Überbauungsplan Platzriet II, 3. Änderung

Plan d'affectation spécial · Walenstadt

Document

Numéro
2011-4060
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Walenstadt
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
10 mars 2011
Approuvé
5 mai 2011
Publié
22 mars 2011
En vigueur depuis
5 mai 2011

Carte

1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Kanton St.Gallen Baudepartement

B au d ep a rle m en t, Amt fü r R aum entw icklung und Geoinform ation, Läm m lisbrunnenstrasse 54, 9001 S t.G allen

Gemeinderat Walenstadt Postfach 124 Bahnhofstrasse 19 8880 Walenstadt

5. Mai 2011

Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Platzriet II, 3. Änderung

Afficher tout le texte

Am 30. Oktober 1995 genehmigte das Baudepartement den Überbauungsplan Platzriet II. Dieser bildete die planungsrechtliche Grundlage für die Überbauung des Gewerbe- und Industriegebiets Platzriet. Nebst zwei Baubereichen A und B wurden die Erschliessung sowie Baulinien für Bauten und Anlagen (Strassen- und Gewässerabstände) festgelegt. In den Besonderen Vorschriften wurde in Art. 5 bestimmt, dass entlang der Industriestrasse, der Platzrietstrasse sowie der Querverbindung Industriestrasse-Walenseestrasse hoch­ stämmige Bäume zu pflanzen sind. Die Standorte dieser Bäume sind im Plan unter Hin­ weisen eingetragen. Eine erste Änderung des Überbauungsplans im östlichen Baubereich B wurde vom Bau­ departement am 29. Mai 2007 genehmigt. Infolge der neuen Parzellierung entlang der Industriestrasse wurden die Zu- und Wegfahrten von den neuen Grundstücken Nrn. 430 und 432 in die Industriestrasse angepasst. Zudem wurde von der Parzelle Nr. 426 eine direkte Ein- und Ausfahrt in die Walenseestrasse ermöglicht. Entlang der Industriestrasse wurden neu Betriebs- und Besucherparkplätze vorgesehen. Um den Neubau einer grösseren Produktionshalle der Jörimann Stahl AG zu ermöglichen, wurde am 29. Juni 2009 eine zweite Änderung im westlichen Baubereich A genehmigt. Im Zusammenhang mit der weiteren Überbauung des Gebiets Platzriet II soll der Über­ bauungsplan erneut angepasst werden. Konkret ist vorgesehen, auf die Baumreihe ent­ lang der Westseite des Grundstücks Nr. 502 zu verzichten. Dadurch soll eine freie Zufahrt zu den Unterständen beim neuen W erkgebäude des EW Walenstadt ermöglicht werden. Zudem sind zwei neue Ein- und Ausfahrten von den Grundstücken Nrn. 412 und 495 in die Platzrietstrasse vorgesehen. Damit sollen die Erschliessungsregimes für die beiden Gewerbebetriebe angepasst werden (Einwegprinzip), dass gefährliche W endemanöver

G e s u chsn um m er2 / 236728_71547 236728,7154 7

der Lastwagen mit Anhänger künftig vermieden werden können. Die Besonderen Vor­ schriften bleiben unverändert. Die Unterlagen wurden vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am 31. Januar 2011 vorgeprüft. Die im Vorprüfungsschreiben gemachten Ausführungen sind im vorlie­ genden Planerlass berücksichtigt.

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt wer­ den.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts-pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 4 5 0 .-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

-

agen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein

Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung und Geoinformation T ie fba u am t-R e chtsd ie nst Amt für Umwelt und Energie - UVP und Planbeurteilung Kantonspolizei - Verkehrspolizei

11-2443 / 236728_71547