Überbauungsplan Charlottengasse, 1. Änderung
Plan d'affectation spécial · Mels
Document
- Numéro
- 1995-3862
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Mels
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 10 mai 1995
- Approuvé
- 21 nov. 1995
- Publié
- 16 mai 1995
- En vigueur depuis
- 21 nov. 1995
Carte
1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigungsverfügung
Baudepartement des Kantons St.Gallen
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 21 30 03, Fax 071 21 39 60
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Gemeinderat 8887 Meis
21. November 1995
Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Änderung des Überbauungsplanes Charlottengasse mit besonderen Vorschriften
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 200.--.
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Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 Abs. 1 VRP innert vier zehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:
8tg. Dr. w. ix»gl Dr. W. Kägi Regierungsrat Beilage: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein
NUB00930.DOC
Baudepartement Sekretariat
Kopie an: Rechtsabteilung (2) Planungsamt Rechnungsführer (2)
NUB00930.DOC
-2 -
Plan mit besonderen Vorschriften
1070
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K o p ie a
Kantonalbank
1082
FESTLEGUNGEN
Kanton St Gallen Gemeinde Meis
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Ueberbauungsplan Charlotten gasse
Art. 1 Geltungsbereich/Verbindlichkeit
- Der Ueberbauungsplan gilt innerhalb des im Situationsplan umrandeten Gebietes. Soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vorschriften des Baureglementes. Der beigefügte Richtplan gilt als Richtlinie. (Ueberbauungs- und Umgebungsgestaltungskonzept).
Art. 2 Zweck
- Der Ueberbauungsplan bezweckt eine architektonisch und städtebaulich einwandfrei koordinerte Gesamtlösung. Im Speziellen wurde eine gute Trennung zwischen Wohn- und Gewerbe nutzung angestrebt. Durch die Stellung der Gebäude werden Lärm immissionen der Charlottengasse bestmöglichst abgeschirmt.
Art. 3 Erschliessung
- In das Ueberbauungsgebiet darf nur an den im Situationsplan bezeichneten Bereichen ein- und ausgefahren werden. - Die Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage muss an der bezeichneten Stelle erfolgen. - Die Zu- und Wegfahrt für die Anlieferung muss über die im Plan eingezeichneten Einfahrten erfolgen. - Für Gewerbe und Besucher sind an der im Situationsplan be zeichneten Stelle oberirdisch 8 Besucherparkplätze zu erstellen. - Mit Ausnahme der Besucher-Parkplätze sind alle erforderlichen Autoabstellplätze in der Tiefgarage untergebracht. - An den bezeichneten Stellen sind eine hinreichende Anzahl Container vorzusehen. Die Containerstandorte sind mit einem Sichtschutz zu umranden.
Zu- und Wegfahrt Besucher Anlieferung Baubereich max. 4 Vollgeschosse Baubereich max. 3 Vollgeschosse Spielplatz Freihaltegebiet
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Besucherparkplätze Hochstammbäume Container
Vom Gemeinderat erlassen am ] o, Mai 1995 Der Gemeindammann :
Der Gemeinderatsschreiber LEGENDE . k
Oeffentlich aufgelegt '
vom
16. Mai 1995
bis 14. Juni 1995
Verbundsteine
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Art. 4 Bereich reduzierter Gebäudeabstand
und Verbindungssteg (Art.4 Abs.3 bes. V
Vom Bau département des Kantons St Galten genehmigt am 21. Nov. 1995
Umfang Tiefgarage Zum Abbruch vorgesehene Verkehrsflächen Teer Verkehrsflächen Verbundsteine 5
Heizungsanlage - Für die ganze Ueberbauung ist eine zentrale gemeinsame Heiz anlage zu erstellen
Art
6
Et a ppiemna - Vor Beginn der 1. Bauetappe sind die Gebäude Versicherungsnummern 123/124 abzubrechen - Vor Beginn der 2. Bauetappe ist das Gebäude Versicherungsnummer 128 abzurechen.
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8887 Meis
081/723 73 28
max. Firsthöhe 16.50 m 14.00 m
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Art. 7 D D bnuNO schlEqel
m a x . Gebäudehöhe 13.00 m 10.50 m
- Auf den im Situaticnsplan bezeichneten Bereich kann der Gebäudeabstand bis auf minimal 2.50 m. reduziert werden, sofern die entsprechenden Fassadenabschnitte keine Fenster von Wehn-, Schlaf und Arbeitsräumen aufweisen und die feuerpolizeilichen Vorschrifen ein gehalten werden. In diesem Bereich ist zwischen den Gebäuden auch ein Verbindungssteg von max. 3.0 m. Breite zulässig. Die lichte Höhe des Durchganges hat 6 m . zu betragen.
Hinweise
Architektur+ Bauleitung
Bauvorschriften - Baubereich max. 4 Vollgeschosse max. 3 Vollgeschosse
- Im Baubereich max. 3 Vollgeschosse darf das EG nur gewerblich genutzt werden.
Der Vorsteher des Baudeparfementes :
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LEGENDE RICHTPLAN
Besondere Vorschriften
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Perimeter Baulinie Richtpunkt Zu- und Wegfahrt Tiefgarage
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Ingen^ur- und VArmesaun^sb/y.-
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Mehrausnützuuno - Für eine Gesamtüberbauung, die diesen Vorschriften und Art. 16 des Baureglementes entspricht, kann eine Mehrausnützung von max. 20 % gewährt werden.
Umgebungsges t a 1tu n g - An der im Situationsplan bezeichneten Stelle ist eine Spiel wiese in der dargestellten Grössenordnung vorzusehen. - An der im Situationsplan bezeichneten Stelle sind zwei hoch stämmige Bäume zu pflanzen. Für diese Bäume kommt der Strassenabstand nicht zu Anwendung.
Vollgeschoss Umfang Tiefgarage Hochs tammbäume Verkehrsflächen Teer Verkehrsflächen Verbundsteine Anlieferung Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Zu- und Wegfahrt Parkplätze
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