Änderung Überbauungsplan Ausserdorf

Plan d'affectation spécial · Zuzwil (SG)

Document

Numéro
2008-8360
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Zuzwil (SG)
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Approuvé
31 janv. 2008
En vigueur depuis
31 janv. 2008

Carte

1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Genehmigungsverfügung

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 S t.G a llen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Zuzwil 9524 Zuzwil

3 1 .Januar 2008

Gemeinde Zuzwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Änderung Überbauungsplan Ausserdorf, Parz. Nr. 1576

Der rechtskräftige Überbauungsplan Ausserdorf datiert vom 22. August 2005. Mit der vorliegen­ den Änderung sollen die beiden Baubereiche B rund 3m gegen Osten verschoben werden. Die östliche Hauptbaute kommt somit teilweise in den Baubereich für Anbauten, die westliche in den Erschliessungsbereich für Fussgänger zu liegen. Der Baubereich für Anbauten wird er­ satzlos gestrichen. Die Gebäudemassen der geplanten Terrassenhäuser bleiben unverändert. Die Änderung wurde nach Rücksprache mit dem Amt für Raumentwicklung erarbeitet. Es lie­ gen keine entgegenstehenden Interessen vor. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass(Änderung) wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

08-270 / 106207_47395.doc

Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

08-270 / 106207_47395.doc

Plan mit besonderen Vorschriften

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Zuzwil SG KIRCHSTRASSE

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3 0 .0 0

Änderung Überbauungsplan Ausserdorf, Parz. Nr. 1576 Vom Gem einderat erlassen am n . Dezember 2006

Gemeinderat Zu I

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Ö ffentliche Auflage vom 18. Dezember 1 0 Æ bis4«<fanuar 2007

Vom Baudepartem ent des Kantons St. Gallen genehm igt am:

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M it Erm ächtigung

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Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Strittmatter Partner AG | Vadianstrasse 3719001 St. Gallen

Strittmatter Partner AG

T 071222 43 431F 071 222 26 09 www.strittmatter-partner.ch j [email protected]

s - p j/7 PrivateJnvest_A rch/705.ooi/o6/ZB /o6ii29_U P L_Ä nderung.m cd, Mer-Th-Zb

Legende -

IW. Bebauung

Festlegungen

litischen Gemeinde Zuzwil zur Anwendung.

Art. 8 M veuu/m /e

Im Baubereich A tritt die Niveaulinie an Stelle der Niveaupunkte. OK fertig der Achse

Spie/bere/ch

* Der Überbauungsplan Ausserdorf, Parz. Nr. 1576 besteht aus dem Situationsplan

Art. 4

Erschliessungsbereich Fussgänger

Art. 5 Baubereich B

Art. 10

' Der im Plan bezeichnete Spielbereich dient als Spiel- und Begegnungsfläche. M it Ausnahme der Funktion als Notzufahrt Ist darauf motorisierter Verkehr untersagt.

massgebliche Nullpunkt entspricht der Höhe der Niveaulinie in Fassadenmitte.

Aufgehobene Baubereiche

Um den Ansprüchen Kinder verschiedener Altersgruppen vom Vorschulalter bis zur

Im Baubereich B treten Höhenkoten an Stelle der Niveaupunkte. Die im Plan bezeich­

Mittelstufe zu genügen, ist der Spielbereich entsprechend m it befestigten und unbe­

1:500, den besonderen Vorschriften und den Beilageplänen 1 - 4 der BMP AG, Zuzwil,

neten Maxim alkoten dürfen nur durch technisch bedingte Aufbauten. Sonnenkollek­

festigten Belägen, Sandkasten, Kletteranlage, Wasserstellen, Sitzgelegenheiten, Bü­

vom M ai 2005

toren oder dergleichen überschritten werden.

schen etc. auszugestalten.

Art. p

Höben&ofen

^ Alle in der Legende bezeichneten Festlegungen und die besonderen Vorschriften sind verbindlich. Die übrigen Planelemente und die folgenden Beilagepläne: 1

Aussenanlagen vom 3.5. 2005

2

Axometrie vom 3 .5 .2 0 0 5

Art. ro

Bawbere/che

' Baubereiche gehen nach aussen allen anderen Abstandsvorschriften vor. Unter­

Kirchstrasse deren Niveau um max. 1.00 m unterschreiten. Für die übrige Geländegestaltung gelten die im Plan dargestellten Höhenkurven, die ein hypothetisches,

First-1 Fassadenrichtuni

Südfassade vom 3 .5 .2 0 0 5

* Böschungssicherungen sind ökologisch wertvoll aus unverfugten Trockenmauern, Steinkörben oder kleinformatigen Blockwürfen zu erstellen. Eisenbahnschwellen, Löf­

Gebäudehöhe:

6.50

* Zur Beleuchtung von Untergeschossen, dürfen diese das Terrain auf m axim al der

Firsthöhe:

9.50

Hälfte der Fassadenabwicklung um maxim al 1.20 m überragen.

