Sondernutzungsplan Frongartenstrasse 9
Plan d'affectation spécial · St. Gallen
Document
- Numéro
- 2019-0172
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- St. Gallen
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 24 sept. 2019
- Approuvé
- 22 nov. 2019
- Publié
- 12 août 2019
- En vigueur depuis
- 1 janv. 2020
Carte
1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen
Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
Baudepartement, AmlfürRaumentw¡cklung und Gæinformalion, LämmlisbrúnnenstÍasse 54. 9001 St.Gallen
A-Post
Stadtrat St. Gallen Poststrasse 28 9000 St. Gallen
22. November2019
Geschäft Nr. 19-8422 Gemeinde St.Gallen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte
Afficher tout le texte
Sie haben uns in Nachachtung von Art.38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG) folgenden Erlass zu r Genehmigung ei ngereicht:
o Sondernutzungsplan Frongartenstrasse 9
inkl. Teilaufhebung Baulinienplan für das Gebiet zwischen der Schreinerstrasse, der Gartenstrasse, dem Oberen Graben und der Frongartenstrasse vom 8. Januar 1909
Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes:
Ausgangslage/Vorhaben Der Sondernutzungsplan umfasst die Liegenschaft Nr. C0081, welche der fünfgeschossigen Kernzone zugewiesen ist. Die Liegenschaft befindet sich zentral im Bleicheli-Quartier Sie ist mit dem ehemaligen italienischen Konsulat bebaut, welches durch einen Neubau ersetzt werden soll. Gemäss den besonderen Vorschriften bezweckt der Sondernutzungsplan die Erstellung eines Geschäftshauses mit einer höheren baulichen Nutzung und von hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität als Ersatz der bestehenden Liegenschaft. lnnerhalb des Geltungsbereichs des Sondernutzungsplans Frongartenstrasse 9 wird der Baulinienplan für das Gebiet zwischen der Schreinereistrasse, der Gartenstrasse, dem Oberen Graben und der Frongartenstrasse vom B. Januar 1909 aufgehoben. Die Verfahrenseinleitung durch den Stadtrat erfolgte am 2. Juli 2019, die öffentliche Auflage wurde in der Zeit vom 12. August bis am 1 1 . September 2019 durchgeführt und am 24. September 2019 erliess der Stadtrat den Sondernutzungsplan. Während der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.
19-8/'22
113
Erwägungen
Die Enruägungen aus der Vorprüfung vom 7. November 2018 sind in die vorliegenden Unterlagen eingeflossen. Der Teilstrassenplan "Frongartenstrasse 9" wurde gleichzeitig dem Tiefbauamt zur Genehmigung eingereicht. Die Verfügung des Tiefbauamts vom 7. November 2019 ist als Beilage angefügt. Der vorliegende Erlass ist rechtmässig und stimmt mit den übergeordneten Planungen überein; er kann folglich genehmigt werden.
Verfügung ln Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. I des Gesetzes über die Ven¡valtungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürã VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11, abgeküzt PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgeküzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeven¡valtung (sGS 821.5; abgekürzt GebT) verfügt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation:
1. Der Sondernutzungsplan Frongartenstrasse 9 wird genehmigt. 2. Der Baulinienplan für das Gebiet zwischen der Schreinereistrasse, der Gartenstrasse, dem Oberen Graben und der Frongartenstrasse vom 8. Januar 1909 wird innerhalb des Perimeters des vorliegenden Erlasses aufgehoben. Die Gebühr für die vorliegende Vefügung beträgt Fr. 1'060.- (Anteil AFU Fr. 210.-)
3. 4. Die Gesamtgebühr für sämtliche Verfügungen beträgt Fr. 1'400.-. Aufteilung der Gebühr: Sondernutzungsplan
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Umwelt Teilstrassenplan Geschäft Nr. 1 6-51 77
Tiefbauamt
Fr. Fr.
210.--
Fr.
340.--
850.--
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Nt.47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden.
