Teilzonenplan Breiten - Genehmigung

Plan de zones · Waldkirch

Document

Numéro
2007-8911
Type
Plan de zones
Commune
Waldkirch
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
18 juil. 2006
Approuvé
5 févr. 2007
Publié
23 août 2006
En vigueur depuis
5 févr. 2007

Carte

1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Baudepartement des Kantons St.Gallen

vi/

5. Februar 2007

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9205 Waldkirch

Gemeinde Waldkirch: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

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Teilzonenplan Breiten

Das im kommunalen Richtplan für die Realisierung des Sportplatzes vorgesehene Areal ist gut ins Siedlungsgebiet eingebunden, gut erreichbar und auch hinsichtlich Immissionen kaum problematisch. Es besteht jedoch ein Konflikt mit der Fruchtfolgefläche FFF. Wie vom ARE im Rahmen der Vorprüfung verlangt, ist der Teilzonenplan auf den Umfang der ersten Realisie­ rungsetappe reduziert worden (Rasenspielfeld und Garderobengebäude). Es werden noch 1.3 Hektaren FFF beansprucht. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.--. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung

07-235 / 77118,41411