Teilzonenplan Sennrüti - Genehmigung
Plan de zones · Degersheim
Document
- Numéro
- 2006-8011
- Type
- Plan de zones
- Commune
- Degersheim
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 13 sept. 2005
- Approuvé
- 9 janv. 2006
- Publié
- 28 sept. 2005
- En vigueur depuis
- 9 janv. 2006
Carte
3 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Baudepartement des Kantons St.Gaììen
^
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen____
V g V
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60____
9. Januar 2006
Gemeinderat 9113 Degersheim
Gemeinde Degersheim: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:
> Teilzonenplan Sennrüti Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. Wir halten jedoch folgendes fest: Über die Nutzung der Parzelle 1494, v.a. aber auch den Teilbereich der Parzelle 501 nördlich der Sennrütistrasse, müsste aus unserer Sicht im Zusammenhang mit der definitiven Nutzung des Kurhausareales entschieden werden. Die Umzonung in die Wohnzone W2 kann daher nur unter Beachtung des grösstmöglichen der Gemeinde zustehenden Ermessensspielraumes genehmigt werden (Art. 3 Abs. 2 BauG). Wir weisen jedoch darauf hin, dass damit keinerlei Präjudiz für eine weitere Ausdehnung der Siedlungsgrenze nach Norden geschaffen ist.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermachtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 900.-. Der TZP Sennrüti ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informa tionsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
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Baudepartement, Amt für Raumentwicklung
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Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss
Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteiluna > Amt für Raumentwicklung
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Bases légales
sGS 672.11 · Canton
sGS 731.1 · PBG · Canton
sGS 731.11 · PBV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération