Überbauungsplan Büchelstrasse Parz.-Nr. 157
Plan d'affectation spécial · Rüthi (SG)
Document
- Numéro
- 2008-2760
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Rüthi (SG)
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé
- 1 juil. 2008
- En vigueur depuis
- 1 juil. 2008
Carte
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Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
1. Juli 2008
Gemeinderat 9464 Rüthi
Gemeinde Rüthi: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Überbauungsplan Büchelstrasse Parz. Nr. 157
Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 157 ist die Soleil Office AG, Asylstr. 1, Rheineck. Nach dem geltenden Zonenplan der Gemeinde Rüthi befindet sich die Parzelle Nr. 157 in der drei geschossigen Wohn-Gewerbezone WG3. Die Parzellenfläche beträgt insgesamt 2'979 m2. Durch den vorliegenden Überbauungsplan sollen auf der Parzelle Nr. 157 zwei viergeschossige Mehrfamilienhäuser mit je 11 Wohnungen möglich werden. Dieses Projekt beansprucht eine Mehrausnutzung von 20%, was einer Ausnützungsziffer von 0.72 entspricht. In den folgenden Punkten weicht das geplante Projekt bzw. der Überbauungsplan von den Überbauungsvor schriften gemäss Art. 5 des Bauregelements (BauR) der Gemeinde Rüthi vom 9. April 1998 ab:
Ausnützungsziffer Geschosszahl Gebäudehöhe Gebäudeabstand Grenzabstand klein
BauR 0.60 / 0.70 3 10.00 m 10.00 m 5.00 m
Projekt 0.72 4 12.80 m / 13.22 m 9.80 m 3.00 m
Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41 ) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das
08-3034 / 119210_50165
Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'000.-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Tiefbauamt Rechtsdienst Amt für Umwelt und Energie
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Plan mit besonderen Vorschriften
Besondere Vorschriften I.
Allgemeine Bestimmungen
Gemeinde
Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des kantonalen Baugesetzes BauG und des Baureglementes BauR der Gemeinde Rüthi.
Rüthi
ÜBERBAUUNGSPLAN
Art. 1
1 Der Überbauungsplan besteht aus dem Situationsplan 1 : 250 vom 1.10.07, den Besonderen Vorschriften sowie dem erläuternden Bericht.
BÜCHELSTRASSE
2 Alle in der Planlegende bezeichneten Festlegungen sind verbindlich. Alle übrigen Planelemente sind wegleitend.
PARZ. NR. 157
Art. 2 1:250
Kanton St. Gallen
Geltungsbereich/Verbindlichkeit
Zweck Der Überbauungsplan bezweckt die Erstellung einer architektonisch und ortsbaulich guten Überbauung und regelt die Erschliessung.
II.
Überbauungsvorschriften
Art. 4 Überbauung
1 Im Baubereich A und B sind Bauten mit Flachdach zulässig. Die maximalen Höhe der Bauten ist mit Kote 438.50 m ü.M. definiert. 2 Im Baubereich C sind Balkone zulässig, welche abgestützt und im obersten Geschoss überdacht sind.
Art. 5 Nutzungsziffer
Für eine Gesamtüberbauung, deren Ausführung gesichert ist und die diesen Vorschriften sowie den Bedingungen von Art. 7 BauR entspricht, kann im Rahmen des ordentlichen Bewilligungs verfahrens eine Mehrausnützung von 20 % (AZ 0.72) gewährt werden.
Art. 6
Die Bauten sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich Materialwahl und Farbgebung die Einheitlichkeit gewahrt und eine gute Gesamtwirkung erzielt wird.
10. SEP. 2007
Vom Gemeinderat erlassen
Architektonische Gestaltung
Art. 7 Umgebungsgestaltung
1 Die Umgebungsgestaltung hat nach einem einheitlichen Konzept zu erfolgen und ist im Baubewilligungsverfahren vorzulegen.
Der Gemeindepräsident
2 Geländeveränderungen sind auf ein Minimum zu reduzieren. Der Gemeinderatsschreiber
3 Die Bereiche D sind als Ruhe- und Spielflächen auszugestalten und für die Bewohner hindernisfrei zugänglich zu machen.
Öffentlich aufgelegt
vom "2. OKT. 2007 bis _3 1, OKT. 2007
Art. 8 Erschliessung
1 Die Verkehrserschliessung hat über die im Plan bezeichnete Zu- und Wegfahrt zu erfolgen.
Vom Baudepartement des Kt. St. Gallen genehmigt
a m
%Jüd 2008
2 Parkplätze für Bewohner sind in der Unterniveaugarage anzuordnen. 3 Besucherparkplätze sind im Bereich Parkierung zu erstellen und mit einem wasserdurch lässigen Belag auszuführen
M it Ermächtigung, der Leiter des Amtes fü r Raumentwicklung
Art. 9 Ver- und Entsorgung
Im Bereich Abfallentsorgung ist ein gut zugänglicher Containerplatz zu erstellen.
Datum: 1. Oktober 2007 / Plan-Nr,: 3391_GP_BQchelstrasse_250.dgn / Zeichner: BRU / Format: 95 / 60
SPAARG AREN
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Art. 10 Befristung
Der Überbauungsplan wird auf 5 Jahre befristet. Wird innerhalb dieser Frist mit den Bauarbeiten nicht begonnen, gilt der Überbauungsplan als aufgehoben.
Art. 11 Inkraftsetzung
Der Überbauungsplan tritt mit der Genehmigung durch das Baudepartement in Kraft.
Grundeigentümer Parz. Nr. 157
Schnitt 1-1
Bauherrschaft
<-------><-------><-----
11.60
--------->
7.00
3.00
8.60
Festlegungen ■ mtmm * — — i
1:250
Umgrenzung Plangebiet
GH 438.50
Baubereich A und B Hauptbauten
3. OG
Baubereich C Balkone 2. OG
I
I
Bereich Unterniveaugarage
—
I
LOG
Bereich D Begegnungs- und Spielflächen
— I
EG
Ein- und Ausfahrt
NP 425.70
mm
Zufahrt Unterniveaugarage Gew. Terrain
Bereich Aussenparkplätze Bereich Abfallentsorgung
GH
Gebäudehöhe: Kote 438.50
Schnitt 2-2 Hinweise
<-------><-------><—
1:250 11.60 8.60
Grünfläche
-------- > 3.00
3.00
Interne Fusswege
GH 438.50
Hauszugänge 3. OG
Dorfbach 2. OG
Gewässerabstandslinie 10 m
— I
Niveaupunkt NP
LOG
Bepflanzung bestehend
EG
--I
Bepflanzung projektiert Gew. Terrain
Bestehende Gebäude
1479
-M —
____
NP 425.28