Änderung, Schutzplan Nachtrag I - Genehmigung

Ordonnance de protection · Schmerikon

Document

Numéro
2005-5130
Type
Ordonnance de protection
Commune
Schmerikon
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
19 oct. 2004
Approuvé
15 févr. 2005
Publié
7 déc. 2004
En vigueur depuis
15 févr. 2005

Carte

4 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Baudepartement des Kantons St.Gallen

\-u-J

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Galle

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39;I •

Urne"

Gemeinderat 8716 Schmerikon

15. Februar 2004

Gemeinde Schmerikon: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) den folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: Schutzplan, Nachtrag I (inkl. Ersatzmassnahmenplan) Der Erlass bedarf folgender Erläuterung: Im Rahmen der Erarbeitung des Teilzonenplanes Haldenstrasse und des Schutzplan-Nachtrags wurde festgehalten, dass keine Hecken „auf Vorrat" gerodet (aufgehoben) werden dürfen. Aus diesem Grund wird der Aufhebung des westlichen Teils der Hecke H5 erst zugestimmt, wenn die Zuweisung der westlichen Fläche in die Bauzone erfolgen kann. Die Genehmigung für diesen Teil wird so lange zurückgestellt. Die Prüfung ergibt, dass die Änderung, mit Ausnahme des erwähnten Teils der Hecke H5, genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Aufhebung des westlichen Teils der Hecke H5 wird so lange zurückgestellt, bis die Einzonung der Fläche erfolgen kann. 3. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 550.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Afficher tout le texte

eLt.c4-) . et."' Genehmigungsverfügung SV

V CC4..1

-

2

Mit freundlichen Grüssen

Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

U. Strauss Beilagen: _ > Genehmigter Erlass inkl.-Ersatzmassnahmenplan D. Einzahlungsschein Kopie: • Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung NLS

Genehmigungsverfügung SV

Änderung, Schutzplan Nachtrag I - Genehmigung, Schmerikon | Lexipedia