Gestaltungsplan Oberstocken

Plan d'affectation spécial · St. Gallen

Document

Numéro
2001-0166
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
St. Gallen
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
9 janv. 2001
Approuvé
14 sept. 2001
Publié
22 janv. 2001
En vigueur depuis
1 oct. 2001

Carte

2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

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Texte

Genehmigungsverfügung

Baudepartement des Kantons StGalien

&

________________________________

^

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Stadtrat 9000 St. Gallen

14. September 2001

VI11 St. Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Stadträte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: Gestaltungsplan 1:500 Oberstocken Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes

U. Strauss

G-Sl. Gallen G-GP Oberstocken BDLeA 0033 20010914.doc

Baudepartement Planungsamt

Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein

Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

G-St. Gallen G-GP Oberstocken BDLeA 0033 20010914.doc

-

2

-

Plan

W3177

W005

S tadt St. Gallen W4893

Legende

W4751

W4750

Festlegungen

Gestaltungsplan 1:500 Oberstocken

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Um grenzung Plangebiet » H 'f

W0962 A

A .V V.

Bau- / M arkierungslinie

A A A.

4

/

Baubereich fü r Hauptbauten W0807

gem äss Art. 2 8 Baugesetz vom 6. Juni 1 9 7 2

Baubereich fü r Vorbauten

W0969 W1977

VOM STADTRAT BESCHLOSSEN

Anzahl Vollgeschosse

Der Stadtpräsident:

W1552

# 5 .3 0

max. Gebäudehöhe in m.ü.M .

19.50

M inim aler Gebäudeabstand in m

AM: Im Namen des Stadtrates Der Stadtschreiber:

W4751 A A

\ ,; x;. . .

/

Um grenzung Untergeschoss

648.70

?

S tützm auer

ÖFFENTLICH AUFGELEGT VOM BIS:

Verkehrsfläche privat / Platz

22. Jan. 2001

10 A

AM:

A *

A

*

A

*

*

A

P arkierung offen

*

Zu- und W egfahrt Tiefgarage

A A A A A A A A A A A

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VOM BAUDEPARTEM ENT G E N E H M IG T

A

#

R ichtungspunkt N otzufahrt a: x ::: x : x :»

:

a

Hauszugangsseite

a

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M it Ermächtigung Der Leiter des Planungsamtes:

intensive Grünfläche

1 4, SEP, 2001 W1935

extensive Grünfläche

0 -\° 7-Q P rivater Aussenraum S pielplatz

xca. 642.17

Einzelbaum Architektur: Umgebung: Planung:

Felix Rebmann, dipi. Architekt SIA, Englischviertelstrasse 6, 8032 Zürich Walter Merk AG, Landschaftsarchitekt BSLA, Alpenrosenstr. 5, 8280 Kreuzlingen Eigenmann Rey Rietmann, Raumplaner BSP/FSU, Kirchgasse 16, 9004 St. Gallen

01 261 77 96 071 672 65 55 071 227 62 62

ca. 651. W4573 W5228

W4574

10

15

20

25m

a

Stadtplanung Datum: 08.12.2000

"A%" , VSAf , V

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f A

Lärm em pfin dlichkeitsstu fe gemäss LSV Art. 43, A b s .l und Grossratsbeschluss über den Lärm schutz (GRB-LS) Art. 6, Abs. 1

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W193

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54 Æ

Hinweise W0963

Weg / T ro tto ir

W4896

Ruderaifläche bestehend

W0964 W2855

Baum / Heister W4616

W3062

Stockgrenze ^2854 Wald

\N2859

W0921

641.00)

W2931 W2858

Referenzpunkt in m.ü.M .

