Gestaltungsplan Kammelenberg Ost II

Plan d'affectation spécial · St. Gallen

Document

Numéro
2005-0173
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
St. Gallen
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
28 juin 2005
Approuvé
14 sept. 2005
Publié
3 janv. 2005
En vigueur depuis
1 nov. 2005

Carte

2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 3S 60

14. September 2005

Stadtrat 9000 St. Gallen

Stadt St. Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Stadträte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) den folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:

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Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. ln Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Venrualtungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. I in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staatsund Gemeindeveruvaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1000.-. Rechtsmiúelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beider Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen

Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein

Kopie:

BD-RA, ARE.OP G-StGa Gêneh GP Kammêlenbarg Ost llThB 1727

Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

U. Strauss

Plan

Legende 864.792

Festlegungen Stadt St. Gallen

/ /

F5071

'

Umgrenzung Plangebiet

F2142

Grundfläche fü r Hauptbauten A

Afficher tout le texte

1 Vollgeschoss

Grundfläche fü r H auptbauten B

2 Vollgeschosse

F2134

©

Gestaltungsplan 1:500 Kammelenberg Ost II

©

853.00

F2684

Anzahl Vollgeschosse max. Gebäudehöhe in m .ü.M. Baubereich fü r Überdachungen Umgrenzung unterirdische Bauten Begrenzungslinie sichtbarer Bereich unterirdische Bauten

F4836

L065 g e m ä ss A rt. 2 8 B a u g e se tz vo m 6 . J u n i 1 9 7 2

F0322HF

Ein- und Ausfahrt Parkgarage o >

K^ F6606me'enbergstrasse 845.60

R ichtungspunkt Z ufahrt landw irtschaftlicher U nterhalt Erschliessungsweg

Vom Stadtrat beschlossen

Am: 14. Dez. 2004

Bereich Erschliessungsanlagen

ss»*

F6410

D er S ta d tp rä s id e n t

852.00

K )'8 4$ .0 ) . 345.30 -

F4912

1

Haus 1a

F2134 Mehrz weckbereich

• ■$48 Haus 1b

Stützm auer

Haus 1c

Im N a m e n des S ta d tra te s : D er S ta d ts c h re ib e r

849.30 (847.30)

F6409

CU

852.30 (846.30)

850.00 (847.00)

ID

Kehrichtsam m elstelle

853.00 (847.00)

851.50 (848.50)

^ W

854.50 (848.50)

©

851. OC '850JSO' 847.30 > < 846.30

846.30 > <847.00

847.00 > <848.50

Öffentlich aufgelegt

347.00

A 843.50

F4913

vom: 3. Jsn, 2005 bis: 2. Feb. 2005

F6619

I F6623

Vom Stadtparlament erlassen

28. Juni 2005

D er P ä s id e n

sa

e

F6049

845.00 (842.00)

^ W

Freihaltebereich

848.00 (842.00)

849.50 (843.50)

(843.50) 841.00

©

848.00 (845.00)

geschützte Gehölzgruppe inkl. Stockgrenze, Aufhebung/Ersatz

843.00 Haus 3c

Gehölzgruppe, neu

---------------

reduzierter W aldabstand

0 843.00 (837.00)

F6343

F4924

©

841.50 (838.50)

837.00 > < 838.50

843.00 (840.00)

844.50 (838.50)

^ LU

846.00 (840.00)

Hinweise Erschliessungsstrasse

838.50 F4713

M it E rm ä c h tig u n g : D er L e ite r des A m te s fü r R a u m e n tw ic k lu n g

Oestreich + Schm id GmbH Arch.HTL/STV, Krügerstr.24, 9001 St.Gallen Tobias Pauli, Landschaftsarchitekt, Oberer Graben 38, 9000 St.Gallen ERR Raumplaner FSU SIA, Kirchgasse 16, 900 4 St.Gallen

T ro tto ir

F6182

Treppe F4915

Architektur: Landschaft: Planung:

0 0 0

Haus 3b (837.00)

F6617

Baum, neu

F2141

843.50 > <845.00

841.25

F6618

F4914

Vom Baudepartement genehmigt

851.00 (845.00)

F2681

Haus 3a

'ifcuAc 14 . Sep, 2005

847.00 (841.00)

339.75

u

Umgebungs bereich

Haus 2d

838.50

D er S a d ts c h re ib e r

Arn:

/r . W

841.00 > < 842.00

des ^ ta d tp a rla m e n te s

Haus 2c

841.6 844.00 (841.00)

F6444

Am:

845.00

Haus 2b

privater Aussenraumbereich , '848.00', 849.00

er 846.20

Haus 2a

Spielplatz

+41 71 278 76 73 141 71 223 55 48 +41 71 227 62 62

A

Zugang Parkgarage

▲

Hauszugang

(847.00)

Kote Erdgeschoss in m.ü.M.

