Teilzonenplan Rohracker III - Genehmigung

Plan de zones · Niederhelfenschwil

Document

Numéro
2011-8611
Type
Plan de zones
Commune
Niederhelfenschwil
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Approuvé
11 mai 2011
En vigueur depuis
11 mai 2011

Carte

1 élément du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

Gemeinderat Niederhelfenschwil Oberdorf 10 9527 Niederhelfenschwil

11 ■Mai 2011

Gemeinde Niederhelfenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: • •

Teilzonenplan Rohracker III mit Ergänzung Baureglement Änderung Überbauungsplan Rohracker II

Um eine gute Gestaltung des dörflich geprägten Dorfeingangs von Niederhelfenschwil sicherzustellen, hat der Gemeinderat für die Erstellung eines Werkhofs mit integrierter Pferdehaltung am 7. August 1997 den Überbauungsplan W erkhof Rohracker erlassen (Grundstück 1558, Wohn- Gewerbezone WG2). Der Überbauungsplan Rohracker II vom 5. März 2007 regelte den Ausbau und das bauliche Erscheinungsbild des Betriebs, insbe­ sondere auch die Aussenraumnutzung (Aussenlager, Verlegung Reitplatz, etc.). Um den nach den gültigen Plänen erstellten Reitplatz überdachen zu können, sollen von der Grünzone GE, welche für die Aussenanlagen des Pferdehaltungsbetriebs ausgeschie­ den worden ist, rund 4'400 m2 in die Intensiverholungszone IE umgezont werden. Der Überbauungsplan wird dahingehend ergänzt, als dass anstelle des "Reitplatzbereichs" neu ein "Baubereich C" für die Reithalle festgelegt wird. Die Erlasse sind nicht vorgeprüft worden, das AREG hat indes das Vorgehen mit der Umzonung in eine Intensiverholungszone grundsätzlich gutgeheissen. Die Genehmigungs­ prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. Folgendes ist zu beachten: 1. a) Gemäss dem Amt für Umweltschutz liegt das Plangebiet im Gewässerschutzbereich Au und damit nach Art. 29 der Gewässerschutzverordnung (SR 814.201; abgekürzt GSchV) in einem besonders gefährdeten Bereich. Auf Grund unserer gegenwärtigen Kenntnisse sind keine im öffentlichen Interesse liegenden Quell- oder Grundwasserfas­ sungen betroffen. b) Nach Art. 32 Abs. 2 GSchV ist in den besonders gefährdeten Bereichen eine Bewilli­ gung insbesondere erforderlich für: Untertagebauten - Anlagen, die Deckschichten oder Grundwasserstauer verletzen;

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Grundwassernutzungen (einschliesslich Nutzungen zu Heiz- und Kühlzwecken); Dauernde Entwässerungen und Bewässerungen; Freilegungen des Grundwasserspiegels; Bohrungen;

c) Die Zuständigkeiten für die Erteilung dieser Bewilligung sind in Art. 28 des Vollzugsge­ setzes zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung (sGS 752.2) geregelt. Es ist das Merkblatt AFU173 „Bauten und Anlagen in Grundwassergebieten (Gewässerschutz­ bereich Au)" zu beachten. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts-pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Die angeführten Erlasse werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1000.--.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden.

Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinfon

Benagen Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Merkblatt A F U 173 „Bauten und Anlagen in Grundwassergebieten" Kopie BD-RA AFU-RU AREG-OP

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