Teilzonenplan Leimat - Genehmigung
Plan de zones · Waldkirch
Document
- Numéro
- 1999-8911
- Type
- Plan de zones
- Commune
- Waldkirch
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé
- 3 mai 1999
- En vigueur depuis
- 3 mai 1999
Carte
4 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Baudepartement
jj|
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
V r y
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
3. Mai 1999
Gemeinderat 9205 Waldkirch
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VII 89 Waldkirch: Genehmigung von Gemeindeerlassen Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: -
Teilzonenplan Leimat
Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist. Das im gleichen Zusammen hang vorgesehene Wasserbauprojekt soll noch im Laufe dieses Monats durch die Regierung genehmigt und anschliessend öffentlich aufgelegt werden. Unter diesen Umständen kann der Teilzonenplan genehmigt werden. Entsprechend der Vor prüfung und der Besprechung vom 3. Mai 1999 mit allen Beteiligten wird die Genehmigung unter folgender Auflage erteilt: „Der Bildtannenbach muss geöffnet werden, bevor mit der Ueberbauung des Teilzonenplan gebietes begonnen werden darf.“ In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinn der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 700.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement
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Beilagen: • Genehmigter Erlass • Einzahlungsschein Kopie: • Tiefbauamt • Rechtsabteilung • Planungsamt
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