19-8/'22
2t3
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
rfh)
Ralph Etter
Beilagen - Genehmigter Erlass - Rechnung mit Einzahlungsschein - Genehmigung Teilstrassenplan vom 7. November 2019
Kopie - Rechtsabteilung (inkl. Erlass) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass)
- Tiefbauamt - Rechtsdienst - Amt für Umwelt - Recht und UVP
19-B/22
3/3
Plan
CO
(C4766)
Q
e 00
Umgrenzung Plangebiet
oo o 00 \
|
\ \ O) A \ œ A \ o
Afficher tout le texte
| |
~]
Grundfläche Untergeschosse
(2)
~|
Grundfläche Hauptbauten 2 Vollgeschosse
©
~~|
Grundfläche Hauptbauten 6 Vollgeschosse
-X
'S)
C0096
C0117
9k
,
C4779
o
st.gallen
Festlegungen
3^
Grundfläche Hauptbauten 7 Vollgeschosse
Sondernutzungsplan Frongartenstrasse9 1:500 1106
o>
cm
O
inklusive Teilaufhebung des bestehenden Baulinienplans Gebiet zwischen der Schreinerstrasse, Gartenstrasse, dem Oberen Graben und der Frongartenstrasse vom 08. Januar 1909
Bereich publikumsorientierte Nutzung im Erdgeschoss
\
|
~~|
Umgebungsfläche publikumsorientierte Nutzung
|
~|
Umgebungsfläche private Nutzung
Zweck: Besondere Bauweise gemäss Art. 25 Planungs- und Baugesetz vom 05. Juli 2016
Verfahrenseinleitung Stadtrat
Q Q
C0693HF O'
C0104 Der Stadtpräsiden
©
Oberirdischer Parkplatz
VA
zu_ Wegfahrt Autolift/Tiefgarage
>
Gebäudezugang
>
Zugang publikumsorientierte Nutzung
OT
o
Am: 2. Juli 2019
Im Namen des Stadtrates: Der Stadtschreiber
Hinweise
| Öffentlich aufgelegt Vom: 12. August 2019
max. Gebäudehöhe in m ü.M.
GH 692.80
~~| eg 672.75
Bis am: 11. September 2019
•
C0082
Bauten bestehend, gemäss AV-Daten Kote EG in m ü.M.
Höhenreferenzpunkt in m ü.M.
Rückbau bestehende Gebäude © Erlass Stadtrat
C0080
C0085
Am: 24. September 2019
%
cP.
C0078
C0077 (04749).
04329 Genehmigung Amt für Raumentwicklung + Geoinformation
Am:
2 2. NOV. 2019
Der Amtsleiter
C3674
Planung
Gemperli Stauffacher Architektur GmbH, Rittmeyerstrasse 15, 9014 St.Gallen
+41 71 272 26 26
Architektur
Harry Gugger Studio Ltd, Luftgässlein 4, 4051 Basel
+41 61 225 55 85
Stadtplanung
15. März 2019
C3675
C4061 Amtliche Vermessung LV95: Stand 21.06.2018, Geomatik und Vermessung Stadt St.Gallen \\ X -C9 - — " '
Zweirad Parkplätze
besondere Vorschriften
Irstgallen Besondere Vorsch riften zum Sondernutzungsplan Frongartenstrasse 9 inklusive Teilaufhebung des bestehenden Baulinienplans Gebiet zwischen der Schreinerstrasse, Gartenstrasse, dem Oberen Graben und der Frongartenstrasse vom 08. Januar 1909
Zweck: Besondere Bauweise gemäss Att.25 Planungs- und Baugesetz vom 05. Juli 2016
Verfah rensei nleitun g Stadtrat
Am:2. Juli 2019
Der Stadtpräs
lm Namen des Stadtrates: Der Stadtschrei
\Wa,"
öffentlich aufgelegt Vom: 1 2. August 201 9
Bis am: 11. September 2019
Erlass Stadtrat Am:24. September 2019
Der
nt
lm Namen des Stadtrates: Der Stadtsch
qN
Genehmigung Amt für Raumentwicklung + Geoinformation
Am: 22, mu. 2g1g
Der Amtsleiter
À
Þ
H
ffi
w
ns
Planung
Gemperli Stauffacher Architektur GmbH, Rittmeyerstrasse 15, 9014 St.Gallen
+41 71 2722626
Architektur
Harry Gugger Studio Ltd, Luftgässlein 4, 4051 Basel
+41 61 225 5585
Stadtplanung 15. März2019
Stadt St.Gallen I Sondernutzungsplan Frongartenstrasse 9 | Besondere Vorschriften
A.
