Überbauungsplan Velturriet

Plan d'affectation spécial · Sevelen

Document

Numéro
2010-3262
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Sevelen
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Approuvé
28 juil. 2010
En vigueur depuis
28 juil. 2010

Carte

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Fichiers

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Texte

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

28. Juli 2010

Gemeinderat Sevelen ' Postfach Hauptstrasse 54 9475 Sevelen

Gemeinde Sevelen: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Vize-Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Velturriet

Der Überbauungsplan Velturriet umfasst die Parzellen Nrn. 625 und 2609 sowie ein Teil der südlich angrenzenden Parzelle Nr. 265. Auf der rund 16'490 m2 grossen Fläche sollen 6 Mehr­ familienhäuser und entlang der Velturstrasse ein Hotel mit Restaurant und zwei Seminarräu­ men entstehen. Der strassenseitige Teil des Überbauungsplangebiets liegt nach dem rechts­ kräftigen Zonenplan der Gemeinde Sevelen in der dreigeschossigen Wohn- und Gewerbezone (WG3). Der übrige Teil grossmehrheitlich in der dreigeschossigen Wohnzone W3. Der von der Überbauung betroffene Teil der Parzelle Nr. 265 im Süden des Überbauungsplangebiets liegt in der zweigeschossigen Wohnzone W2. Im Rahmen der derzeit laufenden Zonenplanrevision soll dieser Teil in die dreigeschossige Wohnzone W 3 aufgezont werden. Im Weiteren soll die dreigeschossige Wohn-Gewerbezone WG3 geringfügig vergörssert werden, sodass das ge­ plante Hotel gänzlich in Wohn-Gewerbezone zu liegen kommt. Der revidierte Zonenplan der Gemeinde Sevelen wurde am 10. November 2008/ 22. Juni 2009 vom Gemeinderat Sevelen erlassen und vom zuständigen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation AREG derzeit noch nicht genehmigt. Gegen die geplanten Umzonungen im Überbauungsplangebiet sind kei­ ne Einsprachen eingegangen. Im Zusammenhang mit der Genehmigung des Gesamtzonen­ plans sind zwar derzeit noch gewisse Anpassungen erforderlich, der Genehmigung der beiden Zonenplanändeungen im Überbauungsplangebiet steht jedoch nichts Grundsätzliches entge­ gen. In Anbetracht dessen erklärt sich das AREG bereit, den Überbauungsplan Velturriet vor­ gängig, also vor der Genehmigung des Gesamtzonenplans zu genehmigen. Mit Schreiben vom 21. April 2009 wurde der Erlass vorgeprüft. Die Kantonspolizei (Verkehrstechnik) weist noch darauf hin, dass auf dem Situationsplan der Baugesuchsunterlagen die Sichtzone gemäss SN 640 273 sowie die geometrischen Verhält­ nisse der Zu- und W egfahrt einzutragen seien. Zusätzlich seien die baulichen Massnahmen der nördlichen Fusswegverbindung auf das Trottoir der Kantonsstrasse darzustellen. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation - Tiefbauamt Rechtsdienst Kantonspolizei (Verkehrstechnik)

10-4167 / 203506_65356

Plan mit besonderen Vorschriften

g e m e i n d e sevel en

Besondere Vorschriften A.

Art. 1 Allgemeines

Bestandteile und Geltungsbereich

Art. 13 Umgebungsbereich

1 Der Überbauungsplan Velturriet besteht aus dem Plan 1:500, den Besonderen Vorschriften, dem

Im Umgebungsbereich sind überdachte Veloabstellplätze, unterirdische Bauten, Erschliessungsan­

Planungsbericht und den Projektbeilagen.

lagen für Fussgänger und Velofahrer, Massnahmen zur Garten- und Umgebungsgestaltung, Not­ zufahrten, Nottreppen, Kehrichtsammelstellen sowie Spielplätze zulässig.

2 Die Planfestlegungen und die Besonderen Vorschriften sind allgemein verbindlich. Die Planhin­ weise, der Planungsbericht und die Projektbeilagen haben richtungsweisenden Charakter.

D.