W0749

W28S7 W2862

Kote Erdgeschoss in m.ü.

besondere Vorschriften

S ta d t S t. G a lle n

Besondere Vorschriften zum Gestaltungsplan Oberstocken

gemäss Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972

VOM STADTRAT BESCHLOSSEN

D er Stadtpräsident:

AM: 09. Jan. 2001 Im Namen des Stadtrates Der Stadtschreiber:

ÖFFENTLICH AUFGELEGT

vow: 22. Jan. 2001 BIS: _ 20. Feb. 2001 VOM BAUDEPARTEMENT GENEHMIGT AM:

Mit Ermächtigung Der Leiter des Planungsamtes:

1 4. SEP. 2001

Architektur: Umgebung: Planung:

Felix Rebmann, dipi. Architekt SIA, Englischviertelstrasse 6, 8032 Zürich Walter Merk AG, Landschaftsarchitekt BSLA, Alpenrosenstr. 5, 8280 Kreuzlingen Eigenmann Rey Rietmann, Raumplaner BSP/FSU, Kirchgasse 16, 9004 St.Gallen

Ol 261 77 96 071 672 65 55 071 227 62 62

Stadtplanung Datum: 8.12.2000

Stadt St. Gallen

• Gestaltungsplan Oberstocken - Besondere Vorschriften

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A. Allgemeines

Art. 1 Geltungsbereich

1 Der Gestaltungsplan besteht aus dem Situationsplan 1:500, den besonderen V orschrif­ ten sowie den Beilageplänen m it Datum vom 8.12.2000. 2 Die vorliegenden besonderen Vorschriften gelten für das im Gestaltungsplan umgrenzte Gebiet. Sofern nachstehend nichts anderes bestim m t wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes (BauG) und der Bauordnung der Stadt St. Gallen (BO). 3 Alle in der Legende des G estaltungsplanes als Festlegungen bezeichneten Elemente sind verbindlich. Die übrigen Elemente und die Beilagepläne sind richtungsgebend.

B. Erschliessung und Parkierung

Art. 2 Verkehrserschliessung

1 Die Verkehrserschliessung des Plangebietes hat ausschliesslich über die im Gestal­ tungsplan bezeichneten Erschliessungselemente ab der Lehnstrasse zu erfolgen. 2 Der Zugang zu den einzelnen Hauptbauten ist auf der bezeichneten Gebäudeseite anzu­ ordnen. 3 Zwischen den Richtungspunkten ist fü r eine Notzufahrt (Feuerwehr) ein Streifen von mindestens 4.0 m Breite freizuhalten.

Art. 3 Parkierung

1 Parkplätze sind in einer Tiefgarage anzuordnen. Einzig im Bereich der im Plan festge­ legten Stellen sind maximal 6 oberirdische Besucherparkplätze zulässig. 2 Die erforderliche Anzahl Parkplätze wird im Baubewilligungsverfahren in Abhängigkeit der Nutzung festgelegt. 3 An gut zugänglichen Stellen in Eingangsnähe sind gedeckte und abschliessbare Veloab­ stellplätze bereitzustellen. Pro Zim m er ist ein Veloabstellplatz erforderlich.

C. Überbauung

Art. 4 Baubereiche

1 Die Baubereiche legen Lage und Stellung der Hauptbauten fest. Die maximale Höhen­ ausdehnung (exkl. A ttika) wird m itte ls Gebäudehöhen in Höhenkoten festgelegt. Darüber hinaus sind Brüstungen bis maximal 1.0 m Höhe gestattet. 2 Die horizontale Ausdehnung der Hauptbauten wird m itte ls Bau- und Markierungslinien sowie durch den bezeichneten m inim alen Gebäudeabstand festgelegt. Die ordentliche Gebäudelänge gemäss BO kom m t nicht zur Anwendung. 3 Unterschreitungen der Gebäudehöhe bis maximal 1.0 m sind nur zulässig, wenn da ­ durch das charakteristische sowie das fü r die städtebaulich vorzügliche Q ualität mass­ gebende Verhältnis der Hauptbauten in sich und zueinander gewahrt bleibt.

