Gestaltungsplan Falkensteig

Plan d'affectation spécial · St. Gallen

Document

Numéro
2012-0163
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
St. Gallen
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
19 juin 2012
Approuvé
14 août 2012
Publié
30 janv. 2012
En vigueur depuis
1 sept. 2012

Carte

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Fichiers

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Texte

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement. Amt fur Raum entwicklung und Geomformalion, Lammlisbrunncnstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Stadtrat Rathaus 9001 St.Gallen

14. August 2012

Gemeinde St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •

Zonenplanänderung Falkensteig

•

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Gestaltungsplan Falkensteig

Auf der 17'314 m2 grossen Parzelle F1927 besteht eine Tennisanlage mit 11 Aussenplätzen, einem kleineren Übungsplatz sowie einem Klubhaus. Bis vor kurzem stand dem Tennisclub Falkensteig im benachbarten Industriegebiet eine Halle für den Winterbetrieb zur Verfügung. Nachdem diese weichen musste, soll auf dem Tennisareal eine neue Halle mit drei Indoorplätzen gebaut werden. Dafür gehen vier Aussenplätze verloren. Das Kon­ zept basiert auf einer umfassenden Variantenstudie. Das Areal liegt am östlichen Stadtrand an der Martinsbruggstrasse, es ist der Grünzone zugewiesen. Mit dem Teilzonenplan (Umzonung in die Intensiverholungszone) sowie dem Gestaltungsplan soll die rechtliche Grundlage für eine zeitgemässe Anpassung der Anla­ ge geschaffen werden. Es wird auch eine vorzügliche Einbindung der Anlage und ihrer Bauten in die Landschaft gesichert (vgl. Art. 2 besV). Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehm igt werden können. Folgendes ist anzumerken: 1.

Gemäss Aussagen der Entsorgung St.Gallen (vgl. Planungsbericht) ist der Bau einer Ableitung zum Bergbach auch mit der Umsetzung des Gestaltungsplans Falkensteig möglich. Es liegt in der Verantwortung der Entsorgung St.Gallen, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen vom 28. Juli 1993 auch weiterhin eingehalten werden kön­ nen. Meteorwasseranschlüsse an den Bergbach müssen im Rahmen des Baubewilli­ gungsverfahrens noch beurteilt bzw. bewilligt werden.

2.

a) Nach Art. 58 Abs. 1 BauG gilt für Bauten und Anlagen gegenüber Wäldern, gemes­ sen ab Stockgrenze, ein Mindestabstand von 15 m. Wenn es die örtlichen Verhältnis­ se rechtfertigen, können in Zonen-, Überbauungs-, Gestaltungs-, Deponie- oder Ab­ bauplänen andere Mindestabstände festgelegt werden, jedoch nicht weniger als ein Abstand von 10 Meter (Art. 58 Abs. 1 lit. b BauG).

12-4303 / 205819_8099/* 295819_80992

1/3

Plan

Stadt St.Gallen

Legende Festlegungen Perimeter Grundfläche Tennishalle

1 :500

Gestaltungsplan Falkensteig

Grundfläche Infrastrukturgebäude ooo oo

Gebäudehöhe (m.ü.M.)

gemäss Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972 ---------- ► Firstrichtung

F5068 F2500

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VA

Verfahrenseinleitung Stadtrat Am:

Erschliessungsfläche Der/Stadtßräsident

17.01.2012

Zufahrt Anlieferung

Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

Parkplatz

«

Oeffentliche Auflage

Fussgängerfläche

oo

Richtungspunkte Fusswegerschliessung Aussenspielfeld

Vom: 30.01.2012 Bis: 29.02.2012

Œ>

\

Richtungspunkte Zufahrt Waldbewirtschaftung Aussenspielfeld

Erlass Stadtrat Am:

Zufahrt Anlage

Der Stadtpräsident

19.06.2012

Umgebungsfläche

oO

Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

Einzelbaum Gehölzgruppe Waldrandfläche

Genehmigung Baudepartement Am:

1 4 , AUG. 2012

O^ST.o

F1927

Mit Ermächtigung: Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation

Aufwertungsfläche

/ //, /

,

Hinweise 2%

Planung und Architektur:

Atelier Bottlang AG Architektur.Städtebau.Gestaltung. Lindenstrasse 77a 9000 St.Gallen

