Überbauungsplan Tratt II Kriessern

Plan d'affectation spécial · Oberriet (SG)

Document

Numéro
2005-2660
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Oberriet (SG)
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
8 août 2005
Approuvé
6 déc. 2005
Publié
31 août 2005
En vigueur depuis
6 déc. 2005

Carte

5 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

M

des Kantons St.Gallen

6. Dezember 2005

Lämmlisbrunnenstrasse 54,9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Oberriet 9463 Oberriet

Gemeinde Oberriet: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •

Aufhebung Überbauungsplan Tratt, Kriessern vom 20. März 1997

•

Überbauungsplan Tratt II, Kriessern

Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der Überbauungsplan Tratt, Kriessern vom 20. März 1997 wird aufgehoben. 2. Der Überbauungsplan Tratt II, Kriessern wird genehmigt. 3. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 940.-. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung Tiefbauamt

Fr. Fr.

600.340.-

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

05-2426/ 4 3 9 2 4 J 1478

Mit freundlichen Grüssen

Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss Beilagen - Genehmigter und aufgehobener Erlas: - Einzahlungsschein — ' Genehmigung Teilst rassenplan Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung - Tiefbauamt Rechtsdienst

05-242 6 /4 3 9 2 4 .1 1 4 7 8

Plan mit besonderen Vorschriften

Oberriet SG

4158 IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIUIIIIIW

M 1:500

Uberbauungsplan Tratt II Kriessern

25. April 2005 m

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Vom

oft erlassen am

Der/

räsident

Der Ratsschreiber

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Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am

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2005

M it Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

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___________

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S:\Dokumente\ZB05\6i4\ooi\Uebp_T ratt_050329.dwg, 26.04.2005, Wo-Ch

Besondere Vorschriften

Festlegungen

I

1

H

2 Die erforderlichen Besucherparkplätze sind entlang der Erschliessungsstrasse, aus­

Art. 13

2 Zur Berechnung der Ausnützungsziffer für die Baubereiche A, B und C sind die be­

serhalb der Waldabstandslinie anzuordnen, zu kennzeichnen und dauernd für diesen

1 Entlang der Erschliessungsstrasse sind auf die Lage abgestimmte hochstämmige

Zweck zugänglich zu halten.

Laubbaumreihen vorzusehen. Die im Plan bezeichneten Stellen fü r ihre Plazierung

Umgrenzung Planungsgebiet

Art. 2.1

Baubereich A

Art. 3 1

zeichneten Flächen gemäss Plan zu verwenden.

Baubereich B

Art. 3 1

3

Der Mehrlängenzuschlag kommt nicht zur Anwendung.

Baubereich C

Art. 3 1

4

innerhalb des Baubereiches C sind mindestens 20 Prozent der Wohnungen so zu er­

I.

Allgemeine Bestimmungen

stellen, dass sie behindertengerecht gem. Art. 55bis NGz BauG eingerichtet werden kön­

Bezugsfläche Ausnützungszifferberechnung

Art. 3 2

Baubereich G

Art. 3 4

Der Überbauungsplan bezweckt die Erstellung einer architektonisch und ortsbaulich gu­

Etappierung

Art. 4 ten Überbauung m it einem gemischten Wohnungsangebot sowie die Regelung der Er­

Grundfläche erstellt werden. Die Gebäudehöhe beträgt dabei max. 2.80 m und die First­

schliessung des Gebietes T ra tt

höhe max. 4.00 m. Es gelten die Grenzabstände für Nebenbauten und ein Gebäudeab­

Aus- und Einfahrt Tiefgarage

Art. 1

Art. 6 4

Art. 2 Geltungsbereich / Verbindlichkeit

5

Richtungspunkt Fussweg

Art. 9 JÄL

Bereitstellungsplatz Abfall

Art. 10 1

K

Kompostierplatz

Art. 10 2

o ooooocoooo

1 Die besonderen Vorschriften gelten fü r das im Plan umgrenzte Gebiet. Alle in der Le­

Ouartierplatz

16 autres articles

Art. 12 2

Spielfläche

Art. 12 3

Hochstämmiger Laubbaum

Art. 13 1

Reduzierter Waldabstand für Anlagen

Art. 4

2 Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kanto­

Etappierung

M it der zweiten Etappe darferst begonnen werden, wenn die erste im gleichen Baube­

nalen Baugesetzes und die kommunale Bauordnung der Gemeinde Oberriet

reich im Rohbau abgeschlossen ist.

II.

Art. 5 Überbauungsvorschriften

Art. 3 Überbauung

Bebauungsart

Dachgestaltung

B

C

EFH / DEFH

Reihenbauten,

MFH

frei

Sattel- oder fla ­ Sattel- oder fla­ ches Pultdach

S to c k g re n z e

gemäss Detailplan 4 z u m Zonenplan Oberriet vom 10.10.94

Art. 9 Fusswege

aufgehoben.