Das Planungsgebiet ist sehr zentral gelegen an der westlichen, nach Süden orientier­

Gebäudelänge:

16.00 (ohne Anbauten)

4 Die Fassade der Samm elgarage ist anzuschütten oder, w o dies nicht möglich ist,

ten Hangflanke des Kirchhügels. Das Planungsgebiet diente ursprünglich als Kiesgru­

Höhenlage:

OK Decke über UG + /- 35 cm Strassenachse

durch Spalierpflanzen zu begrünen.

Innerhalb des Baubereiches B gelten folgende Überbauungsvorschriften Gebäudetypus:

Terrassenhäuser

- Ermöglichung der W iederauffüllung und Bebauung der einstigen Kiesgrube

Dachfbrm:

Flachdach

- Haushälterische Nutzung des zentral gelegenen Baulandes

Geschossigkeit:

4 Vollgeschosse

m it der Grundfläche von m axim al 5 m 2 und einer Gebäudehöhe (ab dem fertigen

U m g e b u n g s g e s W tu n g

niedrigen Sträuchern zu bepflanzen. Ausserdem sind nur unbeheizte Kleinstbauten

Kote Gebäudehöhe:

557.50 M . ü.M.

Terrain) von 3 .0 0 zulässig.

- Einheitliche Bebauung entlang der Kirchstrasse und im Hangbereich

Kote Attika:

561.00 M.ü.M.

^ In den bezeichneten Bereichen ist eine artenreiche Hecke anzulegen. Entlang der

- Minimierung derVersiegelung

Gebäudelänge:

3 0 .0 0

östlichen Parzellengrenze eine gestufte Hochhecke von 7 .0 0 m Breite mit aus­

Terrassen:

Die Südfassade der Terrassengeschosse ist gegenüber

schliesslich einheimischen Strauch- und Baumarten. Zwischen den Baubereichen A

derjenigen des untenliegenden Geschosses jeweils um

und B eine Niederhecke von 4 .0 0 m Breite m it ausschliesslich einheimischen

mindestens 3.50 m zurückzusetzen. Die Terrassen sind m it

Strauch arten von max. 4 .0 0 m Höhe.

Die Zufahrt zum Planungsgebiet erfolgt für die Hangbebauung über die Ausser-

Spalierpflanzen zu begrünen. In freier Anordnung ist zu­

s Südlich des Baubereichs B sind an den im Plan bezeichneten Stellen hochstämmige

dorfstrasse au f den privaten Zufahrtsbereich und zur Tiefgarage. Für die Bebauung

dem die

Laubbäume m it einem Kronenansatz von mindestens 2.50 als Bestandteil der Er­

Überdachung von max, 30 nfTerrassenfläche möglich.

schliessung zu pflanzen. Der genaue Standort der Pflanzungen ergibt sich aus dem

M it Ausnahme eines einseitigen Windschutzes aus Glas

definitiven Zufahrtsprojekt

sind keine Einwandungen der Terrassen zulässig.

4 Gegenüber der Kirchstrasse sind die Vorgärten dauernd offen zu gestalten. Auf­

An den bezeichneten Stellen ist ein privater Fussweg von mindestens 1.20 Breite zu erstellen und an den Lobergweg anzuschliessen.

Die Terrassenhäuser sind hinsichtlich Materialien und for­

schüttungen und geschlossene Einfriedungen oder Lebhäge m it einer Höhe von

Der Erschliessungsbereich Fussgänger dient dem Zugang zu den Häusern des Baube­

malem Ausdruck einheitlich zu gestalten. In Ergänzung zu

m ehr als 1.20 sind nicht zulässig. Pro W ohneinheit ist entlang der Strasse ein hoch­

reichs B und der Zirkulation der Fussgänger. Er ist durch Fusswege zum Lobergweg

den Verglasungen sollen geschosshohe Ausfachungen

stäm m iger Laubbaum zu pflanzen. Lage und Anzahl der dargestellten Bäume gelten

und zum Zufahrtsbereich und durch einen behindertengerechten Aufzug zur Sam­

aus Holz, Eternit oder ähnlichen Werkstoffen zwischen

richtungsweisend.

melgarage erschlossen. Abgesehen von Erschliessungsanlagen wie dem Aufzug zur

den betonierten Geschossplatten ein attraktives Fassa­

Sammelgarage, Treppenanlagen und Fusswegen sind keine Bauten und Anlagen zu­

denbild gewährleisten.

Gestaltung:

lässig.

A r t . 75

B e /d g e

Der Zufahrtsbereich ist als Schwarzbelag auszuführen.

