2. Teiländerung Gestaltungsplan Regatron

Plan d'affectation spécial · Rorschach

Document

Numéro
2020-1360
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Rorschach
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
12 nov. 2019
Approuvé
23 janv. 2020
Publié
19 nov. 2019
En vigueur depuis
23 janv. 2020

Carte

1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen

Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Baudepartemenl, Amtfür Raumentw¡cklung und Gæ¡nfomat¡on, Lämmlisbrunnenstrasse Y, 9001 St.Gallen

A-Post Stadtrat Rorschach

23. Januar 2020

Hauptstrasse 29 9400 Rorschach

Geschäft Nr. 19-8877 Gemeinde Rorschach: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte

Afficher tout le texte

Sie haben uns in Nachachtung von Añ. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgeküzt PBG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:

o 2. Teiländerung Gestaltungsplan Regatron Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes:

1 AusgangslageA/orhaben

Der Gestaltungsplan Regatron wurde am 17. Dezember 2014, die erste Teiländerung am 7. Mai 2018 genehmigt. Der Betrieb der neu erstellten Bocciahalle inkl. Clublokal ist sehr beliebt. Da die bestehende lnfrastruktur an ihre Grenzen stösst, wird mit dervorgesehenen Anderung des Sondererlasses die Grundlage geschaffen frir die Vergrösserung des Clublokals (Restaurant Primavera). Die Enrueiterung der bestehenden Küche gegen Osten und der Anbau eines Wintergartens gegen Norden werden auf der als Terrasse genutzten Fläche realisiert. Damit die genannten En¡¡eiterungen möglich sind, ist eine zweite Teiländerung des Gestaltungsplans erforderlich. Zusätzlich werden einzelne bestehende bauliche Abweichungen zum rechtskräftigen Erlass im Baubereich der Bocciahalle im Sinne einer Bereinigung nachgeführt.

Die2. Teiländerung des Gestaltungsplans Regatron wurde vom Stadtratam 14. Oktober 2019 erlassen. Der Erlass wurde vom 19. November 2019 bis 18. Dezember 2019 öffent lich aufgelegt. Es gingen keine Einsprachen ein. Am 24. Dezember 2019 hat der Stadtrat den Erlass festgesetzt und um Genehmigung ersucht.

2

Erwägungen

Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinde (Art. I Abs. 1 PBG). Die zuständige kantonale Stelle prüft den Erlass auf seine Rechtmässigkeit sowie auf dessen Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung und der Sachplanung des Bundes (Art. 38

Abs.2 PBG).

19-8877 / 689369 141802

113

Mit der Teiländerung wird die Hauptbaute B in zwei Teilflächen, B1 (Bocciahalle) und 82 (Clublokal), untereilt. Die effektiv realisierte Dachoberkante des Clublokals, zukünftig Teilfläche 82, ist knapp 1 m niedrigerals nach rechtskräftigem Erlass möglich. Daherwird die maximal zulässige Gebäudehöhe (GH)für den Bereich 82 neu auf 435.60 m.ü.M festgelegt (minus 0.9 m). Die horizontale Ausdehnung der Teilfläche 82 wird zudem um rund 60 m2 vergrössert (Küchenausbau und Wintergarten). Die Volumenvergrösserung hält sich damit in Grenzen. Durch die Enrueiterung der Hauptbaute B (82)wird jedoch der Gebäudeabstand auf 6.80 m reduziert. Die geringfügige Unterschreitung des Gebäudeabstandes ist in Anbetracht der Reduktion der Gebäudehöhe verhältnismässig und aus wohnhygienischer Sicht unproblematisch, da kein Wohnnutzung angrenzt. Die zweite Teíländerung des Gestaltungsplans berührt keine Nachbarinteressen ausserhalb des Plangebiets negativ. Die vom Untenruerk (Pazelle Nr. 1868) ausgehende NIS tangiert die Gebäudeen¡rreiterung im Plangebiet nicht. Der vorliegende Erlass ist rechtmässig und stimmt mit den übergeordneten Planungen überein.