Erschliessungsfläche im 10m-Waldabstand

L

Tel 071 244 88 25

Aussenspielfeld im 10m-Waldabstand Abbruch Aussenspielfeld

1

I

Stadtplanungsamt Juni 2012

620.50

üül

Umgebungshöhe (m.ü.M.) bestehende Gebäude

555555M55B555555555555 Wald Stockgrenze

mm Waldabstandslinie 15m nach Art. 58 BauG

F1837

4155

Waldabstandslinie 10m nach Art. 58 BauG

F4848

M arttnsbru99strasS ^

Achse Hochspannungsleitung Leiter Hochspannungsleitung

F4230

best. Zufahrt Schopf

F4381 F4605

besondere Vorschriften

Stadt St.Gallen

##

Besondere Vorschriften zum Gestaltungsplan "Falkensteig" gemäss Art. 28 Baugesetz vom 6. Juni 1972

Verfahrenseinleitung Stadtrat Am:

17.01.2012

De/ Stadtprä

Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber Oeffentliche Auflage Vom: 30.01.2012 Bis:

29.02.2012

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Erlass Stadtrat Am:

Der,

19.06.2012

Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber

Genehmigung Baudepartement Am:

Mit Ermächtigung:

1 <■ * ■

Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation rrna

S-ARits:

Planung und Architektur:

; . ia

Lé?

Atelier Bottlang AG Architektur.Städtebau .Gestaltung. Lindenstrasse 77a 9000 St.Gallen

%

Tel 071 244 88 25

Stadtplanungsamt Juni 2012

A

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

A rt. 1

G eltungsbereich 1 Die nachstehenden Bestimmungen gelten fü r das im Gestaltungsplan Falkensteig um grenzte Gebiet. Sofern nachstehend nichts anderes bestim m t wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes (BauG) und der Bauordnung der Stadt St.Gallen (BO). 2 Der Gestaltungsplan besteht aus dem Situationsplan im Massstab 1:500, den Besonderen Vorschriften (BesV) sowie den Beilageplänen 1 - 6 . 3 Die in der Legende des Gestaltungsplans als Festlegungen bezeichneten Planelemente sowie die Besonderen Vorschriften sind verbindlich. Die übrigen Elemente sowie die Beilagepläne sind richtungsweisend.

A rt. 2

Ziel Der Gestaltungsplan erm öglicht die Anpassung der 35 Jahre alten Tennisanlage Falkensteig an die heutigen Bedürfnisse, insbesondere der Gewährleistung eines ganzjährigen Betriebes durch den Bau einer Tennishalle. W eiter wird die moderate Erweiterung und Modernisierung des bestehenden Clubhauses erm öglicht. Durch den Gestaltungsplan wird die baulich und ökologisch vorzügliche Einbindung der Anlage und ihre r Bauten in die Landschaft gesichert.

B

ERSCHLIESSUNG

A rt. 3

Erschliessung 1 Die Z ufahrt zur Anlage erfolgt ab der Martinsbruggstrasse über die Erschliessungsfläche. Für Teile der Erschliessungsfläche, die sich innerhalb des Waldabstandsbereiches von 10m befinden, g ilt lediglich die Bestandesgarantie. 2 Die Anlieferung zu den Gebäuden erfolgt ab der Erschliessungsfläche oder fü r die Tennishalle über die Fläche „Z u fa h rt Anlieferung". 3 Die Fussgängerfläche dient dem Aufenthalt von Personen und der Erschliessung von Gebäuden und Spielfeldern. 4 Zwischen den Richtungspunkten Fusswegerschliessung Aussenspielfeld ist eine höchstens 1.5m breite fussläufige Anbindung der Aussenspielfelder zulässig.

A rt. 4

P arkierung 1 Die Parkierung erfolgt auf der Erschliessungsfläche. 2 Der exakte Standort und die Anzahl der erforderlichen Abstellplätze wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt.

A rt. 5

Z u fa h rt W ald Zwischen den Richtungspunkten Zufahrt W aldbewirtschaftung ist eine fü r die W aldbewirtschaftung te m porär benutzbare, mindestens 3.5m breite Durchfahrt zum Wald sicherzustellen.

1

C

BEBAUUNG

A rt. 6

B aubereiche 1 Die Grundfläche Tennishalle bezeichnet die maximale horizontale Ausdehnung der Dreifach-Tennishalle. 2 Die Grundflächen Infrastrukturgebäude A und B bezeichnen die m axim ale horizontale Ausdehnung des Clubhauses (A) sowie des Anbaus der Tennishalle (B). 3 Säm tliche An- und Vorbauten sowie unterirdische Bauten haben innerhalb der Grundflächen zu liegen. Ausgenommen ist eine Pergola nach Art. 7 dieser Besonderen Vorschriften. 4 Die angegebenen Gebäudehöhen bezeichnen die jeweils m aximale Gebäudehöhe in m .ü.M . Über der angegebenen Kote sind keine Dach- oder Attikageschosse zulässig.