* Die über dem gestalteten Terrain liegenden Teile der Sam m elgarage im untersten Geschoss dürfen maximal der Grösse des Baubereichs 6 zusammen m it dem Baube­

zelle zur Ausserdorfstrasse als Notzufahrt sicherzustellen

reich für Anbauten entsprechen. Ausserhalb der Baubereiche sind Autoabstellplätze nur an den im Plan als „Bereich

V. V e r- und Entso rg un g } Im m issionsschutz

* Flachdächer m it einer Fläche über 20 n f sind extensiv zu begrünen, sofern sie nicht

oberirdischer Parkierung" bezeichneten Stellen zulässig. Diese Parkplätze dürfen

als Terrasse dienen.

Art. 76 AbW

nicht überdacht werden. * In der Sammelgarage sind pro W ohnung mindestens 5 n f als Abstellplatz für Velos, Mofas oder dergleichen vorzusehen und dauernd zu erhalten. * Im bezeichneten Bereich ist ein gedeckter Veloabstellplatz für mindestens 8 Fahr­ räder zu erstellen.

Erschliessungsbereich für Fussgänger, Notzufahrt, Autounterstände und Garagenvor­ plätze, offene Autoabstellplätze sowie Fusswege sind m it Sickersteinen zu erstellen.

4--4m -Baubefeieh-ftteAfibaut&n -sind-nur eingeschossige Anbauten zulässig:

Zwischen den Richtungspunkten ist eine Verbindung über die südlich gelegene Par­

AbsW/p/otze

A r t . 74

- Ermöglichung einer rationellen und baulich integrierten Erschliessung

entlang der Kirchstrasse erfolgt sie direkt ab der Kirchstrasse au f private Vorplätze

Art. 7 ' Die übrigen Umgebungsflächen sind als Pflanzgärten, als M agerwiese oder m it

nung tragen:

II. Erschliessung

f rscM e# ungs bere/ch

Hauptfirstrichtung parallel zur Strassenachse,

felsteine oder dergleichen sind nicht zulässig.

be und später als Bethebsareal. Der Überbauungsplan soll folgenden Anliegen Rech­

Art. $

«gewachsenes Terrain* festlegen. Von diesem Terrainverlauf abweichende Gelän­ degestaltungen sind im Rahmen des Masses der Regelbauweise zulässig.

2 Vollgeschosse

gebietes. Zweck

Sattel- oder Pultdach, An- und Nebenbauten Flachdach zulässig

Geschossigkeit:

^ Die nachfolgenden Vorschriften gelten innerhalb der Umgrenzung der Planungs­

Art. 2

Punkthäuser (Ein- oder Doppeleinfamilienhäuser)

Querfirst auf der südlichen Dachseite zulässig

sind für die Projektierung und Beurteilung wegleitend.

rechtskräftige Inhalte Überbauungsplan Ausserdorf, Parz.

' Das neue Terrain hat sich harmonisch an die Umgebung und die Neubauten anzu­ passen. Die Terrainaufschüttung im Baubereich A d arf in 2 0 .0 0 m Abstand von der

Gebäudetypus:

3.3 Gelandeschnitt 5-5 Gebäude 2 vom 3.5. 2005

Hinweise

Ce/ändegestcdfung

* Innerhalb des Baubereiches A gelten folgende Überbauungsvorschriften:

Dachform:

3.2 Geländeschnitt 4.-4 Erschliessungsanlagen vom 3 .5 .2 0 0 5

4

Art. 13

schreitungen sind zulässig.

3.1 Geländeschnitt 3-3 Gebäude t vom 3 .5 .20 05

Nr. 1576, genehmigt am 22. August 2005

A /t 72

Kirchstrasse ist zugleich die Niveaulinie. Der für die Gebäude- und Firsthöhen

L Allgemeine Bestimmungen

Fusswege

IV. U m gebu n g

Soweit nachfolgend nichts anderes bestim m t wird, kom m t das Baureglement der Po

Art. 71 Dachgeschosse

' Im Baubereich A dürfen Dachgeschosse bei allen Dachfbrmen au f den zwei Schmalseiten bis zur Fassade reichen. * Im Baubereich B d arfein Attikageschoss erstellt werden. Dieses ist m it Ausnahme der Nordfassade unter einem Winkel von 45* a.T. zurückzusetzen.

An der im Plan bezeichneten Stelle ist ein nach Angabe der Gemeinde gestalteter Ab­ fallsam m elplatz zu erstellen und ansprechend zu gestalten.

A r t . 77

E n tw ä s s e r u n g

' Das ganze Planungsgebiet ist im Trennsystem zu entwässern. * Erschliessungsanlagen sind soweit möglich über die Schulter zu entwässern. ' Durch unversiegelte Oberflächen ist der M eteorwasseranfall zu minimieren und in zw eiter Priorität verzögert in die M eteorwasserleitung einzuleiten.