Überbauungsplan Städeli II
Plan d'affectation spécial · Pfäfers
Document
- Numéro
- 1978-3761
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Pfäfers
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 23 févr. 1978
- Approuvé
- 24 oct. 1978
- Publié
- 14 mars 1978
- En vigueur depuis
- 24 oct. 1978
Carte
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Fichiers
Plan mit besonderen VorschriftenOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
BESONDERE V OR SCH RI FTE N ZUM ÜBERB AU UNG SP LAN STÄDELI II
Kanton St.Gallen Gemeinde Pfäfers
Art. 1 Geltungsbe
reich
Diese Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Ge biet. Sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des rechtsgül tigen Baureglements der Gemeinde Pfäfers. Der Ueberbauungsplan Städeli I vom 7.9.72 wird im Bereich des Ueberbauungsplangebiets Städeli II aufgehoben.
Art. 2 Zweck
Der Ueberbauungsplan bezweckt die gute Einfügung einer zukünftigen Ueberbauung des Gebietes Städeli II ins Land schaftsbild sowie eine zweckmässige Erschliessung des Plangebietes.
Art. 3 Überbauungsplan
Städeli n
Ueberbauungsvorschriften
Im Gebiet A ist ausschliesslich die Erstellung von einbis zweigeschossigen Ein- und Zweifamilienhäusern zu lässig. Der grosse Grenzabstand beträgt 8 m, der kleine 4 m.
Art. 4 M 1:500
Stellung der Bauten
Die Längsfassaden der Gebäude haben ungefähr parallel zu den Höhenlinien zu verlaufen.
Art. 5 Vom Gemeinderat
2 3. Feb. 1978
Der Gemeindammann
er
Dachformen
Gemeinderatsschreiber
Sämtliche Bauten sind mit einem Satteldach zu versehen. Die Dachfirstrichtung hat quer zu den Höhenlinien zu verlaufen. Die in Erscheinung tretenden Dachflächen sind in einem dunklen Farbton zu halten.
Art. 6 Öffentlich
Vom
aufgelegt vom: 14
978
bis: Fassadenge staltung
Baudepartement des Kts. St.Gallen genehmigt am:
Weisse, sehr helle oder grellfarbige Hausanstriche so wie stark reflektierende Fassadenelemente sind nicht zu lässig.
Der^ Regierungsrat:
o
p
Art. 7
: Aussenantennen
Pian-Nr.: OP 12.13
Plandatum: 2 3 .1 .7 8 / 17. 2 .7 8
A
0
Art. 8 Autoab
stellplätze
Legende: Gebiet A Landschafts bild
Umgrenzung des Plangebiets Strassenflächen Gehwege
Die im Plan eingezeichneten Strassen , Wege und Parzellengrenzen sind nicht verbindlich
Q V
Planungsbüro Pierre Strittmatter, ORL-Planer ETH/SIA 3 7 , 9 0 0 0 St.Gallen
auf orirvatem Grund zu erstellen. Diese müssen im unmittelbaren, berg seitigen Bereich der im Plan bezeichneten Strassen ange legt werden. Ausserhalb dieses Bereichs sind weitere Ab stellplätze und Garagen mit Privateinfahrten nicht gestat tet. Pro 80m2 Woh'ngeschossfläche, mindestens aber pro Wohnung, ist ein Autoabstellnlatz vorzusehen.
Art. 9 —— — Baulinien
Vadianstrasse
Die Erstellung von nach Aussen in Erscheinung tretenden Einzelantennenanlagen ist nicht gestattet.
Tel: 071/22 43 43
©
Bauten und Anlagen haben sich harmonisch in das bestehende Landschaftsbild einzupassen. Der Gemeinderat ist befugt, im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens bezüglich der Gliederung der Fassaden, der Gestaltung,der Dachformen sowie der Material- und Farbwahl besondere Auflagen zu erlassen.