Planungszone Halden-Mühlacker
Zone réservée · Altstätten · Abrogé le 26 août 2023
Document
- Numéro
- 2018-2492
- Type
- Zone réservée
- Commune
- Altstätten
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 27 août 2018
- Publié
- 10 sept. 2018
- En vigueur depuis
- 10 sept. 2018
- Abrogé
- 26 août 2023
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8 ihlär Protokollauszug " 15. Sitzung Stadtrat vom 27. August 2018
73.02.02 Ortsplanung 73.02.02.01 Allgemeines 524 Bauverwaltung, Planungszone Halden-Mühlacker, Erlass einer
Planungszone (Art. 7 Abs. 3 lit. b i.V.m. Art. 42 ff. PBG)
Sachverhalt
A) Die Stadt Altstätten als regionales Zentrum zeichnet sich auch als attraktive Wohnstadt mit sehr schönen Wohnlagen aus. Einige dieser Gebiete liegen am Hang mit eindrücklichem Blick aufs Städtli und ins Tal hinaus. Diese Gebiete sind sehr begehrt und entsprechend hoch ist die Nachfrage. Diese Wohnzonen stammen hauptsächlich aus den 1970er Jahren und sind grösstenteils fertig gebaut. Wenige freie Parzellen sind noch vorhanden, einzelne Grundstücke können nachverdichtet werden mit zum Beispiel einem kleinen Ergänzungsbau. Diese über lange Jahre gewachsenen Strukturen mit eigenem Charakter sollen vor einer Übernutzung geschützt und im Zonenplan verankert werden. Die Erfahrungen mit dem neuen Baureglement vom 1. Oktober 2016 veranlassen den Stadtrat zu diesem Schritt.
Gebiet Halden-Mühlacker, Vorschlag Planungszone, Strittmatter Partner
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Auswirkungen auf Grund des neuen Baureglements mit Rechtskraft vom 1. Oktober 2016. Mit dem Verzicht einer prozentualen Dichteregelung im Baureglement ist es grundsätzlich möglich, auf den grösseren Grundstücken in den Wohnzonen quartierfremde und überproportionierte Bauvolumen zu erstellen. Diese Bauvolumen treten insbesondere an den gut einsehbaren Hanglagen von Altstätten störend in Erscheinung und waren in diesem Ausmass nie beabsichtigt gewesen.
Erwägungen
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Die vorherrschende Baustruktur und das Erscheinungsbild der gut einsehbaren Einfamilienhausgebiete im Strick, Halden-Mühlacker, Obermüli, Blatten-Wiswannen und Harztannen sollen gewahrt und vor struktureller Beeinträchtigung geschützt werden.
Der Stadtrat befasst sich im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision mit den Fragen der Innenentwicklung und wird Strategien für die jeweiligen Siedlungsgebiete festlegen. Die geeignete Lösung wird im Rahmen der Anpassung der Rahmennutzungsplanung an das neue PBG gesucht.
Ist der Erlass oder die Anpassung der Planungsinstrumente der Nutzungsordnung angezeigt, so kann der Stadtrat gemäss Art. 42 ff PBG eine Planungszone erlassen.
Der Geltungsbereich ist auf jene Bereiche zu beschränken, welche durch eine Nutzung nach bisherigem Recht negative Auswirkungen auf die örtliche Bebauungsstruktur haben könnten. Der Perimeter ist so festzulegen, dass alle Grundstücke einbezogen werden, für die bauliche Veränderungen absehbar sind.
Innerhalb der Planungszone dürfen keine bewilligungspflichten Bauten und Anlagen erstellt werden, welche von der bestehenden Baustruktur eklatant abweichen und das Erscheinungsbild der Wohngebiete an den Hanglangen erheblich stören.
Gemäss Art. 45 PBG sistiert die Planungszone hängige Baugesuche, die nicht länger als drei Monate bezeichnet sind, für die Geltungsdauer der Planungszone, wenn das Bauvorhaben dem Zweck der Planungszone widerspricht.
