Überbauungsplan Apfelberg, Parzelle C4769
Plan d'affectation spécial · St. Gallen
Document
- Numéro
- 2005-0169
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- St. Gallen
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 23 nov. 2004
- Approuvé
- 15 mars 2005
- Publié
- 15 mai 2000
- En vigueur depuis
- 1 mai 2005
Carte
1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigungsverfügung
Baudepartem ent des Kantons St.Gallen
&
________________________________
^
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Stadtrat 9000 St. Gallen
15. März 2005
Stadt St. Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) den folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >
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Überbauungsplan Apfelberg
Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 900.-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung
U. Strauss
Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein
G-StGa Geneh UeP Zürcherstrasse, Stationsstrasse. Schäfliweg ThB 1583
Plan
'‘ Überbauungsplan 1:500
Legende Festlegungen ----------------- ----(707.50) 1__________ „ ..J
Apfelberg, Parzelle 4769
Perimeter Überbauungsplan
Markierung Baute (Kote Gebäudehöhe)
Geschützte Gehölzgruppe
Attikageschoss (Kote OK Dachfläche)
Geschützte Einzelbäume
Plan
Überbauungsplan 1:500 Apfel berg (Parzelle C4769)
Gemäss Art. 22 Baugesetz vom 6. Juni 1972
Vom Stadtrat beschlossen am:
Der Stadtpräsident
26. April 2000
& Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber
Öffentlich aufgelegt vom: 15. bis:
Mai 2000
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14. Juni 2000
Vom Grossen Gemeinderat erlassen am:
23. Nov. 2004
Die Präsidentin des Grossen Gemeinderates
Der Stadtschreiber
'■ ittk .Vom Baudepartement genehmigt am:
15. März 21
M it Ermächtigung: Der Leiter des Am tes für Raumentwicklung
Stadtplanung 15. Februar 2000
besondere Vorschriften
Stadt St.Gallen
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Besondere Vorschriften zum Überbauungsplan 1:500 Apfelberg (Parzelle C4769)
Gem äss A rt. 22 Baugesetz vom 6. Juni 1972
Vom Stadtrat beschlossen am:
26. April 2000
Der Stadtpräsident
Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber
Öffentlich aufgelegt vom: 15. bis:
%
Mai 2000
14. Juni 2000
Vom Grossen Gemeinderat erlassen am:
23. Nov. 2004
Die Präsidentin des Grossen G em einderates
Der Stadtschreiber
iu 4 i Vom Baudepartement genehmigt am:
15. März 2005
M it Ermächtigung: Der Leiter des A m te s fü r R aum entw icklung
Stadtplanung 15. Februar 2000
Art. 1 Geltungsbereich
1 Die vorliegenden B estim m ungen gelten für das im Überbauungsplan um grenzte Gebiet der Parzelle Nr. 4769 und ersetzen in diesem Bereich den Überbauungsplan „A pfelberg (für das G ebiet zw ischen der Böcklinstrasse und der M üller-Friedbergstrasse / G oethestrasse von der Kollertreppe bis zur Laim atstrasse)" vom 6. April 1956. Sofern nachstehend nicht anders b e s tim m t w ird , gelten die V orschriften des kantonalen Baugesetzes (BauG) sow ie die je w e ils gültige Bauordnung der Stadt St. Gallen (BO). 2 Der Sondernutzungsplan besteht aus dem Überbauungsplan 1:500 vom 15. Februar 2000, den B esonderen V orschriften vom 5. April 2000 und dem Beilageplan vom 9. Septem ber 1999. 3 Die in der Legende des Überbauungsplans als Festlegung bezeichneten Elemente, so w ie die besonderen V orschriften sind verbindlich, der Beilagenplan ist richtungsgebend.
Art. 2 Zweck
Der Ü berbauungsplan bezw eckt die Erreichung einer Überbauung von architektonisch und städtebaulich vorzüglicher Qualität. Die Baute und die dazu gehörenden Anlagen sind so zu gestalten, dass hinsichtlich M assstäblichkeit, Formensprache, M aterialw ahl, Farbgebung und U m gebungsgestaltung eine gute G esam tw irkung erreicht w ird.
Art. 3 Erschliessung
Die Erschliessung der Baute hat über die Goethe Strasse zu erfolgen
Art. 4 Baubereich, Höhenlage, Geschossigkeit und Dachgestaltung
1Es darf nur innerhalb der M arkierungslinie gebaut w erden. N ebenbauten dürfen nicht e rstellt w e rd en . 2 Zw ischen dem gew achsenen Terrain und der Kote für die Gebäudehöhe können die Ge schosse fre i e in geteilt w erden. Räume in Sockelgeschossen dürfen zum längeren A ufenthalt von Personen genutzt w erden, sofern sie den gesetzlichen H ygienevorschriften entspre chen. 3 Das Dach ist als Flachdach zu konzipieren. A uf dem A ttikageschoss dürfen keine Dachauf bauten e rrich te t w erden. N icht begehbare Dachflächen sind extensiv zu begrünen
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Art. 5 Landschaftsschutz, Umgebung
1 Das im Überbauungsplan bezeichnete Feldgehölz und die ausserhalb der „M arkierungslinie B aute" liegenden geschützten Einzelbäume sind zu erhalten. Zum Schutz dieser O bjekte sind rechtzeitig M assnahm en zu treffen. 2 Im Baubew illigungsverfahren ist ein Konzept für die Gestaltung der Um gebung vorzulegen, das den ökologischen Ansprüchen des O rtes Rechnung trägt, den bestehenden Baumbe stand fe sth ä lt und Ersatzmassnahmen fü r den Verlust der zu fällenden Bäume aufzeigt. 3 Die Baute hat sich organisch in das gew achsene Terrain einzufügen. Die Sockelgeschosse dürfen seitlich nicht freigelegt w erden. Terrainveränderungen sind auf ein absolutes M ini m um zu beschränken.
Art. 6 Lärmschutz
Das G ebiet des Überbauungsplanes ist der E m pfindlichkeitsstufe II gem äss Lärm schutzver ordnung (LSV) A rt.43 Abs.1 und G rossratsbeschluss über den Lärm schutz (GRB-LS) A rt.6 Abs.1 zugeordnet.
Besondere Vorschriften zum Überbauungsplan Apfelberg, Parzelle C4769
#////////// Beilagenplan zum Überbauungsplan Apfelberg, Parzelle C4769 .0 3
Schnitt 1 :2 0 0 _____________________________________ ________ Stadtplanung Datum: 9. September 1999
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