Überbauungsplan Alte Ziegelei, Teiländerung
Plan d'affectation spécial · Oberriet (SG)
Document
- Numéro
- 2013-2660
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Oberriet (SG)
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 22 avr. 2013
- Approuvé
- 15 oct. 2013
- Publié
- 3 sept. 2013
- En vigueur depuis
- 15 oct. 2013
Carte
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Fichiers
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Texte
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Staatsstrasse 92 9463 Oberriet
15. Oktober 2013
Gemeinde Oberriet: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Alte Ziegelei, Teiländerung
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Am 4. April 2007 hat das Baudepartement des Kantons St.Gallen den Überbauungsplan Alte Ziegelei genehmigt. Zwischenzeitlich sind von den Grundeigentümern verschiedene Anpassungsbegehren eingebracht worden. Diese können grundsätzlich nach Ablauf von 10 Jahren seit Rechtsgültigkeit die Überprüfung von Baureglement, Zonen-, Überbauungs-, GestaItungs-, Deponie- und Abbauplänen sowie von Schutzverordnungen verlangen (Art. 33 Abs. 1 BauG). Weil der vorliegende Überbauungsplan erst vor rund sechs Jahren genehmigt wurde, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Anpassung (Grund: Planbeständigkeit). Die betrieblichen Verhältnisse im betroffenen Gebiet haben sich jedoch verändert. Die kantonale Vorprüfung wurde mit Bericht vom 9. Juli 2013 durchgeführt. Die darin erwähnten Ausführungen wurden berücksichtigt. Der Gemeinderat hat die Änderung des Überbauungsplans am 22. April 2013 erlassen. Die Auflage erfolgte vom 3. September bis 2. Oktober 2013, dazu sind keine Einsprachen eingegangen. Der Erlass kann unter Beachtung des grösstmöglichen der Gemeinde zustehenden Ermessensspielraumes genehmigt werden (Art. 3 Abs. 2 BauG). In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit
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Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'250.~.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Beil -
Genehmigter Erlass Einzahlungsschein
Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
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Plan
I Gemeinde Oberriet KantonStGallen Legende
Festlegungen (Änderungen gegenüber bestehendem Überbauungsplan vom 04.04.2007) I
UJ
ÜBERBAUUNGSPLAN ALTE ZIEGELE11:1000
a: a:
TEILÄNDERUNG DES ÜBERBAUUNGSPLANS ALTE ZIEGELEI MIT ERLASS VOM 04.04.2007
LU CD
O
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UJ
Hinweise (gemäss bestehendem Überbauungsplan vom 04.04.2007) Baubereich für Hauptbauten A
vom Gemeinderat erlassen am:
2 2. April 2013
Öffentliche Planauflage:
« 3, Sep. 2013 ^ (S
- 2 * Okt. ?nn
Vom Baudepartement des Kanton StGallen genehmigt am:
Mobil
079 605 46 43
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Baubereich für Hauptbauten C
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max. Gebäudehöhe in m
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Platz- und Strassenbereich
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Lagerflächen
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Grünbereich
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Hecke, neu
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Hecke, zu erhalten ]
Werkstatt Bahnhofstrasse 14
9463 Oberriet
Gehölzgruppe, zu erhalten (Baumkroneverlauf) Einzelbaum, zu erhalten
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neuer Baum Gemeindestrasse bestehend
Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
Walter Lüchinger [email protected]
Baubereich für Hauptbauten B
1 5, OKT. 2013
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071 760 00 47
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Fax:
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Der Gemeinderatsi
Der Gemeindepräsident:
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071 760 0046
Hinweise (Ergänzungen gegenüber bestehendem Überbauungsplan vom 04.04.2007)
PLAN GR. 297 x840 mm
DATUM : 15.08.2013
PLAN NR. 239.1
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Fon:
Baubereich für Hauptbauten B
Fliessgewässer eingedolt
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Longierzirkel, bestehend
@438.141
Refenzpunkt in m.ü.M.
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Gehölzgruppe ausserhalb
—— »
Umgrenzung Plangebiet