Überbauungs- und Gestaltungsplan Einstein Kongress

Plan d'affectation spécial · St. Gallen

Document

Numéro
2004-0167
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
St. Gallen
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
25 mars 2003
Approuvé
21 avr. 2004
Publié
7 oct. 2002
En vigueur depuis
1 nov. 2005

Carte

3 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

M

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

V r y

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 M

21. April 2004

Stadtrat 9000 St. Gallen

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0 1 Stadt St. Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) den folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: -

Überbauungs- und Gestaltungsplan Einstein Kongress

Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. Gemäss Rekursentscheid des Baudepartementes vom 15. April 2004 ist dabei der dritte Satz von Art. 4 Abs. 1 der besonderen Vorschriften wie folgt zu präzisieren: „Zusätzlich sind maximal 15 oberirdische Kurzparkplätze oder Standplätze für Taxis und Cars zulässig.“

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats­ und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

3.

Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. Der dritte Satz von Art. 4 Abs. 1 der besonderen Vorschriften wird wie folgt präzisiert: .Zusätzlich sind maximal 15 oberirdische Kurzparkplätze oder Standplätze für Taxis und Cars zulässig.“ Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1600.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

G-StGa Geneh GP Einstein ThB 1403

)

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung

-

2

-

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

U. Strauss.. .

Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Amt für Raumentwicklung Rechtsabteiluna

G-StGa Geneh GR Einstein ThB 1403

Plan

C 3197

S ta d t S t.G a lle n

H

Legende Festlegungen CI 771

Umgrenzung Gestaltungsplan

Überbauungs- und Gestaltungsplan 1:500 Einstein Kongress

Umgrenzung Überbauungsplan Grundfläche Hauptbaute K Baubereich Hauptbaute E/H Baubereich Anbaute

gemäss Art. 22 ff. und Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972

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Baubereich Vorbaute (Podest)

C 2170 C 2886

CI 7 7 0

Baubereich Nebenbaute

Vom Stadtrat beschlossen

Baulinie Erdgeschoss (Arkade) C 005 9

Am:

1. Okt. 2002

Der Stadtpräsident

GH 697.50 70 2 50

Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

Umgrenzung Untergeschoss

Öffentlich aufgelegt

Zufahrt / Vorplatz

7. Okt. 2002 6. Nov. 2002

bis:

Ein- und Ausfahrt Tiefgarage / Anlieferung .

I 5

Ein- und Ausfahrt Anlieferung

Vom Grossen Gemeinderat erlassen

Am:

Baubereich Attikageschoss m it max. Höhe in m.ü.M. Baubereich technische Aufbauten

C2941

vom:

Max. Gebäudehöhe in m.ü.M.

Vorplatz/Anlieferung C 0068

25. März 2003

Der Präsident des Grossen Gemeinderates

Nottreppe Stützmauer

ff

CI 7 6 7

C 0072

Der Stadtschreiber

681.20

Berneggstrass

FS

lO 677.80 CI 743

%

WaUstrasse

Vom Baudepartement genehmigt

Am:

Umgebung C 006 7

Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung SG:

2 1, April 2004

677.7

C0071

Hinweise

C0565 C 0566

I

C0571

<r

Bestehende Baute

C 0045

SB

Abzubrechende Bauten C OU 7

C 0069 C 4094

Architektur Planung

Hilm er Sattler Albrecht, Architekten, Georgenstr. 15, 80799 München ERR, Raumplaner FSU, Kirchgasse 16, 9004 St.Gallen

+49 89 380 155-0 +41 71 227 62 62

Hauszugang Baubereich Vordächer

C 4040 C 4 4 1 J '.

C4061

C 0567

1

Strasse (Mischfläche, Begegnungszone Tempo 20 km /h )

C 4039

Stadtplanung 27.08.2002

C 0569

Fussweg / Treppe

C 0568 C 0554

Umgrenzung Untergeschoss C0573

® 684.40

Höhe gestaltetes Terrain in m.ü.M.

besondere Vorschriften

Besondere Vorschriften zum Überbauungs- und Gestaltungsplan Einstein Kongress

gemäss Art. 22ff und 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972

Vom Stadtrat erlassen

Am:

1. Okt. 2002

Der Stadtpräsident

Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

fentlich aufgelegt

m:

7. Okt. 2002 6. Nov. 2002

m Grossen G em einderat erlassen

Der Präsident des Grossen Gemeinderates

25. März 2003

Der Stadtschreiber

Vom Baudepartem ent genehmigt

Am:

2 1. April 2004

xs

&

Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung SG:

Architektur: H ilm er S attler Albrecht Architekten^,Qeorgenstrasse 15, 80977 München

Planung:

