Überbauungsplan Himmelrich, Niederwil
Plan d'affectation spécial · Oberbüren
Document
- Numéro
- 1971-8460
- Type
- Plan d'affectation spécial
- Commune
- Oberbüren
- Canton
- Saint-Gall
- Niveau
- Commune
- Autorité
- Gemeindeverwaltung
- Approuvé
- 5 mai 1971
- En vigueur depuis
- 5 mai 1971
Carte
3 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète
Fichiers
GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet
Texte
Genehmigungsverfügung
den 5. Mal 1971.
An den Gemeinderat Oberbüren 9245 Ob erb Liren
Sehr geehrte Herren, In der Beilage erhalten Sie die vom Baudepartement mit heutigem Datum genehmigten Teilzonen- u. U eb orbanimus plane Brand schaft Uiederwll sowie Teilzonen- u. lieberb aum^snlane Hliamelrloh LUederwll in je einer Ausfertigung. Je zwei Exemplare davon bleiben zur Dokumentation bei uns bezw. beim kantonalen Planungsanit. Mit vorzüglicher Hochachtung Baudepartement des Kantons St.Gallen Für die Kanzlei : '
Beilagen erwähnt -
*
Plan mit besonderen Vorschriften
0
Besondere Vorschriften
0
«HMHIMIH (HilïiaaililiN ÜBERBAUUNGSPLAN HIMMELRICH, NIEDERWIL
Art. 1 Der Ueberbauungsplan gilt zusammen mit dem Teilzonenplan als
rechtliche Grundlage für die Ueberbauung "Himmelrich", Niederwil.
Art.
Der Ueberbauungsplan bezweckt eine ortsbauliche und erschliessungstechnisch optimale Quartierüberbauung im Gebiet "Himmel rich" in Niedcrwil.
mit Baulinienplan
DJ.e folgenden Erfordernisse müssen vor allem erfüllt sein:
M. 1:1000
- Gute Beziehungen zur örtlichen und landschaftlichen Umgeb u n g , (Böschungen, bedingt durch Auffüllungen oder A ush ub, müssen mindestens 0.50 m vor der Grenze abgeschlossen sein).
B ra n d s c h a ft
- Sorgfältig durchdachte Grundrisse, insbesondere in Bezug auf Wohnhygiene. Keine Wohnung darf mit der Mehrzahl der Wohn- und Schlafräume auf die nördliche Himmelshälfte orientiert sein.
f
- Zweckmässige Zusammenfassung der ober- und unterirdischen Autoabstellplätze für Besucher und Lieferanten.
VOM GEMEINDERAT
BESCHLOSSEN
ÖFFENTLICHE AUFLAGE IM
NAMEN
DES
AM .. M. Januar i m
.
- Trennung von Fuss ganger— und Fährverkehr.
A
Von der äussersten Flucht der Baumstämme gegen das freie Feld haben Bauten durchgehend einen Walda bstand von z 5 m einzuhalten Gegenüber südost bis südwest orientierten Waldrändern kann der Gemeinderat eine Reduktion bis auf 15 m bewilligen.
Art. 4 Gemäss Art. 92ter des kant. Strassengesetzes sind auf privatem
Grund Abstell- und Einstellplätze, resp. Garagen zu erstellen.
VOM 8-, FBbrüar . . BIS 9: März 1971
GEMEINDERATES
DER GEMEINDEAMMANN:
DER GEMEINDERATSSCHREIBER
Dabei gelten folgende Bestimmungen:
GENEHMIGT: DAS
Art. 3
Art.
BAUDEPARTEMENT
DES
KANTONS
Vom Baudepartement
ST.
GALLEN
genehmigt am
5. Mayf971 Der Regldrungspt;
9 0 0 0 St. Gallen
Bleichestrasse 9
Telefon 0 7 1 /2 3 28 75
PI. Nr.
906 / 3
Gez.
RÜ
- Ein
Abstellplatz pro 40 m2 gewerblich genutzte
Geschossfläche
Im Einzugsgebiet des Ueberbauungsplanes ist die Erstellung von nach aussen in Erscheinung tretenden Einzelantennenanlagen für Radio und Fernsehen nur erlaubt, wenn Innenantennen keinen guten Empfang gewährleisten.
Dat.
16.9.1970
Vis.
84/40
29.12.70 RÜ Rev.
V
Art. 7
Gr.
-
LEGENDE:
H im m&Lrtc
S T R AS SE N FLÄC H E
GEHWEGE
BA U LIN IE
PERIMETER
WALD
jedoch mind.
Um ein aesthetisch befriedigendes Quartierbild zü E r r e i c h e n , ist der Gemeinderat berechtigt, für Gebäudegruppen Vorschriften über die Dachform und die. Farbe der Eindockung zu erlassen.
_
\ Landw irtschaftliches Bauamt S.B.V.
Abstellplatz pro 80 m2 Wohngeschossfläche, Abstellplatz pro Wohnung.
Bei Gesamtüberbauungen muss eine Gemeinschaftsantenne erstellt werden.
des Kantons St. Gallen
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- Ein ein
Werner Fessier Ing.- und Vermessungsbüro Heinestrasse 17
9008 St Gallen Tel. 071 2 5 4 6 4 6 /4 7
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Alle Bauten, sowie die Umgebungsbepflanzung müssen so ange ordnet werden, dass für die Nachbargebäude böglighst viel Aussicht und Durchsicht (insbesondere ins Alpsteinmassiv) erhalten bleibt. . : /