Überbauungsplan Lehn, Änderung

Plan d'affectation spécial · Walenstadt · Abrogé le 18 avr. 2023

Document

Numéro
2004-4061
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Walenstadt
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
8 juil. 2004
Approuvé
8 sept. 2004
Publié
20 juil. 2004
En vigueur depuis
8 sept. 2004
Abrogé
18 avr. 2023

Carte

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Fichiers

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Texte

Genehmigungsverfügung

Baudepartement des Kantons St.Gallen

n

8. September 2004

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Walenstadt Rathaus 8880 Walenstadt

Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: \ >

Änderung Überbauungsplan Lehn'

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Die ursprünglich im Gebiet 'Lehn' beabsichtigte verdichtete Überbauung konnte wegen der fehlenden Nachfrage nicht verwirklicht werden. Es entstanden individuelle Einfamilienhäuser. Der lockeren Überbauung entsprechend hat der Gemeinderat entschieden, auf die Freihaltung von besonderen Korridoren für Fusswegverbindungen zu verzichten. Mit dem Verzicht auf die Fusswege ist auch die längs dieser Wege verlangte Alleebepflanzung nicht mehr sinnvoll. Mit der Änderung des Überbauungsplanes soll diesem Entscheid Rechnung getragen werden. Die Änderung bedeutet zwar eine Minderung der Qualität der Überbauung, sie liegt aber im Ermes­ sensbereich des Gemeinderates. Die Änderung kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.-. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss

Walenstadt Genehm. Änderung ÜP Lehn EiT 2113

Beilagen: - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein

Kopie: -Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung

Walenstadt Genehm. Änderung ÜP Lehn EiT 2113

Plan

Legende Gemeinde W alenstadt Kanton St.Gallen

Festlegungen

Umgrenzung Plangebiet 1275

Baulinie, neu Baulinie, aufgehoben Parkierungsbereich, neu (bisher Freihaltebereich F)

Änderung

Richtungspunkt, aufgehoben

Überbauungsplan Lehn

Baum, neu

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vom 11. April 2000

Baum, aufgehoben Baubereich A, neu (bisher Baubereich E / Freihaltebereich F)

Hinweise

Strasse / Zufahrt

M 1:500

Wohn- und Spielstrasse

Vom Gemeinderat erlassen am:

Juli 2004

iräsi

Übergeordnete Fusswegverbindung Der Gem&mderatssjz&reiber

Oberer Zollweg

Trockenmauer geschützt

eeoo

Feldgehölz geschützt

Festlegungen gemäss ÜPL Lehn vom 11. April 2000

Öffentliche Planauflage:

J u ü 2GBt

6 /6

! & Aug. 2084 Baulinie

Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:

a

M it Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

Baubereich A

Güfelerstrasse

B

Baubereich B Freihaltebereich F Erschliessungsbereich E Parkierungsbereich P

tkSV

V

Zu- und Wegfahrt Plannummer: 0 5 8 .1 -0 1 /0 0 7

Plandatum: 0 5.0 1.20 04

Raumplaner FSU

9004 StGallen Kirchgasse 16 T 071 227 62 62 F 071 227 62 63

(v v )

Wendeplatz für Personenwagen

W>

Wendeplatz für Sm-Lastwagen

besondere Vorschriften

Gemeinde Walenstadt Kanton St.Gallen

Überbauungsplan Lehn vom 11. April 2000 Änderung der Besonderen Vorschriften

Vom Gemeinderat erlassen am: :inderaä5schreiber:

öffentliche Planauflage:

2 0. Juli 2004

6 /6

1 9. Aug. 2004

Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:

~ 8 . Sep, 2004

Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

Datum: 5. Januar 2004 ERR Raumplaner FSU, Kirchgasse 16, 9004 St.Gallen

071 227 62 62

Gemeinde W a le n s ta d t- Überbauungsplan Lehn - Änderung Besondere Vorschriften

Seite 2

Die Besonderen Vorschriften des Überbauungsplanes Lehn vom 11. April 2000 werden wie folgt ge­ ändert: Durchgestriohen Fett und unterstrichen

Art. 5 = entfällt, aufgehoben

= neu

Richtungspunkte Zwischen d en im Plan b ezetchncton Richtungspunkten ist ein Streifen von m indestens 2.0 m Breit e d era rt von Bauten und Anlagen fro izuhalton, dass dazwischen ein fusswcg in mög ­ lichst d irekter Linienführung erstellt werden kann.

Art. 8 Freihaltebereich F

Der Freihaltebereich F gilt als gemeinsamer Spielplatz. Es dürfen keine Hochbauten erstellt werden.

Art. 9 Umgebungsgestaltung

1

2

3 Im Bereich der im Plan bezeichneten Stellen sind einheimische, hochstämmige Laub­ bäume zu pflanzen.

5 . Januar 2004