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Gestaltungsplan Oberstocken • Besondere Vorschriften

Seite 3

4 Vorbauten sind nur in den bezeichneten Baubereichen zulässig und dürfen unter Beach­ tung von Art. 7 Abs. 3 mehr als einen Drittel der Fassadenlänge einnehmen.

Art. 5 Geschosse

1 Die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse ist im Gestaltungsplan bei den jeweiligen Bau­ ten eingetragen. Als Vollgeschosse werden die Geschosse ab EG-Niveau, im Gestaltungs­ plan bei den jeweiligen Bauten als Hinweise bezeichnet, angerechnet. Darunterliegende Geschosse gelten als Untergeschosse. 2 Die Bauten sind m it einem Flachdach abzudecken und wo nicht begehbar, extensiv zu begrünen, soweit die Dachflächen nicht anderweitig energetisch oder ökologisch genutzt werden. 3 Attikageschosse müssen allseitig mindestens 2.0 m von der Hauptfassade zurückver­ setzt sein. Die 45°-Regelung gemäss BO kom m t nicht zur Anwendung. 4 Über dem Nordflügel der Hauptbaute B ist kein Attikageschoss zulässig.

Art. 6 Um grenzung Untergeschosse

1 Die Um grenzung legt die maximale horizontale Ausdehnung der Untergeschosse aus­ serhalb der Grundflächen fü r Hauptbauten fest. Technische Bauteile wie Lichtschächte und Fluchtwege dürfen die Umgrenzungslinie und die Grundfläche fü r Hauptbauten über­ schreiten. 2 Die Überdeckung der unterirdischen Bauten neben den Grundflächen fü r Hauptbauten b e trä g t m indestens 0.50 m Humusstärke, im Bereich m it Baum pflanzungen m inim al 1.00 m Humusstärke.

Art. 7 A rchitektonische Gestaltung

1 Die Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäb lichke it, Formensprache, Gliederung, Materialwahl und Farbgebung die Einheitlich­ keit der gesamten Überbauung gewahrt und eine vorzügliche G esam twirkung und Ein­ gliederung in die Umgebung erzielt wird. 2 Die Fassaden der Hauptbaukörper sind in einer horizontalen Schichtung aufzubauen. Die Gliederung hat m it rundumlaufenden, leicht hervorgehobenen Geschossbändern und geschosshohen, in ihrer Position variablen Fassadenelementen zu erfolgen. 3 Balkone sind als Auskragung der Geschossplatten ohne sichtbare Stützen zu gestalten. Sie sind auf der jeweiligen Gebäudeseite nicht zu unterbrechen und haben von der Ge­ bäudeecke mindestens 1 m Abstand zu halten. Brüstungen sind transparent oder transluzid auszuführen. 4 Das A ttika hat als ein allseitig vom Hauptbaukörper zurückversetzter, transparenter Pa­ villon in Erscheinung zu treten. 5 Im Baubewilligungsverfahren ist ein Material- und Farbkonzept sowie ein Modell einzu­ reichen.

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Gestaltungsplan Oberstocken • Besondere Vorschriften

