Quartierplan Alte KEB 1. Änderung

Procédure de plan de quartier · Chur

Document

Numéro
15.GDE543
Type
Procédure de plan de quartier
Commune
Chur
Canton
Grisons
Niveau
Commune
En vigueur depuis
1 sept. 2015

Carte

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Fichiers

3901_B_QP_Alte_KEB_SRB_Ä1.pdfOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

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Stadt Chur

Beschluss des Stadtrates Sitzung vom 1. September 2015

mitgeteilt am

- .3. Sept 2015

SRB.2015.543 Quartierplan Alte Kunsteisbahn Calanda (KEB) 1. Änderung; Genehmigung Mit Beschluss des Gemeinderates vom 19. September 2013 (GBR.2013.31) wurde das Baurecht über die Parzelle Nr. 1013 übertragen. Dadurch hat sich die Ausgangslage für die Überbauung des Areals der alten Kunsteisbahn Calanda geändert. Daher beantragte die WSC den seit 9. April 2013 rechtsgültigen Ouartierplan alte Kunsteisbahn Calanda (OP alte KEB) zu ändern. Die Erarbeitung erfolgte durch GREDIG WALSER DIPL. ARCHITEKTEN ETH FH SIA AG, Chur, in Zusammenarbeit mit der STW AG für Raumplanung, Chur. Der Quarterplan sieht insgesamt fünf Punktbauten und ein Langhaus, die sich um einen Wohnhof angliedern, vor. An der Calandastrasse ist ein öffentlicher Platz vorgesehen. Das Langhaus trennt den öffentlichen Platz vom halböffentlichen Wohnhof und soll im Erdgeschoss mit publikumsorientierten Nutzungen als Scharnierfunktion zwischen diesen beiden Platzsituationen dienen. In den Punktbauten soll ein Mix von Wohnungen unterschiedlicher Grösse und Ausbaustandard entstehen. Der öffentliche Platz steht der Allgemeinheit zur Verfügung, ist mit Bäumen durchsetzt und verfügt über einen Sport- und Freizeitplatz. Im Wohnhof sind ein Spielbereich sowie ein Pavillon vorgesehen. Das private Fusswegnetz durch den Hof ist der Öffentlichkeit zugänglich. Der ruhende Verkehr findet in einer unterirdischen Einstellhalle Platz. Für Fahrräder sind in Gebäudenähe überdachte Abstellmöglichkeiten geplant. Die Baukommission hat sich anlässlich der Sitzung vom 29. April 2015 mit dem Ouartierplan befasst und empfiehlt die Genehmigung. Aufgrund ihrer Beurteilung hinsichtlich einer sehr guten Beziehung der geplanten Bauten zur baulichen und landschaftlichen Umgebung und untereinander, beantragt die Baukommission für den Ouartierplan Alte Kunsteisbahn Calanda (KEB) einen Ausnützungsbonus von 8 %. Der Ouartierplan Alte Kunsteisbahn Calanda (KEB) 1. Änderung lag ab dem 17. Juli 2015 während 30 Tagen öffentlich auf. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Beschluss 1.

Der Quartierplan Alte Kunsteisbahn Calanda (KEB) 1. Änderung vom 27. Mai 2015 wird genehmigt.

2.

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Die Unterlagen gemäss Art. 3 der Quartierplanbestimmungen (Auflageakten) gelten als integrierender Bestandteil der Genehmigung.

3.

Gestützt auf die Quartierplanunterlagen wird einen Ausnützungsbonus von 8 % gewährt.

4.

Der Quartierplan ist im Grundbuch auf den im Quartierplanperimeter liegenden Parzellen anzumerken. Der Vorsteher des Departements 3 wird hiermit beauftragt und bevollmächtigt, die Anmerkung im Grundbuch der Stadt Chur anzumelden .

•

105611/631.20.40

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5.

Für die Genehmigung des Quartierplans wird eine Gebühr von (Rechnung abwarten).

erhoben

6.

Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung beim Verwaltungsgericht des Kantons Graubündens schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag, den Sachverhalt mit den Beweismitteln sowie eine Begründung zu enthalten.

7.

Mitteilung an IBC Energie Wasser Chur, Felsenaustrasse 29, 7004 Chur Departement 3 (DEP3S) Hochbaudienste (HBDA) Stadtentwicklung (SENTA) Tiefbaudienste (TB DA) Grundbuchamt (GBAA) Rechtskonsulent (REKOl) Finanzkontrolle (FIKOA) Finanz- und Liegenschaftenverwaltung (FlVS)

Namens des Stadtrates