ERR Eigenmann Rey Rietmann, Raumplaner BSR/FSU, Kirchgasse 16, 9004 St. Gallen

a

+49 89 380 155 0 +41 71 227 62 62

Stadtplanung Datum: 27. 8. 2002

Stadt St.Gallen

A

Art. 1 Überbauungs- und Gestaltungsplan Einstein Kongress - Besondere Vorschriften

Seite 2

Allgem eines

Geltungsbereich, Verbindlichkeit, Erlass 1 Der Sondernutzungsplan besteht aus dem Überbauungs- und Gestaltungsplan 1:500, den besonderen Vorschriften sowie den Beilageplänen Nr. 1 bis 15, alle m it Datum vom 27. 8. 2002. 2 Diese Bestimmungen gelten fü r die im Plan umgrenzten Gebiete. Sofern nachstehend nichts anderes bestim m t w ird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes (BauG) und der Bauordnung der Stadt St. Gallen (BO). 3 Alle in der Legende des Überbauungs- und Gestaltungsplanes als Festlegungen bezeichneten Elemente sowie die vorliegenden Bestimmungen sind verbindlich. Die übrigen Elemente und die Beilagepläne sind richtungsgebend.

Art. 2 Zweck des Überbauungs- und Gestaltungsplanes

Der Überbauungs- und Gestaltungsplan regelt die Erschliessung und die Realisierung eines Kongresszentrums, einer Bebauung südlich der Kapellenstrasse sowie einer Erweiterung des Hotel Einstein im Rahmen einer Gesamtüberbauung.

B

Art. 3 Erschliessung und Parkierung

Verkehrserschliessung 1 Die Verkehrserschliessung des Plangebietes hat ausschliesslich über die im Überbauungs­ und Gestaltungsplan bezeichneten Erschliessungselemente sowie die nachfolgenden Rege­ lungen zu erfolgen. 2 Die Zufahrt zur Tiefgarage und die Anlieferung fü r das Kongresszentrum erfolgen über die Ein- und Ausfahrt an der Wassergasse, jene fü r das Hotel und Nutzungen im Baubereich Hauptbaute H über die Ein- und Ausfahrt an der Kapellenstrasse. 3 Zwischen den Ein- und Ausfahrten an der Wassergasse einerseits und an der Kapellen­ strasse andererseits darf keine interne Fahrverbindung erstellt werden. 4 Die Zufahrt zur Tiefgarage kann zu einem späteren Zeitpunkt über eine separat erstellte Verbindung von der Gartenstrasse m it Unterquerung der Wassergasse erfolgen. Die dafür notwendigen Verfahren bleiben Vorbehalten.

Stadt St.Gallen

Art. 4 Überbauungs- und Gestaltungsplan Einstein Kongress - Besondere Vorschriften

Parkierung I

Seite 3

y g>

1 Innerhalb der Plangebiete dürfen maximal 285 Dauerparkplätze ersteflVwerden. Sie sind in unterirdischen/gedeckten Sammelgaragen anzuordnen. Zusätzlich sind oberirdische Kurz­ parkplätze, respektive Standplätze fü r Taxis und Cars zulässig. 2 Von den insgesamt 285 Dauerparkplätzen dürfen maximal 35 Parkplätze in einer separa­ ten Sammelgarage (Baubereich Hauptbaute H) m it Ein- und Ausfahrt ab der Kapellenstrasse e rstellt werden. In der Sammelgarage m it Ein- und Ausfahrt ab der Wassergasse und allen­ falls der Gartenstrasse sind 250 Parkplätze zulässig. Sie dienen den Nutzungen in der Grundfläche Hauptbaute K, fü r das Einstein Hotel sowie fü r Veranstaltungen, Kongresse und die allgemeine öffentliche Parkierung. Die Regelung im Einzelnen erfolgt im Baubewilli­ gungsverfahren. 3 Parkplätze, die nicht fest verm ietet sind, werden dem Parkleitsystem angeschlossen. Für die allgemeine öffentliche Nutzung werden sie bewirtschaftet. Die Tarife des städtischen Reglementes dürfen nicht unterschritten werden. 4 Für das Betriebspersonal des Kongresszentrums sowie für die Büro- und Wohnnutzungen in der Hauptbaute K sind in der Tiefgarage genügend Zweiradabstellplätze zur Verfügung zu stellen. Ein entsprechender Nachweis ist in den Baugesuchsunterlagen aufzuzeigen.

