Baulinienplan Untergasse Nr. 126
Plan d'affectation spécial · Mels
Document
- Numéro
- 2010-3865
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Mels
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 17 nov. 2009
- Approuvé
- 29 mars 2010
- Publié
- 25 nov. 2009
- En vigueur depuis
- 29 mars 2010
Carte
2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigungsverfügung
_____________________
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B aud ep artem en t
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des Kantons St.Gallen
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29. März 2010
______________________________ Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
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Gemeinderat Meis Postfach Rathaus, Platz 2 8887 Meis
Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Baulinienplan Untergasse Nr. 126 <
Die Breite der Untergasse in Mittelheiligkreuz ist ungenügend. Die Strasse soll auf einer Länge von rund 120 m verbreitert und saniert werden. Damit kann eine durchgehende Strassenbreite von mindestens 3.5 m erreicht werden. Der Teilstrassenplan wurde am 26. März 2010 vom Baudepartement genehmigt. Der Strassenabstand für eine Gemeindestrasse 2. Klasse beträgt gemäss Art. 21 Baureglement 5 m ab Strassen- oder 4.50 m ab Trottoirgrenze bzw. -rand bei nicht vermarkten Strassen. Entlang der Untergasse soll die Bauweise in einem reduzierten Strassenabstand von 4.0 m ermöglicht werden. Für das Unterschreiten des Strassenabstands wurde daher beidseitig eine Baulinie festgelegt. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1in Verbindung mit Anhang 6derErmächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 540.-. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Tiefbauamt
09-7514 / 179179,61181
Fr. 200.-Fr. 340.—
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein - Genehmigung Teilstrassenplan Kopie
-
Rechlsakteiluna.
-
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Tiefbauamt Rechtsdienst
09-7514 / 179179_61181
Plan
Politische Gemeinde Meis Kanton St. Gallen
Baulinienplan Untergasse Nr. 126 Situation 1 : 200
Vom Gemeinderat Meis erlassen am
Der Gemeindepräsident
u
Der Gemeinderatsschreiber
2A bis
Öffentlich aufgelegt vom
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VOM BAUDEPARTEMENT DES KANTONS ST.GALLEN GENEHMIGT: 29. März 2010
MIT ERMÄCHTIGUNG: DER LEITER DES AMTES FÜR RAUMENTWICKLUNG ----------, UND GEOINFORMATION:
Z o ^ . ST-
lj
Neuensch^va-freterîngenieurbüro AG
Auflageprojekt
Oberdorfstrasse 24
Plan Nr.:
8887 Meis
Tel: 081 723 25 24
09004 - 20
Datum / Gez. 08.09.09 / MT