Überbauungsplan Altbadstrasse, Ernetschwil

Plan d'affectation spécial · Gommiswald

Document

Numéro
2015-4862
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Gommiswald
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
13 août 2013
Approuvé
7 août 2015
Publié
11 sept. 2013
En vigueur depuis
7 août 2015

Carte

2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Rietwiesstrasse 2 8737 Gommiswald

7. August 2015

via TBA zur koordinierten Eröffnung mit 15-6005 (Teilstrassenplan)

Geschäft Nr. 15-5946 Gemeinde Gommiswald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

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Überbauungsplan Altbadstrasse, Ernetschwil

Das Planungsgebiet liegt westlich des Ortskerns von Ernetschwil und ist dreiseitig von Einfamilienhäusern umgeben. Die öV-Haltestelle, Einkaufsmöglichkeiten sowie die Schule liegen in unmittelbarer Nähe im Dorf. Vorgesehen ist eine reine Wohnnutzung (3 % - bis 5%-Zimmerwohnungen). Dem Gebot des haushälterischen Umgangs mit dem Boden bzw. verdichteten Bauens wird mit dieser Bebauung Rechnung getragen. Geplant ist ferner ein grosszügig angelegter Spielplatz im südlich gelegenen Bereich. Die Abweichungen ge­ genüber der Regelbauweise beschränken sich v.a. auf die Mehrausnützung sowie auf den Grenzabstand gegenüber der Landwirtschaftszone.

Der Erlass wurde vorgeprüft, überarbeitet und dem ordentlichen Verfahren unterstellt. Aufgrund von Einsprachen wurde der Erlass erneut angepasst und ein zweites Mal öf­ fentlich aufgelegt.

Die Genehmigungsprüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und ge­ nehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der

15-5946 / 440926_105749 440926_105749

Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 900.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden.

Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss eilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

15-5946 /4 4 0 92 6_ 105749

Plan

Legende Festlegungen

G em e ind e

G o m m is w a ld Umgrenzung Plangebiet

© -©

Baubereich Hauptbaute Baubereich Nebenbaute Baubereich Tiefgarage Erschliessungsfläche

Weierweid

Grünbereich Besucher-Parkplätze (1001)

Spielfläche Gestaltung Siedlungsrand

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Projekt Nr. 2.119.1.003

30. Juni 2015

Überbauungsplan Altbadstrasse, Ernetschwil

□ □□

1:500

Erschliessung Tiefgarage Baulinie für reduzierten Strassenabstand Sichtlinie

VA

gemäss SN 640'273a

Ein- und Wegfahrt Tiefgarage Richtungspunkt Fussweg

Vom Gemeinderat erlassen am: 13. August 2013

©

Velo-Abstellplatz

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Kehrichtsammelstelle

ìr )

Robidog

Änderungen vom Gemeinderat erlassen am: 13. Januar 2015 Der Gemeindepräsident:

Der Gemeind

i-jUVv Öffentliche Auflage vom: 11. September 2013

Hinweise Verkehrsfläche

bestehend

Bauten

bestehend

bis: 10. Oktober 2013

Strassenverbreiterung

Öffentliche Auflage Änderungen vom: 21. Januar 2015 bis: 19. Februar 2015

Rückbau Strasse

Altbadstrasse

Grundriss Hauptbaute gemäss Vorprojekt Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:

ERNETSCHW L

Q7, AUG. 2015

neu

Strassenabstand

Mit Ermächtigung der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Kleiner Grenzabstand

Chlosterwald

Hauszugang

/

O

Hochstämmiger Baum Höhenkurven (1.0 m Äquidistanz)

Häberlibodenstrasse ERR Raumplaner AG St.Gallen Herisau Kasernenstrasse 39 I 9102 Herisau I T +4171 353 00 80 I [email protected]

Amtliche Vermessung LV03: Stand Oktober 2013, Lukas Domeisen AG

neu

besondere Vorschriften

Gemeinde

Gommiswald

30. Juni 2015

Überbauungsplan Altbadstrasse, Ernetschwil Besondere Vorschriften

Vom Gemeinderat erlassen am:

13. August 2013

Änderungen vom Gemeinderat erlassen am:

13. Januar 2015

Der Gemeindepräsident:

Der Gemeinderatsschreiber:

Öffentliche Auflage vom:

11. September 2013

bis:

10. Oktober 2013

Öffentliche Auflage Änderungen vom:

21. Januar 2015

bis:

19. Februar 2015

0 7. AUG. 2015

Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:

q N s T. q

Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

/v

ERR Raumplaner AG St.Gallen | Herisau

Kasernenstrassa^67 9102 Herisau | T +41(0)71 353 00 80 | [email protected]

gommiswald_üp_altbad_bv_v2.docx

Gemeinde Gommiswald Überbauungsplan Altbadstrasse, Ernetschwil | Besondere Vorschriften

Seite 2

Soweit nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugeset­ zes (BauG)1 und des Baureglements der Gemeinde Ernetschwil (BauR)2.