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D. Umgebung

Art. 8 Umgebungsgestaltung

1 Die Umgebungsgestaltung hat fü r die ganze Überbauung nach einem einheitlichen auf die Gebäude und den angrenzenden Freiraum abgestimmten Gesamtkonzept zu erfolgen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist für das ganze Plangebiet ein Umgebungs­ plan vorzulegen. Bei einer Etappierung ist die Umgebungsgestaltung auf das Gesamt­ konzept abzustimmen. 2 Im bezeichneten Bereich ist ein Spielplatz zu anzuordnen. 3 Der intensiven Grünflächen dienen als bespielbarer Freiraum und in den bezeichneten Bereichen als privater Aussenraum. Es dürfen keine Bauten und Anlagen erstellt werden. Davon ausgenommen sind: - Spiel- und Sitzplätze - Wege und Stützmauern - Anlagen zur Belüftung und Belichtung der Untergeschosse und Tiefgaragen • Parkplätze im Bereich der bezeichneten Stellen - Kompostier- und Retentionsanlagen Die Anlagen sind so zu gestalten, dass sie sich vorzüglich in das Umgebungsgestaltungs­ konzept einfügen. Sie müssen im Umgebungsplan aufgezeigt werden. 4 Die extensiven Grünflächen sind als naturnahe Bereiche zu nutzen und zu gestalten. 5 Die Grünflächen sind m it standortgerechten, einheimischen Arten zu begrünen bezie­ hungsweise zu bepflanzen. 6 An den im Plan festgelegten Stellen sind standortgerechte, hochstäm mige Laubbäume zu pflanzen. Abgestim m t auf das Gesamtkonzept sind ausserdem mindestens 15 weitere solcher Bäume zu Pflanzen. 7 Der hofartige Bereich zwischen den Baubereichen A und B ist m it Sträuchern und Bäu­ men angemessen zu bepflanzen.

E.

Art. 9 Umwelt / Verschiedenes

Energie

1 Bei Neubauten g ilt für die Energiekennzahl Wärme (Heizung und Warmwasser) 50% der Zielwerte der SIA-Empfehlung 3 8 0 /1 , Energie im Hochbau, Ausgabe 1988. 2 Kann diese Energiekennzahl nicht erreicht werden, ist dies zu begründen. In diesem Fall ist ein Energiekonzept m it optim ierten Varianten zu erstellen, in denen neben den ener­ getischen und ökologischen Aspekten auch die P roblem atik zwischen dem technisch Machbaren und dem w irtschaftlich Tragbaren zu untersuchen sind. Das Energiekonzept ist spätestens vor Baubeginn einzureichen.

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Art. 10 Gestaltungsplan Oberstocken • Besondere Vorschriften

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Ökologie

1 Bauten und Anlagen sind nach bauökologischen Grundsätzen zu erstellen. Zudem- sind die Ansprüche standorttypischer, einheimischer Fauna und Flora zu berücksichtigen. 2 Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist ein Konzept zur Regenwasserbewirt­ schaftung vorzulegen. Dieses hat neben der Meteorwasserversickerung auch die Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser zu untersuchen und ist im Fall, dass diese Mass­ nahmen technisch und betrieblich machbar und w irtschaftlich tragbar sind, zur Ausfüh­ rung zu bringen. Wo eine Fassung und gesammelte Ableitung unum gänglich ist, sind Re­ tentionsm assnahm en zu ergreifen. Die Retentionsanlagen sind als Bestandteil des zu erstellenden Gesamtkonzeptes im Umgebungsplan aufzuzeigen. 3 Im Plangebiet sind genügend Kleinkom postieranlagen und K ehrichtsam m elplätze zu schaffen. Die Standorte sind im Baubewilligungsverfahren festzulegen.

Art. 11 S icherheit

1 Dem Sicherheitsbedürfnis der Benutzenden, insbesondere von Frauen und Kindern so­ wie von älteren und gebrechlichen Personen ist bei der Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume Rechnung zu tragen. Besonders zu beachten sind überschaubare, klare Wegführungen m it genügend Fluchtm öglichkeiten; einsehbare, übersichtlich und tra n s­ parent gestaltete Eingangsbereiche und Treppenhäuser; Tiefgaragen m it Tageslicht und Aussenbezug. Insbesondere sind anonyme, verwinkelte und während der Dunkelheit un­ ausgewuchtete Bereiche zu vermeiden. 2 Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist zusammen m it dem Umgebungsplan ein Konzept für die Aussenraumbeleuchtung einzureichen.

E inverständniserklärung

Die folgenden G rundeigentüm er erklären sich m it diesem Gestaltungsplan einverstanden: Parz. Nr.

W1433, W 1976

Grundeigentüm er

St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG - 3. Sep. 2001

Unterschrift