456.46

Art. 2 11

Zweck Der Überbauungsplan bezweckt eine Bebauung des Gebiets Velturriet von ortsbaulich und archi­

Projekt Nr. 1.144.1.001/01

25. Juni 2010

1:500

Überbauungsplan Velturriet

Gestaltung

Art. 14 Gesamtwirkung und Gestaltung der Bauten

tektonisch hoher Qualität. Er regelt die geordnete Erschliessung, die Anordnung, Geschossigkeit,

1 Die Wohnbauten in den Baubereichen A sind so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstab, Gliede­

Ausnützung und Gestaltung der Überbauung sowie die Umgebungsgestaltung.

rung der Baukörper und Fassaden, Dachformen, Materialwahl und Farbgebung eine einheitliche

©

Gesamtwirkung sowie eine gute Einfügung in die Umgebung mit der bestehenden Quartierstruktur

B.

erzielt wird.

Erschliessung

2 Die Gestaltung des Beherbergungsbaus im Baubereich B hat hohen architektonischen Ansprü­

Art. 3

chen zu genügen. Insbesondere kommt der Wahl von qualitativ hochwertigem Fassadenmaterial

Verkehrserschliessung

grosse Bedeutung zu. Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr ist an der im Plan bezeichneten Stelle von der Hauptstrasse Veltur über den Erschliessungsbereich vorzusehen. Die Tiefgaragenzufahrt hat über

©

die im Plan bezel ebnete "Zu- und Wegfahrt Tiefgarage" zu erfolgen.

Art. 15 Material- und Farbwahl

Die Behörde ist befugt, im Baubewilligungsverfahren Bemusterungen zu verlangen und besondere

Vom Gemeinderat Sevelen erlassen am: 14. Dezember 2009

Art. 4 Der Gemeindepräsident—-S>4<

Parkierung 1 Die Parkierung für die Wohnbauten hat mit Ausnahme von 10 Besucherparkplätzen unterirdisch in einer Tiefgarage zu erfolgen.

Ailu A"

Auflagen zu erlassen.

Art. 16

Die Umgebungsgestaltung hat nach einem einheitlichen, auf die architektonische Gestaltung der

2 Für den Beherbergungsbetrieb sind maximal die Hälfte der Parkplätze oberirdisch an den im Plan

Bauten abgestimmten Umgebungsgestaltungsplan, der neben der Bepflanzung und Gartengestal­

bezeichneten Stellen anzuordnen. Die übrigen Parkplätze sind unterirdisch vorzusehen.

Die Gemeinderateschreiberin:

Umgebungsgestaltung

tung sämtliche vorgesehenen Bauten und Anlagen in den Erschliessungs- und Umgebungsberei­

3 Im Untergeschoss der Wohnbauten sind für von der Tiefgarage zugängliche Veloabstellplätze

chen umfasst, zu erfolgen. Dieser Plan ist mit dem Baugesuch einer ersten Bauetappe zur Bewilli­

mindestens 4 m2 pro Wohnung (> 2% Zimmer) bzw. pro 2 Kleinwohnungen (< 2% Zimmer) auszu­

gung einzureichen.

weisen und dauernd diesem Zweck vorzubehalten. Zusätzlich sind oberirdisch bei jedem Hausein­ gang überdachte Veloabstellplätze im Umfang von mindestens 1 Abstellplatz pro Wohnung zu

Art. 17 Spielplätze

erstellen. Spielplätze gemäss Art. 24 BauR sind, unterschieden nach Flächen mit Hartbelag und Spielwiesen,

Öffentliche Planauflage: 23. Dezember 2009 bis 21. Januar 2010

Art. 5

Vom Baudepgrtement des Kantons St. Gallen genehmigt am:

2 8. JllÜ 2B1B

tät zu erstellen.

456.98 270618

ü X ':

Art. 6 Kehrichtsammelstellen

mäss den Weisungen der Gemeinde anzuordnen.

ERR Raumplaner FSU SIA

StGallen I Herisau

Chirchennet

C.

Überbauung

1707

Art. 7 Baubereiche

1 Die Baubereiche A und B bezeichnen die maximale horizontale Ausdehnung der einzelnen Bau­ körper. Die maximal zulässige Höhe der Bauten wird im Plan durch die Bezeichnung der Gebäude­

80700

höhe GH und der Anzahl Vollgeschosse festgelegt. 80100

2 Der Baubereich B ist einer Beherbergungsnutzung Vorbehalten. 3 Der Baubereich Dachgeschoss legt die maximale horizontale Ausdehnung der Dachgeschosse fest. Diese dürfen die maximale Gebäudehöhe um 3.0 m (inklusive Brüstung) überragen.