A rt. 7

Pergola Angebaut an den Baubereich Infrastrukturgebäude A ist eine Überdachung der Fussgängerfläche m it einer Pergola oder dergleichen m it einer Grundfläche von max. 25m 2 fü r die Aussennutzung des Restaurants gestattet.

D

GESTALTUNG

A rt. 8

G ebäudegestaltung 1 Die Gebäude sind architektonisch und im Bezug zur Gesamtanlage vorzüglich zu gestalten und hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Materialwahl und Farbgebung in die bauliche und landschaftliche Umgebung einzufügen. Im Baubewilligungsverfahren ist ein Konzept zur M aterialisierung und Farbgebung m it Mustern im Massstab 1:1 vorzulegen. 2 Die Tennishalle ist m it einem Bogendach zu erstellen. Die angegebene Firstrichtung ist verbindlich. Die Infrastrukturgebäude sind m it einem Flachdach abzudecken. 3 Der Dacheindeckung der Tennishalle ist im Sinne einer fünften Fassade besondere Beachtung zu schenken.

A rt. 9

U m gebungsgestaltung 1 Die Umgebungsgestaltung ist vorzüglich auf die umgebende Landschaft abzustimmen. Im Baubewilligungsverfahren fü r die Tennishalle ist ein Umgebungsplan fü r die gesamte Anlage vorzulegen. 2 Aussenspielfelder sind innerhalb der bezeichneten Bereiche zulässig. Für Teile der Aussenspielfelder, die sich innerhalb des Waldabstandsbereiches von 10m befinden, gilt lediglich die Bestandesgarantie. 3 Die gesamte Umgebungsfläche ist parkähnlich m it Gehölzen, Einzelbäumen, Baumgruppen oder Baumreihen zu gestalten. Gegenüber dem Strassenraum der Martinsbruggstrasse ist der bestehende Gehölzbestand m it Bäumen und Sträuchern in dem als Gehölzgruppe bezeichneten Bereich zu erhalten. An den im Plan angegebenen Standorten sind grossvolumige Einzelbäume zu pflanzen oder zu erhalten.

2

E

ENERGIE, ÖKOLOGIE, WASSER

A rt. 10

Ö kologie 1 Die Fussgängerfläche ist m it einem wasserdurchlässigen Bodenbelag zu versehen. 2 Flachdächer sind extensiv zu begrünen, sofern sie nicht fü r die Energiegewinnung beansprucht werden. 3 Die W aldrandfläche ist nach den ökologischen Anforderungen des Waldes respektive des Waldrandes durch die Eigentümer der Tennisanlage zu unterhalten. 4 Die bezeichneten Aufwertungsflächen sind in besonderem Masse nach ökologischen Anforderungen des landschaftlich sensiblen Standortes zu gestalten, zu unterhalten und m it Bäumen und Sträuchern zu bestocken. 5 Im Baubewilligungsverfahren ist ein Konzept zur Pflege und Entwicklung der Anlage und der Aufwertungsbereiche vorzulegen. Dieses Konzept hat auch Massnahmen zur W iederherstellung der angrenzenden Waldbereiche in einen naturnahen Zustand zu berücksichtigen. 6 Es sind einheimische Baumarten zu wählen.

A rt. 11

Energie 1 Dachflächen dürfen fü r die Gewinnung von Sonnenenergie genutzt werden. Für diesen Zweck benötigte Aufbauten dürfen die m axim ale Gebäudehöhe überragen. 2 Im Baubewilligungsverfahren ist ein Energiekonzept einzureichen in dem unter anderem die A rt der W ärm eproduktion und -Versorgung festgelegt wird. Werden Bauten nicht im Minergie-Standard erstellt, ist zu begründen, warum auf die Ausführungen dieses Standards verzichtet wurde.

A rt. 12

D achw asser Das Dachwasser der Tennishalle ist, soweit technisch möglich, auf dem Areal der Tennisanlage versickern zu lassen.

EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG Der G rundeigentüm er des nachstehend aufgeführten Grundstücks erklärt sich m it dem vorliegenden Gestaltungsplan „Falkensteig" einverstanden:

Parz. Nr

G ru n d eig en tü m er

F1927

Perauer Franz

U n tersch rift

Reherstrasse 22e 9016 St.Gallen

3