I.

Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Geltungsbereich

Die besonderen Vorschriften gelten für das im Überbauungsplan umgrenzte Gebiet.

Art. 2 Bestandteile | Verbindlichkeiten

Bestandteile des Überbauungsplans sind: a)

b)

mit allgemeinverbindlicher Wirkung: •

Überbauungsplan "Altbadstrasse, Ernetschwil", Situation Mst. 1:500

•

Besondere Vorschriften

wegleitend: • Vorprojekt Wohnüberbauung Altbadstrasse, 8725 Ernetschwil; 720° Architekten AG, Bahn­ hofstrasse 1, 8852 Altendorf; 9. November 2014 •

Gemeinde Gommiswald, Projekt Ausbau Altbadstrasse, Ernetschwil; Steiger + Partner AG, Bauingenieure und Planer, Feldeck 13, 9606 Bütschwil; 5. August 2013

c) informativ: •

Planungsbericht

Die in der Legende des Überbauungsplans als "Festlegungen" bezeichneten Planelemente sind ver­ bindlich. Die unter "Flinweise" aufgeführten Planelemente dienen dem Planverständnis und sind weg­ leitend.

Art. 3 Zweck

Der Überbauungsplan bezweckt: .

die Erstellung einer architektonisch und ortsbaulich guten Gesamtüberbauung in verdichteter Bauweise und somit eine haushälterischen Nutzung des Bodens;

•

den Bau von attraktiven, alters- und behindertengerechten Wohnungen mit hohem Wohnwert;

.

die situationsgerechte und gute Einfügung der Bauten und Anlagen ins Orts- und Landschaftsbild;

.

die Festlegung der Gebäudekuben und die arealinterne Gestaltung;

.

die Gestaltung der Aussenräume und des Siedlungsrandes;

.

die zweckmässige arealinterne Erschliessung und Parkierung.

1

Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht (Baugesetz); nGS 731.1

2

Baureglement der ehemaligen Gemeinde Ernetschwil vor der Fusion am 1. Januar 2013

ERR Raumplaner AG

Gemeinde Gommiswald Überbauungsplan Altbadstrasse, Emetschwil | Besondere Vorschriften

II.

Überbauungs- und Gestaltungsbestimmungen

Art. 4 Baubereich Hauptbaute

1

Seite 3

Die Baubereiche Hochbaute A - D legen die Lage und die maximale horizontale Ausdehnung der

Haupt- und Vorbauten fest und ersetzen die entsprechenden Bestimmungen des Baureglements. Die Gebäude- und Firsthöhen bemessen sich nach der Regelbauweise. 2

Im Baubereich D kann das Attikageschoss als Vollgeschoss realisiert werden.

3

Der Mehrlängenzuschlag kommt nicht zur Anwendung.

Art. 5 Baubereich Nebenbaute

Der Baubereich Nebenbaute legt die Lage und die maximale horizontale Ausdehnung von Nebenbau­ ten fest.

Art. 6 Baubereich Tiefgarage

Der Baubereich Tiefgarage legt die Lage und die maximale horizontale Ausdehnung der Tiefgarage fest. Diese ist - mit Ausnahme des Ein- und Ausfahrtbereichs - vollständig unter dem gestalteten Ter­ rain zu realisieren und zu überdecken.

Art. 7 Grünbereich

Der Grünbereich ist - mit Ausnahme von Kinderspielplätzen, der arealinternen Fusswegverbindungen, Hauszugängen, Gartengestaltungen und Vorplätzen - von Bauten und Anlagen frei zu halten.

Art. 8 Gebäudehöhe

Die maximal zulässige Gebäudehöhe des östlichen Gebäudeteils von Haus A muss 1.5 m, derjenige von Haus B um 1.0 m unter der baureglementarischen Gebäudehöhe liegen. Südfassade Haus B

Südfassade Haus A

5rn

Art. 9 1

Dachgestaltung

Die Dächer der Hauptbauten sind als Flachdächer auszubilden und extensiv zu begrünen. Das

anfallende Meteorwasser ist einer Retentionsanlage - Dachfläche oder Umgebung - zuzuführen. 2

Anlagen zur erneuerbaren Energiegewinnung sind nur auf den Dachflächen der Hauptbauten der

Baubereiche C und D zulässig. Die Anlagen haben sich gut in die Dachflächen einzufügen, sind von der Fassade unter einem Winkel von 45° zurückzusetzen, zusammenzufassen und dürfen die Höhe von 1.2 m ab Oberkante Dachfläche Attikageschoss nicht überschreiten.

ERR Raumplaner AG

Gemeinde Gommiswald Überbauungsplan Altbadstrasse, Ernetschwil | Besondere Vorschriften

Art. 10 Seite 4

Attikageschoss

Die Fassaden der Attikageschosse in den Baubereichen A - C dürfen höchstens auf einer Länge von 2/3 der jeweiligen Gebäudeseite bis an die Fassadenflucht reichen.