Allgemeines
Art. I
Geltungsbereich 1
Die folgenden Bestimmungen gelten für das im Sondernutzungsplan
umgrenzte Gebiet. Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons St.Gallen und der Bauordnung der Stadt St.Gallen (BO). 2
Der Sondernutzungsplan besteht aus dem Plan 1:500, den Besonderen
Vorschriften und den Beilageplänen Nr. 01 bis 15. 3
All" in der Legende des Sondernutzungsplanes 1:500 als Festlegung bezeichneten Planelemente sowie die Besonderen Vorschriften sind verbindlich. Die Beilagepläne sind richtungsgebend.
Art. 2 Zweck
Der Sondernutzungsplan bezweckt die Erstellung eines Geschäftshauses von hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität und den Ersatz der bestehenden Liegenschaft Frongartenstrasse 9.
B
Erschliessung und Parkierung
Art. 3 Erschliessung
1
Die Erschliessung hat hofseitig zu erfolgen. Die Zu- und Wegfahrt über die Frongartenstrasse ist sowohl ftir die Tiefgarage als auch für den oberirdischen Parkplatz nicht zulässig und ist mit baulichen Massnahmen zu verhindern. 2
Die Erschliessung für den Langsamverkehr erfolgt ab der Frongartenstrasse
3
Ir R"hr"n des Baubewilligungsverfahrens ist ein Mobilitätskonzept
einzureichen.
Art. 4 Parkierung
1
Die Parkierung für Autos ist in der Tiefgarage anzuordnen. Es dürfen maximal
l0 Abstellplätze erstellt werden, davon ist mindestens einer behinderten-
gerecht auszugestalten. 2
An d"r. im Plan bezeichneten Stelle ist ein oberirdischer Parkplatz zulässig.
3
Für. d"s Abstellen von Zweirädern ist genügend Raum bereit zu stellen. Die
Anzahl der erforderlichen Abstellplätze ist im Baubewilligu ngsverfahren festzulegen.
2
Stadt St.Gallen I Sondernutzungsplan Frongartenstrasse 9 | Besondere Vorschriften
C.
Bebauung und Nutzung
Art. 5 Grundfläche Hauptbauten
1
Die Grundfläche Hauptbauten und Untergeschosse legen Lage und Stellung sowie die maximale zulässige horizontale Ausdehnung des Gebäudes fest. 2
D¡" Höh"nausdehnung der einzelnen Teilbereiche der Grundfläche Hauptbauten wird durch die maximal zulässige Anzahl der Vollgeschosse sowie die maximale Gebäudehöhe (GH) in m ü.M. geregelt. 3
T"rr""""n- und Dachabschlüsse können eine in die Fassade integrierte Brüstung von max. 100 cm Höhe aufweisen.
4
Unterschreitungen der Grundflächen- und Höhenangaben sind zulässig, sofern dadurch die architektonische und städtebaulich hohe Qualität gewahrt wird. 5
Art. 6 M¡t Ausnahme von Vordächern sind keine Vor- und Anbauten zulässig
Erdgeschoss Bereich publikumsorientierte Nutzung lm Erdgeschoss ist im Bereich publikumsorientierte Nutzung nur eine entsprechende N utzung gestattet.
D.