847.00

gestaltetes Terrain in m .ü .IVI.

F2680

F4708

© 841.065

Referenzpunkt in m.ü.M.

Q 0 O

geschützte Gehölzgruppe inkl. Stockgrenze, bestehend

F6519

Stadtplanungsam t 19. April 2005

F4926

Geissbüel

Wald inkl. Stockgrenze

besondere Vorschriften

Stadt St.Gallen

IIililililt

Besondere Vorsch riften

zum Gestaltungsplan Kammelenberg Ost Il gemäss Art.28 Baugesetz vom 6. Juni L972 Vom Stadtrat beschlossen Am

fì. 0e2.200t

Der sþÐ+a sident

,K^; ndesS

Der Stadtschreiber

{¿rq*

öffentlich aufgelegt Vom bis:

rates

3. Jan. 2005

z,'Fdb,2005

Vom Stadtparlament erlassen Am

2t. Jun¡ 2005

tparlamentes

Der Prä

fi:'llfi¿tt

Der Sta dtschrei ber

{{14,4Vom Baudepartement genehmigt

Am: 14. Sep, 2005

Mit Ermächtigung: Der Leiter de Am tes für Raumentwicklung

, Krügerstrasse24,9QQI St. Gallen Landschaft: Tobias Pauli Landschaftsarchitekt B Oberer Graben 38, 9000 St. Gallen Planung: ERR Eigenmann Rey Rietmann, Raumplaner FSU, Kirchgasse 16,9004 St. Gallen

Architektur: Oestreich + Schmid GmbH Archite

+47 77 2787673 +41 772235548

+4t 71227 6262 Stadtplanu ngsamt

Datum: 79.4.2005

Stadt St. Gallen - Gestaltungsplan Kammelenberg Ost ll - Besondere Vorschriften

Seite 2

A. Allgemeines Art. I

Geltungsbereich

Die nachstehenden Bestimmungen gelten für das im Plan umgrenzte Gebiet. Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes (BauG) und der Bauordnung der Stadt St. Gallen (BO). 1

2Der Sondernutzungsplan besteht aus dem Gestaltungsplan 1:500, den besonderen Vorschriften sowie den Beilageplänen Nr. 1 bis 7, alle mit Plandatum vom 19. April 2005.

3Alle in der Legende des Gestaltungsplanes als Festlegungen bezeichneten Elemente so-

wie die besonderen Vorschriften sind verbindlich. Die übrigen Planelemente und die Beilagepläne sind richtu ngsgebend.

Art. 2 Zweck

Der Gestaltungsplan bezweckt die Erstellung einer Gesamtüberbauung für Wohnnutzung mit städtebaulich und freiräumlich vorzüglicher Gestaltung. lm Besondern wird eine optimale auf die naturräumlichen und topographischen Gegebenheiten (geschützte Gehölz1

gruppe, Wald) abgestimmte Überbauung mit einer zweckmässigen Erschliessung angestrebt.

2Mit dem Gestaltungsplan soll eine Überbauung sichergestellt werden, welche die Struktur der westlich angrenzenden Siedlung aus den Siebzigerjahren weiterführt und zudem das Pendant zur südlich angrenzenden geplanten Neuüberbauung (Kammelenberg Ost l) bildet.

B. Erschliessung und Parkierung Art, 3

Erschliessung

Die verkehrsmässige Erschliessung des Plangebietes hat ausschließlich über die im Gestaltungsplan bezeichneten Erschliessungselemente ab der Kammelenbergstrasse zu

1

erfolgen.

Der Mehrzweckbereich dient verschiedenen Nutzungen wie Hauzugängen, Zugängen Parkgarage, Ein. und Ausfahrten Parkgarage, Licht-, Belüftungs" und Ausstiegsschächten, Besucherparkplätzen sowie Bepflanzungen. Für den Mehrzweckbereich besteht ein besonderes Gestaltungsgebot. Er ist zu strukturieren und teilweise mit Vegetationsflächen auszuführen. Die Oberflächengestaltung kann je Nutzung unterschiedlich und á Niveau der Erschliessungsstrasse ausgeführt werden.

