Teilzonenplan Hofwies - Genehmigung
Plan de zones · Lütisburg
Document
- Numéro
- 2013-7111
- Type
- Plan de zones
- Commune
- Lütisburg
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 3 sept. 2013
- Approuvé
- 22 nov. 2013
- Publié
- 11 sept. 2013
- En vigueur depuis
- 22 nov. 2013
Carte
2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmllsbrunnenstrasse 54. 9001 St.Gallen
A-Post Gemeinderat Lütisburg Flawilerstrasse 17
22. November 2013
9604 Lütisburg
Gemeinde Lütisburg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrte Frau Gemeindepräsidentin Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
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Teilzonenplan Hofwies
Die einzuzonende rund 1ha grosse Fläche wird der W2b- und der W G3-Zone zugeteilt. Im kommunalen Richtplan der Gemeinde ist dieses Gebiet als Siedlungserweiterungsgebiet mit erster Priorität festgesetzt. Es liegt am östlichen Rand von Lütisburg unmittelbar an grenzend an die bestehende Siedlung. Im Süden grenzt die steil abfallende Felswand zum Necker an. Der Erlass wurde mehrfach vorgeprüft, bearbeitet und schliesslich dem ordentlichen Ver fahren unterstellt. Die Prüfung ergibt, dass er recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.--.
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.
13-6742 / 358228,91712 358228,91712
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden.
Freundliche G rüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilage Genehm igter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
13-6742 / 358228_91712
Bases légales
sGS 672.11 · Canton
sGS 731.1 · PBG · Canton
sGS 731.11 · PBV · Canton
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confédération
SR 814.41 · LSV · Confédération