Überbauungsplan Steix
Plan d'affectation spécial · Mels
Document
- Numéro
- 2012-3861
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Mels
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 11 janv. 2011
- Approuvé
- 4 juil. 2012
- Publié
- 25 janv. 2011
- En vigueur depuis
- 4 juil. 2012
Carte
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Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt fü r Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Rathaus, Platz 2 8887 Meis
4. Juli 2012
Gemeinde Meis: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Steix
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Die in der zweigeschossigen Wohnzone W2 gelegene Parzelle Nr. 4666 soll überbaut werden. Das Grundstück umfasst eine Fläche von 4'068 m2. Es sind drei Baubereiche vorgesehen, wovon zwei infolge der Topografie gestaffelt sein werden. Die Parkierung erfolgt unterirdisch. Gegenüber der im Baureglement (abgekürzt BauR) festgelegten Re gelbauweise sind folgende Abweichungen vorgesehen: Mehrausnützung von max. 20 % Zusätzliches Vollgeschoss Erhöhung max. Gebäudehöhe auf 8.00 m bis 9.00 m (8.00 m gemäss BauR) Reduktion max. Firsthöhe auf 8.00 m bis 9.00 m (11.00 m gemäss BauR) Aufhebung max. Gebäudelänge, Gebäudeabstände und Strassenabstand. Der Überbauungsplan Steix wurde durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinforma tion am 3. Dezember 2010 vorgeprüft. Die im Vorprüfungsschreiben erwähnten Ausfüh rungen sind berücksichtigt. Am 1. Juni 2011 ist die geänderte Gewässerschutzverordnung in Kraft getreten (SR 814.201; abgekürzt GSchV). Im westlichen Teil des Planungsgebiets unterhalb der Weisstannenstrasse verläuft der eingedolte Parfannabach. Die Eindolung verläuft an der Parzellengrenze. Nach Angaben der Sektion Wasserbau beim Tiefbauamt wird der eingedolte Parfannabach durch die vorgesehene Überbauung nicht beeinträch tigt. Er bleibt für den Unterhalt und die Erneuerung zugänglich. Das Gewässer soll jedoch aus abwassertechnischen und hochwasserschützerischen Gründen verlegt werden. Nach Angaben der Gemeinde Meis wird derzeit das Auflageprojekt vorbereitet, so dass die öf fentliche Planauflage im Früh-Herbst (Ende Aug.- Sept.) durchgeführt werden kann. Im zur Genehmigung eingereichten Planerlass wird auf die Festlegung eines Gewässer raums verzichtet. In Absprache mit der Sektion Wasserbau beim Tiefbauamt ist dies ge stützt auf Art. 41a Abs. 5 lit. b und c GSchV im vorliegenden Fall möglich.
12-3173 / 290415_79862 290415_79862
Die Prüfung ergibt: Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts-pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'240.~. Aufteilung der Gebühren: Am t für Raumentwicklung und Geoinformation
Fr.
9 0 0 .-
Tiefbauam t
Fr.
3 4 0 .-
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilage Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Genehmigung Teilstrassenplan vom 22. Juni 2012 Kopie Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Tiefbauamt Rechtsdienst
12-3173 / 290415_79862
Plan
Besondere Vorschriften
c
2760
Kanton St. Gallen
Legende
0 cQ
Bl
Allgemeines
Art. 1 Bestandteile und Geltungsbereich
Objektschutzmassnahmen nachzuweisen.
I
Art. 9
Planungsbericht und den Projektbeilagen.
3741
Art. 10
Art. 2 3742
Parkierungsanlage unterirdisch
Art. 11
Körnigkeit, Ausnützung und Gestaltung der Überbauung sowie die Umgebungsgestaltung.
Umgebungsbereich
Im Umgebungsbereich muss die Aussenraumqualität mit einem detaillierten und verbindlichen
Fusswege / Hauszugänge
II.
Erschliessung
Gestaltungskonzept (Gartenanlagen, Spielwiese, standortgerechte Gehölze und Einfriedungen,
Art. 3 Verkehrserschliessung
Hauszugänge, Zu- und Ausgänge zu Erschliessungsanlagen sowie Verbindungswege im Garten),
3509
Umgebungsbereich
welches der Gemeinderat prüft und genehmigt, sichergestellt werden. Entlang der Weisstannenstrasse
Überbauungsplan Steix
Bereich Terraingestaltung
Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr ist an den im Plan bezeichneten Stellen vorzusehen. Die Tiefgaragenzufahrt hat über die im Plan bezeichnete “Zufahrt unterirdische Parkierungsanlage“ zu erfolgen.
2255
Hinweise
Die bezeichneten Fusswege / Hauszugänge dienen der internen Erschliessung der Wohnbauten und
Art. 4 Parkierung
Terrainabgrabungen sowie Terrainaufschüttungen sind zulässig, sofern sie in Zusammenhang mit Bauten, Umgebung oder Erschliessung stehen und sich harmonisch in das Gesamtbild einfügen.
Die Parkierung hat unterirdisch in einer Tiefgarage zu erfolgen.
Gemeindeweg 2. Klasse
4666
In der unterirdischen Parkierungsanlage sind für Veloabstellplätze mindestens 20 m2 auszuweisen.