2

Für die interne Fusswegerschliessung dienen die im Plan bezeichneten Erschliessungswege, welche eine Mindestbreite von 2.0m aufweisen müssen und durch stellenweise Ausweitungen räumlich zu strukturieren sind.

3

19. April 2005

Stadt St. Gallen - Gestaltungsplan Kammelenberg Ost ll - Besondere Vorschriften

Seite 3

4 lm Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist der Nachweis einer durchgehenden Fusswegverbindung für die Quartierbewohnerinnen und -bewohner ab der Kammelenbergstrasse Richtung St.Georgen-Strasse zu erbringen.

D¡e Zufahrt mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen ist im Bereich des bezeichneten Richtu ngspu n ktes,,Zufa h rt l a ndwi rtschaftl i cher U nterhalt" zu gewä h rlei sten.

5

Art. 4 Parkierung

Die Parkierungsmöglichkeiten sind mit Ausnahme der Besucherparkplätze in einer unterirdischen Parkgarage vorzusehen. Die Ein-und Ausfahrt der Parkgarage erfolgt an der im Plan bezeichneten Stelle ab der Erschliessungsstrasse. 1

Die Anzahl der unterirdischen Parkplätze ist mit maximal 20 begrenzt. Davon sind mindestens 2Parkplë)tze invalidengerecht auszuführen. Oberirdisch sind an gut zugänglichen Stellen innerhalb des bezeichneten Mehrzweckbereiches maximal 3 Besucherparkplätze zu erstellen.

2

3An gut zugänglichen Stellen sind genügend Abstellmöglichkeiten für Zweiräder vorzuse hen.

C. Überbauung

Art. 5 Grundfläche Hauptbauten A und B

I Die Grundflächen für Hauptbauten A und B legen die Lage und Stellung sowie die ma-

ximale horizontale Ausdehnung der Bauten fest. Die maximale Höhenausdehnung wird mittels Gebäudehöhen in Höhenkoten für jede einzelne Grundfläche festgelegt.

2Das Überschreiten der Grundflächen sowie der Höhenangaben ist nicht zulässig. Unter-

schreitungen bis maximal 1.50m sind zulässig, sofern dadurch das charakteristische sowie das für die städtebaulich vorzügliche Qualität massgebende Verhältnis der Hauptbauten in sich und zueinander gewahrt bleibt. Eine Ausnahme bildet die Grundfläche für Hauptbauten A. lnnerhalb dieser Bereiche sind Unterschreitungen der südlichen Abgrenzungen bis auf eine minimale Gebäudetiefe von 4.0m zulässig. lm Ubrigen müssen die Grundflächen für Hauptbauten A und B in den einzelnen Baureihen eine in sich geschlossene Abfolge bilden.

3 Als Vollgeschosse werden die Geschosse ab EG-Niveau, im Plan bei den jeweiligen Grundflächen für Hauptbauten A und B mittels Höhenkoten in m.ü.M. in Klammern bezeichnet, angerechnet. Darunterliegende Geschosse gelten als Untergeschosse oder Sockelgeschosse. Wo das Untergeschoss als Sockelgeschoss in Erscheinung tritt, darf es ausgebaut werden. Attika- und Dachgeschosse sind nicht zulässig.

19. April 2005

Stadt St. Gallen - Gestaltungsplan Kammelenberg Ost ll . Besondere Vorschriften

Art. 6 Seite 4

Umgrenzung unter¡rd¡sche Bauten I Die "Umgrenzung unterirdische Bauten" legt die maximale horizontale Ausdehnung der Untergeschosse außerhalb der Grundflächen für Hauptbauten fest.

Die Untergeschosse dürfen entlang der bezeichneten Begrenzungslinie in Erscheinung treten. Die Höhenbegrenzung der sichtbaren Bereiche richtet sich nach den Höhenkoten des gestalteten Terrains in m.ü.M. Darüber hinaus sind nach einem einheitlichen Konzept Sicherheitsvorkehrungen wie beispielsweise offene oder geschlossene Brüstungen von maximal 1.00m Höhe zulässig. 2

3Werden die im Gestaltungsplan festgelegten Baumstandorte über unterirdischen Bauten

gepflanzt, so ist eine Mindestsubstratüberdeckung von 80cm notwendig.

Art. 7 Baubereich für Überdachungen

l lnnerhalb der "Baubereiche für Überdachungen" können nach einheitlichen Konzepten

Überdachungen oder Pergolen in Leichtbauweise bis zu einer maximalen Höhe von 2.6m erstellt werden. Sie sind mit einem Flachdach auszuführen.