Art. 10 Abfallentsorgung

1 An den bezeichneten Stellen sind gemeinsame Bereitstellungsplätze fü r die Abfallentsorgung einzurichten. 2 Für den Baubereich C ist ein gemeinsamer Kompostierplatz m it einer Fläche von rund

6.00 m

3.00 m

Geschützter Baum gemäss Schutzverordnung

BauR sowie Art. 20.1 BauR und

Erschliessungsstrasse bestehend / neu

Feuerschutzvorschriften einge­

nicht Gas oder erneuerbare Energiequellen verwendet wird.

Art. 12

Die Aus- und Einfahrt für die Tiefgarage hat an den bezeichneten Stellen zu erfolgen.

Umgebungsgestaltung

1 Die Umgebungsgestaltung hat nach einem Gesamtkonzept zu erfolgen. M it dem Bau­ gesuch ist ein Umgebungsplan einzureichen m it Angaben der Detailgestaltung von We­ gen, Plätzen, und Entsorgungseinrichtung sowie der Begrünung und Bepflanzung

Art. 7 Parkierung

1 Autoabstellplätze zu den Wohnungen im Baubereich C sind unterirdisch und im

halten sind.

Mögliche Bebauung

Wärmeversorgung

Erschliessungsvorschriften

6.00 m

fern keine Räume nach Art. 19.4

Art. 11 III. Umgebungsgestaltung

Zu- und Wegfahrt

max. Gebäudelänge

2i m

30m

25m

Ausnützungsziffer

0.45

0.55

0.65

Baubereich Gi zu erstellen. Abstellplätze zu den Wohnungen im Baubereich B sind innerhalb der Baubereiche G2 und G3 anzuordnen.

Aufhebung bisherigen Rechts

Linienführung ein Streifen von mindestens 1.50 m Breite freizuhalten.

Bauetappe eine gemeinsame Heizanlage zu erstellen, sofern fü r die Wärmeversorgung

ches Pultdach

Art. 14 Der Überbauungsplan Tratt vom Baudepartement genehmigt am 20. März 1997, wird

führen.

Ill

IV Schlussbestimmungen

Zwischen den Richtungspunkten ist für eine Fusswegverbindung mit möglichst direkter

Baubereich einen einheitlichen Charakter aufzuweisen.

Art. 6 reduzierter Gebäudeabstand so­

Bestehende Baute

gleich als Fusswegverbindung.

Im Baubereich B ist pro zusammengebaute Gebäudezeile und in den Baubereichen C pro

2 Die Firstrichtung bei den Baubereichen B, C und G sind parallel der Längsfassade zu

A

Hinweise gemäss Detailplan 4 Z u m Zonenplan Oberriet vom 10.10.94

Notzufahrt

züglich Materialwahl, Gliederung der Baukörper, Massstäblichkeit und Farbgebung pro

DEFH / EFH

W a ld g r e n z e

Art. 8 Architektonische Gestaltung

1 Die Baukörper sind als einfache, klar gegliederte Formen auszubilden und haben be­

gelten als wegweisend. 2 Gegenüber der Parz. Nr. 4709 ist eine Hecke m it einheimischen Sträuchern anzulegen.

30m2 anzulegen und m it den erforderlichen Einrichtungen zu versehen.

1 Für die Baubereiche gelten die nachfolgenden Überbauungsvorschriften:

Baulinien Bauten

Die Erdgeschosskote darf maximal 0.30 m über dem Niveaupunkt des gewachsenen

Terrains liegen.

Art. 13 2

ncLisc

im Baubereich G dürfen gedeckte Unterstände und Garagengebäude bis 60m 2

gende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Planelemente sind verbindlich. Die übri­ gen Planelemente sind wegleitend.

Oberirdische Abstellplätze sind m it einem wasserdurchlässigen Belag zu versehen.

An der bezeichneten Stelle ist eine Notzufahrt von 3m Breite zu erstellen. Diese dient zu­

nen.

stand von 2.5 m.

Art. 8 Notzufahrt

Zweck

3

Begrünung

2 Der Ouartierplatz ist als attraktiver Verweilbereich einzurichten und m it einem unversiegelten Belag zu versehen. Auf eine ansprechende Gestaltung, Sitzgelegenheiten und Beleuchtung ist Wert zu legen. 3

An den bezeichneten Stellen sind allgemein zugängliche Spielflächen anzuordnen.

Spielgeräte dürfen ausserhalb des reduzierten Waldabstandes angeordnet werden.