3

Verfügung

ln Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Venrualtungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürf VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11, abgekürá PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; abgeküzt GebT) verfügt das

Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Enarägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 600.-. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Nt. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden.

Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

Ralph Etter

19-8877 / 689369,141802

213

Beilagen

- Genehmigter Erlass - Rechnung mit Einzahlungsschein

Kopie

- Rechtsabteilung (inkl. Erlass) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass)

1S-8877 / 689369_í41602.docx

3/3

Plan mit besonderen Vorschriften

31

2601

1053

Festlegungen

13

Umgrenzung Plangebiet

2077

2509

STADT W RORSCHACH

1070

Grundfläche HauptbauteA

TeilflächeA1 - A4 HauptbauteA Grundfläche Hauptbaute B 2510

Teilfläche B1 und B2 Hauptbaute B Grundfläche Hauptbaute C

2115 S

<ö

Wohnnutzung ab 3. Vollgeschoss

5

1868

Grundfläche Überdachung

max. Anzahl Vollgeschosse max. zulässige Gebäudehöhe in m ü. M.

GH: 446.10

1069

Erschliessungsbereich

1690

Wendefläche LKW

1164 tn

»latzsi

Parkierungsbereich oberirdisch

14. Oktober 2019

oO

Ein- und Ausfahrtsrampe Tiefgarage

48

Grünfläche GH: 436.90

Aufenthaltsfläche Hauptbaute A (Dach)

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T

2. Teiländerung Gestaltungsplan Regatron

VA 430.00

Spoi

Projekt Nr. 1.042.1.029.03 /AM

Aufenthaltsfläche Hauptbaute B (Terrasse) 1024

hainartige Bepflanzung

■ ooooo

51 1731

Vom Stadtrat erlassen am:

1 2. Nov. 2019

49

Stützmauer

1730

. Stützmauer aufzuheben

Stützmauer begrünt

GH: 438.5

Der Stadtpräsident 1385

T-

2019

bis am:

1 8. DSZ. 2019

1072

__

1 9t

I

Öffentlich aufgelegt vom:

---------

Abgrabung Sockelgeschoss

—Z/1-

Baulinie aufzuheben

VA

Zu- und Wegfahrt Hauptbaute C

▼A

Zu- und Wegfahrt Tiefgarage / Anlieferung Gewerbe

▲

Anlieferung Gewerbe

VA

Ein- und Ausfahrt

A

Ein- und Ausfahrt Hauptbaute C

(y)

Veloabstellplätze

GH: 436.50

Tiefgarage

615 2636

Genehmigt vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am:

2 3. IAH, 2020

1373

Wiesenstrasse

Eichenweg

Kehrichtsammelplatz O

Bildstöckli

Hinweise 284

abzubrechende Baute 1298

ERR Raumplaner AG

[

bestehende Baute

---------

gegenseitiges Fahr- und Fusswegrecht

Teufener Strasse 19 1 9001 StGailen l T +41 (0)71 227 62 62 I [email protected] I www.err.ch

1110

bi

Feldmühlebach - Eindolung

1371

25

Amtliche Vermessung LV03: Stand Dezember 2013, Wälli AG s

Allgemeines

Gemeindegrenze Rorschach - Rorschacherberg >

Zugang Gebäude

•

Referenzpunkt in m ü. M.

Art. 15 Besondere Vorschriften

I

50 Hm

Ill Überbauung

Art. 10

Spielplatz

Im Plangebiet sind keine Spielplätze zu erstellen. Es sind Abgaben an die Gemeinde gemäss dem Reglement über die Erstellung von Autoabsteil- und Kinderspielplätzen der Stadt Ror­ schach zu entrichten.

