Teilzonenplan Oberwaldstrasse - Genehmigung
Plan de zones · Waldkirch
Document
- Numéro
- 2007-8910
- Type
- Plan de zones
- Commune
- Waldkirch
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé
- 26 janv. 2007
- En vigueur depuis
- 26 janv. 2007
Carte
1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Baudepartement des Kantons St.Gallen
jj|
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
V x y
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 9205 Waldkirch
2 6 .Januar 2007
Gemeinde Waldkirch: Genehmigung von Gemeindeerlassen
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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •
Teilzonenplan Oberwaldstrasse
•
Überbauungsplan Oberwaldstrasse
Gemäss der Sportstättenplanung sind an der Oberwaldstrasse eine Trainingsanlage für Seilzieher sowie eine Beachvolleyballanlage vorgesehen. Die Nähe zum Schulhaus Bünt erlaubt eine Mitbenutzung der Infrastruktur bei den Schulsportanlagen. Nachdem bereits 1999 die Seilzieheranlage erstellt wurde, soll nun südlich davon auch die Beachvolleyballanlage realisiert werden. Die Erlasse sind mit den kantonalen Fachstellen vorbesprochen. Die Prüfung ergibt, dass sie recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1200.--.
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
07-236 / 76743,41412
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss Beilagen - Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung
07-236 / 76743.41412