Gestaltungsplan Burgau
Plan d'affectation spécial · Flawil
Document
- Numéro
- 2005-7964
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Flawil
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé
- 2 juin 2005
- En vigueur depuis
- 2 juin 2005
Carte
1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
n ..
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
des Kantons St.Gallen
Gemeinderat 9230 Flawil
2. Juni 2005
Gemeinde Flawil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: > Gestaltungsplan Burgau Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1400.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen
Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung G-Flaw Geneh GP Burgau ThB 1663
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Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
Plan mit besonderen Vorschriften
flawil.ch
AUFGEHOBEN
26. Juni 2009
M 1:500
Gestaltungsplan Burgau Vom Gemeinderat erlassen am
DerGemeindepräsi
Öffentlich auf£
30. März 2i
pis 28. April 2005_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ „2 2905
Vom Baudepartement des Kantons St Gallen genehmigt am Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung
Strittmatter Partner AG | Vadianstrasse 37 | 9001 St. Gallen
Strittmatter Partner AG
T 071 222 43 43 I F 071 222 26 09 www.strittmatter-partner.ch | [email protected]
S:\D0kumente\ZB05\717\002\Arbeits0rdner\GPL_Burgau_2A.dwg, Wo-ckr
. März 2005
Besondere Bauvorschriften
Festlegungen
III
BVo Umgrenzung Plangebiet
I.
Allgemeine Bestimmungen
Art.i
Art. 1 1
Plan als Festlegungen bezeichneten Planelemente sind verbindlich.
Baubereich Hauptbauten
Art. 3 1
2
Firsthöhe m. ü. M. Traufhöhe m. ü. M. Höhe EG OK. FBm.ü.M.
Art. 3 1
der Gemeinde Flawil.
Baubereich "Veranda"
Art. 3 3
3
Die beiliegenden Pläne des Architekturbüro Paul Knill, Herisau vom 8. Juni 2004, revidiert
Erschliessungsstrassen und -wege
Die Zu- und Wegfahrt sowie Ein- und Ausfahrt zur Parkgarage erfolgen an den bezeichneten
Stellen. Dies private Zufahrtsstrasse hat eine maximale Breite von 3.2 m aufzuweisen und ist als Schotterweg auszuführen.
Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des Baureglementes
Zwischen den bezeichneten Richtungspunkten ist eine Fusswegverbindung von mindestens 1.5 m Breite zu erstellen und im Grundbuch als öffentliches Durchgangsrecht einzutragen.
3
An der bezeichneten Stelle ist ein Zugang zur Parkgarage zu erstellen.
15. März 2005 sind für die Beurteilung von Baugesuchen wegleitend.
Art. 8
Art. 2 Baubereich Nebenbauten
Art. 7 Geltungsbereich / Verbindlichkeit
Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum
Erschliessungsvorschriften
Zweck
1
Autoabstellplätze
Die Parkierung für die Baubereiche A und B erfolgt in einer zusammengefassten Parkgarage und
Art. 4
Der Gestaltungsplan bezweckt eine vorzügliche Gestaltung und Einordnung von Neubauten im
kann im Baubereich C im Gebäude liegen.
Baubereich unterirdische Bauten
Art. 5
geschützten Ortsbild sowie einer guten Gestaltung der Aussenräume im Weiler Burgau.
2
Firstrichtung
Art. 6 3
II
Zu- und Wegfahrt
Art. 7 1
Art. 3
plätzen nicht gestattet. Die Besucherparkplätze sind ihrem Zweck entsprechend frei zu halten. Bebauungsvorschriften Baubereich Hauptbauten
Die Begrenzung der Hauptbauten erfolgt anhand der angegebenen Abgrenzung der Baufelder
Ein- und Ausfahrt Tiefgarage
Zufahrtsstrasse Richtungspunkt Fussgängerverbindung
Abgesehen von den bezeichneten zwei Besucherparkplätzen ist die Anordnung von Aussenpark
IV
Umgebungsvorschriften
21 autres articles
Art. 9 Freihaltebereich
Art. 7 1
und den Höhenkoten für den First, die Traufe und Oberkant Erdgeschoss fertig Boden. Die Baufelder
Der Freihaltebereich ist als offene Fläche zu gestalten. Die Landnutzung und Bepflanzung hat auf
Art. 7 1
müssen ausgefüllt werden. Gegenüber den Abgrenzungen der Baubereiche und Höhen besteht
die bäuerliche geprägte Siedlungsstruktur Rücksicht zu nehmen. Die Anordnung von trennenden
gegen innen ein Gestaltungsspielraum von 0.20 m.
