Überbauungsplan Ahornstrasse

Plan d'affectation spécial · St. Gallen

Document

Numéro
1999-0166
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
St. Gallen
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
9 févr. 1999
Approuvé
25 mars 1999
Publié
17 août 1998
En vigueur depuis
25 mars 1999

Carte

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Fichiers

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Texte

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

25. März 1999

Stadtrat 9001 St. Gallen

VII 1 St. Gallen: Genehmigung von zwei Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Stadtammann Sehr geehrte Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: -

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Zonenplanänderung Ahornstrasse (Parz. Nrn. 3394, 3395, 1303) Überbauungsplan Ahornstrasse (Parz. Nrn. 3394. 3395. 1303)

Die Zonenplanänderung sieht die Umzonung des Gebietes von der W3 in die Wohn-GewerbeZone (WG3) und in die Grünzone (G) vor. Der Überbauungsplan bezweckt die Verdichtung der bestehenden drei Wohnbauten und die Verbesserung der aussenräumlichen Situation betref­ fend der Parkierung. Der Plan wurde aufgrund eines Augenscheines anlässlich des ersten Ge­ nehmigungsverfahrens geändert und dem Verfahren ein zweites Mal unterstellt. Die Prüfung ergibt, dass beide Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2'000.~ (Fr. 500.-- für die Zonenplanänderung; Fr. T 5 0 0 .- für den Überbauungsplan).

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

G-StGallen Genehmig bdbih 0469 19990325.doc

Baudepartement Planungsamt

-

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes

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Dr. P. pfaad

Beilagen: Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

G-StGallen Genehmig bdbih 0469 19990325 doc

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Plan mit besonderen Vorschriften

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Stadt St.GaHen

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Überbauungsplan Ahornstrasse

BESONDERE

VORSCHRIFTEN

Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des Kantonalen Baugesetzes (BauG) und der Bauordnung der Stadt St. Gallen (BO).

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1:500

FESTLEGUNGEN

Parzellen-Nr : 3 3 9 4 / 3395 / 1303

Umgrenzung Plangebiet Baubereich A/B/C mit Vollgeschosszahl

ArL 1 G eltungsbereich / V erbindlichkeit

ArL 5

Die besonderen Vorschriften gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Planelemente sind verbindlich. Alle übrigen Planelemente sind wegleitend. 09.03.98

Die im Oberbauungsplan bezeichneten Bäume sind zu erhalten/ersetzen. Es ist eine Kompostiermöglichkeit einzurichten und im Baugesuchsverfahren aufzuzeigen.

gemäss Art. 22 Baugesetz vom 6. Juni 1872

Baubereich für offene Baikone Der Stadtammann :

VOM STADTRAT BESCHLOSSEN i G

AM :

Grünbereich

1

I

ff r

Im Namen des Stadtrates Der Stadtschreiber :

ÖFFENTLICH AUFGELEGT

B IS : '

1 6. Sep.

!

M06/7

Ein-/Ausfahrt Tiefgarage

I

MP

m 1999

AM :

Bäume zu erhalten / zu ersetzen

In den Baubereichen A/B/C sind vier Vollgeschosse zulässig. Die im Plan eingetragenen Gebäude- und Grenzabstände dürfen nicht unterschritten werden, dabei entfällt der Mehrlängenzuschlag. Die Gebäude­ höhe beträgt max. 14.5 m. im Baubereich für offene Baikone dürfen auf der gesamten Fassadenlänge offene Balkon angebracht werden.

Kehrichtsammelstelle

Art. 4 Architektonische Gestaltung

Wendeplatz

Das Dach in den Baubereichen A/B/C ist als Satteldach mit einer Neigung zwischen 25° und 30° a.T. auszubilden. Der Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken sowie Dachaufbauten und Dacheinschnitte sind nicht gestattet. Einzelne Dachflächenfenster bis max. 0 5 m2 sind erlaubt.

Fläche für oberirdische Parkplätze Hauptfirstrichtung

VOM STADTRAT ERLASSEN

Der Stadtammann :

A r Ä I/»

Der Stadtschreiber :

HINWEISE

& m VOM BAUDEPARTEMENT GENEHMIGT:

Parzelle Nr.

Gewässer eingedoltes Gewässer

-C2 _

5

10

■HML.——JHI m

5010 40£

15

— --

20

25

1

Der Energiebedarf der Überbauung an nicht erneuerbarer Energie darf die Energiekennzahl von 210 MH/m2A nicht überschreiten. Der Nachweis ist vor Baubeginn zu erbringen. Art. 7

Befristung

Der Überbauungsplan wird auf 10 Jahre befristet. Wird innerhalb dieser Frist mit den Bauarbeiten nicht begonnen, gilt der Überbauungsplan als aufgehoben. Art, 8

Parkierung

Die maximale Anzahl der Parkplätze beträgt 38. Die zulässigen oberirdischen Parkplätze sind im Plan festgefegt. Die übrigen Parkplätze sind in den bestehenden Garagen (in den Bauten A u. C) und in der neuen Tiefgarage anzuordnen. Die Veränderungen des gewachsenen Terrains dürfen maximal 1 m betragen, dabei hat die Überdeckung der Tiefgarage generell 50 am zu betragen.

Verkehrsfläche öffentlich

Dui Vufwiwlw) "dwö Baudepapfenientes :

Mit Ermächtigung : Der Leiter des Planungsamtes

0 ^

Der Überbauungsplan bezweckt eine Verdichtung der bestehenden 3 Wohnbauten sowie eine Verbesserung der aussenräumiichen Situation betreffend der Parkierung. Art. 3 Überbauung

VA

1 7, Aug. 1998

Art, 6 Energie Art. 2 Zweck

Umgrenzung Tiefgarage

2/

V0M .

Verkehrsfläche privat

Um gebungsgestaltung

3394 3395 1303

1177

Stadtplanung Datum: März 1998

1:500

Grundeigentümer Wohnbaugenossenschaft "zum Holz" Holzstrasse 58 A p . ‘••QOI’O'Stv Gallen 071/245 63 33

Unterschrift

7