C

Art. 5 Überbauung

Grundfläche Hauptbaute K 1 Die Grundfläche Hauptbaute K legt Lage und Stellung sowie die maximale horizontale Aus­ dehnung der Hauptbaute fest. 2 Die maximale Höhenausdehnung innerhalb der Grundfläche Hauptbaute K w ird m ittels Ge­ bäudehöhe (Höhenkote in m .ü.M ) im Plan festgelegt. Darüber hinaus sind Brüstungen bis maximal 1.0 m gestattet. 3 Das Überschreiten der Grundflächenabgrenzungen und der maximalen Höhe ist nicht zu­ lässig. 4 Unterschreitungen der Grundflächenabgrenzungen und der Höhe sind bis maximal 1.0 m zulässig, wenn dadurch die charakteristischen sowie die fü r die städtebaulich vorzügliche Q ualität massgebenden Dimensions-Verhältnisse der Hauptbaute gewahrt bleiben.

Art. 6 Baubereiche Attikageschoss und technische Aufbauten

1 Der Baubereich Attikageschoss um schreibt die maximale Ausdehnung eines Attikage­ schosses über der festgelegten Gebäudehöhe fü r die Hauptbaute innerhalb der Grundfläche Hauptbaute K. Die maximal zulässigen Höhen sind m ittels Höhenkoten in m.ü.M. im Plan festgelegt.

Stadt St.Gallen

Überbauungs- und Gestaltungsplan Einstein Kongress - Besondere Vorschriften

Seite 4

2 Technische Aufbauten, welche das Attikageschoss in der Höhe überragen sind innerhalb des Bereiches technische Aufbauten m öglichst zusammenzufassen. Sie dürfen maximal 1.0 m über die Höhenkote des Attikageschosses reichen.

Art. 7 Baulinie Erdgeschoss

Entlang der im Plan bezeichneten Baulinie Erdgeschoss (Arkade) ist das Eingangsgeschoss auf dem Niveau der Wassergasse innerhalb der Grundfläche Hauptbaute K hinter diese Linie zurückzuversetzen. Pfeiler dürfen zwecks Realisierung einer Arkade entlang der Abgrenzung der G rundfläche Hauptbaute K erstellt werden.

Art. 8 Nutzung

Innerhalb der Grundfläche Hauptbaute K sind mindestens 700 m 2 fü r Wohnzwecke vorzuse­ hen.

Art. 9 Baubereiche Hauptbauten E und H

1 Die Baubereiche Hauptbauten E und H umschreiben die m axim ale horizontale Ausdehnung von neuen Hauptbauten südlich der Kapellenstrasse. 2 Die m axim ale Höhenausdehnung im Baubereich Hauptbaute H ist m ittels Gebäudehöhe (Höhenkote in m .ü.M ) im Plan festgelegt. Darüber hinaus sind Brüstungen bis maximal 1.0 m gestattet. Im Baubereich Hauptbaute E hat sich die m axim ale Gebäude- respektive First­ höhe nach der angrenzenden bestehenden Baute (Einstein Hotel) zu richten.

Art. 10 Baubereiche Anbaute, Vorbaute und Nebenbaute

1 Der Baubereich Anbaute um schreibt die maximale Ausdehnung einer eingeschossigen Baute zur Überdeckung des Anlieferungsbereichs. Die m aximal zulässige Gebäudehöhe (Hö­ henkote in m .ü.M ) ist im Plan festgelegt. 2 Der Baubereich Vorbaute um schreibt die maximale Ausdehnung eines Podestes m it T rep­ pe beim Eingang bei der Verzweigung Bernegg /Kapellenstrasse. 3 Der Baubereich Nebenbaute um schreibt die maximale Ausdehnung eines Bauwerkes fü r Lüftungszwecke (Lüftungsschacht). Die maximal zulässige Gebäudehöhe (Höhenkote in m .ü.M ) ist im Plan festgelegt.

Art. 11 Umgrenzung Untergeschosse

Die Umgrenzung der Untergeschosse legt die maximale horizontale Ausdehnung der u n te r­ irdischen Bauten ausserhalb der Grundflächen und Baubereiche fest. Technische Bauteile wie Lichtschächte oder Fluchtwege dürfen die Umgrenzungslinie überschreiten.

Stadt St.Gallen

Art. 12 Überbauungs- und Gestaltungsplan Einstein Kongress - Besondere Vorschriften

Seite 5

Architektonische Gestaltung 1 Alle Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Gliederung, Materialwahl und Farbgebung die Einheitlichkeit der gesamten Überbauung gewahrt und eine gute Eingliederung in die Umgebung erzielt wird. 2 Bauten und Anlagen innerhalb der Umgrenzung des Gestaltungsplanes haben den Anforde­ rungen an eine Gesamtüberbauung m it städtebaulich vorzüglicher Gestaltung zu genügen. Das fü r eine überzeugende architektonische Qualität der Überbauung massgebende Gestal­ tungsm erkm al ist insbesondere die harmonische Einbindung der Neubauten in den beste­ henden Kontext. Die Gestaltung der Neubauten wird von folgenden Elementen geprägt: Schlichte Fassadengestaltung m it m uralem Charakter ohne Balkone, rhythm ische Fenster­ einteilungen und eine skelettartige Bauweise m it Stützen. 3 Der Nachweis über die architektonische Qualität innerhalb des Überbauungsplanes ist im Rahmen der Baugesuche zu erbringen.