Sämtliche Baubereiche sind nach Norden mit einer geschlossenen Mauer zu erstellen. Die Höhe der Mauern wird ab dem Niveau der Erschliessungswege respektive ab dem Niveau des Mehrzweckbereiches gemessen und ist mit 1.60m festgelegt, darf aber mindestens bis zur im Plan eingetragenen maximalen Gebäudehöhe der jeweiligen Grundfläche für Hauptbauten A reichen (vgl. Abbildung 1). Sind über diese Höhenbegrenzung hinausgehende Sicherheitsvorkehrungen notwendig, kann die Mauer entsprechend den sicherheitstechnischen Anforderungen um bis zu 0.9m erhöht werden. Gegen Süden sowie gegebenenfalls seitlich dürfen die Baubereiche mit einer vollflächigen Verglasung zur Schaffung eines Wintergartens versehen werden.

2

Abbildung I - Schematischer Schnitt der Baureihen 1 - 3 Baureiho I

JTTTI

Bâure¡he 2

Baureihe 3

N

+-'*+ Pârkgarage

itiïtTl

Legende: Grundflåche fi¡r Hauptbauton Grundflåche lür HauptÞautsn

A f----l B T----l

Båubere¡ch fi.¡r überdachung

Mauer

lÏ|TT

S¡chêrheitsvorkehrung

Unter¡rd¡scheBauten ---r min. Þ¡s måx. G€bäudehöhe der Grundflåche filr Hâuptbâuten A

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Stadt St. Gallen - Gestaltungsplan Kammelenberg Ost ll . Besondere Vorschriften

Art. 8 Seite 5

Dachgestaltung Die Hauptbauten sind mit Flachdächern zu versehen. Nicht begehbare Dächer sind extensiv zu begrünen. Sicherheitsvorkehrungen gemäss Artikel 6 Abs. 2 sowie technisch erforderliche Aufbauten dürfen die festgelegte maximale Höhenkote in m.ü.M. überschreiten. Die technischen Aufbauten sind möglichst zusammenzufassen und auf das erforderliche Mass zu beschränken.

Art. 9 Architektonische Gestaltung

Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass eine vorzügliche Gesamtwirkung erzielt wird und die Einheitlichkeit hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Materialwahl und Farbgebung gewahrt bleibt. lm Baubewilligungsverfahren ist ein Material- und Farbkonzept einzureichen.

D. Umgebungsgestaltung

Art. 10 Umgebungsgestaltung

Die Umgebung ist so zu gestalten, dass eine vorzügliche Gesamtwirkung erzielt wird. Als Nachweis ist im Baubewilligungsverfahren ein entsprechender Umgebungsplan einzurei-

chen.

Art. 11 Privater Aussenraumbereich

Die privaten Aussenraumbereiche dienen der privaten Nutzung und können im Rahmen der im Artikel 9 postulierten vorzüglichen Gesamtwirkung gestaltet werden. Dabei dürfen mit Ausnahme von Bepflanzungen gemäss Artikel 18 Abs. 2, Anlagen wie beispielsweise Basins sowie Sicherheitsvorkehrungen gemäss Artikel 6 Abs. 2 das gestaltete Terrain um maximal 1.0m überschreiten. 1

2lm Bereich Erschliessungsanlagen können Rampen und Treppen erstellt werden. Jene Bereiche welche nicht für Erschliessungsanlagen genutzt werden verstehen sich je nach Niveau entweder als Bestandteil der privaten Aussenraumbereiche oder als Ausweitungen der Erschliessungsanlagen gemäss Artikel 3 Abs. 3. Der Erschliessungsbereich ist zu be-

grü nen.

3Treppenaufgänge können in Leichtbauweise bis zu einer maximalen Tiefe von L2Om zur Aussenerschliessung der begehbaren Dachbereiche der Grundflächen für Hauptbauten A erstellt werden.

19. April 2005

Stadt St. Gallen - Gestaltungsplan Kammelenberg Ost ll - Besondere Vorschriften

Art. L2

Seite 6

Umgebungsbereich lnnerhalb des Umgebungsbereiches sind keine Bauten und Anlagen zulässig. Ausnahmen bilden Terrainveränderungen und Terrassierungen zur Schaffung von Pflanzgärten und nicht gedeckten Sitzplätzen, Spielmöglichkeiten sowie Anlagen wie Licht-, Belüftungs-

und Ausstiegsschächte.

Art. 13 Spielplatz

Die im Plan bezeichnete Stelle dient als Spielwiese. Bei Bedarf können an dieser Stelle entsprechende Spielgeräte und -anlagen erstellt werden.

