Überbauungsplan Rüteli II

Plan d'affectation spécial · Oberbüren

Document

Numéro
2004-8461
Type
Plan d'affectation spécial
Commune
Oberbüren
Canton
Saint-Gall
Niveau
Commune
Approuvé
17 sept. 2004
En vigueur depuis
17 sept. 2004

Carte

2 éléments du plan, tirés des données du plan d'affectation du canton (geodienste.ch).Ouvrir la carte complète

Fichiers

GenehmigungsverfügungOuvrir dans un nouvel onglet

Texte

Baudepartement

Lämrnlisbrunnensùasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 07'l 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Oberbüren Flathaus Unterdorf 9245 Oberbüren

17. September 2004

I

Gemeinde Oberbären: Genehmigung von Gemeindeerlassen

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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürã BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht:

Die kleine Zónenanpassung ermöglicht einen sinnvollen Abschluss der Überbauung'Rüteli'gegen Norden. Gleichzeitig werden die Böschungen der Gewässer den entsprechenden Grünzonen zugete¡lt. M¡t dem Überbauungsplan wird insbesonders die Höhenlage der Bauten und des gestalteten Terrains festgelegt, zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit und der Entwäsõerung. Die Erlasse s¡ndJecñt- und zweckmässig ünd können genehmigt werden.

ln Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS S-S1.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. I in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsyerordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. Die angeführten Erlasse werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Oie GeOunr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.- (Teilzonenplan Fr. 200.--; Überbauungsplan Fr.600.-).

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der lnformationsebene Raurnplanung inneft 60 Tagen nach der Genelimigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

RechtSmittelbelehrung: Gegen diese Vedügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Oberbûren Genehm. TZP ÜP Rr¡teli ET 2121

-2-

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepaftement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss

Beilagen: - Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein

Kopie

- Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung

obefbüren Genehm. TZP tlP Büteli ET 2121