Überbauungsplan Dietrütistrasse

Plan d'affectation spécial · Niederhelfenschwil

Document

Numéro
2007-8662
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Niederhelfenschwil
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Approuvé
10 déc. 2007
En vigueur depuis
10 déc. 2007

Carte

1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9527 Niederhelfenschwil

10. Dezember 2007

Gemeinde Niederhelfenschwil: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Dietrütistrasse

— • I/W v

•

Überbauungsplan Dietrütistrasse

Mit dem TZP Dietrütistrasse sollen 0.6 ha Land in die Wohnzone W2 eingezont werden. Inner­ halb der Gemeinde Niederhelfenschwil soll damit auch für das Dorf Lenggenwil eine angemes­ sene Entwicklung sichergestellt werden. Der Überbauungsplan regelt die Erschliessung des Gebiets und die Freihaltung des Gewässerraums für die Öffnung des Wiesenbachs. Die Er­ lasse sind vorgeprüft worden. Die Prüfung ergibt, dass sie recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 2490.--. Aufteilung der Gebühren: ARE; Teilzonen-ZÜberbauungsplan ARE; Gewässeröffnung TBA; Teilstrassenplan TBA; Gewässeröffnung AUF; Gewässeröffnung

Fr. Fr. Fr. Fr. Fr.

1'400.150.340.450.150.-

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. 07-5099 Z 100806_46275.doc

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss Beilagen Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Genehmigung Teilstrassenplan Bewilligungen Gewässeröffnung

Kopie Rechtsabteilung Amt für Raumentwicklung Tiefbauamt Rechtsdienst Kant. Vermessungsamt

07-5099 / 100806_46275.doc