Überbauungsplan Sonnenberg II
Plan d'affectation spécial · Zuzwil (SG)
Document
- Numéro
- 1974-8362
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Zuzwil (SG)
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé
- 11 oct. 1974
- En vigueur depuis
- 11 oct. 1974
Carte
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Fichiers
Plan mit besonderen VorschriftenOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Besondere Bauvorschriften
Legende
N
Gemeinde Zuzwil
Überbauungsplan Sonnenberg II
Baulinie
]
Soweit nachstehend und durch den Ueberbauungsplan nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des rechts gültigen Baureglementes der Gemeinde Zuzwil.
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Art.
Der Ueberbauungsplan bezweckt eine architektonisch und erschliessungstechnisch gute Quartiergestaltung im Gebiet Sonnenberg - Ost.
Art.
Im Ueberbauungsgebiet sind Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reiheneinfamilienhäuser (Treppenhäuser) zugelassen.
i
Strassenfläche
Perimeter
Art.
Trottoirfläche
Richtungspunkt
Es gelten folgende Vorschriften: Zahl der Vollgeschosse Ausnützungsziffer Grosser Grenzabstand Kleiner Grenzabstand Gebäudelänge paralell zum Hang Gebäudelänge senkrecht zum Hang
1:1000
VOM
GEMEINDERAT
ÖFFENTLICHE NAMENS DER
DES
BESCHLOSSEN
PLANAUFLAGE
VOM
7. AUGUST 1974 B IS 6. SEPTEMBER 1974
GEMEINDERATES = DER
GENEHMIGUNG DES BAUDEPARTEMENTES
Bei Reihenhäusern sind die erforderlichen Abstellplätze in Sammelgaragen unterzubringen. Art.
Im Einzugsgebiet des Ueberbauungsplanes ist die Erstel lung von nach aussen in Erscheinung tretenden EinzeèAntennenanlagen für Radio und Fernsehen nicht erlaubt.
Art.
Bei der Umgebungsgestaltung von Neubauten muss der Be grünung des ganzen Hanges Rechnung getragen werden. Die Bepflanzung muss jedoch so angelegt werden, dass für Nachbargebäude un$ -liegeschaften möglichst viel Aussicht erhalten bleibt.
Art.
Die grundstücke längs der Gemeindestrasse nach Zücken riet sind rückwärtig zu erschliessen.
Art.
Garagebauten südlich der neuen Erschliessungsstrassen dürfen über die Baulinie hinaus gebaut werden, sofern die Voraussetzungen gemäss Art. 77 Baugesetz erfüllt sind.
ArET 10
Zwischen den im Ueberbauungsplan eingetragenen Richtungs punkten ist ein öffentlicher Fussweg von 2 m Breite zu erstellen und dauernd offen zu halten.
att.
P L A N U N G S G E M E I N S C H A F T DE V R I ES, ST. L E O N H A R D S T R A S S E 3 2 , 9 0 0 0 ST. G A L L E N BÜRO FÜR ORTS- UND R E G I O N A L P L A N U N G T E L . 071 / 22 1 1 21
2
Garagevorplätze und Zufahrten gelten nicht als Abstell flächen.
g
25. Sep. 1974
75 m
Es ist pro 80 m Wohngeschossfläche, mindestens aber pro Wohnung 1 Abstell- oder Garageplatz zu erstellen.
11. OKT. 1974
Dtdne
max.
Art.
Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am
8 4 93
35 m
Um ein ästhetisch befriedigendes Quartierbild zu erreichen, ist der Gemeinderat befugt, Vorschriften über die Dach form, die Farbe der Eindeckung sowie über die Material wahl und Farbgebung der Fassaden in die Baubewilligung aufzunehmen.
4
Der Regierungsrat:
max.
Art. GEMEINDERATSSCHREIBER
T~
1-2 0,3 8,0 m 4,0 m
Untergeschoss dürfen bei Bauten mit nur einem Vollgeschoss bis zu 75% der Vollgeschossfläche ausgebaut werden.
AM : 29. JULI 1974
GEMEINDEAMMANN :
max. min. min.