M essm erhölzli
gegliederter Baubereich
1 1. jAN. 2011 Gebäude 21T950
Art. 5 Kehrichtsammelstellen
Unauffällig gestaltete Kehrichtsammelstellen sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens gemäss
Parzellengrenze
den Weisungen der Gemeinde anzuordnen. 4666
Stützmauern sind sorgfältig zu gestalten und gut in das Terrain einzufügen.
IV.
Gestaltung
Art. 12 Gesamtwirkung und Gestaltung der Bauten
Die Wohnbauten in den Baubereichen sind so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstab, Gliederung der
Parzellennummer
Baukörper und Fassaden, Dachformen, Materialwahl und Farbgebung eine einheitliche Gesamtwirkung
Der Gemeinderatsschreiber: R. Köhler
4443
bis
Im Bereich Terraingestaltung muss abgestimmt auf die zukünftige Erschliessungsstrasse mittels Mauer geschaffen werden.
Zufahrtsbereich Tiefgarage
Der GempHTdpppäsident: Dr. G. Fischer
Bepflanzung abzugrenzen. Die einzelnen Anlagen müssen im Endausbau ein einheitliches
oder Böschungsbepflanzung und strassenbegleitenden Einzelbäumen Bezüge zum öffentlichen Raum
Verkehrsfläche / Wendeplatz
1:500
ist der Umgebungsbereich gegenüber der öffentlichen Erschliessungsstrasse mittels Einfriedung oder Erscheinungsbild aufweisen. Dieser Plan ist mit dem Baugesuch zur Bewilligung einzureichen.
Aussenplätze.
2 5. JAN. 2011
Die Entwässerung ist mit dem Generellen Entwässerungsplan der Gemeinde abzustimmen.
architektonisch hoher Qualität. Er regelt die geordnete Erschliessung, die Anordnung, Bauvolumen und
768
4037
Retention
Zweck
Der Überbauungsplan bezweckt eine Bebauung des Gebiets Steix (Parz. Nr. 4666) von ortsbaulich und
2761
Zu- und Wegfahrt Tiefgarage
öffentlich aufgelegt vom:
Minergie-Standard einzuhalten.
der Planungsbericht und die Projektbeilagen haben richtungsweisenden Charakter.
Baubereich
Vom Gemeinderat erlassen am:
Energie
Der energieoptimierten Bauweise wird Rechnung getragen. Alle Bauten haben die Anforderungen nach
Die Planfestlegungen und die Besonderen Vorschriften sind allgemein verbindlich. Die Planhinweise,
Perimeter (Umgrenzung des Planungsgebietes)
Naturgefahren
Bei Erweiterungen, Ersatzbauten und Neubauten sind im Baubewilligungsverfahren die notwendigen
I.
Der Überbauungsplan Steix besteht aus dem Plan 1:50Q, den Besonderen Vorschriften, dem 4133
Festlegungen
Politische Gemeinde Meis
Art. 8
ill.
Überbauung
sowie eine gute Einfügung in die Umgebung erzielt wird.
Art. 6 Baubereiche
Flachdächer, die nicht begehbar sind, müssen mit einer extensiven Flachdachbegrünung versehen
Die Baubereiche bezeichnen die maximale horizontale Ausdehnung der einzelnen Baukörper;
2 4. FEB. 2011
werden.
Gebäudeabstände und der Strassenabstand gemäss Art. 16 BauR sind aufgehoben. 2411 4521
Vom Baudepartement des Kanton St. Gallen genehmigt am:
- 4, JULI 2012
In den Baubereichen gelten folgende abweichende Bauvorschriften:
Art. 13
Maximale Vollgeschosszahl:
Die Behörde ist befugt, im Baubewilligungsverfahren Bemusterungen zu verlangen und besondere
3
Baubereich
Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Ge
Max. Gebäudehöhe / Max. Firsthöhe
U. Strauss
4520
A
B
C
D
E
8.80 m
9.00 m
9.00 m
8.00 m
8.00 m
Bei gegliederten Baukörpern wird die Gebäude- und Firsthöhe ab dem jeweiligen Niveaupunkt ermittelt (gemäss Erläuterungen Art. 14 BauR zu Art. 60 BauG).
23. Dezember 2010/ ma
Öffentliche Auflage
au f f e r
& St u d a c h
C H - 7 0 0 0 C hur » Alexanderstrasse 3 8 Fon +41 (0)81 258 3444 Fax +41 (0)81 258 34 40 M a il in fo @ s t a u f f e r - s t u d a c h . c h
0m
10 m
20 m
2697
Auflagen zu erlassen.
2 autres articles
Art. 14 Spielplätze
Spielplätze sind gemäss Art. 73 BauG, unterschieden nach Flächen mit Hartbelag und Spielwiesen auszuweisen und im Umgebungsgestaltungsplan darzustellen.
4518
AG
Material- und Farbwahl
Art. 7 Ausnützung
Für eine Gesamtüberbauung, die Art. 10 des Baureglementes und diesen Vorschriften entspricht, kann eine Mehrausnützung von maximal 20% gewährt werden.