Teilzonenplan Reschu - Genehmigung

Plan de zones · Mels

Document

Numéro
2004-3811
Type
Plan de zones
Commune
Mels
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Approuvé
13 déc. 2004
En vigueur depuis
13 déc. 2004

Carte

2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 S t.G allen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Meis Rathaus 8887 Meis

13. Dezember 2004

2%

Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht:

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Teilzonenplan 'Reschu', Heiligkreuz

Gemäss rechtskräftigem Zonenplan liegt die Parzelle Nr. 1578 in der zweigeschossigen Wohn­ zone W2 sowie in der Landwirtschaftszone. Das Grundstück ist teilweise überbaut. Die derzei­ tige Zonenabgrenzung ist ungeeignet, um den nordöstlichsten, in der Wohnzone W2 gelegenen Teil des Grundstückes noch zu überbauen. Mit dem vorliegenden Teilzonenplan ist daher ein Zonenabtausch vorgesehen. Der Erlass ist recht- und zweckmässig. Er kann genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Genehmigung TZP Reschu

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

Beilagen: - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein

Kopie: - Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung

Genehmigung TZP Reschu