Änderung Überbauungsplan Rebstock

Plan d'affectation spécial · Rorschacherberg

Document

Numéro
2011-1260
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Rorschacherberg
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Adopté
25 janv. 2011
Approuvé
5 mai 2011
Publié
1 mars 2011
En vigueur depuis
5 mai 2011

Carte

1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geomformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St Gallen___________________________________________

A-Post Gemeinderat Rorschacherberg Goldacher Strasse 67 9404 Rorschacherberg

5. Mai 2011

Gemeinde Rorschacherberg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Änderung Überbauungsplan Rebstock

Afficher tout le texte

Der Überbauungsplan Rebstock wurde am 1. Juli 2010 vom Baudepartement des Kan­ tons St.Gallen genehmigt. Gemäss Art. 2 der besonderen Vorschriften bezweckt der Überbauungsplan die bauliche Erweiterung der bestehenden Hotelnutzung, eine haushäl­ terische Bodennutzung und eine Minimierung der Erschliessung. Im Überbauungsplan werden u. A. in den Baubereichen A und B die maximalen Höhenkoten OK fertig Dach festgelegt. Diese wurden aufgrund einer Machbarkeitsstudie festgelegt. Im Rahmen der Projektierung des Ausführungsprojektes hat sich nun gezeigt, dass die gemäss Baureg­ lement minimal erforderlichen Raumhöhen, aufgrund der maximal festgelegten Höhenko­ te, nicht realisierbar sind. Daher soll die maximal zulässige Höhenkote im Baugereich B entsprechend dem architektonischen Konzept des Architekturbüros Alex Buob AG, Ror­ schach, angepasst werden. Die Änderung wurde vom Gemeinderat am 25. Januar 2011 erlassen und vom 1. März 2011 bis 30. März 2011 öffentlich aufgelegt. Während der öffentlichen Auflage sind keine Einsprachen eingegangen. Aufgrund der kurzen Frist seit Erlass des Überbauungsplans Rebstock, kann der Erlass nur unter Beachtung des grösstmöglichen der Gemeinde zustehenden Ermessensspiel­ raumes genehmigt werden (Art. 3 Abs. 2 BauG). In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

11-1987 / 236872_71091236872_71091

Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 200.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden.

Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

rauss

B e ila g e n /" " - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

11-1987 / 236872_71091

Plan mit besonderen Vorschriften

Gemeinde Rorschacherberg

ISA 1:500 m

5

10

15

20

25

Änderung Überbauungsplan Rebstock vom 3. Januar 2011 Änderungen sind rot markiert

Änderung vom Gemeinderat erlassen am Der Gerpeipdepräsident

1/

rf./^ O f4 Der feemeinderätsschreiber

~

öffentliche Auflage -

/ (Z 2? ■

s

r z x

Änderung vom Baudepartement des Kantons St Gallen genehmigt am

-

/f

5. MAI 2011

M it Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation

S trittm atter Partner AG | Vadianstrasse 37 | 9001 S t Gallen

Strittmatter

T 071222 43 43 I F 071222 26 0 9 www.strittmatter-partner.ch | [email protected]

459\404Yn\zb\UPL_Rebstock_noi04.dwg„Me-Lh-ckr-evl

Art. 8 Besondere Vorschriften

Festlegungen BVo

Wind-, Sonnen- und Wetterschutzelemente zulässig. 1.

Allgemeine Bestimmungen

Art. 7

Geltungsbereich

2 Nicht begehbare Flachdächer müssen als Retentionsflächen ausgebildet werden, wenn keine Meteorwasserversickerung möglich ist.

Geltungsbereich

A rti

Zu- und Wegfahrten

Art. 4

Baubereich A

Art. 5

sind verbindlich. Die übrigen Planelemente sind fü r die Projektierung und Baubewilli­

Baubereich B

Art. 5 3 Die nachfolgenden Vorschriften gelten innerhalb des im Plan bezeichneten Gel­

serbauliche Massnahmen zur Offenlegung des eingedolten Gewässers. Bepflanzun­

Baubereich B (1)

Art. 5

tungsbereiches. Sofern nichts Abweichendes bestimmt wird, gelten die Vorschriften

gen dürfen die Höhe von 3 m nicht überschreiten.