Es ist Sache der politischen Gemeinde, im Zonenplan ihr Gebiet in Zonen unterschiedlicher Nutzungsart, Nutzungsintensität und Immissionstoleranz zu unterteilen. Sie erlässt im Baureglement die dazugehörenden öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften. Dabei kann sie für ein Gebiet nur bestimmte Nutzungen zulassen oder solche ausschliessen (Art. 7 Abs. 3 lit. b PBG).
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10.
Nach Art. 42 PBG kann die zuständige Behörde ein bestimmtes Gebiet als Planungszone bezeichnen, wenn der Erlass oder die Änderung von Nutzungsplänen oder eine Landumlegung angezeigt ist. Sie legt den Zweck der Planungszone fest. Innerhalb der Planungszone darf nichts unternommen werden, was die Nutzungsplanung erschweren könnte (Art. 42 Abs. 4 PBG). Rechtskräftige Baubewilligungen bleiben von der Planungszone unberührt (Art. 42 Abs. 5 PBG).
Der Stadtrat Altstätten ist zum Erlass dieser Planungszone zuständig, nachdem sie zur Wahrung der Interessen der Stadt Altstätten dient (Art. 43 Abs. 1 lit. a PBG).
Der von der Planungszone betroffene Perimeter umfasst das Gebiet Halden-Mühlacker.
Um die Planungsabsicht zur Änderung des Zonenplans im Gebiet Halden-Mühlacker zu sichern, sind alle Bauvorhaben, welche dieser entgegenstehen, untersagt. Das bedeutet, dass während der Dauer der Planungszone weiterhin Baubewilligungen erteilt und Nutzungsänderungen bewilligt werden können, die nicht dem Ziel des Strukturerhalts entgegentreten.
Planungszonen gelten ab sofort für die Dauer von drei Jahren. Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung. Die Frist kann um längstens zwei Jahre verlängert werden, wenn Rechtsmittelverfahren hängig sind oder andere triftige Gründe vorliegen (Art. 42 Abs. 3 und Art. 44 Abs. 3 PBG). In der Zwischenzeit wird der Stadtrat die vorgesehene Planänderung veranlassen.
Hängige Baugesuche werden durch die Baubehörde sistiert für die Geltungsdauer der Planungszone, wenn das Bauvorhaben dem Zweck der Planungszone widerspricht (Art. 45 Abs. 1 PBG). Ist ein Baugesuch hängig, wird die Planungszone innert drei Monaten seit der Bekanntmachung des Baugesuchs bezeichnet (Art. 45 Abs. 2 PBG).
Für den Erlass einer Planungszone ist die Durchführung des Planverfahrens erforderlich. Der Erlass wird unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen öffentlich bekannt gemacht und im kantonalen Amtsblatt publiziert. Eine schrifiliche Benachrichtigungen der betroffenen Grundeigentümer entfällt, da mehr als 20 Grundeigentümer betroffen sind (Art. 44 Abs. 2 PGB).
Beschluss
Für das Gebiet Halden-Mühlacker wird eine Planungszone erlassen.
Die Planungszone gilt ab sofort für die Zeitdauer von drei Jahren, längstens aber bis zur Rechtskraft der vorgesehenen Zonenplanänderung
Die Bauverwaltung wird mit der Durchführung des für die Planungszone notwendigen Planverfahrens beauftragt.
Dieser Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht und in den öffentlichen Publikationsorganen (Zeitung, Amtsblatt, Anschlagkasten) publiziert
Protokollauszug an:
- Stadt Altstätten, Stadtpräsident
- Stadt Altstätten, Stadtkanzlei
- Stadt Altstätten, Bauverwaltung, Daniel Kehl, Leiter Bauverwaltung
Beilage: - Strittmatter Partner AG; Planungszone Halden-Mühlacker, Situationsplan, dat. 11.06.2018 - Strittmatter Partner AG; Planungszone Politische Gemeinde Altstätten, Planungsbericht, dat. 11.06.2018
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Sehr Beatri Stadtschreiberin
Versand am: 30.08.2018 / jua
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