Gewässerabstandslinienplan Mühleggbächli
Plan d'affectation spécial · Gommiswald
Document
- Numéro
- 2013-4862
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Gommiswald
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 25 avr. 2013
- Approuvé
- 17 juil. 2013
- Publié
- 29 mai 2013
- En vigueur depuis
- 17 juil. 2013
Carte
4 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudeparlem ent, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Rietwiesstrasse 2 8737 Gommiswald
17. Juli 2013
Gemeinde Gommiswald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Gewässerabstandslinien Mühleggbächli (Baulinienplan)
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Der Sondererlass betrifft die Grundstücke Nrn. 176, 184 und 324, welche im Norden an Wald anschliessen und der Wohn-, bzw. der Landwirtschaftszone zugeteilt sind. Im Hinblick auf die definitive Festlegung des Gewässerraums in diesem Abschnitt wird von der Gemeinde Gommiswald vorliegend der Gewässerabstand für Bauten und An lagen zum Mühleggbächli mittels Baulinien geregelt. Der vorliegende Überbauungsplan ist zulässig, da dem Erfordernis der einstweiligen Si cherung des nachfolgend festzulegenden definitiven Gewässerraums ausreichend nach gekommen wird. W ir machen indessen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die definitive Sicherung des Gewässerraumes für das gesamte Gewässer einschliesslich des Perimeters des vorlie genden Planes, noch zu erfolgen hat. Ebenso ist die obige Feststellung unpräjudiziell für weitere Feststellungsverfahren im Rahmen dieses oder anderer Gewässer. W eder aus wasserbaulicher Sicht noch aus der Sicht des Amtes für Natur, Jagd und Fi scherei bestehen Einwände gegen den Erlass. Im übrigen ergibt die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehm igt werden kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der
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Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 7 50 .-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden.
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinfprmation:
U. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
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Plan
Gemeinde
Gommiswald
Festlegungen Baulinie für Anlagen Baulinie für Bauten
Grundbuchkreis Rieden
Baulinie für Bauten und Anlagen Sonderbauvorschrift
Gewässerabstandslinien (Baulinienplan)
Zwischen Baulinien für Bauten und jenen für Anlagen sind- unabhängig der Frage ihrer Bewilligungspflicht- nur Anlagen zulässig, die für schwere Bau- und Unterhaltsmaschienen keine Hindernisse darstellen und schadlos befahren werden können. Die angrenzende Uferbestockung bzw. deren künftiges Aufkommen darf nicht beinträchtigt werden.
323
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\
Hinweise
Massstab
1:500
Beurteilug Gewässerraum Gewässer Gewässerraum gemäss Art. 41a GSchV
Vom G em einderat genehm igt am Der Gemeindepräsident:
t\N D f
Bacheindolung
2 5, April 2013
Bachmitte Die Gemei
v' i r Öffentlich aufgelegt vom 2 & Mai 1113 bis
2 7. Juni 2013
Vom Baudepartem ent des Kantos St. Gallen genehm igt am
■' -
2013
Mit Ermächtigung Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
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lulibachh
l© D
Lukas Domeisen AG Ingenieure • Geometer e Planer
Zürcherstrasse 25, Postfach 365 8730 Uznach Fon +41 (0)55 285 91 80 Fax +41 (0)55 285 91 81 Web: www.geometer.biz Mail: [email protected]
Planerstellung: 25. März 2013 / ag Planformat:
297 x 630 mm
N
324
Bases légales
sGS 731.1 · PBG · Canton
sGS 731.11 · PBV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confédération
SR 814.201 · GSchV · Confédération