Art. 11 Nutzung

Für ein Projekt, welches den Anforderungen gemäss Art. 10 BauR sowie dem vorliegenden Überbau­ ungsplan mit den Beilageplänen entspricht, können innerhalb des Plangebiets maximal 3'150 m2 an­ rechenbare Geschossfläche realisiert werden.

Art. 12 1

Architektonische Gestaltung

Die Bauten haben sich bezüglich Volumetrie, architektonischer Gestaltung, Massstäblichkeit, Ma­

terialwahl und Farbgebung gut ins Orts- und Umgebungsbild einzufügen. Auf die Lage am Siedlungs­ rand ist entsprechend Rücksicht zu nehmen. 2

Terrassen- und Balkonverkleidungen wie Windschutzverglasungen etc. sind nur im Rahmen einer

einheitlichen Gestaltung für die ganze Wohnüberbauung gestattet. 3

Im Attikageschoss sind ausser Sonnenschutzeinrichtungen keine Bauten, Anlagen und/oder Anla­

geteile gestattet. 4

Mit der Baueingabe ist ein Farb- und Materialkonzept einzureichen.

10 autres articles

Art. 13 1

Umgebungs- und Terraingestaltung | Bepflanzung

Die Grünflächen und die Umgebung sind nach einem einheitlichen Konzept zu gestalten. Mit der

Baueingabe ist ein Umgebungsplan mit Angaben zur Terraingestaltung, der Begrünung und Bepflan­ zung, der Gestaltung der Spielflächen und des Siedlungsrandes einzureichen. Er hat gestalterisch die erhöhten Anforderungen an einen Überbauungsplan zu erfüllen. 2

Bei der Bepflanzung sind standortgerechte einheimische Arten zu verwenden.

Art. 14 1

Siedlungsrand

Bei der Gestaltung des Siedlungsrands ist auf das gewachsene Terrain Rücksicht zu nehmen.

Stützkonstruktionen sind nicht zulässig, Terrainanpassungen dürfen in der Höhe höchstens 80 cm be­ tragen. 2

Der Siedlungsrand ist mit standortgerechten einheimischen Gehölzen und Bäumen zu bepflanzen.

Diese sind im Umgebungsplan auszuweisen.

III.

Erschliessung und Infrastruktur

Art. 15 Erschliessung

1

Die verkehrstechnische Erschliessung ab der Altbadstrasse sowie die Ein- und Wegfahrt zur Tief­

garage und zu den Besucher-Parkplätzen haben an den im Überbauungsplan bezeichneten Stellen zu erfolgen. 2

Die Sichtfelder bei der Ausfahrt auf die Altbadstrasse sind nach SN 640 273a festzulegen und von

Hindernissen freizuhalten.

ERR Raumplaner AG

Gemeinde Gommiswald Überbauungsplan Altbadstrasse, Ernetschwil | Besondere Vorschriften

Art. 16 1

Seite 5

Parkierung

Für die Überbauung ist eine unterirdische Tiefgarage zu erstellen. Die erforderlichen Pflichtpark­

plätze - exklusiv Besucherparkplätze - sind zu 100 % in der Tiefgarage bereitzustellen. 2

Die Aussenparkplätze (Besucherparkplätze) sind an der im Plan bezeichneten Stellen zu realisie­

ren und mit einer wasserdurchlässigen Oberfläche auszuführen.

Art. 17 Fahrradabstellplätze

Für die Bewohner sind pro Zimmer mindestens 0.5 Abstellplätze für Fahrräder vorzusehen, wovon mindestens 30 % im Baubereich Nebenbaute zu erstellen sind.

Art. 18 Fusswege

Zwischen den Richtungspunkten sind Fusswege mit einer Breite von mindestens 1.2 m zu erstellen und gut in die Umgebung zu integrieren.

Art. 19 Spielplatz | Spielfläche

An den im Plan bezeichneten Stellen sind gut gestaltete gemeinschaftliche Spielflächen mit Spielplät­ zen im Umfang von mindestens 473 m2 zu erstellen und auf Dauer zu unterhalten. Diese sind im Um­ gebungsplan auszuweisen.

Art. 20 1

Energie

Für die Bauten sind die entsprechend dem Label MINERGIE® verlangten Dämm-Werte unter Be­

rücksichtigung des Gesamtenergieverbrauchs vorzusehen. 2

Die Energiegewinnung für Raum- und Warmwassererwärmung hat mittels erneuerbaren Energien

zu erfolgen.

Art. 21 Entwässerung

Die Entwässerung ist mit dem generellen Entwässerungsplan (GEP) abzustimmen. Das Meteorwas­ ser ist wenn möglich einer natürlichen Versickerung zuzuführen.

IV.

Schlussbestimmungen

Art. 22 Inkrafttreten

Der Überbauungsplan Altbadstrasse, Ernetschwil, tritt mit Genehmigung durch das kantonale Baude­ partement in Kraft.

ERR Raumplaner AG