Teilzonenplan Witacker Heiligkreuz - Genehmigung

Plan de zones · Mels

Document

Numéro
2015-3811
Type
Plan de zones
Commune
Mels
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Approuvé
22 juin 2015
En vigueur depuis
22 juin 2015

Carte

3 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Kanton St.Gallen B audepartem ent

Baudepartement, Ami für Raumentwicklung und Geointormation, Lammhsbrunnenstrasse 54, 9001 St Gallen

A -H ost Gemeinderat Meis Platz 2 Postfach 102 8887 Meis

22. Juni 2015

Geschäft Nr. 15-4559 G em einde Meis: G en eh m ig u n g eines G erreindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: • •

Teilzonenplan Bödeli, W eisstannen Teilzonenplan W itacker, H eiligkreuz

Der Zonenplan von W eisstannen wurde am 26. Oktober 2007 vom Baudepartement ge­ nehmigt. Danach liegt die Parzelle Nr. 53 vorwiegend in der Landwirtschaftszone. Ein Streifen entlang der Weisstannerstrasse ist der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen. Auf diesem Abschnitt ist eine neue Remise für die Lagerung von Material des angrenzenden Skiliftes sowie für das Einstellen des Rat-Traks geplant. Laut Art. 25 Abs. 2 des Baureglements hat der Vorplatz für Nutzfahrzeuge mindestens 7.50 m zu be­ tragen. Dadurch würde die Remise in die Landwirtschaftszone hineinragen. Mit dem Teil­ zonenplan Bödeli soll ein Zonenabtausch über eine Fläche von ca. 65 m2 vorgenommen werden, damit die Remise vollständig innerhalb der Bauzone realisiert werden kann. Der Zonenplan von Meis wurde am 16. August 2002 vom Baudepartement genehmigt. Das Grundstück Nr. 1648 wurde mehrheitlich der Wohnzone W2 zugewiesen. Am westli­ chen Parzellenrand wurde eine Fläche von rund 140 m2, umfassend den Vorplatz und die Parkplätze, der Landwirtschaftszone zugewiesen. Der Grundeigentümer hat ein Bauge­ such für einen Unterstand eingereicht, welcher in die Landwirtschaftszone hineinragen würde. Mit dem Teilzonen W itacker soll ein Zcnenabtausch über eine Fläche von 138 m2 vorgenommen werden, dam it der Unterstand vollständig innerhalb der Bauzone realisiert werden kann. Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat die Zonenplanänderung Bödeli am 12. Dezember 2013 und die Zonenplanänderung Witacker am 9. Februar 2015 vorgeprüft. Die in der Vorprüfung gemachten Ausführungen sind berücksichtigt. Es handelt sich um zwei Zonenplanänderungen von untergeordneter Bedeutung. Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind. Sie körnen genehmigt werden.