Teilzonenplan Schörisfeld - Genehmigung

Plan de zones · Oberriet (SG)

Document

Numéro
2001-2612
Type
Plan de zones
Commune
Oberriet (SG)
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
22 févr. 2001
Approuvé
7 août 2001
En vigueur depuis
7 août 2001

Carte

1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

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Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9463 Oberriet

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7. August 2001

VII 26 Oberriet: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht. >

Teilzonenplan Schörisfeld

Der Erlass wurde nicht vorgeprüft. Er beinhaltet eine Verkleinerung der Zone für öffentliche Bauten (Friedhof) bzw. eine Vergrösserung der Wohnzone W2. Die Prüfung durch das Amt für Gemeinden und das Baudepartement ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. Mit der Umzonung des Reservelan­ des wird die Schicklichkeit der Bestattungen nicht gefährdet. Die Verantwortung für den zu­ künftigen Bedarf an Bestattungsplätzen liegt allein bei der politischen Gemeinde. Aus dem Be­ schluss des Gemeinderates vom 22. Jan. 2001 ergibt sich, dass ausreichend Reserven vor­ handen seien. Somit bestehen auch aus der Sicht des Finanzausgleichs keine Einwendungen. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.-. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der stv. Leiter des Planungsamtes:

lie. iur. U. Pfister EV.G .G em einde.Textaktuell.doc

Baudepartement Planungsamt Beilagen: > genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Planungsamt > Rechtsabteilung

EV.G .G em einde.Textaktuell.doc