Art. 14 Kehrichtsammelstelle

An der im Plan bezeichneten Stelle sind genügend Flächen für die Errichtung von Sam. melplätzen für Kehricht und Altpapier vorzusehen. Nach Möglichkeit ist das System der U nterfl u rbehälter anzuwenden.

Art. 15 Freihaltebereich

lm Freihaltebereich sind weder Bauten und Anlagen noch Terrainveränderungen zulässig. Eine Ausnahme bilden Terrainveränderungen im Zuge der Ersatzpflanzungen der geschützten Gehölzgruppe gemäss Artikel 17 sowie aufgrund der Neupflanzungen gemäss

5 autres articles

Art. 18

Abs. 3.

Art. 16 Stützmauern

An den im Plan bezeichneten Stellen sind Stützmauern im erforderlichen Ausmass, je doch nur bis zu einer maximalen Höhe von 3.0m inklusive Sicherheitsvorkehrungen, zu lässig.

Art. t7

Geschi.itzte Gehölzgruppe

Die im Plan bezeichneten Teile der geschützten Gehölzgruppe dürfen entfernt werden, müssen aber in Form einer einreihigen, artenreichen Niederhecke, bestehend aus stand. ortgerechten und einheimischen Straucharten, ersetzt werden. Die Plandarstellung gibt nur das ungefähre Ausmass an. Die exakte Dimension muss im Baubewilligungsverfahren mit der Fachstelle Freiraum-, Naturschutz- und Landschaftsplanung abgestimmt werden. Die Straucharten orientieren sich in ihrer Dimension an der bestehenden geschützten Gehölzgruppe. Die Ersatzpflanzungen sind innert Monatsfrist zu gewährleisten. Falls dies in eine Vegetationsperiode fällt ist die Pflanzung innerhalb des l.Monats ausserhalb der Vegetationsperiode vorzu nehmen.

19. April 2005

Stadt St. Gallen - Gestaltungsplan Kammelenberg Ost ll - Besondere Vorschrlften

Art. 18 Seite 7

Bepflanzungen D¡e im Plan als neu bezeichneten Bäume sind bis zur Fertigstellung der jeweiligen Erschliessungselemente zu pflanzen. Abweichungen bezüglich Anzahl der Bäume können im Baubewilligungsverfahren zugelassen werden, wenn dadurch die Qualität des Gesamtkonzeptes nicht beeinträchtigt wird. 1

2Samtl¡che Pflanzungen innerhalb der privaten Aussenraumbereiche sind auf die Höhen

der Hauptbauten abzustimmen. Sie dürfen die Höhen der nordseitig anschliessenden Bauten nicht überragen.

3lm Zuge der Ersatzpflanzungen der geschützten Gehölzgruppe gemäss Artikel 17 sind Neupflanzungen bis zum westlich gelegenen Erschliessungsweg vorzunehmen. Für die Ausgestaltung und Dimensionierung der Hecke gelten die Bestimmungen für die Ersatzpflanzungen gemäss Artikel 17.

E. Verschiedenes

Art. 19 Sicherheit

Den Bedürfnissen nach Sicherheit und Wohlbefinden der Benutzerschaft, insbesondere von Frauen und Kindern sowie älteren und gebrechlichen Personen, ist bei der Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume Rechnung zu tragen. Besonders zu beachten sind genügend offene und kurze Fluchtmöglichkeiten, klar ablesbare Wegführungen sowie einsehbare Eingangsbereiche und Treppenhäuser. lnsbesondere zu vermeiden sind unübersichtliche und des nachts unausgeleuchtete Bereiche. Allfällige durch Bepflanzung entstehende unübersichtliche Stellen sind zu vermeiden. Für die öffentlich zugänglichen Flächen (Umgebung, Parkgarage) ist im Baugesuchsverfahren ein Beleuchtungs- und Belichtungskonzept (Tageslicht in Parkgarage) vorzulegen.

Art. 20 ökologie

Bauten und Anlagen sind nach bauökologischen Grundsätzen zu erstellen. Bei der Umgebungs- und Dachflächengestaltung sind standorttypische, einheimische Pflanzen zu verwenden.

Einverständniserklärung: Der nachfolgend aufgeführte Grundeigentümer erklärt sich mit diesem

Gesta ltu ngsplan einverstanden:

Parz. Nr.

Grundeigentümer

F 2T34

Jq\a"ob Gqt\sc

Unterschrift

ì*,t(-l^[^^ 19. April 2005