Nutzung

1 Die im Baureglement bestimmte maximale Ausnützungsziffer darf soweit überschritten

Art. 1

Geltungsbereich

1 Diese Bestimmungen gelten für das im Gestaltungsplan umgrenzte Gebiet. Sofern

nachstehend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Bau­ gesetzes (BauG) und des Baureglementes der Stadt Rorschach (BauR). 2 Der Gestaltungsplan besteht aus dem Situationsplan 1:500, den Besonderen Vorschriften,

Art. 6 Städtebauliche und architektonische Gestaltung

1 Die Überbauung ist hinsichtlich Fassaden, Massstäblichkeit, Formensprache,

Materialisierung und Farbgebung so zu gestalten, dass die Bauten und Anlagen die geforderte hohe städtebauliche und architektonische Qualität erreichen. Die unterschiedlichen Nutzungen innerhalb der Hauptbaute A haben sich in der Anordnung und Dimensionierung der Fassadenöffnungen zu widerspiegeln.

den Beilageplänen und dem Planungsbericht.

2 Im Baubewilligungsverfahren sind für die Hauptbauten ein Material- und Farbkonzept

3 Alle in der Legende des Plans als Festlegungen bezeichneten Elemente sowie die Be­

einzureichen und eine Bemusterung durchzuführen. Als Grundmaterial der Fassaden der Hauptbaute A sind nur Sichtbackstein oder Sichtbeton zulässig.

sonderen Vorschriften sind verbindlich. Die Beilagepläne haben wegleitenden Charakter. Die übrigen Planelemente und der Planungsbericht dienen der Erläuterung.

3 Zur Sicherstellung der besonderen städtebaulichen und architektonischen Qualitäten ist im Baubewilligungsverfahren für die Hauptbauten frühzeitig die Stadtbild ko mm iss io n beizu­ ziehen. Dieses Gremium beurteilt das Projekt zu Händen der Baubewiliigungsbehörde.

werden, als dies aufgrund der Definition der Gebäudevolumen durch diesen Gestaltungsplan und unter Berücksichtigung von Absatz 2 möglich ist.

In der Hauptbaute A ist der im Plan bezeichnete Bereich des 3. und 4. Vollgeschosses ausschliesslich für Wohnen bestimmt.

Zweck und Ziel

Art. 7 Der GestaItungsplan bezweckt die Erstellung der aus dem Studienauftrag hervorge­

gangenen Überbauung mit Gewerbe- und Wohnnutzungen von hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität. Dabei werden die öffentlichen Interessen hinsichtlich der Bebauung, der Erschliessung, der Nutzung sowie der Freiraumgestaltung verbindlich festgesetzt.

Grundfläche Hauptbauten

1 Die maximal zulässige horizontale Ausdehnung der Hauptbauten A, B und C wird durch die Grundflächen bestimmt. Diese Festlegung ersetzt die ordentlichen Grenz-, Gebäude- und Strassenabstände. 2 Es gelten in Abweichung zum Baureglement die im Plan eingetragenen maximalen Gebäudehöhen in m ü. M. und die Anzahl der Vollgeschosse.

3 Überschreitungen der Grundflächen und Höhenangaben sind nicht zulässig. Unter­

II Erschliessung / Parkierung

Art. 3 Erschliessung

1 Die Zu- und Wegfahrt des Plangebietes hat über die im Plan bezeichneten Stellen ab der

schreitungen sind möglich, sofern die charakteristische und städtebaulich vorzügliche Qualität der Überbauung gewahrt bleibt.

Art. 8

Art. 17

Art. 11 Umgebungsgestaltung

Bodenversiegelung Rechnung zu tragen. Wo nicht zwingende technische Anforderungen entgegenstehen, ist ein sickerfähiger Belag zu wählen. 2 Mit dem Baugesuch des Hauptgebäudes A ist ein Gesamtkonzept der Umgebungs­

gestaltung einzureichen, das im Detail die Gestaltung der Umgebung (Materialisierung, Bepflanzung, Ausstattung etc.) aufzeigt. Dieses hat die Dachfläche über der Teilfläche A4 des Hauptgebäudes A mit zu behandeln. 3 Die Grünflächen sind extensiv zu begrünen. Zugangswege und -treppen, sowie

Stützmauern dürfen in der im Plan bezeichneten Grünfläche angeordnet werden. Die Erstellung eines befestigten, sickerfähigen Aussenplatzes für das Bocciaspiel ist innerhalb der Grünfläche zwischen den Hauptbauten A und B ebenfalls zulässig. Die Anforderungen der hainartigen Bepflanzung gemäss Art. 13 dieser BesV sind zu wahren.

