Baulinienplan Sanierung Bergerbach

Plan d'affectation spécial · Steinach

Document

Numéro
2011-0761
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Steinach
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Approuvé
6 juin 2011
En vigueur depuis
6 juin 2011

Carte

1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Genehmigungsverfügung

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Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartemenl, Amt Mr Raumentwicklung und GeolnfomutIon, Lammlisbrunnenstrasse 54, 9001 St Gallen

Gemeinderat Steinach 9323 Steinach

6. Juni 2011

(via Tiefbauamt, Rechtsdienst zur koordinierten Eröffnung)

Gemeinde Steinach: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

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Baulinienplan Sanierung Bergerbach

Das Gelände der ARA Morgenthal wird auf der westlichen Seite durch den Bergerbach und auf der nördlichen Seite durch den Salbach begrenzt. Im Rahmen des "Generellen Projekts für den Gerinneabschnitt von der Kantonsstrasse Obersteinach — Landquart bis zum Salbach", wurde festgestellt, dass der Bergerbach in diesem Abschnitt bauliche und hydraulische Mängel aufweist. Es wurde daher ein Gewässerprojekt für den Bergerbach und den Salbach im Abschnitt der ARA Morgenthal erarbeitet. Das Projekt verfolgt primär die beiden Ziele der Sicherstellung des Hochwasserschutzes und die Sanierung/Ersatz der bestehenden Dämme. Die Sanierung der Gewässerabschnitte bedingt, aufgrund des Hochwasserschutzes und der Gewässerökologie, eine Aufweitung des Gerinnes. Aufgrund des grösseren Platzbedarfes für das Gewässer, vor allem auf der östlichen Seite, wurden die Abstände für Bauten und Anlagen auf der Parzelle Nr. 139 der ARA Morgenthal zum neuen Gewässerverlauf in vorliegendem Baulinienplan geregelt. Der Erlass wurde vorgeprüft und entsprechend angepasst. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der

Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (SOS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 650.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilagen — Genehmigter Erlass — Einzahlungsschein Kopie — Rechtsabteilung — Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

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2/2

Plan

Legende Projektmassnahmen

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Gemeinde Steinach

Kanton St. Gallen

Sanierung Bergerbach Steinach Abschnitt Nord Baulinienplan 1:500

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bis 1 3. Jan, zou

2010

und zusätzliche Auflage Baulinienplan vom 19. April 2011 bis 18. Mai 2011 Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am - ß, JUNI 2011 Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation

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Aufertigung für Studie___________ Vorprojekt_______ Auflageprojekt

Ausführungsprojekt

Abschlussakten

Projektverfasser: Wälli AG Ingenieure CH-9320Arbon Brühlstrasse 2a

Projekt Nr.

Plan Nr.

Beilage Nr.

01.052

7.2

7

Entw.

Gez.

Gepr.

Datum

Bo/SF

SCHW

Bo/SF

10.09.2010

SCHW

Bo

30.11.2010

SCHW

Bo

15.03.2011

wälli

Gestaltung: PR Landschaftsarchitektur CH-9320 Arbon Weitegasse 6

3100-0195-7.1

Format:

105x30

m2

0.315

Plotdatum:

11-MAR-2011

DGN:

l:\Tiefbau\Projekt8\3100-0195\Micra\Dgn\2 Auflageprojekt\1 Abschnitt Nord\3100-0195_7-2_baulinie_500.dgn

Pentable:

i:\tiefbau\prajekte\3100-0195\micro\Pen\3100-0195_baulinien-500.pen

Bauten

Fahrweg

Kraftwerk ' Morgentai JJ öffentlich aufgelegt vom

Bachsohle

---------------------------- Zaun

Brücke

Vom Gemeinderat Steinach erlassen am

Gemeindepräsident

Ableitung ARA Hofen bis Bodensee mit Schachtbauwerken

Dammkrone, Grünfläche

Vllllll

Genehmigungsvermerke

Böschung

I I

mögliche Lage Pumpwerk/Filtration Behandlung Mikroverunreinigung^

ARA-Klärbecken

----------------------------

Q Mittel best. Gerinne

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Baulinie für Anlagen