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Art. 13 Dachgestaltung, Vordächer

1 Die Neubauten sind m it Ausnahme des Baubereiches Hauptbaute E entweder flach oder leicht geneigt bis maximal 10 Grad a.T. abzudecken. Innerhalb der Grundfläche E ist ein auf das angrenzende bestehende Gebäude (Einstein Hotel) abgestim m tes Walmdach vorzuse­ hen. Dachaufbauten sind architektonisch sorgfältig zu gestalten. Die Bestimmungen bezüg­ lich Dachaufbauten der BO finden keine Anwendung. 2 Dächer dürfen die Grundfläche und die Baubereiche fü r Hauptbauten (K, E und H) im Falle von Dachvorsprüngen beim oberen Gebäudeabschluss um maximal 2.0 m überschreiten. 3 Es ist vorgesehen, im Bereich der Ein- und Ausgänge zum Kongresszentrum Vordächer an­ zubringen, welche in den Strassenraum auskragen. Die Vordächer dürfen nicht abgestützt werden. Notwendige Durchgangshöhen (Lichtraum profil) müssen berücksichtigt werden. Ge­ stalterisch sind die Vordächer gut in die Fassadengestaltung zu integrieren.

D

Art. 14 Umgebung

Strassenraum- und Umgebungsgestaltung 1 Die Umgebungsgestaltung hat fü r die ganze Überbauung nach einem einheitlichen auf die Gebäude und deren A rchitektur abgestim m ten Konzept zu erfolgen. Sie ist im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens in den Gesuchsunterlagen aufzuzeigen respektive in das erforder­ liche Strassenprojekt fü r die Strassenanpassung zu integrieren. 2 Stützm auern sind nur an den im Plan bezeichneten Stellen zulässig. Sie haben sich gut in den Terrainverlauf zu integrieren und sind m öglichst unauffällig zu gestalten. Ihre sichtbare Höhe darf 2.80 m nicht überschreiten.

Stadt St.Gallen

E

Art. 15 Überbauungs- und Gestaltungsplan Einstein Kongress - Besondere Vorschriften

Seite 6

Sicherheit / Verschiedenes

Sicherheit Den Sicherheitsbedürfnissen der Benutzerschaft, insbesondere von Frauen und Kindern so­ wie älteren und gebrechlichen Personen, ist bei der Gestaltung der Bauten, Anlagen und Aussenräume Rechnung zu tragen. Besonders zu beachten sind genügend offene und kurze Fluchtm öglichkeiten, klar ablesbare Wegführungen sowie einsehbare Eingangshallen und Treppenhäuser. Insbesondere zu vermeiden sind unübersichtliche und des nachts unausgeleuchtete Bereiche.

Art. 16 Aufhebung bisherigen Rechts

M it der Genehmigung dieses Überbauungs- und Gestaltungsplanes werden der Baulinien­ plan fü r das Gebiet zwischen Wassergasse, Berneggstrasse, Felsenstrasse und Teufenerstrasse vom 12. 8. 1913 und der Überbauungsplan Wassergasse/Gartenstrasse vom 26. 3. 1958 innerhalb der im vorliegenden Überbauungs- und Gestaltungsplan Einstein Kon­ gress umschriebenen Plangebiete aufgehoben.

Stadt St.Gallen

Überbauungs- und Gestaltungsplan Einstein Kongress - Besondere Vorschriften

Seite 7

Einverständniserklärung Die nachfolgend aufgeführten Grundeigentüm er erklären sich m it dem Teilgebiet Gestal­ tungsplan und den dafür geltenden Besonderen Vorschriften des Überbauungs- und Gestal­ tungsplanes Einstein Kongress einverstanden: Parz. Nr.

Grundeigentüm er

C O I17, C1743

Polit. Gemeinde S t.Gallen

C 17 68 ,C 17 6 9

U nterschrift

tóe/ Béuitfêàti'tiutf:

V 'üà Aa a a

C2170, C2966 C4583 C0556, C0557

Akris AG, St.Gallen

C0558, C0559 C0560, C0561 C0562, C0563

ERR Eigenmann Rey Rietmann Raum planer BSP/FSU, St.Gallen

27 . 8 . 2002