Überbauungsplan Platzriet II, 3. Änderung
Plan d'affectation spécial · Walenstadt
Document
- Numéro
- 2011-4060
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Walenstadt
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 10 mars 2011
- Approuvé
- 5 mai 2011
- Publié
- 22 mars 2011
- En vigueur depuis
- 5 mai 2011
Carte
1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Kanton St.Gallen Baudepartement
B au d ep a rle m en t, Amt fü r R aum entw icklung und Geoinform ation, Läm m lisbrunnenstrasse 54, 9001 S t.G allen
Gemeinderat Walenstadt Postfach 124 Bahnhofstrasse 19 8880 Walenstadt
5. Mai 2011
Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Platzriet II, 3. Änderung
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Am 30. Oktober 1995 genehmigte das Baudepartement den Überbauungsplan Platzriet II. Dieser bildete die planungsrechtliche Grundlage für die Überbauung des Gewerbe- und Industriegebiets Platzriet. Nebst zwei Baubereichen A und B wurden die Erschliessung sowie Baulinien für Bauten und Anlagen (Strassen- und Gewässerabstände) festgelegt. In den Besonderen Vorschriften wurde in Art. 5 bestimmt, dass entlang der Industriestrasse, der Platzrietstrasse sowie der Querverbindung Industriestrasse-Walenseestrasse hoch stämmige Bäume zu pflanzen sind. Die Standorte dieser Bäume sind im Plan unter Hin weisen eingetragen. Eine erste Änderung des Überbauungsplans im östlichen Baubereich B wurde vom Bau departement am 29. Mai 2007 genehmigt. Infolge der neuen Parzellierung entlang der Industriestrasse wurden die Zu- und Wegfahrten von den neuen Grundstücken Nrn. 430 und 432 in die Industriestrasse angepasst. Zudem wurde von der Parzelle Nr. 426 eine direkte Ein- und Ausfahrt in die Walenseestrasse ermöglicht. Entlang der Industriestrasse wurden neu Betriebs- und Besucherparkplätze vorgesehen. Um den Neubau einer grösseren Produktionshalle der Jörimann Stahl AG zu ermöglichen, wurde am 29. Juni 2009 eine zweite Änderung im westlichen Baubereich A genehmigt. Im Zusammenhang mit der weiteren Überbauung des Gebiets Platzriet II soll der Über bauungsplan erneut angepasst werden. Konkret ist vorgesehen, auf die Baumreihe ent lang der Westseite des Grundstücks Nr. 502 zu verzichten. Dadurch soll eine freie Zufahrt zu den Unterständen beim neuen W erkgebäude des EW Walenstadt ermöglicht werden. Zudem sind zwei neue Ein- und Ausfahrten von den Grundstücken Nrn. 412 und 495 in die Platzrietstrasse vorgesehen. Damit sollen die Erschliessungsregimes für die beiden Gewerbebetriebe angepasst werden (Einwegprinzip), dass gefährliche W endemanöver
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der Lastwagen mit Anhänger künftig vermieden werden können. Die Besonderen Vor schriften bleiben unverändert. Die Unterlagen wurden vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am 31. Januar 2011 vorgeprüft. Die im Vorprüfungsschreiben gemachten Ausführungen sind im vorlie genden Planerlass berücksichtigt.
Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Er kann genehmigt wer den.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts-pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 4 5 0 .-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
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agen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein
Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung und Geoinformation T ie fba u am t-R e chtsd ie nst Amt für Umwelt und Energie - UVP und Planbeurteilung Kantonspolizei - Verkehrspolizei
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