Überbauungsplan Schönheim II
Plan d'affectation spécial · Rorschacherberg
Document
- Numéro
- 2001-1260
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Rorschacherberg
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Adopté
- 29 août 2000
- Approuvé
- 5 sept. 2001
- Publié
- 9 janv. 2001
- En vigueur depuis
- 5 sept. 2001
Carte
2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigungsverfügung
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 9404 Rorschacherberg
5. September 2001
VI112 Rorschacherberg: Genehmigung zweier Gemeindeerlasse
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Gemeinderäte
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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: Teilzonenplan Schönheim Überbauungsplan Schönheim II Die Erlasse sind recht- und zweckmässig und können genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Er mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nrn 26.01 und 26.06.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das
Baudepartement:
1. 2.
Die angeführten Erlasse werden genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1‘340.~ (Planungsamt Fr. T 0 0 0 .- (Teilzonen plan Fr. 400.-; Überbauungsplan Fr. 600.-); Tiefbauamt Fr. 340.-).
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes
U. Strauss
G-Rorschacherberg G-TZP-ÜP Schoenheim BDLeA 0005 20010905.doc
Plan mit besonderen Vorschriften
Gemeinde Rorschacherberg Kanton St.Gallen
1687
1695
Besondere Vorschriften
Art. 1 Geltungsbereich
Diese Bestim m ungen gelten für das im Überbauungsplan um grenzte Gebiet. Sofern nachstehend keine abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die Vor schriften des rechtsgültigen Baureglem ents (BauR) der Gemeinde Rorschacherberg.
623
Art. 2 Überbauungsplan
Schönheim II
Zweck Der Überbauungsplan Schönheim II bezweckt eine rationelle Erschliessung des unüberbauten Gebietes Schönheim sowie die Sicherstellung der notwendigen L ä rm schutzm assnahm en zur Einhaltung des Planungswertes.
883 630 627
3.00
3.00
Art. 3 Erschliessung
635
Die Erschliessung hat über die bezeichnete Erschliessungsstrasse zu erfolgen. An der bezeichneten Stelle ist ein W endeplatz fü r einen 8 m - LKW vorzusehen.
<-o
636
IVI 1:1000
Art. 4
Vom G em einderat erlassen am:
2 9 .0 8 .2 0 0 0
Der Gemeindepräsident:
v £V ^
Richtungspunkte Zwischen den Richtungspunkten „land w irtschaftliche Erschliessung / Fussweg“ ist ein Bereich von m indestens 4.0 m Breite von oberirdischen Bauten freizuhalten.
/ 637
Der Garneinderats><$Kreiber:
Zwischen den Richtungspunkten „Fussweg“ ist ein Bereich von m indestens 2.0 m Breite von oberirdischen Bauten freizuhalten. 633
Art. 5 Im Baubereich A gelten die Regelbauvorschriften des Baureglem ents der Gemeinde
Rorschacherberg.
Ö ffentliche Planauflage: 9.01. - 8.0 2.2 001
V om B a u d e p a rte m e n t des K a n to n s S t.G a lle n g e n e h m ig t am :
Im Baubereich B gelten in Abweichung zu den Regelbauvorschriften folgende Bau bestim m ungen:
- 5. SEP, 2001
M it Ermächtigung Der Leiter des Planungsamtes:
Art. 6 Plannummer: 3 3 .3 -0 3 /0 0 3
Plandatum: 26.06.2001
r
Raumplaner BSP/FSU
Baubereiche A und B
9004 St, Gallen Kirchgasse 16 T 071 227 62 62 F 071 227 62 63
M axim ale Vollgeschosszahl
1
Maxmiale Gebäudehöhe
6.0 m
M axim ale Firsthöhe
8.5 m
Gesamtwirkung Bauten und Anlagen sind architektonisch so zu gestalten, dass hinsichtlich M assstäb-lichkeit, Formensprache, M aterialwahl und Farbgebung eine gute Ge sam tw irkung erzielt wird. Die Bebauung und die Um gebungsgestaltung müssen aufeinander abgestim m t werden.
Legende Festlegungen
Art. 7 U m grenzung Plangebiet
Lärmschutzmassnahmen In den Baubereichen A+B g ilt gemäss Art. 30 der Lärm schutzverordnung der Planungswert. M it jedem Baugesuch ist der Nachweis zu erbringen, dass der Planungswert gemäss LSV eingehalten werden kann.
B aulinie Baubereich A
An der bezeichneten Stelle ist im Zusam m enhang m it dem Strassenbau ein Lärm schutzwall gemäss dem Lärm gutachten des Ingenieurbüros Wälli AG vom 16. Februar 2000 zu erstellen.
Baubereich B Freihaltebereich F W endeplatz
Art. 8 K ehrichtsam m elstelle
Freihaltebereich F Im Freihaltebereich F sind nur Fusswege, Bauten und Anlagen im Zusam m enhang m it einer G artennutzung oder einer landw irtschaftlichen Nutzung sowie die n o t wendigen Lärm schutzm assnahm en zulässig.
R ichtungspunkt lan dw irtscha ftliche Erschliessung / Fussweg R ichtungspunkt Fussweg Lärm schutzm assnahm en
Kehrichtsammelstelle An der im Plan bezeichneten Stelle „K ehrich tsa m m elstelle“ ist im Rahmen des Strassenbaus eine Kehrichtsam m elstelle gemäss den Weisungen der Gemeinde zu erstellen.
Hinweise Erschliessungsstrasse
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