Elementen wie massiven Zäunen und Hecken sowie von Bauten ist nicht gestattet. Die Abtrennung
Art. 7 2
Eine Nutzung des Dachgeschosses für anrechenbare Wohnflächen ist ausgeschlossen, soweit
einzelner Grundstücke mit leichten und lichtdurchlässigen Zäunen ist zulässig.
diese nicht über Fenster der Giebelfassaden belichtet werden können.
Zugang Parkgarage
Art. 7 3
Besucherparkplatz
Art. 8 2
maximal 1.20 m über den Baubereich Hauptbauten ragen. Im Baubereich C ist die Anordnung von
An der bezeichneten Stelle ist ein Spielplatz zu erstellen. Die Realisation diesem Zweck entspre
Art. 9
Veranden auf der Hälfte der Länge der Westfassade zulässig, die maximal 1.20 m über den Baube
chenden Geräten und Einrichtungen ist gestattet soweit der offene Charakter des Freihaltebereichs
reich Hauptbauten ragen.
gewahrt werden kann.
3
Freihaltebereich
Spielplatz Markanter Einzelbaum
Im Baubereich „Veranda" können auf der Ebene des ersten Obergeschosses offene Veranden bis
Art. 10 1
Art. 10 2
2
Art. 4
Art. 11 1
Vorgärten Gielenstrasse
Art. 11 2
Art. 11 3
Vorplatz
Art. 12 1
Brunnen
Art. 12 2
An der bezeichneten Stelle ist ein markanter Laubbaum zu pflanzen.
Art. 11
mass bestimmt sich anhand der bezeichneten Baufelder und einer max. Gebäudehöhe von 2.6 m.
Privater Aussenraum
Die bezeichneten Flächen dienen als private Aussenräume zur Gartengestaltung. Kleinstbauten im Ausmass von Nebenbauten gemäss Artikel 4 BVo sind innerhalb den Baubereichen B und C zuge
Art. 5 Befestigte Vorbereiche
Spielplatz
Baubereich Nebenbauten
An den bezeichneten Stellen können Nebenbauten mit Flachdächern realisiert werden. Das Aus
Privater Aussenraum
Art. 10 Baubereich unterirdische Bauten
ordneten privaten Aussenräumen gestattet.
Unterirdische Bauten sind, abgesehen von den Baufeldern für Hauptbauten, nur im Baubereich für
2
unterirdische Bauten zulässig.
anzuordnen und gegenüber der Strasse abzugrenzen. 3
Art. 6 Gestaltung
Hauptbauten sind als einfach gestaltete Baukuben in zeitgemässer Formensprache auszuführen.
Entlang der Gielenstrasse sind im bezeichneten Bereich einheitlich gestaltete Vorgärten Innerhalb der bezeichneten Flächen ist der Aussenraum zwischen Gielenstrasse und Fassade
bzw. der Vorplatz zum Baubereich C als befestigte Platzfläche zu gestalten. Diese dienen auch der
Anlieferung.
Die Gestaltung der einzelnen Häuser hat pro Baufeld nach einheitlichem Konzept zu erfolgen. Die Gebäude mit Fassaden sind im Wesentlichen in Holz zu konstruieren. Die nördliche Giebel fassaden in den Baubereichen A und B weisen einen geschlossenen Charakter auf.
Information
3
Das Dach ist als geschlossene Fläche auszugestalten. Die angegebene Firstrichtung ist zu beach
Art. 12 Vorplatz
Der bezeichnete Vorplatz ist als einheitlich gestaltete Fläche einzurichten. Der bestehende Brunnen ist auf diesem Platz neu zu setzen.
ten. Die Dachneigung ergibt sich aus den angegebenen Höhenkoten. Dacheinschnitte und Dachauf
Bestehende Bauten
bauten sind ausgeschlossen. Die Belichtung des Kaltbereiches ist über transparente Dachziegel oder
V
mit Dachflächenfenstern in einer Grösse von maximal 0.4 m2 Fensterfläche pro Wohneinheit und
Art. 13
Gebäudeseite zulässig.
Der Überbauungsplan Burgau vom 7. September 2002 wird für den Geltungsbereich des Gestal
4
Die Nebenbauten sind in einer einfachen Holzkonstruktion mit einem Flachdach auszuführen.
tungsplans aufgehoben.
5
Mit der Baueingabe ist ein detailliertes Färb- u. Materialkonzept zur Beurteilung einzureichen.
Schlussbestimmungen Aufhebung bisherigen Rechts