2 An- und Nebenbauten innerhalb des Plangebietes sind mit Ausnahme einer gedeckten

5 Entlang der im Plan bezeichneten Fassaden darf das natürlich gewachsene Terrain soweit

bezeichneten Stellen anzuordnen.

Einhausung für die Kehrichtentsorgung an der Nordseite der Hauptbaute B (vgl. Art. 5), nicht zulässig.

abgegraben werde, wie es für die Belichtung der Arbeitsplätze im Sockelgeschoss und für die Anlieferung des Gewerbes notwendig ist. Die Abgrabung ist vorzüglich in die Umgebung zu integrieren und im Umgebungsgestaltungskonzept aufzuzeigen.

Art. 4 Parkierung

1 Die Parkierung ist mit Ausnahme der Bestimmungen in den Absätzen 2 und 3 unterirdisch

anzuordnen. 2 In der Hauptbaute C ist das Anordnen von 4 Autoabstellplätzen im Erdgeschoss zulässig. 3 Offene, oberirdische Autoabstellplätze sind innerhalb der Parkierungsbereiche anzuordnen.

4 Für die Hauptbaute A sind mindestens 80 und maximal 120 Autoabstellpätze zu erstellen. Der Nachweis ist im Bau bewilligungsverfahren zu erbringen. 5 Es ist eine ausreichende Anzahl an Veloabstellplätzen gemäss den Vorgaben der

SN 640 065 2011 bereit zu stellen.

maximal 2.0 m über OK Dachrand reichen. Sie müssen, soweit technisch möglich, zusammengefasst, eingehaust und gegenüber der Gebäudefassade um das Mass ihrer Höhe zurückversetzt werden.

Art. 12 Stützmauern

Entsorgung

Die gewerbliche Kehrichtentsorgung hat intern in den Bauten in Absprache mit der Stadt zu erfolgen. Für die Nutzung in der Grundfläche Hauptbaute B kann an der Nordseite eine Kehrichtsammelstelle in einer gedeckten Einhausung angeordnet werden Die private Kehrichtentsorgung ist in Absprache mit der Stadt an der Wiesenstrasse mit einem Unterflurcontainer anzuordnen.

Art. 18 Naturgefahren

Die Bauten sind vor Hochwasser zu schützen. Objektschutzmassnahmen sind im Baube­ willigungsverfahren aufzuzeigen und festzulegen.

Retention und Entwässerung

VI Schlussbestimmungen

1 Das Erstellen einer Stützmauer mit einer Höhe von max.

1.80 m gegenüber der Seite mit

Aufhebung bisherigen Rechts

Mit dem Inkrafttreten des Gestaltungsplans Regatron werden der Baulinienplan „Obere Feldmühlenstrasse“, Rorschach, genehmigt am 27. Juli 1950, sowie der Quartierplan „Sulz", Rorschacherberg, genehmigt am 14. Februar 1964, im Bereich des Plangebietes aufgehoben.

dem höher gelegenen gestalteten Terrain ist an den im Plan bezeichneten Stellen zulässig.

3 Innerhalb der im Plan bezeichneten Grundflächen Überdachung und unter Einhaltung der eingetragenen maximalen Gebäudehöhen in m ü. M. sind auf der Dachfläche der Teilfläche A4 Überdachungen in offener Bauweise zulässig.

Die im Plan als „begrünt“ bezeichneten Stützmauern sind auf der angegebenen Seite zu begrünen.

Einverständniserklärung

3 Weitere Stützmauern sind zulässig, sofern diese den Bestimmungen der Regelbauweise und

Die nachfolgenden Grundeigentümer erklären sich mit dem Gestaltungsplan Regatron einverstanden:

4 Die Nutzung der Dachflächen auf den Teilflächen A3 und A4 der Hauptbaute A ist innerhalb

den Ansprüchen der vorzüglichen Umgebungsgestaltung entsprechen.

der im Plan bezeichneten Flächen für den Aufenthalt zulässig. 5 Alle nicht begehbaren sowie energetisch genutzten Dachflächen sind extensiv zu begrünen.

