der Gemeindegrenze Gemeindegrenze Disentis/Mustär Disentis/Muster wird wird erstelle „Fontauna

im Einvernehmen mit mit der der Gemeinde Gemeinde Disentis/Mustär Disentis/Musternicht nichtgenehmigt. genehmigt. im Einvernehmen b) b)

Der festgelegte „Schneeschuhwanderweg, „SchneeschuhwandenNeg, geplant" geplant“ zwischen zwischen der der VerzweiVerzweiDer festgelegte

gung im im Gebiet Gebiet „Mises „Mises las las Cavorgias" Cavorgias“ bis bis zur zur Gemeindegrenze Gemeindegrenze von von DisenDisen— gung

tis/Muster wird von von der der Genehmigung Genehmigung ausgenommen ausgenommen und und zur zurÜberarbeitung Überarbeitung tis/Mustör wird an die die Gemeinde Gemeinde zurückgewiesen. zurückgewiesen. an

c) c)

Die Gemeinde Gemeinde wird wird ersucht, ersucht, sich sich bei bei der derPlanung Planung der derAnlage Anlage„Downhillweg, Die „Downhillweg,

geplant“ mit dem dem Amt Amt für für Wald Wald (AfW) (AfW) und und dem dem Amt Amt für fürJagd Jagdund geplant" mit undFischerei Fischerei (AJF) in Verbindung Verbindung zu zu setzen. setzen. (AJF) in

d) Die Gemeinde Gemeinde wird wird ersucht, ersucht, sich sich bezüglich bezüglich FussFuss— und und Wanderwege Wandewvege mit mit der der d) Die BAW Bündner Wanderweg Wandeniveg in in Verbindung Verbindung zu zu setzen. setzen. BAW Bündner

Der Genereller Genereller Erschllessungsplan Erschllessungsplan 1:10'000 1:10'000 Verkehr Verkehr und und Versorgung 8. Der Versorgung „Mit„Mitte“ 30. November November 2008 2008 wird wird genehmigt. genehmigt. te" vom vom 30.

Die vier vier Generellen Erschliessungspläne 1:2'000 1:2'000 Versorgung Versorgung „Disen9. Die „DisenGenerellen Erschliessungspläne tislMustör", "Segnas— - Momp6 Mompe Medel", Medel", "Disla "Disla— — Cavardiras", Cavardiras", "Momp6 "Mompe— — TuTutis/Mustör", "Segnas

jetsch", vom 30. 30. November November 2008, 2008, werden werden im im Sinne Sinne der der Erwägungen EMägungen mit jetsch", alle mit folfolalle vom

gendem Vorbehalt Vorbehalt und und folgendem folgendem Anliegen Anliegen genehmigt: genehmigt: gendem

a) Die Die„Hydrantenleitung, „Hydrantenleitung,bestehend" bestehend" auf aufdem demGemeindegebiet Gemeindegebiet von von Sumvitg Sumvitg a)

wird nicht genehmigt. genehmigt. wird nicht

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b) Die b) Gemeinde wird wird ersucht, ersucht, für für die die geplante geplante Hydrantenleitung Hydrantenleitung auf aufden denParParDie Gemeinde zellen Nr. zellen Nr. 1350 1350 und und 1351 1351 eine eine Linienführung Linienführung ausserhalb ausserhalb der der Uferbestockung Uferbestockung vorzusehen.

No30. No„Süd“ vom Versorgung „Süd" 1:10'000 Versorgung 10. Der Generelle Generelle Erschliessungsplan vom 30. Erschliessungsplan 1:10'000 10. Der vember 2008 2008 wird vember wird genehmigt. genehmigt.

11. Die Beschwerde wird wird in in einem einem separaten separaten Regierungsbeschluss Regierungsbeschluss behandelt. 11. Die Beschwerde behandelt.

12. Gemeindevorstand Disentis/Mustör Disentis/Muster wird angewiesen, angewiesen, den den wesentlichen wesentlichen InIn12. Der Gemeindevorstand

halt des Dispositives Dispositives des des vorliegenden vorliegenden Genehmigungsbeschlusses Genehmigungsbeschlusses öffentlich bebe-

kannt zu kannt zu geben. geben. Diese Diese Bekanntgabe Bekanntgabe hat hatininden dengleichen gleichenPublikationsorganen Publikationsorganen

wie die Bekanntgabe Bekanntgabe der der Urnenabstimmung Urnenabstimmung vom 30. November November 2008 2008 zu zu erfolerfolwie die vom 30.

gen. Im lm Publikationstext Publikationstext ist ist darauf daraufhinzuweisen, hinzuweisen, dass dassder derGenehmigungsbeGenehmigungsbe— gen.

schluss Gemeinde eingesehen eingesehen werden entschluss bei der Gemeinde werden kann und dass gegen darin ent-

haltene Anweisungen, Vorbehalte, Vorbehalte, Auflagen Auflagen und und Korrekturen Korrekturen innert innert30 30Tagen Tagenab ab haltene Anweisungen,

dem Publikationsdatum nach Massgabe Verwaltungsdie Verwaltungsüber die Gesetzes über des Gesetzes Massgabe des Publikationsdatum nach dem

rechtspflege (VRG) beim beim Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht Graubünden Graubünden Beschwerde Beschwerde erhoben erhoben rechtspflege (VRG)

kann. werden werden kann.

13. 13. Für direkte Adressaten des des vorliegenden vorliegenden Beschlusses Beschlusses beginnt beginnt die die 30-tägige 30-tägige BeBean das das Verwaltungsgericht Verwaltungsgericht bereits bereits ab ab dem demZeitpunkt Zeitpunktder derEröffnung Eröffnung schwerdefrist an

des vorliegenden Beschlusses. Beschlusses. des vorliegenden

14. 14. Soweit Soweit für für die die Verwirklichung Verwirklichung der der Planung Planung Bewilligungen Bewilligungen irgendwelcher irgendwelcher Art Artnotnot-

wendig sind, sind, bleibt bleibt der derBewilligungsentscheid Bewilligungsentscheid der der zuständigen zuständigen Behörde Behörde oder oder wendig

Amtsstelle vorbehalten. vorbehalten. Amtsstelle

Das Amt 15. Das Amt für für Raumentwicklung Raumentwicklung (ARE) (ARE) wird wird beauftragt, 15. beauftragt, die die aufgrund aufgrund dieses dieses BeBe-

schlusses nötigen Kennzeichnungen Kennzeichnungen in in den den eingereichten eingereichten graphischen schlusses nötigen graphischen Auszügen Auszügen vorzunehmen.

16. Gemeindevorstand Disentis/Mustör 16. Der Disentis/Muster sorgt die Nachführung Nachführung der Der Gemeindevorstand sorgt für für die der digitalen digitalen

Daten nach nach den den Vorgaben Vorgaben des des ARE. ARE. Daten

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22 22

17. Für das Genehmigungsverfahren werden 17. werden keine keine Kosten Kosten erhoben. erhoben. 18. Mitteilung 18. Mitteilung an: an: -

Namens der Namens der Regierung Regierung

Äääd/ Der Präsident:

H. Trachsel

ß;

Der Kanzleidirektor:

Dr. C. Riesen