Gestaltung
Art. 7 Architektonische Gestaltung
1
Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formensprache, Fassadenstruktur, Materialwahl und Farbgebung eine vorzügliche Gesamtwirkung erzielt wird. 2
E" i"t eine hochwertige Fassadengestaltung zu realisieren. Die Fassadenverkleidung ist in mineralischem Aufbau auszuführen, fassadengliedernde Elemente wie Gesimse oder Fenstereinfassungen müssen mural ausgebildet werden. Die Fenster sind aussenseitig in Holz oder Metall auszuführen. Mit d"r Baugesuch ist ein Konzept zur Materialisierung und Farbgebung inkl. Fassadenschnitt 1:20 durch relevante Bauteile vorzulegen. Mit der Baubewilligung kann eine Bemusterung 1:1 verlangt werden.
3
4
Das Erdgeschoss hat eine lichte Raumhöhe von mindestens 3.0 Metern aufzuweisen.
3
Stadt St.Gallen I Sondernutzungsplan Frongartenstrasse 9 | Besondere Vorschriften
Art. 8 Dachgestaltung
1
Sartli"h" Dächer sind als Flachdêicher auszubilden. Nicht dem Aufenthalt dienende Dachfl¿ichen sind extensiv zu begrünen. 2
Technisch oder betrieblich erforderliche Dachaufbauten oder Anlagen sind zusammenzufassen und haben sich gut in die Dachgestaltung einzufügen. Elemente von Photovoltaikanlagen haben sich gut in die Dachgestaltung einzufügen, sie dürfen die Fassadenbrüstung nicht überragen. 3
Ein" Terrassennutzung ist im 6. Obergeschoss zulässig.
4
Oberlichter sind zulässig, sie haben sich gut in die Dachgestaltung einzufügen.
Art. 9 Umgebungsgestaltung
1
Die Umgebung ist so zu gestalten, dass eine gute Gestaltung und eine
Abstimmung auf die umliegenden Aussenräume erzielt wird. 2
Die Umgebungsfläche private Nutzung ist für Parkierung, Zufahrt und Anlieferu ng vorgesehen. 3
Die Umgebungsfläche publikumsorientierte Nutzung ist für Zugänge und für Aussenbereiche der publikumsorientierten Nutzung vorgesehen. 4
h Rahrnen des Baubewilligungsverfahrens ist ein detaillierter
Umgebungsgestaltungsplan einzureichen.
E.
Sicherheit
Art. 10 Sicherheit
Für die Bereiche gemäss Aft.52 BO ist im Baubewilligungsverfahren ein Belichtungs- und Beleuchtungskonzept einzureichen.
F.
Energie / Okologie / Umwelt
Art. l1
Nachhaltigkeit 1
Die Bauten sind in nachhaltiger Bauweise zu erstellen. Massgebend sind die aktuellen Standards. Das entsprechende Konzept ist frühzeitig, spätestens aber mit der Baueingabe einzureichen. 2
Bei Neubauten ist, wenn möglich, eine Eigenstromerzeugung mittels Photovoltaikanlagen zu realisieren. Ein allfälliger Verzicht auf eine solche Anlage ist im Rahmen des Energiekonzeptes (Abs.1) darzulegen bzw. zu kompensieren. 3
ln d"n Tiefgaragen sind Vorbereitungen zu treffen, damit bei Bedarf Ladestationen für Elektrofahrzeuge ohne grossen baulichen Aufwand nachgerüstet werden können.
4
Stadt St.Gallen I Sondernutzungsplan Frongartenstrasse 9 | Besondere Vorschriften
G.
Schlussbestimmungen
Àrt.12
Teilaufhobung bestehender Überbauungsplan Der vorliegende Sondernutzungsplan ersetzt innerhalb des Geltungsbereiches den bestehenden Baulinienplan Gebiet zwischen der Schreinerstrasse, Gartenstrasse, dem Oberen Graben und der Frongartenstrasse vom 8. Januar|909.
5