Legende

4 Vordächer dürfen grundsätzlich bis maximal 0.8 m über die Fassadenflucht der Dachgeschosse

Festlegungen

hinausragen. Innerhalb des Baubereichs B darf das Vordach gegen Süden bis max. 6.7 m über die Fassadenflucht des Dachgeschosses hinausragen.

Umgrenzung Plangebiet

5 Im Baubereich Anbauten sind eingeschossige Bauten im Sinne von Windfängen gestattet.

Baubereich A

6 Im Baubereich Überdachung Ein-ZAusfahrt Tiefgarage ist eine gut gestaltete transparente Über­ dachung von maximal 2.5 m Höhe zulässig.

Baubereich B Baubereich Dachgeschoss

GH 6.75

7 autres articles

Art. 8 max. Anzahl Vollgeschosse

Ausnützung Eine Mehrausnützung von max. 10% kann gewährt werden, wenn die Anforderungen gemäss

Art. 15

BauR erfüllt sind.

max. Gebäudehöhe (m) Baubereich Anbaute

Art. 9 Baubereich Überdachung Ein-/Ausfahrt Tiefgarage

Abstellräume Pro Wohnung sind mindestens 12 m2 Abstellräume auszuweisen.

80101

Erschliessungsbereich

<§>

Art. 10 Energie

Zu- und Wegfahrt Tiefgarage 1 Die Überbauung ist nach einem gesamtheitlichen Energiekonzept unter Berücksichtigung der un­

Besucherparkplätze Wohnen / Beherbergung

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terschiedlichen Nutzungen zu erstellen. Dazu gehören eine energieeffiziente Gebäudehülle und Haustechnik sowie vorzugsweise der Einsatz von erneuerbarer Energie.

Richtungspunkt Notzufahrt 2 Das gesamtheitliche Energiekonzept ist zusammen mit dem Baugesuch einzureichen.

Spielplatz mit Hartbelag / Spielwiese

Art. 11 Umgebungsbereich

Hochwasserschutz Im Baubewilligungsverfahren sind Massnahmen für den Objektschutz festzulegen. Es dürfen keine

Baumgruppe bestehend, zu erhalten

wesentlichen Gefahrenumlagerungen auf andere Parzellen entstehen.

287 a

Art. 12 27072

Hinweise

Retention 1 Die Entwässerung ist mit dem Generellen Entwässerungsplan der Gemeinde abzustimmen. Mög­

457.15 X \

lichkeiten für zentrale Versickerungsanlagen sind frühzeitig zu prüfen und zu planen.

Stasse bestehend

2 Das Oberflächenwasser der Ein- und Ausfahrt Tiefgarage darf nicht auf die Kantonsstrasse bzw. das Trottoir abgeleitet werden.

T rotto ir bestehend

Fuss-/Veloweg neu (Gemeindeweg 2. Klasse) Hauszugang Baum O 456.46

Bepflanzung

2 Die im Plan bezeichneten bestehenden Baumgruppen sind zu erhalten und in die Umgebungs­ gestaltung zu integrieren. 3 Das Umfeld der oberirdischen Parkplätze ist ausreichend mit hochstämmigen Bäumen zu be­ pflanzen.

Kirchgasse 16 | 9004 St. Gallen | T +4171 227 62 62 | [email protected]

®

Art. 18

1 Das Areal ist zu begrünen und mit einheimischen standortgerechten Gehölzen zu bepflanzen.

Unauffällig gestaltete Kehrichtsammelstellen sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ge­

B

zustellen.

Zwischen den im Plan bezeichneten Richtungspunkten ist eine Notzufahrt für Feuerwehr und Sani­

Mit Ermächtigiiig der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

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im Bereich der im Plan bezeichneten Stellen auszuweisen und im Umgebungsgestaltungsplan dar­

Notzufahrt

Referenzpunkt in m ü.M. Überdachung Terrasse Baubereich B Meteorwasserleitung

290

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