Baubereich C

Art. 6 1 Der Überbauungsplan besteht aus der Karte im Massstab 1:500, den besonderen

Vorschriften sowie dem Planungsbericht.

gung wegleitend. Der Bericht dient der Erläuterung.

Baubereich E (Erschliessungsfläche)

Art. 7 Grünbereich

Art. 9 Baulinie Gewässer

Art. 3

Zweck

Nutzungsbeschränkung

Der Überbauungsplan ermöglicht: - die Erweiterung der bestehenden Bebauung und Nutzung - eine haushälterische Bodennutzung - eine Minimierung der Erschliessung Im Geltungsbereich sind folgende Nutzungen zulässig: - Sämtliche Nutzungen im Zusammenhang m it der Gastronomie- und Hotellerie­ nutzung im Rahmen von A rt 12 BauG.

Hinweise II. Erschliessung

T

T

T

------------------------------------- —

T

—

Art. 4 Zu- und Wegfahrt

Die Zufahrt zum Planungsgebiet erfolgt ab den im Plan bezeichneten Zu- und Weg­ fahrten ab der Thalerstrasse. Die Baubereiche C werden über diese Zu- und Wegfahr­ ten erschlossen.

Parkierung eingedoltes Gewässer III. Bebauung

— ' — ' — 1—

Baulinie gemäss Strassen- und Baulinienplan Wiggenrain vom 15. März 1978

Umgebung

Art. g

Grünbereiche

Der im Plan bezeichnete Grünbereich darf nicht bebaut werden. Zugelassen sind was

Art. 5 Baubereiche A und B

1 Die Umgrenzung der Baubereiche A und B gelten als Markierungslinien gemäss A rt 24b'5BauG. Sie gehen nach aussen allen anderen Abstandsvorschriften vor. Es gel­ ten die im Plan bezeichneten Höhenkoten OK fertig Dach. 2 Im Baubereich B(i) ist über die zulässige Gebäudehöhe hinaus eine

1a r e n t e

Brüstung von maximal 1.00 m Höhe ab OK fertig Dach zulässig. 3 Bauten in diesen Baubereichen müssen m it den im Plan als bestehend bezeichne­ ten Bauten zusammengebaut und von daher erschlossen werden. 4 Die maximal zulässige Gebäudelänge in diesen Baubereichen, zusammen m it den bestehenden Bauten, beträgt 52 m.

Art. 6 Baubereich C

Im Baubereich C g ilt die Regelbauweise.

Art. 7 Baubereich E

Der Baubereich E (Erschliessungsfläche) dient der Vorfahrt, Anlieferung und Parkierung. Diesen Zwecken dienende Bauten und Anlagen können im Rahmen der Regel­ bauweise erstellt werden. Unter dem Niveau der Thaler Strasse dürfen solche Bauten und Anlagen m it den bestehenden Gebäuden zusammengebaut werden. Die maxi­ mal zulässige Gebäudelänge beträgt in diesem Falle 85 m.

V.

Ver- und Entsorgung

Art. 10 Entwässerung

Befestigte Flächen sind nach Möglichkeit über die Schulter zu entwässern, oder es ist ein wasserdurchlässiger Belag vorzusehen.

- Wohnnutzung und nichtstörende Gewerbebetriebe nach Art. n BauG;

Bestehende Gebäude

IV.

des übrigen Rechts. Art. 2

T

1 In den Baubereichen A und B sind nur Flachdächer zulässig. Der Baubereich B (i) kann als Dachterrasse begehbar gestaltet werden. Es sind saisonale und temporäre

2 Alle in der Legende bezeichneten Festlegungen und die besonderen Vorschriften

E3

Dachformen