Überbauungsplan Leichtwindanlage Hoffeld

Plan d'affectation spécial · Sennwald

Document

Numéro
2016-2861
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Sennwald
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
27 juin 2016
Approuvé
3 oct. 2016
Publié
17 août 2016
En vigueur depuis
3 oct. 2016

Carte

1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

3. Oktober 2016

A-Post Gemeinderat Sennwald Spengelgass 10 9467 Frümsen

Geschäft Nr. 16-5518 Gemeinde Sennwald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: .

Überbauungsplan Leichtwindanlage Hoffeld

Afficher tout le texte

Die Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 4014 beabsichtigt, eine Leichtwindanlage zu er­ stellen. Dabei handelt es sich um eine Anlage nach dem Vertikalachsen-Prinzip mit einer Gesamthöhe von 42 m und einem Durchmesser von 10 m. Aus diesen Massen ergibt sich eine Planungspflicht, was zum vorliegenden Erlass führt. Der Gemeinderat hat den Überbauungsplan am 27. Juni 2016 erlassen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 17. August bis am 15. September 2016. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2'260 -

18-5518 / 497860_114376.docx 497860_114376.docx

(Anteil AFU-RU 2 1 0 .-).

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

-

lagen Genehmigter Erlass (zweifach) Einzahlungsschein

Kopie Rechtsabteiluna (einschliesslich Erlass) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (einschliesslich Erlass) Tiefbauamt, Rechtsdienst Amt für Umwelt und Energie, Recht und UVP Amt für Umwelt und Energie, Koordination Baugesuche (D. Staub)

16-5518 / 497860_114376,docx