Überbauungsplan Ängelmoos, Änderung
Plan d'affectation spécial · Walenstadt
Document
- Numéro
- 2009-4062
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Walenstadt
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 25 juin 2009
- Approuvé
- 27 août 2009
- Publié
- 8 juil. 2009
- En vigueur depuis
- 27 août 2009
Carte
1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
27. August 2009 / Heohteebtoau;
Gemeinderat Walenstadt Bahnhofstrasse 19 8880 Walenstadt
Bearb.
Nr.
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Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Änderung Überbauungsplan Ängelmoos
Am 27. August 2007 genehmigte das Baudepartement den Überbauungsplan Ängelmoos. Die ser bildete die raumplanungsrechtliche Grundlage für die Überbauung des in der dreigeschos sigen Wohnzone W3 gelegenen Gebiets Ängelmoos. Die hat bei der Gemeinde W alenstadt das Baugesuch für die letzte Etappe eingereicht. Es ist vorgesehen, auf dem Grundstück Nr. 189 anstatt des eingeschossigen Gebäudes für Gartengeräte ein eingeschos siges Gebäude für Büronutzung zu erstellen. Dabei wird der Baubereich für eingeschossige Bauten flächenmässig erweitert. Gleichzeitig wird er aber 3 m von der Parzellengrenze, welche dem Perimeter des Überbauungsplans entspricht, zurückgenommen. Die Änderung wurde vom Am t für Raumentwicklung und Geoinformation am 15. Juni 2009 beurteilt und für in Ordnung befunden. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.--.
09-4737 / 163969_58404
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
c
_ U. Strauss
Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie
-
Rechtsabteilung Am t für Umwelt und Energie (Baugesuchsadministration, BG 09-3314) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
09-4737 / 163969_58404