Art. 13 Bepflanzung

1 Bei der speziell als „Hain“ bezeichneten Grünfläche ist eine hainartige Bepflanzung anzuordnen.

Art. 5

im Baubewilligungsverfahren ein detaillierter Schallschutznachweis zu erbringen.

7 autres articles

Art. 20 Dachflächen

2 Technische Dachaufbauten inkl. Anlagen zur Gewinnung von Sonnenergie dürfen

3 Für die Anlieferung ist gemäss SIA 181 „Schallschutz im Hochbau“ Art 3.2 „Interne Quellen“

Für Regenwasser, welches auf versiegelten Flächen gesammelt wird, ist eine ausreichende Retention sicherzustellen.

2 Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage sowie die Anlieferung Gewerbe sind an den im Plan

1 Die Hauptbauten sind mit Flachdächern abzudecken.

Art. 3

1 „Externe Quellen“ im Baubewilligungsverfahren ein detaillierter Schallschutznachweis zu erbringen.

Art. 19

Aussenaufenthaltsfläche genutzt und mit einem Verbundstein- oder Natursteinbelag befestigt werden.

Art. 8

2 Für die Gebäudehülle der Hauptbaute A ist gemäss SIA 181 „Schallschutz im Hochbau“

4 Die im Plan bezeichnete Aufenthaltsfläche der Hauptbaute B (Terrasse) darf als

C sind mit Ausnahme von Baikonen, welche über die Fassade herausragen, nach Regelbau­ weise zulässig.

4 Die Wendefläche LKW istfür Wendemanöver von Lastwagen freizuhalten.

Lärmschutz

1 Detaillierte Lärm schütz nachweise sind im Baubewilligungsverfahren zu erbringen.

Feldmühlenstrasse sowie ab der Wiesenstrasse zu erfolgen.

3 Die Abfahrtsrampe zur Tiefgarage ist in dem im Plan bezeichneten Bereich anzuordnen.

Energie

IV Umgebung

Vor-, An- und Nebenbauten

1 Vorbauten bei der Hauptbaute A sind nicht zulässig. Vorbauten bei den Hauptbauten B und

Art. 16

Für die Hauptbaute A ist ein Energiekonzept unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Nutzungen zu erstellen. Das Energie ko nzept ist zusammen mit dem Baugesuch einzureichen.

1 Die Umgebung ist vorzüglich zu gestalten. Insbesondere ist der Minimierung der

Art. 2 V Weitere Bestimmungen

9

2 Bei der Begrünung des Areals sind einheimische standortgerechte Pflanzenarten zu

Parzellen Nr.

Eigentümer

1690, 1940,

2116,2289,2292

Regatron AG

2290

Bocciaclub Feldmühle

2291

Rufor AG

verwenden.

Art. 14 Bildstöckli

An der im Plan bezeichneten Stelle kann ein „Bildstöckli“ erstellt werden.

............................................

Weitere Dokumente

STADT RORSCHACH

23. IAN. 2020

Projekt Ni. 1.042 1.029.03

14. Oktober 2019

2. Teiländerung Gestaltungsplan Regatron Beilagepläne

Inhalt: Baueingabe Grundriss 1:100 Fassade Süd 1:100 Fassade Ost 1:100

Architektur: alex buob AG dipl. architekt HBK / SIA, Wiggenrainstrasse 18, 9404 Rorschacherberg

Fassade Ost

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211./910 Stützmauer Absturzsicherung

432.00 M.0.M 8.73

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ca. 430.20 M.ü.M.

Sitzplotz 61.1rnz 60. 32 FL

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Wintergorten 291,,,lz beheezt ca. 20 PI.

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Clublokal

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GRUN DE IGENTÜME R/ BAUHERRSC HAFT:

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Freitag, 21. Juni 2019

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I P LAN IVE RFASSER: Norne

Fassade Süd 1:100

Erweiterung Restaurant Primavera Wiesenstrasse 13 9404 Rorschach Baueingabe BAUEINGABE

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